Wohneigentümer sparen sich reich

Immobilie

Neben den extrem niedrigen Immo-Zinsen gibt es noch ein gutes Argument, um in die eigenen vier Wände zu investieren: Die LBS hat herausgefunden, dass Wohneigentümer im Laufe der Zeit ein sechsmal so hohes Vermögen erreichen, als diejenigen, die zur Miete wohnen.

Bereitschaft für Vermögensaufbau entscheidend
Ein erfolgreicher Vermögensaufbau ist nicht allein eine Frage des Einkommens, sondern insbesondere eine Frage der Bereitschaft, für Wohneigentum zu sparen. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2013) des Statistischen Bundesamtes durch das Forschungsinstitut empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research. Dabei haben die Forscher untersucht, wie sich die Vermögensbildung von Mieter- und Eigentümerhaushalten bei ansonsten vergleichbaren wirtschaftlichen Verhältnissen im Zeitablauf entwickelt. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass beide Gruppen eine ganz unterschiedliche „Vermögensbildungs-Biographie“ aufweisen.

Sechsmal so viel Vermögen wie Mieter

Wohnungseigentümer sparen mehr
Wohneigentümer verfügten laut LBS Research am „Vorabend des Ruhestandes“ unter dem Strich nicht nur über den Wert ihrer Immobilie von durchschnittlich 152.000 Euro (bzw. 121.000 Euro nach Abzug noch nicht getilgter Baukredite), sondern zusätzlich über ein Nettogeldvermögen von 45.000 Euro (nach Abzug von Konsumentenkrediten). Die Mieterhaushalte derselben Einkommensgruppe kommen hingegen nur auf ein Nettogeldvermögen von durchschnittlich 24.000 Euro. Dazu kommen noch 6.000 Euro an Immobilienvermögen, wobei es sich um den Wert vermieteter Objekte handelt.

Wohnungseigentümer sind bei Konsumausgabe zurückhaltender
Den riesigen Vorsprung der Eigentümerhaushalte erklären die Wissenschaftler mit unterschiedlichem Konsum- und Sparverhalten. „Wer eigene vier Wände erwirbt, ist offenbar in den ersten 10 bis 15 Jahren weitgehend ‚immun‘ gegen den Reiz größerer Anschaffungen oder Konsumausgaben“, erläutern die Experten von LBS Research. Die Bedeutung der selbstgenutzten Immobilie für die Vermögensbildung wird auch im internationalen Vergleich deutlich. So zeigte etwa eine Analyse der Bundesbank, dass die Menschen in Ländern mit hohen Wohneigentumsquoten entsprechend höhere Vermögen aufweisen. Deutschland, das mit einer Wohneigentumsquote von 43 Prozent im EU-Vergleich immer noch am Tabellenende liegt, schnitt hingegen schwach ab.

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Quelle: LBS.de

Unfallgefahren für Schulkinder

Hinweisschild Schule

Für Schulkinder besteht häufig ein erhöhtes Unfallrisiko, dessen Folgen durch die gesetzliche Unfallversicherung nur unzureichend abgedeckt sind. Mit einer privaten Unfallversicherung kann man diese Lücke schließen und sich vor den finanziellen Folgen schützen.

Gesetzliche Unfallversicherung hat Lücken und Tücken
Schon der Weg zur Schule birgt nicht nur für Schulanfänger, sondern auch für ältere Schulkinder ein erhöhtes Risiko. Durch die gesetzliche Unfallversicherung können nur Leistungen beansprucht werden, wenn der Unfall auf dem kürzesten und direkten Schulweg passiert. Der Versicherungsschutz ist schnell dahin, wenn ein kleiner Umweg zum Kiosk oder der Freund noch schnell nach Hause begleitet wird. Ebenso wenig abgesichert sind private Veranstaltungen, die die Schüler innerhalb der Klasse aber ohne ausdrückliche Genehmigung der Schule organisieren. Auch ist die Rentenhöhe der gesetzlichen Unfallversicherung nicht bedarfsdeckend. So beträgt beispielsweise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, in den neuen Bundesländern nur ca. 400 EUR.

Unfallrisiken

Private Unfallversicherung schließt die Lücke
Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung können individuell festgelegt werden. Diese bewegen sich beispielsweise bei einem Schüler, der unfallbedingt Vollinvalide wird, bei ca. 500.000 EUR Einmalzahlung an Versicherungsleistung bei einen monatlichen Beitrag von ca. 5 EUR.
Bei einer privaten Unfallversicherung sind über die gesetzliche Absicherung hinaus noch weitere Unfallrisiken abgedeckt, die im Schulumfeld passieren können. Der im Sportunterricht durch Eigenbewegung verursachte Bänderriss kann ebenso langfristige Folgen nach sich ziehen wie die Nahrungsmittelvergiftung durch das verdorbene Kantinenessen. Als Folge einer Rangelei auf dem Schulhof kann plötzlich ein hochwertiger und ästhetischer Zahnersatz notwendig werden oder das Schulkind erleidet im Schwimmunterricht tauchtypische Gesundheitsschäden. Besonders interessant bei älteren Schülerinnen und Schülern ist auch der weltweite Versicherungsschutz bei Klassenfahrten oder einem Schüleraustausch.

Da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer etwas passieren kann, ist eine ausreichende Absicherung wichtig, damit es im Falle eines Unfalles neben gesundheitlichen Folgen nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten für die Eltern und die Familie kommt.

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Gesetzesänderung macht Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID unwirksam!

Steuererklärung

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 45d Einkommensteuergesetz (EStG) erwirkt, dass Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr wirksam sind. Dies hat zur Folge, dass die meisten Depotbanken den Freistellungsauftrag der betroffenen Kunden zum Jahresende 2015 löschen müssen, falls ihnen bis zu diesem Zeitpunkt keine Steuer-Identifikationsnummer gemeldet wurde.

Kunden müssen bis Jahresende Ihre Steuer-ID bei den jeweiligen Depotbanken melden
Um die Löschung des Sparer-Freibetrages zum 1. Januar 2016 zu vermeiden, schreiben die Depotbanken Ihre Kunden derzeit an und bitten diese, ihnen ihre Steuer-Identifikationsnummer und, sofern die Kunden steuerlich zusammen veranlagt sind, auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten/ Lebenspartners mitzuteilen.

Alte Freistellungsaufträge vor 2011 sind hauptsächlich betroffen
Es sind vor allem Freistellungsanträge betroffen, die bis zum 31. Dezember 2010 gestellt wurden. Auf den Freistellungsformularen wurde meistens nicht die Steuer-ID abgefragt. Ab dem Jahr 2011 musste die Steuer-ID in den Freistellungsformularen immer angegeben werden. Von daher sollten Geldanleger mit älteren Freistellungsaufträgen ihre hinterlegten Daten beim Geldanlageinstitut dringend überprüfen. Aber auch bei erteilen Freistellungsaufträgen ab 2011 kann ein Blick auf die hinterlegten Daten beim Geldanlageinstitut nicht schaden. Außerdem ist dies eine gute Gelegenheit auch die richtige Höhe des Freistellungsauftrages zu überprüfen. Bei Ehepaaren sollten die Steuer-IDs beider Partner angegeben werden.

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Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld

Krankenkassenkarte

Arbeitnehmer brauchen manchmal eine längere Auszeit, damit sie von einer Krankheit richtig genesen. Der Arbeitgeber zahlt in einem solchen Fall das Gehalt sechs Wochen lang weiter. Sollte der Mitarbeiter dann immer noch nicht genesen sein, tritt seine Krankenkasse mit der Krankengeldzahlung ein. Die Krankengeldhöhe beträgt im Regelfall 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Damit das Krankengeld aber von Anfang an in voller Höhe gezahlt wird, müssen Versicherte einiges beachten.

Krankengeld für Arbeitnehmer, Arbeitslose und freiwillig Versicherte
In Deutschland haben Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig geworden sind. Ein Arzt entscheidet, ob dies der Fall ist und stellt dem Versicherten dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) aus. Arbeitsunfähig bedeutet in der Regel, dass jemand seinen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Krankheit ausüben kann. Die Arbeitsunfähigkeit hängt aber auch von der beruflichen Tätigkeit ab. Ein Berufskraftfahrer ist mit einem gebrochenen Bein unter Umständen mehrere Wochen arbeitsunfähig, eine Büroangestellte dagegen kann mit einem Gehgips weiterarbeiten.

Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Wie viel Krankengeld gibt es
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhält, hängt die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Bei Arbeitnehmern beträgt sie 70 Prozent des Bruttogehaltes. Das gilt auch für arbeitsfreie Tage, also Feiertage oder Wochenenden. Dabei wird jedoch nur das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Maximal werden aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens gezahlt. Für freiwillig Versicherte können die Kassen in ihren Satzungen regeln, ob und ab dem wievielten Krankheitstag sie Krankengeld zahlen. Normalerweise zahlen die Kassen jedoch freiwillig versicherten Angestellten genauso Krankengeld wie Pflichtmitgliedern. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen. Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Versicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt.

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Plastikkarte als Zahlungsmittel

Die Kreditkarte ist eine gewöhnliche Plastikkarte. Mit dieser „Plastikkarte“ können nämlich Dienstleistungen und Waren bezahlt werden. Hier werden die Waren und Dienstleistungen – im Gegensatz zur Bankkarte – auf Kredit gekauft. Das heißt es wird nicht gerprüft ob bei einem Kauf das Konto über ein Limit verfügt oder ein Guthaben vorhanden ist.

Auf unterschiedliche Gebühren achten
Achten Sie beim zulegen einer eigenen Kreditkarte auf die Gebühren. So können Sie auch ohne Gebühren Weltweit bezahlen. Bei dem Angebot der Kreditkarte unterscheidet man unter drei Karten, der Debit-, Charge- und Credit-Cards. Bei einer Debit-Card wird das Girokonto des Inhabers innerhalb von wenigen Tagen debitiert. Das heißt der Betrag wird von dem Girokonto abgezogen. Diese Karte ist hier in Deutschland als MasterCard oder als Visakarte bekannt. Die häufigst verwendete Kreditkarte ist die Charge-Card. Wer die Charge-Card besitzt bekommt eine monatliche Rechnung die innerhalb von 30 Tagen ausgeglichen werden muss. Der Kreditrahmen kann hier zwischen 25% und 100% der Einzahlungssumme liegen. Seit noch nicht so langer Zeit gibt es auch die revolvierende Kreditkarte. Hier wird das Konto nur im Minus geführt, häufig in Verbindung mit einer normalen Kreditkarte.

Nutzung einer virtuellen Kreditkarte
Eine ganz besondere Kreditkarte ist die virtuelle Karte. Diese Karte ist nur für die Bezahlung im Onlinemarkt verfügbar. Sie bestehen lediglich aus Daten wie Kreditkartennummer, Ablaufdatum, Sicherheitscode und auch dem Namen – eine Plastikkarte gibt es also nicht. Ihre eigene Kreditkarte können Sie unter kreditkartebilliger.de erwerben. Obwohl eine Kreditkarte sicherer ist als Bargeld, sollte man auf den Diebstahl von Kreditkarten achten. Damit ist nicht nur der Verlusst der Karte gemeint sondern auch der Diebstahl von den Daten. Heutzutage fällt es den meisten Jugendlichen oder auch Erwachsenen sehr leicht an verschlüsselten Daten zukommen. Deswegen sollten Kartenbesitzer immer ihre Belege überprüfen.

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Aufbau einer Kreditkarte
Alle Kreditkarten haben eine Nummer, die immer aus 15 Zahlen besteht. In diesen Zahlen verstecken sich die persönlichen Daten. Die ersten vier Zahlen sind immer für die Zuordnung der Bank da. Alle weiteren Zahlen benennen die Art der Karte und die Kontonummer des Karteninhabers. Dazu gibt es noch einen Pin für jeden Karteninhaber, der immer Geheim gehalten werden muss. Zur Sicherheit muss die Karte auch persönlich vom Inhaber unterschrieben werden. Die Benutzer sollten sich immer bewusst sein das der Kredit zurück gezahlt werden muss. Wer seine Finanzen nicht im Überblick hat, kann so ganz schnell in eine Schuldenfalle geraten. Wer Schwierigkeiten mit der Abrechnung am Ende des Monats hat, sollte sich am besten die bezahlten Käufe notieren. So können hohe Schulden verhindert werden.

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Einbruch und Diebstahl – Einbruchschutzkampagne der Polizei

Diebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im Jahr 2014 erneut angestiegen. Doch viele Einbrüche könnten durch simple Maßnahmen vermieden werden. Nutzen Sie deshalb auch die Tipps der Polizei im Rahmen Ihrer Beratung! Natürlich ist klar: Im Fall des Falles leistet die Hausratversicherung für die entstandenen Schäden und ist für den Geschädigten da! Bei Verlust oder Beschädigung von Einrichtungs-, Wert- und Gebrauchsgegenständen wird im Regelfall der Neuwert ersetzt, sollten Alarmanlagen und Schlösser kein Hindernis für Einbrecher sein. Doch: Die Tipps der Polizei können Sie schnell umsetzen und so das Einbruchrisiko senken!

Um Einbrüche zu vermeiden helfen schon einfache Sicherungsmaßnahmen
Ein Einbruch hinterlässt nicht nur materielle Schäden bei den Betroffenen. Oftmals beeinträchtigen Einbrüche auch das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Opfer enorm. Dabei können viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Der Beweis: Im Jahr 2014 blieben 41,4 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Die Infografik zeigt einen Überblick zu Wohnungseinbrüchen.

Einbruch- und Diebstahlschutz

Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei
Umfassende Informationen rund um das Thema liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“ – unter anderem auf der Internetseite  http://www.k-einbruch.de.  Hier gibt es Verhaltenstipps sowie Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherungstechnik, alles unter dem Menüpunkt  „Sichern Sie Ihr Zuhause“. Besucher der Seite können sich durch ein „interaktives Haus“ klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten. Am Tag des Einbruchschutzes am 25. Oktober gibt es außerdem deutschlandweit zahlreiche Aktionen der Polizei und von Kooperationspartnern zum Thema Einbruchschutz.

Einbrüche vermeiden: So gelingt’s

  • Tür immer abschließen!
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren stets verschließen!
  • Gekippte Fenster sind offene Fenster.
  • Schlüssel niemals draußen verstecken!
  • Bei Schlüsselverlust den Schließzylinder auswechseln!
  • Auf Fremde im Haus oder auf dem Nachbargrundstück achten!
  • Keine Hinweise auf Abwesenheit geben!

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert!
Wussten Sie schon, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden? Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz finden Sie hier: www.k-einbruch.de/foerderung. Es gilt eine Sensibilität für das Thema Sicherung des Eigenheims zu schaffen, aus der die Bereitschaft zur Investition in geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Sicherheitstechnik resultiert. Eine Übersicht über die kostenlosen Broschüren und Faltblätter finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/diebstahleinbruch.html.

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Gar nicht cool, aber wichtig

unterstützung

„Ey Mann, nerv´ nicht mit sowas. Darum kann ich mich noch kümmern, wenn ich älter bin“. Junge Menschen finden es in der Regel gar nicht cool, sich nach Abschluss der Ausbildung, Schule oder des Studiums mit Altersvorsorge oder Versicherungen zu beschäftigen. Beginnt ein neuer und spannender Lebensabschnitt, denkt man an alles, nur nicht daran.

Dabei sollten sich gerade Berufseinsteiger schon möglichst früh Gedanken über später machen. Schließlich kommt nicht nur der erste Gehaltsscheck, sondern auch ein höheres Risiko auf die Twens zu. Für alle, die deren Kinder oder Bekannte mit diesen neuen Herausforderungen konfrontiert werden, habe ich eine kurze Übersicht der wichtigsten Absicherungen zusammengestellt.

Absolut unverzichtbar: Haftpflicht
Schon durch eine einfache Unachtsamkeit kann hoher Schaden entstehen, für den man im schlimmsten Fall ein Leben lang zahlen muss. Spätestens ab dem Berufseinstieg oder dem 25. Geburtstag ist der Abschluss einer entsprechenden Police daher existenziell wichtig.

Stark unterschätztes Risiko: Berufsunfähigkeit
Die Absicherung einer durch Krankheit oder Unfall bedingten Berufsunfähigkeit zählt laut „Bund der Versicherten“ zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt. Die statistische Wahrscheinlichkeit noch vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, liegt für 20- bis 30-Jährige bei rund 40 Prozent (zum Vergleich: bei 50-Jährigen ist diese immer noch rund 30 Prozent).Trotzdem wird dieses Risiko zu häufig unterschätzt. Gerade für junge Leute lohnt sich der Abschluss auch aufgrund der günstigeren Vertragskonditionen.

Gründe für Berufsunfähigkeit

Vom Zinseszins profitieren: Altersvorsorge
Sobald die Grundsicherung abgeschlossen ist und jeden Monat genug vom Gehalt übrig bleibt, ist dann die Altersvorsorge dran. Wer frühzeitig eine der vielen Lösungen für sich auswählt, kann vom Zinseszins richtig profitieren. Neben dem teilweise etwas unflexiblen Sparen mit Versicherungen gibt es die Möglichkeit über Fondssparpläne vorzusorgen oder staatliche Zuschüsse über einen Riester-Vertrag zu nutzen. Die individuell beste Lösung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Arbeitsverhältnis und dem zur Verfügung stehenden Einkommen. Für Auszubildende lohnt sich wie für festangestellte Arbeitnehmer auch die Prüfung, ob ihnen von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zustehen, die auch privat aufgestockt werden können.

Noch keinen Plan?: Beraten lassen!

Um bei der Vielzahl an verfügbaren Policen auch wirklich die passenden Angebote zu finden, sollten Sie sich frühzeitig mit mir in Verbindung setzen. Ihr genauer Absicherungsbedarf kann am besten im persönlichen Gespräch ermittelt werden. Rufen Sie also einfach an, ich helfe Ihnen gerne.

Telefon: 0621 4608490
E-Mail: ok@finanzen-top.de

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Wann sind Elektrofahrräder versicherungspflichtig

E-Bikes, Pedelecs und Co

Seit einigen Jahren steigt die Zahl von so genannten E-Bikes oder Pedelecs steil an. Die Verkaufszahlen haben sich in dieser Zeit um über 150 Prozent erhöht. Ist ein E-Bike ein Fahrrad oder doch eher ein Mofa und muss daher versichert werden? Zu dieser Frage gibt es bei vielen Verbrauchern große Unwissenheit oder Unsicherheit.

E-Bike ist nicht gleich E-Bike
Meist wird ein Pedelec gemeint, wenn landläufig von E-Bikes gesprochen wird. Ein Pedelec unterstützt den Fahrer mithilfe eines eingebauten Elektromotors nur dann, wenn er in die Pedale tritt und auch nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h. In diesem Fall handelt es sich immer noch um ein Fahrrad im klassischen Sinne, das keine Haftpflichtversicherung braucht.

Anzahl der E-Bikes nimmt zu

Im Gegensatz dazu fährt das klassische Elektrofahrrad auch ohne Tretunterstützung, sondern ähnlich wie ein Mofa mit einem Gasgriff am Lenker. Sobald das Fahrrad mit Motorunterstützung schneller als 25 km/h fährt, gilt es als Fahrzeug und nicht mehr als Fahrrad. Die Fahrer benötigen einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Als Fahrzeug ist das Elektrofahrrad dann versicherungspflichtig und benötigt ein Mofa-Kennzeichen. Die Mofa-Haftpflicht kann zudem günstig mit einer Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitern werden.

Wer mit dem Elektrofahrrad unterwegs ist, darf zudem zumeist keine Fahrradwege benutzen und ist als Fahrzeugführer bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig.

Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike

Pedelec E-Bike 
ist ein Fahrrad ist ein Kleinkraftrad
fährt max. 25 km/h fährt 30 bis 45 km/h
Motor schaltet bei 25 km/h ab Motor schaltet nicht ab
Motor nur bei Treten Motor auch ohne Treten
Motorleistung max. 250 Watt Motorleistung max. 250 Watt
allgemeine Betriebserlaubnis nicht nötig allgemeine Betriebserlaubnis nötig
keine Versicherungspflicht Mofa-Kennzeichen nötig
keine Helmpflicht keine Helmpflicht
Radewegbenutzung möglich Radewegbenutzung nur außerorts möglich
kein Führerschein nötig Mofa-Prüfbescheinigung nötig
kein Mindestalter Mindestalter 15 Jahre

Beim Fahrspaß mit den Pedelecs oder E-Bikes sollte man nicht vergessen, dass es sich meist um teure Fahrräder handelt. Der Versicherungsschutz ist deshalb ein Bereich, mit dem man sich beschäftigen sollte. Mit einer speziellen Fahrradversicherung erstreckt sich der Schutz nicht nur auf den Diebstahl, sondern teilweise auch auf Schäden durch Ver­schleiß, Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall.

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Wann muss man als Rentner eine Steuerklärung abgeben

Steuererklärung

Auch wenn das Arbeitsleben zu Ende ist und man seinen Ruhestand genießen möchte, heißt dies aber nicht, dass man mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun hat. Auch als Rentner oder Pensionär muss man unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererklärung abgeben. Im Jahr 2005 wurde das Alterseinkünftegesetz eingeführt, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.

Das Prinzip vom Alterseinkünftegesetz
Bei der Steuererklärung können die Beiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden und im Gegenzug wird später die Auszahlung versteuert. Das Gesetz wird erst im Jahr 2040 vollständig umgesetzt sein. Wer dann in Rente geht, muss diese vollständig versteuern. Bis dahin gelten Freibeträge, die mit jedem Rentnerjahrgang sinken.

Durch die Steueridentifikationsnummer erfolgt ein schneller Datenaustausch
Etwa nur jeder vierte Rentner hat bisher freiwillig eine Steuererklärung gemacht. Immer Rentner werden inzwischen vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Der Grund dafür ist die bessere Vernetzung der Behörden: Staatliche, private und berufsständische Rentenversicherungen informieren die Finanzämter, an wen sie Renten zahlen. Über die persönliche Steueridentifikationsnummer können diese Daten nun schnell zugeordnet werden. Wenn das Finanzamt zur Annahme kommt, dass Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, wird es Sie auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Im schlechtesten Fall kann dies auch rückwirkend bis zum Jahr 2005 verlangt werden. Sie sollten auf das Schreiben vom Finanzamt auf jeden Fall reagieren. Um gegebenenfalls happige Verzugszinsen zu vermeiden, sollten Sie um erst einmal Zeit zu gewinnen um eine Fristverlängerung bitten. Wenn Sie nicht reagieren wird das Finanzamt Ihre Steuer schätzen und dabei kommt man selten gut weg. Weiterhin sollten Sie wissen, dass die Finanzämter bei Zahlungsverzug der geforderten Steuern, sehr schnell eine Kontopfändung bei Ihrem Geldinstitut beantragen wird, so dass Sie erst wieder an Ihr Konto kommen, wenn die Steuern bezahlt sind.

Eine Befreiung ist möglich
Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien lassen. Von vielen Finanzämtern wird das relativ unbürokratisch gehandhabt: Eine einfache Aufstellung der Einnahmen und der Werbungskosten mit den Freibeträgen genügt oft schon, um den Bearbeiter Ihrer Steuerakte zu überzeugen.
Wenn abzusehen ist, dass Ihre Einnahmen in den nächsten Jahren nicht nennenswert steigen, können Sie auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung können Sie bis zu drei Jahren um die Steuererklärung herum kommen. Voraussetzung ist jedoch, Sie in diesem Zeitraum tatsächlich keine Steuern zahlen müssen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie auch bei Ihrem Geldinstitut einreichen, womit sich der Freistellungsauftrag für Zinserträge erübrigt.

Wann besteht eine Pflicht zur Steuererklärung
Es kann auch sein, dass Sie generell zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Das ist der Fall, wenn:

  • Sie oder Ihr zusammenveranlagter Ehepartner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben (Minijobs sind davon aber ausgenommen)
  • einer von Ihnen Versorgungsbezüge bekommt, etwa eine Beamtenpension oder Witwengeld
  • einer von Ihnen Betriebsrenten oder Werkspensionen bekommt
  • Sie im letzten Jahr Verluste geltend gemacht haben
  • Sie noch keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gezahlt haben

Für Pensionäre gelten Sonderregeln 
Für Pensionäre gelten besondere Regeln. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn:

  • die Pension oder ein Lohn bereits in den Steuerklassen V, IV oder VI versteuert worden ist
  • ein Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen wurde und die Einkünfte über 10.200 Euro für Ledige oder 19.400 Euro für Ehepaare lagen
  • es Einkünfte über 410 Euro aus Renten, Vermietungen und Verpachtungen, Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld) oder anderen Einnahmequellen gab
  • auf Kapitaleinkünfte über den Freibetrag noch keine Abgeltungssteuer gezahlt wurde
  • Ehepartner getrennte Veranlagung gewählt haben
  • in der Einkommensteuererklärung des Vorjahres ein Verlust festgestellt worden ist
  • die Vorsorgepauschale für ein Beamtengehalt höher war, als die absetzbaren Versicherungsbeiträge (gilt nur für Pensionen bis 10.200 Euro)
  • eine Abfindung nach der sogenannten Fünftelregelung versteuert worden ist.

Wie lange hat man für die Abgabe Zeit?
Für die Steuererklärung endet die Abgabefrist jeweils am 31. Mai des Folgejahres. Diese Frist kann auf Antrag mit entsprechender Begründung aber verlängert werden. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ausgeführt, verschiebt sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember des Folgejahres. Wenn Sie die Steuererklärung ohne eine Aufforderung durch das Finanzamt freiwillig machen, weil Sie sich beispielsweise noch Rückzahlungen erhoffen, haben Sie dafür vier Jahre lang Zeit. Sie können dann beispielsweise die Steuererklärung für 2014 bis zum 31. Dezember 2018 einreichen.

Empfehlen kann ich Ihnen, von sich aus mit dem Finanzamt in Kontakt zu treten und die Notwendigkeit der Abgabe einer Steuererklärung zu prüfen. Sie sind dann auf der sichern Seite. Denn wenn dass Finanzamt auf Sie mit der Abgabe einer Steuererklärung zu kommt, werden die Erklärungen meistens mehrere Jahre zurück angefordert. Dann werden auf die eventuell anfallenden Steuerzahlungen noch happige Verzugszinsen aufgeschlagen.

Steuerhinterziehung  und Steuerprüfung

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Der wirkliche Wert der Rente

Rentenbescheid

Wenn wieder mal die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung in den Briefkasten gelangt, sollte man die darin genannten Summen einmal kritisch unter die Lupe nehmen. Meist führt diese Betrachtung zu der ernüchternden Erkenntnis: Nach Abzug aller Beiträge, Steuern und Versicherungen bleibt davon ein Betrag übrig, den man lediglich als Grundsicherung ansehen kann.

Hartz IV lässt grüßen
Eigentlich ist es ja beruhigend, wenn man jedes Jahr schwarz auf weiß zu lesen bekommt, welchen Eurobetrag man als Rente zum Zeitpunkt des eigenen Rentenbeginns zur Verfügung hat. Nehmen wir als Beispiel an, die Rente würde 2.000 Euro betragen. Diese Summe ist eine gute Grundlage und kann bzw. sollte durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge ergänzt werden, wenn man seinen Lebensstandard aufrecht halten will.

Wirklich? Wie trügerisch das ist, zeigt die nachfolgende Analyse

  • Frage 1: Wie viel Steuern gehen davon ab?
    160 Euro, denn für den heute 42-jährigen Angestellten, der erst in 25 Jahren in Rente geht, wird sich die Steuerlast deutlich erhöhen. Grund: Ab dem Jahr 2040 sind Renteneinkünfte zu 100 Prozent steuerpflichtig.
  • Frage 2: Welcher Krankenversicherungsbeitrag ist zu entrichten?
    Etwa 8 Prozent (bei privat Versicherten noch mehr), also noch mal 160 Euro ab, bleiben jetzt nur noch 1.680 Euro.
  • Frage 3: Wie viel Inflation ist anzusetzen?
    Etwa 2 Prozent. Dann kann man sich in 25 Jahren Waren und Dienstleistungen nur noch im Wert von 1.024 Euro kaufen. Nur zum Vergleich: Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt heute 391 Euro Regelleistung, 600 Euro Mietzuschuss (kalt), 100 Euro Heizkosten, also zusammen 1.091 Euro.

Das Ergebnis ist klar
Die staatliche Rente wird nicht mehr als eine Grundsicherung sein. Wer der Empfehlung folgt, sein Spargeld auf Tagesgeldkonten, Sparbüchern oder in klassischen Lebensversicherungen anzulegen, verabschiedet sich vom Aufbau einer Altersvorsorge.

So schwer es emotional fallen dürfte, so müssen sich breitere Bevölkerungsschichten aktuell mit risikoreicheren Anlagen beschäftigen, um überhaupt die Chance zu haben, den Lebensstandard halten zu können. Sofern man die Möglichkeit hat, staatliche oder betriebliche Förderung in Form von Zuschüssen, Zulagen oder Steuernachlässen zu beanspruchen, sollte man das auf jeden Fall tun. So wirken etwa Zulagen bei der Riester-Rente wie eine garantierte (hohe) Rendite, die bis zu 8,5 Prozent pro Jahr erreichen kann, wie die Stiftung Warentest immer wieder ermittelt.

Riester-Zulagenempfänger nach Jahreseinkommen

Dies gilt vor allem für fondsorientierte Vorsorgeprodukte wie die DWS RiesterRente Premium
Mit der DWS RiesterRente Premium kann das Geld auf gleich drei Wegen in die Altersvorsorge fließen. Die eigenen Sparbeiträge, die möglichen Zuschüsse vom Staat und die DWS-Renditechancen machen das Produkt zu einem attraktiven Vorsorgekonzept. Hinter dem Premium-Produkt steckt ein ausgeklügeltes System mit einer dynamischen Wertsicherungsstrategie. Das Ziel: Ertragschancen in steigenden Aktienmarktphasen ergreifen, ohne die vollen Verlustrisiken in turbulenten Phasen tragen zu müssen.

Das Anlagemodell I-CPPI, das hier zum Einsatz kommt, hat nachgewiesen, dass auch in stark schwankenden Kapitalmärkten Renditepotenzial effektiv für die Anleger ausgeschöpft werden kann, mit Berücksichtigung der Beitragsgarantie. Die aktuell niedrigen Zinsen machen es zwar schwieriger, aber nicht unmöglich und mit steigenden Zinsen steigen auch wieder die Renditechancen für die Anleger.

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