Was beim Jobwechsel bei der betrieblichen Altersversorgung zu beachten ist

Aufgrund einer staatlichen Förderung erfreut sich die betriebliche Rentenvorsorge großer Beliebtheit. Doch um wirklich effektiv vorzusorgen und auch beim Jobwechsel das gesparte Guthaben nicht zu verlieren, müssen Sparer sich bei der bAV (betriebliche Altersvorsorge) an verschiedenen Tipps orientieren. Auch die steuerfreie Beschaffenheit der bAV (betriebliche Altersvorsorge) durch eine Umwandlung in eine Betriebsrente sorgt für eine hohe Akzeptanz dieser Form der Altersvorsorge bei Arbeitnehmern.

Wichtige Tipps beim Arbeitgeber Wechsel

1. Arbeitnehmer können die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen

Bei der Pensionskasse und in Pensionsfonds, sowie bei den Leistungen einer Direktversicherung besteht sogar ein rechtlicher Anspruch von Seiten des Arbeitnehmers. Der neue Arbeitgeber kann allerdings entscheiden ob er die bAV (betriebliche Altersvorsorge) wie gewohnt weiterführt, oder aber in eine Betriebsrente nach seinen Anforderungen ummünzt. Das Guthaben des Arbeitnehmers bleibt bei der Mitnahme zum neuen Arbeitgeber vollständig und unangetastet erhalten.

2. Konditionen müssen geklärt werden

Bereits zu den Verhandlungen über das spätere Gehalt ist es notwendig, den Arbeitgeber über die Betriebsrente zu informieren. Hierbei lässt sich herausfinden, ob im neuen Unternehmen ein Zuschuss zur bAV (betriebliche Altersvorsorge) vom Arbeitgeber gewährt, oder vielleicht sogar eine vollständige Kostenübernahme zur Betriebsrente angeboten wird. Auch die Konditionen spielen eine wichtige Rolle für den Arbeitnehmer.

3. Relevanz abklären

Wer den Arbeitgeber wechselt, sollte sich über die Vor- und Nachteile der neuen Betriebsrente im Klaren sein. Eine Übertragung der alten Betriebsrente sollten Arbeitnehmer verlangen, wenn im vom neuen Arbeitgeber gebotenen Vertrag beispielsweise Leistungsmerkmale wie eine integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Hinterbliebenenschutz fehlen. Hier sollten Arbeitnehmer den bestehenden Vertrag entweder privat weiterführen oder eine Beitragsfreistellung wählen und die neue bAV (betriebliche Altersvorsorge) beim neuen Arbeitgeber zusätzlich mitnehmen.

4. Ein Vorsorgemix überzeugt immer

Neben der bAV (betriebliche Altersvorsorge) sollten Arbeitnehmer dazu tendieren, die Altersvorsorge auch auf privater Basis aufzustocken und so der Altersarmut vorzubeugen. In Kombination mit der Riester-Rente oder anderen privaten Vorsorgeprodukten wird es einfach, sich den Lebensstandard im Alter zu erhalten und mit einem Mix an überlegter Vorsorge finanzielle Spielräume zu schaffen. Vor allem Angebote mit staatlicher Förderung und einer Steuerersparnis überzeugen, sodass die Riester-Rente als optionale Absicherung zur Betriebsrente durchaus eine hochwertige Entscheidung ist und für einen Lebensabend ohne finanzielle Probleme große Sorge tragen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*