Fürs Online-Banking gelten bald neue Regeln

Sicherheit Online Banking

Für das Online-Banking gelten ab Mitte September 2019 neue Regeln, da TAN-Listen auf dem Papier ihre Gültigkeit verlieren. Wer diese heute noch benutzt, der muss sich in den nächsten Monaten zwischen einem TAN-Generator und der Erzeugung einer TAN per Smartphone entscheiden. Im folgenden Text gibt es einen Überblick zu den Änderungen.

Welche Kontoinhaber sind betroffen?
Wer ein Konto bei einer Sparkasse oder einer Volks-und Raiffeisenbank besitzt, hat mit dieser Änderung nicht viel zu tun, da bei diesen Instituten die TAN-Listen schon lange nicht mehr zum Einsatz kommen. Bei anderen Banken werden zwar bei einer neuen Kontoeröffnung schon seit einigen Jahren keine Papierlisten mehr zur Verfügung gestellt, allerdings müssen nun auch die Altkunden zur Umstellung auf TAN-Generator oder Smartphone-App bewegt werden. Für Kunden beispielsweise bei der Commerzbank, Deutscher Bank oder den Direktbanken Comdirect, DKB und ING besteht für Altkunden meist ein akuter Bedarf an der Umstellung, da hier die Papierlisten noch genutzt werden. Die entsprechenden Banken sind derzeit dabei, die betreffenden Kunden über die Notwendigkeit einer Umstellung zu informieren.

Anteil der Nutzer von Online-Banking in Deutschland

Was für neue TAN-Verfahren gibt es?
Die Kunden haben bei den meisten Banken die Wahl zwischen einem TAN-Generator und verschiedenen Verfahren über das Smartphone. Bei einem TAN-Generator handelt es sich um ein separates Gerät welches die Transaktionsnummern erzeugt und wofür einmalig Gebühren anfallen. Die TAN-Generatoren gelten als besonders sicher, da sie nur in Kombination mit der Girokarte funktionieren. Daher bräuchten Kriminelle für einen erfolgreichen Betrugsversuch neben dem Online-Banking-Password und dem TAN-Generator auch noch die dazugehörige Bankkarte.

Wie funktioniert ein TAN-Generator?
Wer einen TAN-Generator verwendet, der bekommt nach der Eingabe der Überweisungsdaten beim Online-Banking auf der Internetseite eine flackernde oder farbige Grafik angezeigt. Nun steckt man seine Girokarte in den TAN-Generator und hält diesen vor die Grafik. Auf diese Weise werden Daten wie Überweisungsbetrag und Kontonummer des Empfängers übertragen. Wenn ihre Richtigkeit der Daten vom Nutzer bestätigt werden, wird vom TAN-Generator eine TAN errechnet. Diese wird dann wie bisher zur Freigabe der Überweisung im Online-Banking-Portal eingegeben.

Welche Smartphone-Verfahren stehen zur Verfügung?
Zum einen gibt es die Variante mit dem Photo-TAN-Verfahren. Dabei wird auch eine im Online-Banking-Portal eingeblendete Grafik eingescannt, nur dass dies mit dem Smartphone anstelle eines TAN-Generators vorgenommen wird. Wird der gesamte Überweisungsvorgang auf dem Smartphone vorgenommen, kann auf das Scannen verzichtet werden, da die Auftragsdaten direkt an die Photo-TAN-App übertragen werden. Mit dem Push-TAN-Verfahren steht eine andere Variante zur Verfügung, bei der grundsätzlich keine Grafik eingelesen wird.

Für beide Verfahren gilt:
Wird die Überweisung per Banking-App durchgeführt, so wird die TAN direkt innerhalb des Smartphones übertragen und man braucht sie nicht mehr per Hand eingegeben. Vor der Ausführung der Überweisung bekommt der Nutzer aber noch einmal die Auftragsdaten angezeigt und muss die Transaktion freigeben. Bei einige Banken besteht auch die Möglichkeit, den TAN-Versand per SMS vorzunehmen. Allerdings fallen für das SMS-TAN-Verfahren, auch mobile-TAN oder mTAN genannt, im Regelfall Gebühren für den Versand der SMS an. Auch muss man beachten, dass aus Sicherheitsgründen die Banken verbieten, dass das Smartphone, mit dem die SMS-TAN empfangen wird, auch für die Überweisung genutzt wird. Zusammenfassend kann man sagen, wer seine Überweisungen mit einem Smartphone oder Pad vornimmt, der ist bei einer Banking-App besser aufgehoben. Nimmt man die Überweisungen an einem PC vor, kann auch das SMS-TAN-Verfahren sinnvoll sein, da hier das Banking und der TAN-Empfang auf zwei verschiedenen Gräten vollzogen wird.

Warum werden die TAN-Listen abgeschafft?
Die Europäische Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 schreibt für Zahlungen im Internet neue Sicherheitsstandards vor, die spätestens zum 14. September 2019 umgesetzt sein müssen. Hintergrund dazu ist, dass Papier-TAN-Listen gestohlen oder kopiert werden können. Als weiterer Risikofaktor kommt hinzu, dass Hacker während einer Überweisung in ein Online-Banking-System eindringen können und unbemerkt etwa den Zahlungsempfänger oder den Betrag ändern können. Dann wäre das Geld bei Nutzung einer TAN-Liste verloren. Bei den per TAN-Generator oder Smartphone jeweils für den konkreten Auftrag erzeugten Transaktionsnummern hingegen, wird jede Änderung der Zahlungsdaten die übermittelte TAN ungültig machen.

Was ist eine Transaktionsnummer?
Die Abkürzung TAN steht für Transaktionsnummer. Während für den Abruf des Kontostands im Internet meist ein Login mit Benutzername und Passwort ausreichend ist, so ist für Zahlungen zusätzlich eine TAN erforderlich. Dies muss beispielsweise bei Überweisungen, der Einrichtung oder Änderung von Daueraufträgen eingegeben werden. Die TAN gilt dabei wie eine Unterschrift Die TAN-Codes wurden traditionell von Banken als Listen per Post verschickt. Diese Listen waren anfangs von vorn bis hinten abzuarbeiten. Später wurden die TAN-Zahlencodes durchnummeriert und bei jeder Transaktion die Eingabe der x-ten TAN gefordert. Diese Variante wird als indizierte TAN, kurz iTAN, bezeichnet. Dieses Kürzel hat sich allerdings im normalen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt.

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Bauherren sollten auf ein abgesichertes Nettogehalt achten

Krankheit

Als Bauherr ist man mit dem Thema Sicherheit bestens vertraut, denn wenn man einen Baukredit haben möchte, ist gleich der zweite Satz des Bankmitarbeiters: „Und wie steht´s mit den Sicherheiten?“. Sicherheit ist für Bauherren deshalb kein Fremdwort, ganz im Gegenteil. Umso erstaunlicher ist es, dass sie alle über die Absicherung eines Kredites Bescheid wissen und dafür Vorsorge tragen, allerdings für des Menschen und damit des Bauherrn wichtigstes Gut, die Gesundheit, eher weniger den Blick haben und die nötige Vorsorge treffen.

Eine längere Erkrankung kann zu finanziellen Engpässen führen
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen typischen Kredit von mindestens 70 – 75 Prozent der Baukosten aufgenommen, also etwa 270.000,00 EUR. Alles ist gut geplant und ausgedacht, genehmigt und abgesichert. Selbst die Hausbank und andere beteiligte Banken haben den Kredit genehmigt. Alles steht und fällt damit, dass Sie als Kreditnehmer in der vereinbarten Laufzeit den Kredit und die Schulden mit einem Teil Ihres Nettogehaltes tilgen. Doch was geschieht, wenn Sie plötzlich ernsthaft erkranken?
Bei einer ernsthaften, langwierigen Erkrankung kann es zu Beeinträchtigungen des Verdienstes kommen, wenn der Kreditnehmer für längere Zeit durch eine Krankheit oder einen Unfall ausfällt. Dann kann es schlimmstenfalls zum Ausfall des Verdienstes kommen. Einen wirklichen Verdienstausfall kann sich schon der gewöhnliche Arbeitnehmer kaum leisten, geschweige denn der Bauherr, der noch für viele Jahre einen Baukredit bedienen muss.

Fallhäufigkeit von Arbeitsunfähigkeit in Deutschland nach Altersgruppen

Eine Krankentagegeldversicherung bietet hierfür Sicherheit
Um so einem Fall professionell vorzubeugen, gibt es eine wirkliche Lösung, die langfristig eine echte Hilfe ist: der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Die Vorteile einer solchen Versicherung liegen auf der Hand: bei der Aufnahme besteht keine Altersbegrenzung; falls der Versicherungsnehmer, also der Bauherr, eine Gehaltserhöhung erhält, kann das Krankentagegeld aufgestockt werden, das bedeutet, konstantes Einkommen trotz Krankheit. Nur so bleibt gesichert, dass die Kredite bedient werden können, trotz des Einschnitts durch eine langwierige Krankheit. Das gilt für Arbeitnehmer, wie auch für selbstständige Versicherungsnehmer. Dieser Bauherr erfährt somit keinen Nachteil. Es lohnt sich für jeden Bauherrn eine solche Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Wie kann die Lücke berechnet werden?
Als Teil der persönlichen Finanzanalyse kann man nur den Bereich „Eigene Arbeitskraft“ überprüfen. Nach einer kurzen Dateneingabe erhalten Sie eine Zusammenfassung nur für den Bereich Arbeitsunfähigkeit. Es wird dann anhand Ihres Einkommens Ihr geschätzter Bedarf berechnet und können dafür eine Optimierung anfordern.

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Beim Immobilienkauf die Erwerbsnebenkosten senken

hauskauf

Der Kaufpreis einer Immobilie ist das eine, die Erwerbsnebenkosten sind das andere. Möglicherweise tragen Sie sich mit dem Gedanken, eine Immobilie zu kaufen oder Sie haben schon eine Immobilie in Aussicht und stehen noch in Verhandlungen mit dem Verkäufer. Dann sollten Sie sich vorab darüber informieren, welche Nebenkosten mit dem Kauf der Immobilie auf Sie zukommen können, denn diese können zwischen 10 und 15 Prozent betragen.

Nebenkosten beim Immobilienerwerb
Zu den klassischen Erwerbsnebenkosten gehören drei Positionen:

  • Maklercourtage
  • Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Notar und Grundbuch

Viele Immobilienkäufer sind nicht darüber informiert, welche Erwerbsnebenkosten der Kauf einer Immobilie nach sich zieht. So trägt der Käufer die Notarkosten und auch oft die Kosten für die Maklercourtage. Ein weiterer großer Kostenfaktor ist die Grunderwerbssteuer, die je nach Kaufpreis der Immobilie eine zusätzliche hohe finanzielle Belastung für den Käufer werden kann. Es gilt hier: Je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher ist die Grunderwerbssteuer. Während an der Grunderwerbsteuer und den Notar- und Grundbuchkosten kein Weg vorbeiführt, muss die Maklercourtage nicht zwingend anfallen.

Hausbau klug planen und Kosten senken

Wie kann man die Erwerbsnebenkosten senken
Wenn Sie sich über die Erwerbsnebenkosten des Immobilienkaufs vorab gut informiert haben, dann können Sie beim Erwerb der Immobilie einiges an Kosten sparen. Wenn man die Möglichkeit hat, auf einen Makler zu verzichten, dann können hier je nach Bundesland zwischen 3,57 bis 7,14 Prozent vom Kaufpreis eingespart werden. Kommt man um einen Makler nicht herum, so sollte man in diesen Punkt in jedem Fall nachverhandeln und versuchen, zumindest eine 50:50-Teilung der Gebühren zu erzielen. Da es keine gesetzlich zwingenden Vorgaben für die Maklergebühr gibt, lässt sich diese auch individuell aushandeln. Weiterhin besteht eine Einsparmöglichkeit, wenn man die Option nutzen kann, statt einer Bestandsimmobilie ein Baugrundstück zu kaufen. In diesem Fall zahlen Sie nur die Grunderwerbssteuer für das Baugrundstück. Für das Haus, das Sie darauf bauen, fällt dann natürlich keine Grunderwerbssteuer an.

Sie haben Sich eine Bestandsimmobilie ausgesucht die Sie unbedingt kaufen möchten? Dann gibt es auch hier Möglichkeiten bei den Erwerbsnebenkosten zu sparen. Manche Bestandsimmobilien verfügen über Inventar. Oft wird dieses Inventar vom Käufer übernommen und mitbezahlt. Sollten Sie also ein Haus oder eine Wohnung kaufen, die zum Beispiel über eine Einbauküche, eine Sauna oder ein Gartenhaus verfügt, dann können Sie für die Berechnung der Grunderwerbssteuer, den Preis für das Inventar vom Kaufpreis abziehen. Die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbssteuer bildet dann nur der reine Immobilienkaufpreis. Daher sollte dieses im notariellen Kaufvertrag genau aufgeführt sein. Mitunter können Sie so ganz legal eine beachtliche Summe sparen.

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Steuererklärung

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bekannt, dass sie mit einer sogenannten vereinfachten Steuererklärung viel Zeit und Mühe sparen können. Der Hauptvorteil besteht darin, dass das Formular nur zwei Seiten hat und sich auf die notwendigsten Angaben beschränkt. Was angesichts des komplizierten deutschen Steuerrechts unglaublich klingt, funktioniert in vielen Fällen tatsächlich. So kann es möglich sein, dass man in nur 10-15 Minuten Geld vom Ffinanzamt zurück bekommen kann.

An wen richtet sich das Angebot?
Die vereinfachte Steuererklärung ist für den durchschnittlichen Arbeitnehmer geeignet, der lediglich seinen Arbeitslohn und gegebenenfalls eine Lohnersatzleistung wie Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld in Deutschland bezogen hat. Dann sind nämlich die meisten Sachverhalte, nach denen im langen vierseitigen Vordruck gefragt wird, nicht relevant. In der zweiseitigen Kurzfassung muss man als Arbeitnehmer nur Name, Anschrift, Kontodaten und die auf der Lohnsteuer-Bescheinigung stehende Steuer-Identifikationsnummer eintragen. Die Daten aus dieser Lohnsteuer-Bescheinigung holt sich das Finanzamt dann automatisch über die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ab.

Wer wieviel Steuern auf sein Einkommen zahlt

Was ist Voraussetzung?
Die Verwendung der vereinfachten Steuererklärung kommt nur in Betracht, wenn man als Arbeitnehmer keine weiteren als im Fomular aufgeführten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen geltend machen möchte. Im Formular kann auch die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg angegeben werden. Wer allerdings beispielsweise ein häusliches Arbeitszimmer, eine doppelte Haushaltsführung oder Mehraufwendungen für Verpflegung absetzen möchte, muss bei den ausführlichen Formularen bleiben. Für Ehegatten und Lebenspartner kommt die vereinfachte Steuererklärung nur dann in Frage, wenn sie eine Zusammenveranlagung gewählt haben.

Sind Anlagen erlaubt?
Der vereinfachten Steuererklärung dürfen die Anlagen Kind, Vorsorgeaufwand und „AV“ für Beiträge zur Riester-Rente beigefügt werden. Hat man jedoch zusätzliche Anlagen, weil beispielsweise noch andere Einkünfte als die als Arbeitnehmer erzielt wurden, kann das Kurz-Formular nicht genutzt werden. Auch für Rentner, Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt somit die vereinfachte Steuererklärung nicht in Betracht.

Wo gibt es das Formular?
Die vereinfachte Steuererklärung muss auf dem Postweg an das Finanzamt geschickt werden. Eine Übermittlung des ausgefüllten Formulars über das Elster-Onlineportal an das Finanzamt ist nicht möglich. Erhältlich ist das Formular für die vereinfachte Steuererklärung bei den Finanzämtern und im Internet unter www.formulare-bfinv.de.

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Die vier Lebensabschnitte zum Vermögensaufbau für den Ruhestand

Geld vermehren

Für das Sparen ist eine der wichtigsten Komponenten ein entsprechendes Einkommen. Im Laufe eines Lebens ist dieses jedoch nicht immer nicht gleichmäßig verteilt, sondern ist abhängig vom jeweiligen Lebensabschnitt. Der traditionelle Weg des Sparens für den Ruhestand ist auf den ersten Blick recht einfach erklärt: Man fängt Früh an, spart konstant und der Zinseszins sorgt über die Jahre für den Ertrag. Wenn dies wirklich so einfach wäre, dann wäre für die meisten Bundesbürger ein entspannter Ruhestand kein Problem. Die Realität sieht aber leider völlig anders aus.

Sparen ist abhängig von einem dafür zur Verfügung stehendem entsprechenden Einkommen
Ein langfristiger, zielgerichteter Vermögensaufbau ist nur möglich, wenn die entsprechende Einkommenskomponente zur Verfügung steht. Da das Einkommen ist im Laufe eines Lebens jedoch nicht gleichmäßig verteilt ist, kommt es deshalb auf den jeweiligen Lebensabschnitt an, in dem man sich befindet. Hier kann in 4 verschiedene Lebensabschnitte unterschieden werden.

Wie wichtig sind Ihnen bei der Vermögensplanung folgende Aspekte
Lebensabschnittsphase 1: 18 bis 35 Jahre – Ausbildung und Familiengründung
In der ersten Lebensabschnittsphase des Sparens stellt sich die grundsätzliche Frage: „Kann ich es mir überhaupt leisten zu sparen?“ Denn während der Ausbildung und eines Studiums ist das Einkommen oft begrenzt und es reicht meistens gerade für das Nötigste im Leben. Deshalb muss ein Sparplan in dieser Phase eine wichtige Eigenschaft erfüllen: Flexibilität. Die Höhe des Sparbeitrages und die Spardauer muss flexibel anpassbar sein. Als Ziel sollte anvisiert werden, eine Grundlage zu schaffen und da ist es von entscheidender Bedeutung zu prüfen, ob das Einkommen überhaupt die Ausgaben übersteigt. Neben dem Sparen ist es auch wichtig, einen ausreichenden Risikoschutz zu haben. Denn nur die Arbeitskraft und die Gesundheit sorgen für die finanziellen Einnahmen.

Deshalb müssen diese beiden Komponenten richtig abgesichert werden. Den Risikoschutz kann man in dieser Phase preiswert erhalten. Achten muss man darauf, dass es eine strikte Trennung zwischen Risikoschutz und Sparen gibt. Eine frühe langfristige Bindung in der falschen Sparform führt in der Regel zu Fehlinvestitionen, da diese nicht flexibel genug sind und deshalb vielfach in einer Kündigung enden. Denn in diese Lebensphase fällt oft auch die Gründung einer Familie und hohe regelmäßige unflexible Sparleistungen sorgen dann schnell für eine finanzielle Überforderung. Die Vermögensbildung in dieser Phase hängt im Wesentlichen von den eigenen Sparbeiträgen ab und der Zinseszins-Effekt hat noch keinen wirklichen Einfluss auf das Vermögenswachstum.

Lebensabschnittsphase 2: 35 bis 50 Jahre – Karriere
In der zweiten Lebensabschnittsphase erreicht man plötzlich den Zeitpunkt, an dem genug Einkommen zur Verfügung steht und man sich ernsthaft mit der Vermögensbildung auseinandersetzen kann. Es wurden die ersten Karriereschritte gemacht und man ist gefestigt in seiner beruflichen Tätigkeit. Auch die Familienbildung ist nun im Regelfall abgeschlossen und es steht auf einmal wesentlich mehr finanzielle Liquidität zur Verfügung. Nun kann der Sparvorgang professionalisiert werden und als eine regelmäßige Basis angesetzt werden. Deshalb stellt sich in dieser Lebensphase erstmalig die Frage nach der optimalen Risikoverteilung. Wie viel Risiko ist man bereit, bei der Vermögensbildung einzugehen? Welche Beträge kann man dazu langfristig zurücklegen? Die eigene Immobilie gehört dabei für viele zum Vermögensaufbau zwingend dazu.

Deshalb sollte ein Teil der freien Liquidität dafür berücksichtigt werden. Der Finanzmarkt bietet darüber hinaus für die Vermögensbildung eine Vielzahl von Spar- und Anlagemöglichkeiten. Wenn in der ersten Lebensabschnittsphase das Fundament bereits gelegt wurde, gilt es nun, darauf aufzubauen und eine vernünftige Strategie für die Vermögensbildung aufzustellen. Denn Fehler, welche in diesem Lebensabschnitt gemacht werden, können in den folgenden Jahren nicht mehr so einfach korrigiert werden, da die Rendite zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wird in dieser Phase zu konservativ gespart, dann wird automatisch Vermögensbildungspotential verschenkt.

Produkte für die Vermögensplanung/den Vermögensaufbau
Lebensabschnittsphase 3: 50 bis 65 Jahre – Wachstum

Für viele beginnt an dem 50. Lebensjahr ein neuer Lebensabschnitt und der Vermögensaufbau kommt dann in die entscheidende Phase. Wurde die Familienplanung früh begonnen, so wird sich in vielen Fällen die Familie wieder verkleinern, da die Kinder aus dem Haus gehen. Die eigene Immobilie ist oft größten Teils oder schon ganz abbezahlt, was einen zusätzlichen Liquiditätsspielraum eröffnet. Da die Karriere meist hier den Höhepunkt erreicht, ist es meist so, dass die Einnahmen in vielen Fällen in ausreichendem Maße die Ausgaben überschreiten. So ist das in den vorherigen Phasen angesparte Kapital mittlerweile der bestimmende Faktor für das Vermögenswachstum und fast 80 Prozent des Vermögenswachstums hängen von der Rendite respektive dem Zins ab.

Dadurch treten die monatlichen Sparbeiträge mehr und mehr in den Hintergrund. Auch ist das Spektrum der Investitionsmöglichkeiten nun viel breiter. Neben rein liquiden Anlagen werden auch fremdgenutzte Immobilen oder Formen der unternehmerischen Beteiligung für den Vermögensaufbau genutzt. Spätestens jetzt wird ein persönlicher Finanzplan unerlässlich, denn nur damit behält man den Überblick über die unterschiedlichen Anlageformen. Denn Fehlentscheidungen können fatale Auswirkungen haben, da in dieser Lebensabschnittsphase schon viele etwas zu verlieren haben. Deshalb wird nun eine sorgsame Planung und ein gesundes Risikobewusstsein für den Erfolg entscheidend. Somit wird das Risikomanagement nun zum entscheidenden Erfolgsfaktor.

Lebensabschnittsphase 4: Ab 65 Jahre – Ruhestands- und Verbrauchsphase
Wenn der Ruhestand erreicht ist, heißt dies aber noch lange nicht, dass auch das Ziel erreicht ist. Denn die vergangenen Jahrzehnte waren vom Aufbau geprägt. Nun tritt man aber in den entscheidenden Lebensabschnitt ein und die Verbrauchsphase verlangt auch eine volle Aufmerksamkeit. Denn diese Altersstufe geht oft mit vielen Veränderungen einher und der regelmäßige Ertrag und die optimale Entnahme aus dem Vermögen stehen nun im Vordergrund. Große Risiken können und dürfen nicht mehr eingegangen werden.

Die Flexibilität der Vermögensanlage ist aber trotzdem extrem wichtig. Zwar bietet eine lebenslange Verrentung eine Planungssicherheit, aber es besteht auch oft die Notwendigkeit, dass kurzfristig auf größere Einmalbeträge zurückgegriffen werden kann. Deshalb ist der Erhalt, beziehungsweise das kontrollierte Abschmelzen der Vermögenswerte nun die entscheidende Aufgabenstellung. Denn die Zeit für Experimente ist vorbei und Fehler bei der Anlageentscheidung können nun existenzbedrohende Folgen haben.

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Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH

Das Anlageverhalten der Deutschen wird immer stärker durch politische Unsicherheiten beeinflusst

Geldsicherheit

Die Gothaer Asset Management AG hat im Januar 2019 wieder eine repräsentative Umfrage zum derzeitigen Anlageverhalten der Deutschen durchgeführt. Mittlerweile wirkt sich die politische Unsicherheit auch auf das Anlageverhalten der Deutschen aus. Dabei geben 31 Prozent der Deutschen an, dass dieser Umstand ihre Anlageentscheidungen beeinflusst, im Vorjahr waren es nur 21 Prozent. Einen zunehmenden Einfluss auf das Anlageverhalten haben daneben auch die wirtschaftliche Lage in Deutschland mit 39 Prozent, im Vorjahr waren es nur 33 Prozent, sowie die Gefahr einer Inflation, die aktuell von 34 Prozent der Befragten wahrgenommen wird, was im Vorjahr nur 30 Prozent wahrgenommen haben.

Sichere Anlageformen wieder im Fokus
Die zunehmende Verunsicherung der Bürger führt zu einem stärkeren Sicherheitsbedürfnis: Für 57 Prozent der Befragten ist die Sicherheit das wichtigste Kriterium bei der Auswahl einer Geldanlage, 2018 waren es mit 52 Prozent noch fünf Prozentpunkte weniger, 2015 waren es nur 43 Prozent. Flexibilität spielt für 29 Prozent die wichtigste Rolle, eine möglichst hohe Rendite nur für 9 Prozent der Anleger. Dementsprechend steigen Investitionen in sicherheitsorientierte Instrumente wie Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen wieder an, während im Vorjahr noch eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten war. Das Sparbuch liegt auf der Beliebtheitsskala aktuell mit 48 Prozent an erster Stelle, 2018 waren es nur 39 Prozent. Ähnlich verhält es sich mit Bausparverträgen: 2018 investierten hier 28 Prozent der Deutschen, 2019 sind es wieder 32 Prozent. Auch die Lebensversicherung ist in der Gunst der Anleger wieder gestiegen, diese Anlageform präferieren aktuell 29 Prozent der Deutschen, im Vorjahr waren es 25 Prozent. Starke Zuwächse sind auch bei Immobilien zu verzeichnen, diese Anlageform wählen 36 Prozent, 2018 waren es nur 26 Prozent.

Aktuelle Geldanlage 2019Fonds mit steigender Nachfrage
Aber auch Fonds als Anlageform, die mehr Rendite erwarten lässt, erfreuen sich weiter steigender Beliebtheit. Mehr als jeder vierte Deutsche investiert mittlerweile in Fonds, 2017 waren es nur 17 Prozent, 2018 schon 20 Prozent. Bei der Fondsauswahl liegen Aktien- und Mischfonds mit je 40 Prozent weiter vorne, jeder fünfte Bundesbürger investiert auch in Rentenfonds. Ein deutliches Plus verzeichnen aktuell vermögensverwaltende Fonds: während sich 2018 nur 3 Prozent der Fondssparer für dieses Instrument entschieden, sind es aktuell schon 12 Prozent. „Dieses Ergebnis zeigt, dass viele Anleger die Bedeutung der Diversifizierung erkannt haben und Chancen und Risiken breiter streuen. Gerade Multi Asset Fonds können die Schwankungen des Börsenmarktes über eine breite Diversifikation ausgleichen, ohne auf Rendite zu verzichten. Ihr großer Vorteil ist, dass sie sich durch ihre vielen Standbeine an das wechselhafte Marktgeschehen erheblich besser anpassen können als reine Aktienfonds – durch die Streuung sinkt das Risiko“, kommentiert Christof Kessler, Vorstandssprecher der Gothaer Asset Management AG, das Ergebnis. „Zu dieser aktiven Steuerung der Aktienquote ist aber auch bei den Multi Asset Fonds eine intensive und regelmäßige Analyse der Kapitalmärkte unablässig, nur so kann auf kurzfristige Marktschwankungen angemessen reagiert werden. Wer dazu keine Zeit oder Muße hat, sollte diese Aufgabe Experten überlassen.

Fonds und Aktien lassen höhere Renditen erwarten
Ausschlaggebend für die stärkere Nachfrage nach Fonds ist wohl auch die Erwartung einer höheren Rendite: Nach Anlageformen mit höherer Renditeerwartung gefragt, nennen 31 Prozent der Befragten an erster Stelle Immobilien, gefolgt von Aktien und Fonds. Diese wurden von 26 bzw. 15 Prozent als renditestark genannt. Vor einem Jahr waren dies bei Aktien ebenfalls 26 Prozent, bei Fonds 11 Prozent. 34 Prozent der Befragten konnten keine Alternative benennen.

Geringe Risikobereitschaft
Insgesamt gesehen, steigt die Anlagebereitschaft der Deutschen wieder: nur 15 Prozent der Befragten gaben an, derzeit gar nicht zu investieren, im Vorjahr war dieser Wert mit 20 Prozent deutlich höher. Die Risikobereitschaft der Bundesbürger ist unverändert niedrig: nur 27 Prozent der Befragten wären bereit, bei der Geldanlage zu Gunsten einer höheren Rendite ein höheres Risiko einzugehen (2018: 26 Prozent).

Einfluss auf die AnlageformWeniger Kritik an Niedrigzinspolitik
Erstaunlicherweise ist die Zahl der Befragten, die die Niedrigzinspolitik der EZB für richtig halten, spürbar gestiegen. Während die Zustimmung zu dieser Politik 2018 nur bei 33 Prozent lag, halten mittlerweile 39 Prozent der Bundesbürger die Niedrigzinspolitik der EZB für richtig. Bei der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen halten sogar 47 Prozent dieses Vorgehen für richtig. Christof Kessler dazu: „Möglicherweise setzt nach sieben Jahren niedriger Zinsen ein Gewöhnungseffekt ein.“

Weniger Sorgen und Ängste
Ebenso bemerkenswert ist, dass Angst vor einer Inflation zum ersten Mal seit Jahren rückläufig ist. 58 Prozent der Befragten befürchten aktuell, dass es zu einem starken Preisanstieg und zu einer Entwertung der Geldanlagen kommt, 2018 und 2017 waren es jeweils noch 63 Prozent. Auch die Sorge um einen sinkenden Lebensstandard treibt etwas weniger Bürger um: über alle Altersgruppen fürchten 45 Prozent der Deutschen, dass ihre Geldanlagen später nicht ausreichen, um ihren jetzigen Lebensstandard zu halten. 2018 war es noch die Hälfte der Bürger. Die Angst vor einem Auseinanderbrechen der Eurozone ist trotz des bevorstehenden Brexit mit 24 Prozent weiter deutlich gesunken (2018: 30 Prozent, 2017: 38 Prozent).

Die gesamte Studie kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Gothaer Asset Management AG

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GKV-Versichertenentlastungsgesetz entlastet Arbeitnehmer und Rentner

GKV

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kurz GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG am 18. Oktober 2018 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 23. November 2018 auch zugestimmt. Durch die Gesetzesänderung wird in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder die vollständige Parität eingeführt. Hier die wichtigsten Punkte für die PKV.

Wieder Paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge
Das Gesetz zur Wiedereinführung der Beitragsparität ist beschlossen. Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 01.01.2019 der von der Krankenkasse zu erhebende Zusatzbeitrag wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag reduziert sich auf 0,9 Prozent (max. Zuschuss 0,45 Prozent), der allgemeine Beitragssatz für die GKV bleibt unverändert bei 14,6 Prozent.

GKV-Versicherte profitieren davon, dass sie einen Zuschuss auf den Zusatzbeitrag erhalten.

Ersparnis durch GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Zuschuss für Privatversicherte
Durch die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte. Dieser wird künftig aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags berechnet.

Entlastung durch Mindestbeitrag für Selbstständige
Ab dem 01.01.2019 werden freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 liegt bei 1.038,33 EUR. Damit wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert. Er liegt bei ca. 160 EUR.

Verbesserungen für Soldaten auf Zeit
Zeitsoldaten haben während ihrer aktiven Dienstzeit einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Bisher erhielten sie nach der aktiven Dienstzeit während des Zeitraums der Übergangsgebührnisse Beihilfe. Diese entfällt ab 01.01.2019. Dafür können sich Soldaten künftig freiwillig versichern und haben die Wahl zwischen GKV und PKV. In beiden Fällen erhalten sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Weitere Informationen werden nachgeliefert, sobald eine Erläuterung zum Gesetz bzw. eine Durchführungsverordnung vorliegt.

Verkündung im Bundesgesetzblatt

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Steuererklärung

Als Sparer hat man sich an die Minizinsen für sein Geld längst gewöhnt. Allerdings ist beim Finanzamt die Niedrigzinsphase noch nicht angekommen. Immer noch satte 6 Prozent im Jahr – 0,5 Prozent pro Monat – werden von der Behörde bei Steuer-Nachforderungen verlangt. Dagegen sollten sich Betroffene wehren, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt).

6 Prozent auf Steuer-Nachforderungen – Verfassungsrechtliche Zweifel
Denn die Verzinsung im Steuerrecht ist juristisch umstritten. Es gibt inzwischen verschiedene Gerichtsentscheidungen, die den hohen Steuerzinssatz in Frage stellen. Die Experten vom Bund der Steuerzahler (BdSt) empfehlen deshalb: Steuerzahler, die Zinsen an das Finanzamt zahlen müssen, sollten einen Einspruch gegen den Zinsbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Als Begründung kann auf eine Musterklage (Az.: III R 25/17) beim Bundesfinanzhof (BFH) verwiesen werden, die vom BdSt unterstützt wird. Demnach müssten die Zinsen dann erst einmal gezahlt werden, aber der eigene Steuerfall bleibt offen und kann noch einmal korrigiert werden. Dann bekommt der Steuerzahler nach einem positiven Abschluss des BFH-Verfahrens gegen die zu hohen Strafzinsen seine eventuell zu viel gezahlten Zinsen zurück. Die hohen Zinsen zahlt das Finanzamt zwar auch bei Rückzahlungen als Guthaben dem Steuerzahler zurück, allerdings sind in der Praxis die Steuernachzahlungen die häufigere anzutreffende Tatsache.

Entwicklung Spitzensteuersatz und Eingangssteuersatz in Deutschland

Laut dem Bund der Steuerzahler (BdSt) besteht neben dem Einspruch auch die Möglichkeit, eine Aussetzung der Zinsen zu beantragen. Das bedeutet, dass die geforderten Zinsen nicht entrichtet werden müssen. Die Aussetzung der Zinszahlung ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft. In einem Verwaltungsschreiben des Bundes-Finanzministeriums vom 14. Juni 2018 sind dazu die Details geregelt. Abrufen kann man dies auf der Internetseite des Bundes-Finanzministeriums, BMF-Schreiben, Suchstichwort: Aussetzung oder direkt mit dem folgenden Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/
Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2018-06-14-Aussetzung-der-Vollziehung-Par-233a-AO-238-Abs-1-Satz-1-AO.html

Weitere richterliche Entscheidungen gegen zu hohe Nachzahlungszinsen
In einem Beschluss vom Frühjahr 2018 zweifelte der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen ab dem Jahr 2015 an (Az.: IX B 21/18). Vor kurzem entschied auch das Finanzgericht Münster, dass der Zinssatz von jährlich 6 Prozent zu hoch sei – und zwar sogar schon für Zeiträume ab 2014. Angemessen sei lediglich eine Verzinsung von 3 Prozent, so die Richter in Münster (Az.: 9 V 2360/18 E). Auch auf diese beiden Entscheidungen kann man sich berufen, wenn die Aussetzung der zu hohen Zinsen beantragt wird, so die Empfehlung des Bund der Steuerzahler (BdSt).

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Banken müssen künftig einmal jährlich informieren

girokonto

Das Girokonto haben viele Verbraucher noch nie gewechselt. Dies liegt sicher auch an dem mangelndem Wissen darüber, wieviel das eigene Konto über das Jahr betrachtet kostet. Hier sorgt nun eine neue EU-Regelung für mehr Transparenz. Denn die Kontoführungsgebühr war bisher nicht unbedingt transparent: Als Kunde musste man in seinen Kontoauszügen oft mehrere Positionen aus verschiedenen Kontoauszügen zusammen rechnen, um dann eine Gesamtsumme der Kontokosten herauszufinden.

Nun gilt für die Banken eine jährliche Informationspflicht
Seit dem 31. Oktober 2018 müssen nun alle Banken ihre Kunden einmal im Jahr darüber informieren, wie viel ihr Girokonto insgesamt kostet. Diese Gesamtkosten setzen sich aus Zinsen für das Überziehen des Dispokredits, Gebühren für Überweisungen und Daueraufträge oder den eigentlichen Kontoführungsgebühren zusammen. Außerdem muss künftig vor einem Vertragsschluss mittels eines Informationsblattes Auskunft über die zu erwartenden Kosten gegeben werden. Denn bisher sind die Kosten, die Banken für die Kontoführung in Rechnung stellen, kaum vergleichbar. Auch auf den Internetseiten der Banken sind übersichtliche Preisangaben selten. Als Verbraucher muss man sich häufig die Kosten der Kontoführung in seinen Kontoauszügen mühsam zusammensuchen.

Wo die Deutschen ihre Girokonten haben

Mehr Transparenz bringt Übersicht für die Verbraucher
Wenn man in unregelmäßigen Abständen seine Kontoauszüge überprüft, stellt man nur fest, dass zum Monatsende Beträge auf dem Girokonto in Rechnung gestellt werden. Um welche Kosten es jedoch insgesamt geht und ob das Konto im Vergleich mit anderen günstig oder teuer ist, lasse sich so nicht nachvollziehen. Künftig werde sich das ändern und es wird tatsächlich deutlich einfacher, die Konditionen verschiedener Girokonten zu vergleichen. Als Verbraucher kann man dann sehen, dass man beispielsweise 6,45 Euro monatlich für die Kontoführung zahlt, dass jede beleghafte Überweisung 1 Euro kostet und eine Bargeldabhebung am Schalter mit 2 Euro zu Buche schlägt. So kann sich innerhalb eines Jahres – je nach Kontonutzung – ein Betrag von 200 bis 300 Euro aufsummieren.

Wann sollte man über einen Kontowechsel nachdenken?
Wenn man für sein Girokonto mehr als 60 Euro im Jahr an Gebühren zahlt, dann ist es sinnvoll über einen Kontowechsel nachzudenken. Diese Empfehlung gibt die Stiftung Warentest. Als erstes kann bei der eigenen Bank nach einem günstigeren Modell gefragt werden. Wenn kein kein passendes Angebot dabei ist, sollte die Bank gewechselt werden. Bei einem Anbietervergleich ist es wichtig, nicht nur auf die Gebühren der Kontoführung zu achten, sondern auch weitere Kosten, wie Geld abheben oder Überweisen im Blick haben.

Eine Bestandsaufnahme ist wichtig
Vor dem Wechsel sollte man zunächst eine Bestandsaufnahme durchführen und seinen Bedarf ermitteln: Was zahle ich derzeit für welche Leistung und welche Leistungen brauche ich wirklich? Für manche ist eine Filialbank mit persönlicher Beratung geeigneter und für andere eher eine rund um die Uhr erreichbare Direktbank. Prämienangebote oder kurzfristige Vorteile sollten für eine Entscheidungsfindung beim Anbietervergleich nicht ausschlaggebend sein, empfiehlt die Stiftung Warentest.

Nutzen Sie die Kontowechselhilfe
Damit ein Kontowechsel reibungslos funktioniert, kann man die gesetzliche Kontowechselhilfe nutzen. Dabei wird die neue Bank ermächtigt, dass sie bei der alten Bank alle nötigen Daten für den Wechsel anfordern darf. Die Stiftung Warentest empfiehlt für Online-Banking-Kunden den digitalen Kontowechselservice zu nutzen, da dieser besser sei. Als Kunde erhält man dann in jedem Fall eine Liste mit den Buchungen der zurückliegenden 13 Monate und zwar nach Daueraufträgen, Lastschriften und Geldeingängen sortiert. So kann man dann wichtige Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung, beispielsweise Arbeitgeber, Vermieter, Stromversorger und Telekommunikationsanbieter informieren. Das alte Konto sollte erst gekündigt werden, wenn alle Zahlungspartner die neue Kontoverbindung bestätigt haben.

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Steuerfalle

Seit dem 2. Januar 2019 wird erstmalig eine Regelung aus dem neuen Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) angewendet: Die Abgeltungsteuer auf die sogenannte Vorabpauschale für Investmentfonds, die auf dem Kundendepotbestand per 31. Dezember 2018 berechnet wurde.

Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung
Wirtschaftlich betrachtet ist die Vorabpauschale eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Daher wird die Vorabpauschale beim Verkauf der Fondsanteile auch vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen. Die Vorabpauschale fällt immer dann an, wenn ein Investmentfonds aus steuerlicher Sicht keine oder keine ausreichend hohe Ausschüttung im Vorjahr vorgenommen hat und die Kursentwicklung positiv war. Die depotführende Stelle ist dann gesetzlich verpflichtet, die Abgeltungsteuer direkt vom steuerlichen Verrechnungskonto des Kontoinhabers einzuziehen – und zwar immer zum Jahresanfang für das Vorjahr.

Die wesentlichen Punkte zur Vorabpauschale:

  • Grundsätzlich können alle inländischen und ausländischen Investmentfonds (dazu zählen auch ETFs) von der Vorabpauschale betroffen sein. Aufgrund der Gesetzesvorgaben werden hauptsächlich thesaurierende Fonds betroffen sein.
  • Die Vorabpauschale bzw. die auf die Vorabpauschale zu entrichtende Abgeltungsteuer ist keine zusätzliche Steuer oder Abgabe. Sie ersetzt eine andere Besteuerung.
  • Die Vorabpauschale wird bei einem späteren Verkauf der Anteile berücksichtigt.
  • Die depotführenden Stellen verrechnen als lediglich ausführendes Organ die Vorabpauschale bei einem entsprechenden Freistellungsauftrag oder Verlustverrechnungspotential. Ist das nicht vorhanden, wird die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale vom steuerlichen Verrechnungskonto gebucht. Sie müssen von sich aus nichts unternehmen.
  • Die Höhe der Vorabpauschale hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren ab. Ein Teil dieser Faktoren wird erst zum Zeitpunkt der Buchung vorliegen. Für eine individuelle Abschätzung, ob und in welcher Höhe Sie von der Vorabpauschale betroffen sind, ist es ggf. empfehlenswert, dass Sie sich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung setzen.

Wie wird die Vorabpauschale ermittelt?
Die Vorabpauschale ist die Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und der Ausschüttung. Sie wird von den depotführenden Stellen errechnet. Diese ermitteln zunächst zu Beginn eines Kalenderjahrs (z. B. 1.1.2019) für das vorangegangene Kalenderjahr (z. B. 1.1.2018) den Basisertrag nach der Formel:

  • Basisertrag = 70 Prozent des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahrs (z. B. 1.1.2018)
  • Dann ziehen sie vom Basisertrag die Ausschüttung des letzten Kalenderjahrs (z. B. in 2018) ab.
    Vorabpauschale* = Basisertrag – Ausschüttung des letzten Kalenderjahres
    *HINWEIS: Die Vorabpauschale kann niemals negativ werden.

Für thesaurierende Fonds und Fonds mit Teilausschüttungen ergeben sich unterschiedliche Ergebnisse, die sich auf den Zeitpunkt der Steuerpflicht auswirken:

  1. thesaurierende Fonds
    Da diese Fonds nichts ausschütten, entspricht die Vorabpauschale eins zu eins dem Basisertrag (Beispiel: Basisertrag 5 – Ausschüttung 0 = Vorabpauschale 5). Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als steuerlich zugeflossen.
  2. teilausschüttende Fonds
    Ist die Teilausschüttung geringer als der Basisertrag (Beispiel: Basisertrag 5 – Teilausschüttung 2 = Vorabpauschale 3) muss der Anleger den ausgeschütteten Anteil und die Vorabpauschale zu unterschiedlichen Zeitpunkten versteuern: Die Teilausschüttung fließt dem Anleger aus steuerlicher Sicht zu, sobald er darüber verfügen kann. Die Vorabpauschale gilt dagegen erst am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Da der Basisertrag gesetzlich gedeckelt ist, kann die Ausschüttung auch höher sein als der Basisertrag.
    In diesem Fall gibt es keine Vorabpauschale. Die Ausschüttung fließt dem Anleger aus steuerlicher Sicht zu, sobald er darüber verfügen kann.

Kann man den Steuerabzug vermeiden?
Ein in ausreichender Höhe erteilter Freistellungsauftrag kann helfen. Weil die Steuer auf die Vorabpauschale immer Anfang des Jahres abgezogen wird, sollten Anleger ihren Sparerpauschbetrag rechtzeitig anpassen. Wenn das depotführende Institut das Geld für die Steuer nicht einziehen kann, meldet sie es dem Finanzamt.

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