Wann hilft die Verkehrsopferhilfe?

Bei einem Unfall auf öffentlichen Straßen trägt normalerweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers die anfälligen Kosten. Anders sieht das aus, wenn nach einem Unfall keine Person bekannt ist oder wenn der Schuldige keine dementsprechende Versicherung vorweisen kann. In dem Fall ist es möglich, das der Geschädigte leer ausgeht. In solchen Situationen springt die Verkehrsopferhilfe ein. Das ist ein gemeinnütziger Verein, welcher Verkehrsteilnehmern hilft, wenn sich bei dem Pflichtversicherungssystem Schutzlückenaufdecken.

Entschädigung für Unfallopfer
Von den Haftpflichtversicherern getragen. Es wurden für die Unfallopfer als Entschädigung keine Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Geld wird einzig und allein für die unschuldigen Verkehrsopfer genutzt, um sie vor Härten zu bewahren, die der finanzielle Schaden mit sich bringen kann. Hier muss bedacht werden, das jeder in diese Situation geraten kann. Nach Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen oder einer Unfallflucht, springt der Fonds ein, wenn der Versicherte insolvent wird und für die Schadensregulierung weg fällt. Aus dem Fonds können auch Schäden gemeldet werden, welche die Haftpflichtversicherung nicht abdeckt, falls sich herausstellt das der Verursacher mit dem Fahrzeug einen vorsätzlichen Unfall gebaut hat. Haftpflichtversicherung ist trotzdem begrenzt.

Unterstützung bei Auslandsunfällen
Außerdem hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, auch Verkehrsteilnehmer im Ausland finanziell zu unterstützen. Dafür wurde die sogenannte Entschädigungsstelle eingerichtet. Sie soll als Auffangbecken für Problemfälle herhalten. Wenn sich zuständige ausländische Versicherungen nicht innerhalb von 3 Monaten um den Fall kümmern, kommt die Entschädigungsstelle für den gesamten Schaden auf. Umfang und Art der Entschädigung werden nach den gesetzlichen Vorschriften den Unfalllandes gerichtet. Die europäischen Vereinbarungen sorgen dafür, das es in allen Staaten Europas eine Entschädigungseinrichtungen gibt. Insgesamt sind dies 28 EU-Staaten.

Die Autoversicherer gründeten 1963 die Verkehrsopferhilfe. Nur drei Jahre später wurde durch den Gesetzgeber im Pflichtversicherungsgesetz, die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für alle Verkehrsopfer eingeführt. Bereits seit dem Jahr 2003 sorgt der Verein für die deutschen Unfallopfer, als auch für die Unfallopfer in anderen europäischen Staaten.

Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite der Verkehrsopferhilfe.
http://www.verkehrsopferhilfe.de/

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