Nach einem langen Arbeitsleben wünschen sich die Menschen ein sorgloses und abgesichertes Leben im Alter. Bei einem Pflegefall kann dieser Wunsch jedoch schnell zerplatzen. Denn nach BGB § 1601 sind Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Daraus entsteht die Situation: Kinder haften für ihre Eltern! Selbst Schenkungen können hier 10 Jahre zurückgefordert werden.
Die Ämter setzen Unterhaltanspüche durch
Das Sozialamt setzt den Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder durch, wenn Leistungen für die Pflege gezahlt werden müssen. Auch wenn schon viele Jahre kein Kontakt mehr zwischen Kindern und Eltern besteht, werden sie zum Unterhalt verpflichtet. Die Kinder haben Anspruch auf einen Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro (gemäß Düsseldorfer Tabelle). Je nach Familiensituation kann der Selbstbehalt auch höher liegen. Dennoch hat kein Elternteil mit dieser Grundsituation ein gutes Gefühl im Alter!
Drei gute Gründe für eine private Pflegeabsicherung:
- Eigenes Vermögen sichern – Ein Pflegefall lässt das mühsam ersparte Kapital schnell schmelzen. Auch das Erbe der Kinder ist dann in Gefahr.
- Vermögen der Kinder sichern – Kinder haften für ihre Eltern – unabhängig davon, wie gut die Beziehung zwischen Kind und pflegebedürftigem Elternteil ist. Eine verhängnisvolle Abwärtsspirale beginnt. Die Kinder haben weniger Geld für ihren eigenen Vermögensaufbau und für ihre Altersvorsorge.
- Pflegelücke schließen – Dank einer privaten Pflegeversicherung kann die Versorgungslücke im Pflegefall gezielt geschlossen werden.
Der Bedarf an kompetenter Beratung und adäquater Absicherung ist sehr groß. Aufgrund unterschiedlicher Beitragsberechnungen ist ein sorgsamer Vergleich, z.B. durch einen Vergleichsrechner, notwendig. Mit dessen Hilfe können Sie die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung berechnen.
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Für Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.