Risikolebensversicherung – der Schutz für Hinterbliebene

Schon zu Lebzeiten für den Todesfall vorsorgen und die Hinterbliebenen absichern ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Risikolebensversicherung zählt als günstige und spezielle Art des Hinterbliebenenschutzes. Anders als bei einer Lebensversicherung wird diese Versicherung nur ausgezahlt, wenn der Tod innerhalb der Vertragszeit eintritt. Ein wichtiger Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung ist also die Tatsache, dass das Geld beim Erleben des Vertragsablaufes bei der Versicherung bleibt. Die Risikolebensversicherung ist ein ausschließlicher Todesfallschutz, der für hinterlassene Kinder und Ehepartner als Absicherung für den Todesfall fungiert. Bei laufenden Krediten erweist sie sich als besonders sinnvoll, da durch die Versicherung eine Absicherung der Hinterbliebenen für die Tilgung der laufenden Raten ermöglicht wird.

Nachversichern ist möglich
Je früher der Versicherungsnehmer einen Vertrag zur Risikolebensversicherung abschließt, umso günstiger sind die Beiträge. Allerdings sollte das Nachversichern nicht vergessen werden, heiratet der Versicherungsnehmer oder bekommt Familienzuwachs. Die Versicherungssumme lässt sich durch eine erfolgte Nachversicherung auch dann erhöhen, wird innerhalb der Laufzeit ein Immobilienkredit aufgenommen. Eine Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht notwendig. Für den Abschluss der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wobei eine Restschuldversicherung nicht außer Acht gelassen werden sollte. Oftmals verlangt auch die Bank den Abschluss dieser Versicherung bei Kreditaufnahme, um sich für den Todesfall abzusichern und die noch zu begleichenden Tilgungsraten über die Restschuldversicherung begleichen zu können.

Für wen sich die Risikolebensversicherung lohnt
Eine Überlegung sollte die Versicherung für Menschen wert sein, die als Hauptverdiener in der Familie gelten. Ebenso ist sie effektiv, wird sie in Verbindung mit einem Baukredit abgeschlossen und gibt so eine Absicherung, sollte der Kreditnehmer innerhalb der Laufzeit versterben und seine Verbindlichkeiten den Hinterbliebenen als Erbschaft hinterlassen. Über die Restschuldversicherung sind die Außenstände beim Kreditgeber beglichen und die Familie ist vor Schulden geschützt. Es gilt dabei zu bedenken, dass die Versicherungssumme nicht bei Erleben des Vertragsendes ausgezahlt wird.

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