Sozialversicherung – Grenzen steigen wieder

Neue Rechengrößen, neue Beitragsbemessungsgrenzen und mehr für das Jahr 2012

Für das kommende Jahr 2012 gibt es schon jetzt ein erstes Konzept für eine neue Verordnung von Rechengrößen. Diese soll das Bundeskabinett im Oktober 2011 verabschieden. Die das Onlineportal Haufe meldet, rechnet das Sozialministerium im kommenden Jahr mit mehreren Einnahmen und will auch die Rechengrößen steigern.

Doch mit welcher Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung muss man wirklich rechnen? Ab welchem gehalt pro Jahr können Arbeitende in die PKV wechseln? Hier werden die Grenzen nach den pro Jahr festgelegten Rechengrößen aus der Sozialversicherung bemessen. Jene orientieren sich wiederum an der Entwicklung der Gehälter und der Löhne.

Für das vergangene Jahr konnte man positive Zahlen melden: Die Löhne in den alten Bundesländern waren rund 2,1 Prozent höher als in den neuen Bundesländern. Aus diesem Grund will die Regierung den Großteil der Rechengrößen für das Folgejahr erhöhen.

Was wird im kommenden Jahr noch geschehen?

Aus diesem Grund werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr auf einen Betrag von 3.825 Euro pro Monat steigen. Momentan beträgt die Beitragsbemessungsgrenzen noch 3.712,50 Euro. Für einen großen Teil der Arbeitenden bedeutet dies bei gleichbleibenden Beiträgen in er SOzialverischeurng allerdings keine Exrakosten. Für solche, die recht viel verdienen, wird es allerdings kostspieler, weil der maximale Anteil der Arbeitnehmer zur Krankenversicherung bei 313,65 Euro festgelegt wird. Wenn es einen Nettogehalt von 2.200 Euro gibt, sind die höheren Beitragszuschüsse von rund 8,22 Euro für die GKV allerdings noch recht übersichtlich.

Die Jahresarbeitsentgeltsgrenze, welche den Wechsel in die PKV ermöglicht, wird wahrscheinlich von einem Betrag von bisher 49.500 Euro auf 50.580 Euro pro Jahr erhöht werden. Wenn man schon privat versichert ist, so kann man auch im kommenden Jahr mit der ermäßigten Jahresarbeitsentgeltsgrenze rechnen. Patienten, die privat vesichert sind, müssen bis zum Ende des Jahres 2011 nachweisen, dass sie mindestens 44.550 Euro verdient haben.

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