Das Girokonto haben viele Verbraucher noch nie gewechselt. Dies liegt sicher auch an dem mangelndem Wissen darüber, wieviel das eigene Konto über das Jahr betrachtet kostet. Hier sorgt nun eine neue EU-Regelung für mehr Transparenz. Denn die Kontoführungsgebühr war bisher nicht unbedingt transparent: Als Kunde musste man in seinen Kontoauszügen oft mehrere Positionen aus verschiedenen Kontoauszügen zusammen rechnen, um dann eine Gesamtsumme der Kontokosten herauszufinden.
Nun gilt für die Banken eine jährliche Informationspflicht
Seit dem 31. Oktober 2018 müssen nun alle Banken ihre Kunden einmal im Jahr darüber informieren, wie viel ihr Girokonto insgesamt kostet. Diese Gesamtkosten setzen sich aus Zinsen für das Überziehen des Dispokredits, Gebühren für Überweisungen und Daueraufträge oder den eigentlichen Kontoführungsgebühren zusammen. Außerdem muss künftig vor einem Vertragsschluss mittels eines Informationsblattes Auskunft über die zu erwartenden Kosten gegeben werden. Denn bisher sind die Kosten, die Banken für die Kontoführung in Rechnung stellen, kaum vergleichbar. Auch auf den Internetseiten der Banken sind übersichtliche Preisangaben selten. Als Verbraucher muss man sich häufig die Kosten der Kontoführung in seinen Kontoauszügen mühsam zusammensuchen.
Mehr Transparenz bringt Übersicht für die Verbraucher
Wenn man in unregelmäßigen Abständen seine Kontoauszüge überprüft, stellt man nur fest, dass zum Monatsende Beträge auf dem Girokonto in Rechnung gestellt werden. Um welche Kosten es jedoch insgesamt geht und ob das Konto im Vergleich mit anderen günstig oder teuer ist, lasse sich so nicht nachvollziehen. Künftig werde sich das ändern und es wird tatsächlich deutlich einfacher, die Konditionen verschiedener Girokonten zu vergleichen. Als Verbraucher kann man dann sehen, dass man beispielsweise 6,45 Euro monatlich für die Kontoführung zahlt, dass jede beleghafte Überweisung 1 Euro kostet und eine Bargeldabhebung am Schalter mit 2 Euro zu Buche schlägt. So kann sich innerhalb eines Jahres – je nach Kontonutzung – ein Betrag von 200 bis 300 Euro aufsummieren.
Wann sollte man über einen Kontowechsel nachdenken?
Wenn man für sein Girokonto mehr als 60 Euro im Jahr an Gebühren zahlt, dann ist es sinnvoll über einen Kontowechsel nachzudenken. Diese Empfehlung gibt die Stiftung Warentest. Als erstes kann bei der eigenen Bank nach einem günstigeren Modell gefragt werden. Wenn kein kein passendes Angebot dabei ist, sollte die Bank gewechselt werden. Bei einem Anbietervergleich ist es wichtig, nicht nur auf die Gebühren der Kontoführung zu achten, sondern auch weitere Kosten, wie Geld abheben oder Überweisen im Blick haben.
Eine Bestandsaufnahme ist wichtig
Vor dem Wechsel sollte man zunächst eine Bestandsaufnahme durchführen und seinen Bedarf ermitteln: Was zahle ich derzeit für welche Leistung und welche Leistungen brauche ich wirklich? Für manche ist eine Filialbank mit persönlicher Beratung geeigneter und für andere eher eine rund um die Uhr erreichbare Direktbank. Prämienangebote oder kurzfristige Vorteile sollten für eine Entscheidungsfindung beim Anbietervergleich nicht ausschlaggebend sein, empfiehlt die Stiftung Warentest.
Nutzen Sie die Kontowechselhilfe
Damit ein Kontowechsel reibungslos funktioniert, kann man die gesetzliche Kontowechselhilfe nutzen. Dabei wird die neue Bank ermächtigt, dass sie bei der alten Bank alle nötigen Daten für den Wechsel anfordern darf. Die Stiftung Warentest empfiehlt für Online-Banking-Kunden den digitalen Kontowechselservice zu nutzen, da dieser besser sei. Als Kunde erhält man dann in jedem Fall eine Liste mit den Buchungen der zurückliegenden 13 Monate und zwar nach Daueraufträgen, Lastschriften und Geldeingängen sortiert. So kann man dann wichtige Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung, beispielsweise Arbeitgeber, Vermieter, Stromversorger und Telekommunikationsanbieter informieren. Das alte Konto sollte erst gekündigt werden, wenn alle Zahlungspartner die neue Kontoverbindung bestätigt haben.
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