Abgezockt und kaltgestellt: Wie der deutsche Steuerzahler systematisch ausgeplündert wird

Buchtipp

Peter Lüdemann, ist einer der renommiertesten deutschen Steuerrechtler und  er macht mit seinem neuen Buch schonungslos Inventur mit dem deutschen Steuerrecht. Er promovierte bereits 1997 im Einkommenssteuerrecht unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Fragen der Steuergesetzgebung. Gezielte Komplexität, fachlich unausgebildetes Personal an Gerichten und laufend neue Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass der Bürger das Öffentliche Recht, das ihn eigentlich vor dem Staat schützen soll, nicht mehr versteht.

Kurzinfo zum Buch
„Wir sind Untertanen, keine Bürger unseres Staates.“ Zumindest aus steuerrechtlicher Sicht trifft diese provokante These zu. Das deutsche Steuerrecht  zielt darauf, Sie als souveränen Staatsbürger zu verunsichern, zu verwirren und letztendlich zu entmündigen. Sie sollen zahlen, aber bei der Gestaltung des Steuerrechts weder mitreden, noch Ihr Recht gegenüber einem schlechten und fehlerhaft angewendeten Steuerrecht einklagen noch auf die Verwendung Ihrer Steuergelder Einfluss nehmen.

Und dies spielt sich alles im Bereich des Öffentlichen Rechts ab, der – nach dem Freiheitsentzug – die schwersten und direktesten Eingriffe des Staates in die Rechte seiner Bürger vorsieht. Fehler der Finanzverwaltung bei der Anwendung des Steuerrechts und Fehler der Politiker bei der Verwendung der Steuergelder bleiben lässliche Sünden, Steuerpflichtige werden für ihre Fehler bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten unnachgiebig verfolgt und als Straftäter gebrandmarkt.

Auf Basis dieser spannenden Tour durch den deutschen Steuerdschungel zeigt Peter Lüdemann die dringend nötigen Reformen am deutschen Steuerrecht mit dem Ziel auf, dass Bürger und Staat einander wieder auf Augenhöhe begegnen können.

Mehr über das Buch

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Rolle Rückwärts beim Garantiezins für Lebensversicherungen

Änderung Garatiezins

Das Bundesfinanzministerium ist von dem Vorhaben, den sogenannten Höchstrechnungszins 2016 ersatzlos zu streichen abgerückt. Der Garantiezins auf Lebensversicherungen soll nun, anders als in den bisherigen Ankündigungen, mindestens bis 2018 erhalten bleiben.

Es bleibt bei dem derzeitigen Garantiezins von 1,25%
Das heißt im Klartext, dass der bishige Höchstrechnungszins für Lebensverträge, auch als Garantiezins genannt, auch mit dem Jahreswechsel 2015/16 nicht abgeschafft wird. Der Garantiezins wird laut dem Bundesfinanzministeriums (BMF) weiterhin als Aufsichtsinstrument gebraucht. So bleibt es vorerst für den Verbraucher bei einer Mindestverzinsung von 1,25 Prozent für klassische Lebensversicherungen.

Garantiezins von Versicherungspolicen deutscher Lebensversicherer nach Abschlussdatum

Beim BMF gibt es einen überraschenden Sinneswandel
Noch Anfang Oktober wurde vom BMF verkündet, dass im Zuge der Umsetzung der europäischen Solvency II-Richtlinie der Höchstrechnungszins wegfällt. Denn unter dem neuen europaweit einheitlichen Aufsichtssystem wird der bisherige Höchstrechnungszins für die Zwecke der Aufsicht nicht mehr benötigt, teilte das BMF damals mit. Zwischenzeitlich hat das BMF nun aber entschieden, dass die sogenannte Deckungsrückstellungsverordnung Anfang des Jahres 2016 neu erlassen wird. Der Höchstrechnungszins soll dabei zunächst weiter bei 1,25 Prozent festgelegt bleiben und als Aufsichtsinstrument vorerst beibehalten werden. Für den BMF wird so weiterhin gewährleistet, dass die Versicherer in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verpflichtungen vornehmen. Das BMF hat sich bei seiner Entscheidung zu dem Entschluss, an die Einschätzungen der Deutschen Aktuarvereinigung, des Instituts der Wirtschaftsprüfer sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gehalten.

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Das Leben ist zu kurz, um auf steigende Zinsen zu warten!

Geld vermehren

Anders als kurzfristige Rücksetzer an der Börse ist der langfristige Effekt des Niedrigzinsumfeldes auf das eigene Vermögen schwer auszugleichen. Das gilt besonders, wenn man als Anleger seine Geldanlagen nicht ausreichend diversifiziert (breit streut). Denn eine langfristige Geldanlage umfasst kein Sparbuch oder Festgeld, sondern Aktien, Anleihen- und Immobilien-Investments oder auch Mischfonds.

Die Zeiten haben sich geändert
Noch vor einigen Jahren war es möglich, sein Vermögen relativ einfach und vergleichsweise sicher zu vermehren. Da die Notenbanken seit mehren Jahren die Zinsen auf historische Tiefstände gedrückt haben, damit die Weltwirtschaft mit billigem Geld versorgt wird, ist dies heute wesentlich schwieriger geworden. Zeitweise war die Inflationsrate sogar höher als die Zinsen, die man als Geldanleger auf das Sparbuch oder Festgeld bekommt. Die Niedrigzinsphase (finanzielle Repression) führt dazu, dass Ihr Vermögen nicht mehr wächst. Da sich diese Situation auf absehbare Zeit nicht so schnell verändern wird, gilt es bei der Geldanlage umzudenken und sie neu auszurichten. Das beste Beispiel dafür, dass sich so eine Phase auch Jahrzente hinziehen kann,  ist Japan. Dort hält die Niedrigzinsphase seit 20 Jahren an.

Die Fondsgesellschaft DWS hat dazu ein sehr interessantes Video „Geldanlage neu denken“ veröffentlicht. In diesem wird anschaulich aufzuzeigt, dass das Leben zu kurz ist, um länger auf steigende Zinsen zu warten. So können Sie auch in diesen Zeiten Ihr Vermögen weiter aufbauen.

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Garantiezins bei Lebensversicherungen vor dem Aus

Zinsreduzierung

Seit Wochen wird im politischen Berlin über die Abschaffung des staatlichen Höchstrechnungszinses – auch Garantiezins genannt – diskutiert. Grund dafür sind Vorbereitungen auf das neue Regulierungssystem Solvency II. Diese neuen Aufsichtsregeln für die Versicherungswirtschaft gelten ab 1. Januar 2016 in ganz Europa.

Eine Ära geht zu Ende
Diese Garantieverzinsung, die es bereits seit mehr als 100 Jahren gibt, war mit dafür verantwortlich, dass sich das Vorsorgeprodukt Lebensversicherung zum Liebling der Deutschen mauserte. Doch seit dem Jahr 2000 kennt der Garantiezins nur noch die Richtung abwärts. Betrug er zur Jahrtausendwende noch 4,0 Prozent, so liegt er aktuell bei nur noch 1,25 Prozent. Der für Lebensversicherer in Deutschland geltende staatliche Höchstrechnungszins soll Anfang 2016 abgeschafft werden. Das sieht laut Medienberichten ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Änderung bestimmter Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vor. Welche Garantien Versicherer künftig dann noch bieten ist ungewiss.

Garantiezins von Versicherungspolicen deutscher Lebensversicherer nach Abschlussdatum

Altverträge sind nicht betroffen
Sollte der Garantiezins abgeschafft werden, ändert sich bei bestehenden Lebensversicherungen nichts. Eine mögliche Abschaffung des gesetzlich vorgeschriebenen Höchstrechnungszinses würde die Lebensversicherungsverträge betreffen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens neu abgeschlossen werden. Die Abschaffung des Höchstrechnungszinses kann sowohl negative als auch positive Folgen nach sich ziehen – eine verlässliche Prognose ist derzeit noch nicht möglich. Eines ist jedoch sicher: Zukünftige Verträge werden dann anders ausgestaltet sein als die bisherigen Anlagemöglichkeiten.

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Aufregung um das Kindergeld ab 2016 wegen der Steuer-ID

Kinderzuschuesse

In den sozialen Netzwerken wird wegen der Meldung der Steuer-Identifikations­nummer an die Familien­kasse bis Ende des Jahres teilweise viel Panik verbreitet. Dies geht so weit, dass behauptet wird, dass das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird, wenn die Steuer-Identifikations­nummer (Steuer-ID) nicht rechtzeitig vorliegt. Es ist zwar richtig, dass die Familienkasse die Steuer-ID mitgeteilt haben möchte, denn ab dem 1. Januar 2016 ist dies eine gesetzlich verankerte Pflichtangabe, vor einer Einstellung der Kindergeldzahlung muss sich aber niemand fürchten.

Aufregung ist völlig unbegründet
Die Familien­kasse hat jetzt in einer Pressemitteilung selbst Entwarnung gegeben. Dort heißt es, das die Kinder­geldzah­lungen nicht einge­stellt würden, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung vorliegt. Die Steuer-ID kann im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Wenn man das vergessen sollte, erinnert die Familienkasse im Laufe des Jahres 2016 noch einmal daran. Deshalb gibt es keinen Grund zur Aufregung. Auch wer die Nummer nicht pünktlich abgibt, bekommt trotzdem Kindergeld.

Wer es jedoch auch im Jahr 2016 nicht schafft die Steuer-ID zu melden, der muss damit rechnen, dass die Familienkasse tatsäch­lich das für 2016 ausgezahlte Kinder­geld rück­wirkend zum 1. Januar 2016 zurück­fordert.

Welche Maßnahmen der Familienpolitik finden sie gut oder nicht gut?

Warum wird die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer zur Pflicht?
Ähnlich wie beim Freistellungsauftrag, der nur noch mit einer abgegebenen Steuer-ID gültig ist, so möchten die Behörden auch beim Kindergeld sicher gehen, dass dieses auch nur einmal ausgezahlt wird. Wenn die Familienkasse und das Bundeszentralamt für Steuern die Zahlungen der Steuer-ID zuordnen kann, haben die Behörden eben eine größere Sicherheit.

Deshalb informiert auch das Bundeszentralamt für Steuern über die Änderung auf seiner Internetseite zur Abgabe der Steuer-Identifikationsnummer zum 1. Januar 2016 beim Kindergeld.

Wo findet man seine Steuer-ID und die der Kinder
Im Jahr 2008 wurde die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (IdNr – so die Abkürzung in der Amtssprache) jedem zugeteilt und per Post versendet. Auch Kinder, die vor 2008 geboren wurden, haben diese Nummer bekommen. Für Kinder die nach 2008 geboren wurden, wird sie automatisch nach der Geburt zugeschickt. Die Steuer-ID gilt ein Leben lang. Die Steuer-ID findet man auch im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wer die Nummer tatsächlich nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern noch einmal anfordern. Das wird dann allerdings etwas dauern, bis man sie bekommt.

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Vermögenssicherung im Pflegefall

Pflegedienst

Das Thema Pflege gehört zu denen, welches gerne verdrängt wird. Aufgerüttelt wird man meist, wenn im Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft ein Pflegefall eintritt. Im Alltag geht es dann aber schnell wieder unter. Manchmal kommt es allerdings viel schneller und teurer wieder auf uns zu, als wir denken: Wir stehen nämlich nach §1601 BGB auch für unsere Eltern in der Pflicht.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigen
Der Sozialstaat springt zwar im Pflegefall mit der Grundabsicherung ein, aber ein Teil der Kosten bleibt in der Regel ungedeckt und wird auf die nächsten Angehörigen abgewälzt. Zwar gibt es bestimmte Freigrenzen, bis zu denen die Vermögen der Kinder nicht für die Pflege herangezogen werden. Diese sind allerdings angesichts der Beträge, die für die Pflege entstehen können, vergleichsweise gering. Und da die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland allein in den beiden letzten Jahren um mehr als 500.000 auf über 3 Millionen Menschen gestiegen ist, trifft es immer mehr Familien. Dies geschieht oft plötzlich und ohne vorherige Maßnahmen zur Vermögenssicherung. Bis zum Jahr 2050 wird übrigens ein Anstieg auf ca. 5 Millionen Pflegefälle prognostiziert.

Was Sie heute von der gesetzlichen Pflegeversicherung in den verschiedenen Pflegestufen erwarten können, steht in der folgenden Tabelle mit den aktuellen Werten (Stand 2015):

Pflegeversicherungsleistungen

Rechtzeitig sich mit dem Thema auseinandersetzen
Ein Heimplatz mit stationärer Pflege kostet in Deutschland zwischen 3.000 und über 3.500 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass bei einer Altersrente von 1.000 Euro und einer Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 1.600 Euro eine monatliche Deckungslücke von bis zu 1.000 Euro entstehen kann. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 5 – 8 Jahre. Das bedeutet im Durchschnitt eine Zuzahlung von ca. 60.000 bis 96.000 Euro – ohne gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten.
Wer seine oder die Pflege seiner Eltern nicht aus dem liquiden Vermögen decken möchte oder kann, muss über eine private Absicherung nachdenken.

Worauf man bei einer Pflegeversicherung achten sollte

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Auf Fristen bis Jahresende achten

Zuschüsse

Es sind noch ca. 7 Wochen bis zum Jahreswechsel. Deshalb sollten Verbraucher prüfen, zu welchen Finanzthemen bis Ende Dezember noch wichtige Termine bzw. Fristen anstehen, um keine finanzielle Vorteile oder Zuschüsse zu verschenken. Bei Riester-Verträgen oder Bausparverträgen kann man etwa noch bis Jahresende Zuzahlungen vornehmen, um die volle Förderung zu erhalten.

Fristen bei der Altersvorsorge
Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2015 kann noch bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Auch der Zulagenantrag, wenn kein Dauerzulagenantrag gestellt wurde, ist für das Jahr 2013 bei dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2015 vorzulegen. Auch bei bestehenden bAV-Verträgen (betriebliche Altersversorgungsverträge) können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der im laufenden Jahr bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis jährlich zu 2.904 Euro (monatlich 242 Euro) gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Weil es sich bei diesen Grenzen um Jahreswerte handelt, kann sogar ein Mitarbeiter, der mit seiner Zusage erst im Dezember begonnen hat, noch steuerbegünstigt für das ganze Jahr in seinen Vertrag einzahlen. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie vor dem 31. Dezember 2015 erfolgen.

Welche Altersvorsorgeprodukte besitzen Sie?

Volle Wohnungsbauprämie sichern
Auch beim Bausparen können Sparer in den letzten Wochen des Jahres noch finanzielle Vorteile geltend machen. Um die volle Wohnungsbauprämie für 2015 zu erhalten, sollten Sparer eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag vornehmen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro für Alleinstehende, beziehungsweise 1.024 Euro für Verheiratete gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

Steuer-Identifikationsnummer bei Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge
Durch eine Gesetzesänderung sind Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr wirksam. Dies hat zur Folge, dass die meisten Anlageinstitute den Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden zum Jahresende 2015 löschen müssen, falls ihnen bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuer-Identifikationsnummer gemeldet wurde. Zur Vermeidung der Löschung des Sparer-Freibetrages müssen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer und, sofern Sie steuerlich zusammen veranlagt werden, auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/ Lebenspartners dem Anlageinstitut mitteilen.

Steuerklassenwechsel – Wechselwillige müssen sich beeilen
Wer für das Jahr 2015 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November 2015 beim zuständigen Finanzamt gemeldet haben. Dann gilt die neue Kombination vom 1. Dezember 2015 an, denn das Finanzamt gestattet bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel pro Jahr.

Anbieterwechsel bei der Gesetzliche Krankenversicherung prüfen
In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden 2016 steigende Zusatzbeiträge erwartet. Diese liegen noch bei durchschnittlich 0,9 Prozent. Bei einzelnen Krankenkassen kann sich der Zusatzbeitrag 2016 in der Spitze bis zu 1,5 Prozent erhöhen. Da der Zusatzbeitrag von jedem Versicherten allein zu tragen ist, kann es sich lohnen, zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu wechseln. Jedem GKV-Mitglied steht bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.

Gesetzliche Krankenversicherung – jetzt vergleichen und sparen

Wechselwillige sollten im Hinterkopf behalten, dass für bestimmte Leistungen bei den GKV-Anbietern nicht oder nur eingeschränkt geleistet wird. Insbesondere Zuschüsse für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktikerleistungen, Krankentagegeld oder ausreichender Versicherungsschutz bei Auslandsreisen können umfassend nur mit einer privaten Krankenversicherungszusatzpolice abgesichert werden.

Kostenloser und unverbindlicher Krankenzusatzversicherung Vergleich

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Das jährliche Wechselfieber hat begonnen

Kfz Vergleich

Mit Beitragseinnahmen von mehr als 23 Milliarden Euro im Jahr und fast 110 Millionen Verträgen ist die Kraftfahrtversicherung die größte Sparte in der Schaden- und Unfallversicherung. Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Um einen Anteil an diesem großen Kuchen wird Jahr für Jahr mit harten Bandagen gerungen. Zum Vorteil für die Autofahrer, bei denen sich alljährlich im Herbst das Wechselfieber breit macht. Die meisten können immerhin zwischen zehn und 20 Prozent sparen, wenn sie bis zum 30. November ihre Kfz-Police kündigen und zu einem günstigeren Anbieter umsteigen.

So können Sie bei der Kfz-Versicherung kräftig sparen
Und das lohnt sich. Laut einer Marktstudie des Instituts für Versicherungswirtschaft gibt es bei den Tarifen erhebliche Preisunterschiede. So beläuft sich die Differenz zwischen dem teuersten und günstigsten untersuchten Angebot auf 1.231 Euro. Der geringste festgestellte Unterschied beträgt immer noch rund 300 Euro im Jahr. Früher hing die Versicherungsprämie stark davon ab, welches Auto man fährt. Für einen Kleinwagen mit umweltfreundlicher Motorisierung war die Police in der Regel günstiger als für eine Luxuskarosse. Das hat sich längst geändert. Der Faktor Mensch spielt bei der Kalkulation der Prämienhöhe eine viel größere Rolle als etwa die Typ- oder Regionalklasse. Mittlerweile gibt es für etwa 50 persönliche Merkmale zum Teil satte Rabatte bei der Haft- und Kaskoversicherung.

Stichtag zu Wechsel der Kfz-Versicherung

Auf ein gutes Preis-/ Leistungsverhältnis achten
Otto Normalverbraucher hat dabei längst den Überblick verloren. Deshalb kann ich nur empfehlen, sich auch die Leistungsbedingungen genau durchzulesen und nicht nur auf das Prämiensparen zu achten. Um unter den unzähligen Kfz-Versicherungen mit noch mehr individuellen Ausgestaltungen den günstigsten Tarif zu finden, hilft nur noch ein Kfz-Vergleichsrechner. Das Service-Tool ermöglicht nach Eingabe einiger Daten und individueller Wünsche eine schnelle Suche nach dem günstigsten Tarif unter allen Top-Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Gleichzeitig kann man auch die Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen und so für sich ein passendes Preis- und Leistungspaket herausfinden.

Hier kommen Sie zum Kfz-Vergleichsrechner.

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Vorsorge im Dornröschenschlaf

Rentenbescheid

Pssst – nicht weitersagen: Es gibt so etwas wie eine „betriebliche Altersvorsorge“, auch „Betriebsrente“ genannt. Betriebsrenten stützen die Rentenkasse der Mitarbeiter und stärken ihre Bindung an den Arbeitgeber. Ihre Vorteile werden viel zu selten genutzt.

Nur 30 Prozent verfügen über eine betriebliche Altersvorsorge
Fast könnte man meinen, deutsche Unternehmen seien auf eine solche Flüsterkampagne hereingefallen: Nicht einmal 30 Prozent der deutschen Arbeitnehmer verfügen über eine betriebliche Absicherung – und leider nutzen junge Mitarbeiter diese Form der Altersvorsorge wenig, obwohl gerade sie schlechte Rentenperspektiven haben.
Was auffällt: Fast alle Großunternehmen bieten eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) an, beim Mittelstand aber sieht es in dieser Hinsicht noch sehr bescheiden aus. Dabei ist die bAV gegenüber anderen Anlageformen recht günstig. Bei der wesentlich häufiger genutzten RiesterRente etwa können pro Jahr nur 2.100 Euro steuerbegünstigt angelegt werden, während die bAV derzeit einen Betrag von 4.704 Euro zulässt, wovon 2.904 Euro sozialversicherungsfrei bleiben. Mit allen steuerlichen Vergünstigungen sinkt das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers bei einer bAV nur um rund die Hälfte des abgezogenen Bruttogehalts.

Betriebsrente

Attraktiv für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die geringe Nutzerquote dieses Vorsorgemodells bleibt unverständlich. Umso attraktiver kann sich ein Unternehmen seinen Mitarbeitern präsentieren, wenn es diese Leistungen anbietet. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber sind Betriebsrenten gegenüber anderen Vermögensbildungsoptionen oft vorteilhaft. Arbeitnehmer profitieren von einer Rentenanwartschaft, die nicht verfällt, über Insolvenzversicherungen abgesichert ist und daher kein finanzielles Risiko beinhaltet. Sie erhalten mit der Betriebsrente eine attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein wichtiger Vorteil für Unternehmer liegt in der hohen Flexibilität des Modells. Da sich die Details durch innerbetriebliche Vereinbarungen umsetzen lassen, ergeben sich verglichen mit anderen Vermögensbildungsarten erweiterte Gestaltungsspielräume. Wir zeigen Ihnen gerne die verschiedenen Durchführungsmöglichkeiten.

Fünf Wege zur betrieblichen Altersversorgung

  • Direktversicherung
    Der Arbeitgeberschließt eine Lebensversicherung bei einem externen Unternehmen für seine Beschäftigten ab und zahlt Beiträge ein.
  • Pensionskasse
    Diese Kassen sind selbstständige Versorgungseinrichtungen, die vom Arbeitgeber finanziert werden.
  • Unterstützungskasse
    Sie unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht und können ihr Vermögen frei investieren – was oft ein höheres Risiko beinhaltet.
  • Pensionsfonds
    Diese Anlagegesellschaften investieren ihr Vermögen am Kapitalmarkt – ebenso wie bei Unterstützungskassen mit höherem Risiko.
  • Direkt- oder auch Pensionszusage
    Das Unternehmen verpflichtet sich, bei Renteneintritt die vereinbarte Leistung auszuzahlen. Dafür muss der Arbeitgeber Rückstellungen bilden.

Hier erhalten Sie eine Informationsbroschüre des GDV zur betrieblichen Altersversorgung zum herunterladen.

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Änderung der Beihilfe in Hessen für Wahlleistungen im Krankenhaus

Gerichtsurteile

In Hessen wurde die beschlossene Gesetzesänderung der Hessischen Beihilfenverordnung veröffentlicht. Als größtes und wichtigstes Novum gelten die Einführungen der Beitragszahlungen für Wahlleistungen. Demnach ändert das Bundesland Hessen bereits zum 1. November 2015 den Beihilfeanspruch für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge).

Zukünftig Wahlleistungen nur gegen Eigenbeitrag
Betroffene müssen sich bis zum 31.01.2016 entscheiden und entweder einen monatlichen Beitrag in Höhe von 18,90 Euro entrichten oder sie verlieren unwiderruflich den Anspruch auf die Wahlleistungen. In diesem Zusammenhang werden Betroffene über den Dienstherr/Arbeitgeber aber noch informiert und erhalten eine entsprechende Vereinbarung, in der Sie angeben, ob Wahlleistungen künftig gewünscht werden, oder nicht.

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im KrankenhausHIER finden Sie die offizielle Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel.

Weitere Änderungen für Beihilfeberechtigte in Hessen

  • die Begrenzung von professionellen Zahnreinigungen
  • die Aufnahme der Festschreibung der Höchstsätze von Heilpraktikerleistungen
  • die Aufnahme einer Regelung für Komplextherapien
  • die Aufnahme und Neuregelung der Pflege im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) und des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Pflegezahlung.

In diesem Zusammenhang sollte auch die private Krankenversicherung überprüft werden, ob sich Leistungsanpassungen aus der Änderungen der Beihilfenverordnung ergeben.

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