Steuerfalle Schenkungssteuer

Ehepaare richten sich in den meisten Fällen sogenannte Gemeinschaftskonten ein, sodass beide einen Zugriff und Verfügung über das Konto besitzen. Der wesentliche Unterschied zwischen gemeinschaftlichen Konten sind die Und- beziehungsweise Oder- Konten. Dabei versteht man unter den Und-Konten einen gleichberechtigten Zugriff auf die Konten besteht, wobei bei Oder-Konten jeder der einzelnen Kontoinhaber eine alleinige Verfügung über das Konto besitzt. Egal welcher Partner das Konto benützt ist ein sogenannter Gesamtgläubiger und auch ein Gesamtschuldner die beide das Recht besitzen, Geld abzuheben, zu überziehen und aufzulösen.

Bei intakter Ehe werden Nutzer von Oder-Konten nach der gesetzlichen Zurechnungsregel behandelt, was bedeutet, dass beide Eheleute zu gleichen Teilen an dem Konto beteiligt sind. Diese Regel wird immer angewendet, sodass die Herkunft des Geldes keine wesentliche Rolle spielt. Eine Prüfung zur steuerlichen Schenkung unter Eheleuten wird meist dann veranlasst, wenn überwiegend ein Ehegatte finanzielle Mittel auf das gemeinschaftliche Konto einbezahlt hat und so für das Finanzamt ein Verdacht besteht.

Dieser Verdacht ist auch Hauptgrund von schenkungsteuerlichen Behandlungen bei diesen Oder-Konten von Ehepaaren. Denn beide Eheleute haben gleichermaßen Zugriff und Recht auf das Geld, unabhängig von der Herkunft der Mittel. So wird jedem Partner exakt die Hälfte zugerechnet, sofern sich nicht ein Ehegatte daran bereichert.

Unter einer derartigen steuerlichen Schenkung versteht man ergo, eine unentgeltliche Zuwendung die den Empfänger (also der andere Ehepart) auf Kosten des anderen bereichert. Somit kann auch festgestellt werden ob der bereicherte Ehegatte tatsächlich die gesamte Hälfte des Kontoguthabens zur Verfügung gestellt wird. Hier tritt die Zivilrechtslage um eine rechtliche Sicherstellung gewährleisten zu können.

Unproblematisch und meist ohne größere Streitigkeiten werden hingegen jene Oder-Konten von Eheleuten behandelt, die dieses Konto beide als Gehaltskonto verwenden. Wobei auch hier finanzgerichtlich immer wieder Überprüfungen angestrebt werden und Missstände in diesem Bereich aufgeklärt werden. Ein Resümee über die gesamte Problematik kann insofern gezogen werden, dass steuerliche Folgen in jeglicher Hinsicht beachtet werden müssen, egal ob es sich hierbei um Partnerschaft, Vermögenstrennung oder Vermögensmischung handelt.

Sparzinsen werden durch die Inflation aufgefressen

Die Inflation frisst die meisten Sparzinsen auf. So hängt die Höhe des angesparten Vermögens von der Verzinsung der Anlage ab. Nur wenn diese die Inflationsrate übersteigen, kann eine Rendite und somit eine Vermehrung des Vermögens erreicht werden. Folglich gilt der Grundsatz: Je höher die Geldentwertung, umso besser muss die Verzinsung des angelegten Vermögens sein. Denn nur wenn eine Anlageform mehr Rendite nach Steuern als die Inflationsrate erwirtschaftet, kann langfristig eine Steigerung des Vermögens erreicht werden.

Tagesgeld
Mit etwas mehr als 1,5 Prozent an Zinsen werden Sparer bei einer Tagesgeld- oder Festgeldanlage belohnt. Dabei ist eine höhere Verzinsung des angelegten Kapitals oft ein Lockangebot von Banken, um den Kundenstamm – insbesondere an Neukunden – zu erweitern.

Bundeswertpapiere
Die Rendite von Bundesschatzbriefen und verzinsten Bundesanleihen erreichte am 1.09.2009 gerade mal 2,4 Prozent. Dies entspricht in etwa der Inflationsrate. Somit erweist sich eine Anlage in Fest- oder Tagesgeld als besonders profitabel.

Mit Fonds profitieren
Sparer, die in Fonds anlegen, profitieren oft doppelt. Zum einen können sie ihr Kapital vor Inflation bewahren. Zum anderen bieten die Fonds den Vorteil, dass das Kapital auf verschiedene Anlageformen wie Anleihen, Immobilien oder Aktien verstreuen. So profitieren die Sparer nicht nur von einer höheren Rendite, sondern auch infolge von Risikostreuung von der Sicherheit der Geldanlage.

Ausblick
Im Hinblick auf eine mögliche Senkung vom Leitzins aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation,  ist eine Investition in Fest- oder Tagesgeldanlagen nur als kurzfristige Parkmöglichkeit zu empfehlen, bis das Geld anderweitig benötigt wird.

Unter dem Artikel Schwankenden Börsen erfolgreich trotzen finden Sie Tipps für eine Anlage im aktuellen Marktumfeld.

Wegweiser durch die Vertragsbedingungen

Die stetig sinkenden Aktienkurse, hohes Verlustrisiko bei Fonds und niedrige Zinsen bei Festgeldanlagen lassen die klassische Lebensversicherung, trotz der niedrigen Verzinsung wieder attraktiv erscheinen. Doch gilt es die Vertragskonditionen sehr genau zu prüfen. Nur die wenigsten machen sich die Mühe und studieren ausgiebig die Vertragsbedingungen.

Gerade bei Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung werden die Kunden mit teilweise schwer verständlichen Unterlagen überschüttet. Die Folge ist, dass die Kunden den Stapel aus unverständlichen und schon fast kryptisch verfassten Produktinformationen, Vertragsbedingungen und Tarifen ungelesen zur Seite legen .

Worauf Sie dennoch bei Abschluss einer Versicherungspolice achten müssen, um am Ende nicht im Regen zu stehen.

Bei Abschluss einer Versicherungspolice reicht oft schon das Durchlesen des Produktinformationsblattes aus, um sich einen Überblick über das Produkt zu verschaffen. So finden sich bei den meisten Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitspolicen Informationen zu den Kosten – Beiträgen, Vermittlerprovisionen und Verwaltungskosten.

Auch die zu erbringende Leistung der Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherten ist oft ohne Weiteres nicht zu erkennen. Das Problem ist, dass die Versicherungsgesellschaften dem Kunden bei Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung einen Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent auf den Sparanteil bieten . Zudem fließt in die Berechnung der Leistung eine nicht garantierte Überschussbeteiligung, die jedes Jahr neu berechnet wird mit ein. Verlassen kann man sich jedoch nur auf die garantierten Leistungen. Die Überschussbeteiligung ist unverbindlich.

Denn bei Verträgen die z.B 1995 abgeschlossen wurden, konnten die Versicherer im Durchschnitt 6,5 Prozent erwirtschaften. In der gegenwärtigen Kapitalmaktsituation waren es 2010 im Durchschnitt nur noch 4,1 Prozent.

Um keine bösen Überraschungen bei Vertragsauszahlung zu erleben, bietet hier die Finanzanalyse eine sinnvolle Möglichkeit, die späteren Auszahlungsbeträge darzustellen.  Es werden die aktuellen Vertragswerte bis zum Rentenbeginn unter den aktuellen Marktgegebenheiten hochgerechnet und kann so rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, wenn die späteren Auszahlungsbeträge nicht mehr die ursprüglich gewünschte Höhe haben. 

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Sozialversicherung – Grenzen steigen wieder

Neue Rechengrößen, neue Beitragsbemessungsgrenzen und mehr für das Jahr 2012

Für das kommende Jahr 2012 gibt es schon jetzt ein erstes Konzept für eine neue Verordnung von Rechengrößen. Diese soll das Bundeskabinett im Oktober 2011 verabschieden. Die das Onlineportal Haufe meldet, rechnet das Sozialministerium im kommenden Jahr mit mehreren Einnahmen und will auch die Rechengrößen steigern.

Doch mit welcher Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung muss man wirklich rechnen? Ab welchem gehalt pro Jahr können Arbeitende in die PKV wechseln? Hier werden die Grenzen nach den pro Jahr festgelegten Rechengrößen aus der Sozialversicherung bemessen. Jene orientieren sich wiederum an der Entwicklung der Gehälter und der Löhne.

Für das vergangene Jahr konnte man positive Zahlen melden: Die Löhne in den alten Bundesländern waren rund 2,1 Prozent höher als in den neuen Bundesländern. Aus diesem Grund will die Regierung den Großteil der Rechengrößen für das Folgejahr erhöhen.

Was wird im kommenden Jahr noch geschehen?

Aus diesem Grund werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr auf einen Betrag von 3.825 Euro pro Monat steigen. Momentan beträgt die Beitragsbemessungsgrenzen noch 3.712,50 Euro. Für einen großen Teil der Arbeitenden bedeutet dies bei gleichbleibenden Beiträgen in er SOzialverischeurng allerdings keine Exrakosten. Für solche, die recht viel verdienen, wird es allerdings kostspieler, weil der maximale Anteil der Arbeitnehmer zur Krankenversicherung bei 313,65 Euro festgelegt wird. Wenn es einen Nettogehalt von 2.200 Euro gibt, sind die höheren Beitragszuschüsse von rund 8,22 Euro für die GKV allerdings noch recht übersichtlich.

Die Jahresarbeitsentgeltsgrenze, welche den Wechsel in die PKV ermöglicht, wird wahrscheinlich von einem Betrag von bisher 49.500 Euro auf 50.580 Euro pro Jahr erhöht werden. Wenn man schon privat versichert ist, so kann man auch im kommenden Jahr mit der ermäßigten Jahresarbeitsentgeltsgrenze rechnen. Patienten, die privat vesichert sind, müssen bis zum Ende des Jahres 2011 nachweisen, dass sie mindestens 44.550 Euro verdient haben.

Erweiterung der Beitragsbefreiung bei der betrieblichen Altersversorgung

Nach dem neuen Steuerrecht sind auch Eigenbeiträge der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Laut des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 09.12.2010 ist der vom Arbeitnehmer erbrachte Anteil am Gesamtbeitrag nach §3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Hierzu zählen auch die Beiträge eines Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber an die Pensionskasse abgeführt werden. Für die Steuerfreiheit der betrieblichen Altersversorgung ist maßgebend, dass der Arbeitgeber zur Zahlung der Beiträge laut Versicherungsvertrag verpflichtet ist. Dabei ist es irrelevant, wer letztendlich die Beiträge wirtschaftlich trägt.

Dabei erfolgt die Beurteilung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung analog zur steuerlichen Bewertung. Mit dem Bundesfinanzhof-Urteil vom 09.12.2010 kann grundsätzlich auch eine durch Eigenbeiträge arbeitnehmergeleistete Altersversorgung des Arbeitgebers an eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder einen Pensionsfond durch den Staat gefördert werden. Dies kann in Form von Zulagen oder Sonderausgaben aber auch durch den Freibetrag nach §3 Nr. 63 EStG geschehen.

Des Weiteren teilte der GKV-Spitzenverband in einem vertraulichen Brief vom 08.08.2011 an die gesetzlichen Krankenkassen: Sämtliche Zuwendungen an die Pensionskasse werden dem Arbeitsentgelt nicht zugerechnet und können bereits ab dem 01.01.2011 beitragsfrei belassen werden. Weiter sind alle anderslauteten Ausführungen vom 25.09.2008 der Spitzenorganisation der Sozialversicherung seien somit aufgehoben.

Somit bildet die betriebliche Altersversorgung ein attraktives Instrument, welches sich vorteilhaft für beide Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – auswirkt. Die Beiträge, soweit sie die 4 Prozent Grenze im Kalenderjahr der Rentenversicherung-Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen, sind beitrag- und steuerfrei.

Für Fall eines Schicksalsschlags ein Finanzpolster haben

Was passiert, wenn das Familienoberhaupt plötzlich stirbt oder einfach nicht mehr fähig ist, seiner Arbeit nachzugehen. Dieses Problem wird von den deutschen Bürgern nicht richtig wahrgenommen oder man will einfach nicht darüber sprechen. Fakt ist, dass in Realität 20 Prozent der Todesfälle jünger als 65 Jahre sind und viele Familien plötzlich ohne Ernährer dastehen. Da ist es natürlich von Vorteil rechtzeitig vorzubeugen und eine Versicherung abzuschließen, die wenigstens die finanzielle Not lindert.

Es wäre tragisch sich vorzustellen, was passiert, wenn man nicht finanziell abgesichert ist, das Ersparte ist bald aufgebraucht und dann geht’s los, Miete kann nicht mehr bezahlt werden, das Auto muss verkauft werden, ja es kann sogar so weit gehen, dass die Zwangsversteigerung und der Privatkonkurs drohen. Das sollte man verhindern und rechtzeitig eine Versicherung abschließen, die im Falle des Todes eine Pension an die Hinterbliebenen zahlt. Je jünger man bei Abschluss ist, umso kleiner werden die monatlichen Prämien sein, auch die Gesundheit des Antragstellers wird natürlich überprüft. Es hilft nicht, erst an eine Versicherung zu denken, wenn man schon krank ist, dann wird sich keine Gesellschaft mehr auf einen Vertrag einlassen.
Die Risikolebensversicherung in jungen Jahren abgeschlossen befreit vor finanziellen Sorgen und gibt den nötigen Schutz. Die Versicherungssumme, die im Falle des Ablebens ausbezahlt wird, sollte schon bis zum Fünffachen des Jahres-Bruttobezuges reichen, damit haben die Angehörigen die nötige Zeit und den nötigen Rahmen um alles zu regeln.

Die Kombination einer Ab- und Erlebensversicherung ist vorteilhaft, da man auch zu Lebzeiten die Vertragssumme ausbezahlt bekommt, eben bei Vertragsende. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einer Ablebensversicherung hat durchaus ihren Sinn, da auch bei Berufsunfähigkeit das Einkommen wegfällt.
Eine richtige Versicherung hat also durchaus Sinn und man sollte sich rechtzeitig darum kümmern.

Finanzplanung für die Verwirklichung von finanziellen Zielen

Wenn eine größere Investition ansteht oder die Überlegung besteht Geld sicher und gewinnbringend anzulegen, dann ist es wichtig vorher eine Finanzplanung zu machen, damit Sie sich nicht übernehmen. So ist es wichtig zuerst einmal zu schauen welches Vermögen Ihnen zur Verfügung steht und wie groß die Ausgaben sind, die bei dem geplanten Projekt auf Sie zukommen. Auch die Überlegung ob in der Finanzplanung genug Möglichkeiten zur Abfederung anderer finanzieller Kosten, die auf Sie zukommen vorhanden sind. Sie merken schon, dass im Vorfeld eine Menge zu beachten ist.

Zum Beispiel sind bei Baufinanzierungen eine ganze Menge versteckter Kosten einzuberechnen. Außerdem ist es gerade hier enorm wichtig sich genug Spielraum nach oben zu lassen, damit bei ungeplanten Zwischenfällen auch noch die Möglichkeit besteht diese zu beheben. Als Kosten bei einer Baufinanzierung sollte nicht nur der Bau des Gebäudes selbst genommen werden, da auch noch das Grundstück und Baunebenkosten auf Sie zukommen. Nach all den Kosten für den Bau des Gebäudes sind nach dessen Fertigstellung aber noch lange nicht die Kosten des Baus am Ende. Denn auch der Innenausbau und die Gartengestaltung nehmen einen Teil der Kosten ein.

Bei all diesen Ausgaben sollten Sie deshalb gut darauf achten, dass sie nicht nur eine gute Finanzplanung im Vorfeld bedacht haben, sondern sich auch genug Spielraum gelassen haben um weiterhin ein angenehmen Lebensunterhalt zu besitzen. Um bei einer Finanzplanung sicher zu gehen sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen.

Vererben: Manchmal gar nicht so einfach

Spätestens bei einer Erbschaft, vergessen die Hinterbliebenen die Trauer an der verstorbenen Person. Denn sobald es um eine Erbschaft geht, kann aus Liebe, Hass werden und Neid und Gier vernichten den Familienfrieden. Bei manch einem Erbstreit würde sich der Tote glatt im Grab rumdrehen, deswegen heißt es frühzeitig handeln.

Spätestens wenn mehr als eine Person erbt, kommt es in über 6 Erbschaften zum Streit. Doch das ist längst nicht alles geht es zum Beispiel um eine Immobilie, die einer der Erben weiter bewohnen möchte und die weiteren Nachlassempfänger Ihren Teil der Immobilie ausgezahlt haben möchten, enden diese Erbstreitigkeiten meist vor Gericht. Den bei Erbgemeinschaften gilt, dass allen Nachlassempfängern alle vererbten Wertgegenstände, Geld oder Immobilien gehören. Das gilt vom Bankkonto bis hin zum Porzellan. Den Anteil den jeder Erbe an jeder Sache erhält, bestimmt die Erbfolge.

Tipps um Streitigkeiten um die Erbschaft zu vermeiden:

Zunächst ist es wichtig ein Testament zu erstellen. Entweder zur Absicherung der Kinder oder des Partners bzw. Ehemanns. Da man nie weiß wann man seinen letzten Atemzug nimmt, sollte dies so früh wie möglich passieren und dabei auf die richtigen formellen Richtlinien geachtet werden. Ebenfalls sollte das Testament sorgfältig und eindeutig formuliert werden, da es sonst zu Missverständnissen kommen kann. Welche wiederum Streitigkeiten nach sich ziehen können. Ebenso sollte bedacht werden, dass nur Gegenstände oder Wertsachen in dem Testament auftauchen, die dann auch noch vorhanden sind. Das Auto kann zum Beispiel noch zu Lebzeiten kaputt gehen. Wer möchte kann eine Vor- und Nacherbschaft in das Testament aufnehmen, was soviel heißt das der Erbe nicht über das Vermögen verfügen darf. Dieses Modell des Testamentes wählen meist Ehepaare, für den Fall das einer stirbt. Denn so kann man noch zusammen bestimmen was die Kinder oder Enkelkinder erhalten. In den meisten Fällen kommt es bei diese Form aber zum Streit.

Bei der BU-Versicherung die Steuern beachten

Man geht davon aus, dass man mit der Rente abgesichert ist. Doch was geschieht, wenn man berufsunfähig wird? Die Berufsunfähigkeit ist nicht mit der Arbeitsunfähigkeit zu verwechseln. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man seinen Beruf voraussichtlich die nächsten sechs Monate nicht ausüben kann. Dieser Fall kann schneller eintreten, als man sich denkt. Bereits heute ist jeder vierte Bürger vor dem Eintritt der Rente berufsunfähig. Neben der Berufsunfähigkeit kommt auch die Sorge um die finanzielle Absicherung auf die Menschen zu. Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. Die BU-Versicherung fängt den finanziellen Ausfall ab. Im längsten Fall bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters.

Wer darüber nachdenkt, eine sinnvolle BU-Versicherung abzuschließen, sollte die steuerlichen Aspekt beachten. Die Frage, wie die Einnahmen aus einer privaten BU-Versicherung besteuert werden, sollte auf jeden Fall beantwortet werden, denn nur dann kann man mit wirklichen Zahlen rechnen und seinen Lebensbedarf abdecken.
Man ist in Deutschland steuerpflichtig, wenn man ein Jahreseinkommen erreicht, das höher als 8.004 Euro liegt. Was unter diesem Betrag liegt ist der so genannte Steuergrundfreibetrag, dieser ist steuerfrei.
Wer Berufsunfähigkeitsrente von einem privaten Versicherer erhält, liegt aber in den meisten Fällen über diesem Freibetrag. Diese Rente, die man aufgrund der eigenen Berufsunfähigkeit erhält, wird als abgekürzte Leibrente betrachtet. Hierbei wird der Ertragsanteil der Rente besteuert.
Das bedeutet, dass die Rente nicht lebenslang ausgezahlt wird, sondern bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Maßgeblich für die Besteuerung ist die Laufzeit. Je kürzer also die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente ist, desto geringer ist die Steuerlast.

Man sollte sich also vor Abschluss ausrechnen, wie hoch die BU-Rente ausfallen soll und sich dann informieren, wie hoch die zu zahlenden Steuern sein werden. Hierfür gibt es Spezialisten, die sich mit diesen Berechnungen auskennen. Man will schließlich vorsorgen und dazu gehört auch, dass man sich über eventuell zu zahlende Steuern auf die eigene Vorsorge informiert. Eine Berechnungstabelle finden Sie unter efinanz24.

Finanzcheck zum Berufseinstieg

Wie froh sind die meisten Schüler und Studenten, die endlich ihren Abschluss erreicht haben und ihr eigenes Geld verdienen. Sie freuen sich besonders darüber, dass sie nicht von dem Taschengeld der Eltern abhängig sind. Allerdings müssen Berufseinsteiger jetzt auch die eigene Absicherung regeln. Versicherungen, Geldanlage, Altersvorsorge – auf was Berufsanfänger achten müssen.

Der Abschluss von einigen Versicherungen sollte für Berufsanfänger selbstverständlich sein. Dabei sollte allerdings immer beachtet werden, wie hoch der Nettoverdienst ausfällt. Da junge und allein stehende Leute häufig in der Steuerklasse eins eingestuft werden, ist die Abgabe an das Finanzamt relativ hoch. Das kann gemindert werden, wenn man zum Beispiel einen weiten Weg zu seiner Ausbildungsstätte zurücklegen muss. Es besteht hier die Möglichkeit, dass ein sogenanner Freibetrag direkt in die Lohnsteuerkarte eingetragen wird und die Steuerlast monatlich geringer ausfällt. Wer sich nicht ganz sicher ist, der kann auch die Fahrten zur Arbeitsstelle im Zuge der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Weiß der Jugendliche genau, welche Summe ihm monatlich ausgezahlt wird, dann sollte er sich genau überlegen, welche regelmäßigen Ausgaben für ihn anfallen. Je nach Wohnsituation kann das die Miete für sein Zimmer oder Appartment sein oder ein Abschlag an die Eltern. Sehr wichtig ist immer, dass der Berufsanfänger eine Alterssicherung und Arbeitskraftsicherung ins Auge fasst. Die Aufstockung einer späteren Rente ist dabei zwingend. Einen Vorteil hat der Berufsanfänger dabei auf jeden Fall. Je jünger er ist, desto geringer fallen die Beiträge aus. Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter sollte in allen Bereichen allerdings immer selbstverständlich sein.

Mit einer finanziellen Effizienzplanung kann man viele Fehler vermeiden. Durch das Ergebnis dieser umfangreichen Analyse entsteht eine Finanzstrategie, die eine Vernetzung zwischen den Wünschen und Zielen des Kunden, seiner persönlichen Finanzsituation und den wirtschaftlichen Einflüssen darstellt.

Die Antworten auf „was lohnt sich?“, „was braucht man?“, „was kann man?“ und „ was will man?“ entscheiden über den optimalen Produktmix.

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