Meldung der KV-Beiträge – Neue Vorschriften zur Übermittlung der Beiträge an die Finanzbehörde

Steuererklärung

Seit vielen Jahren sind private Krankenversicherer gesetzlich verpflichtet, die KV-Beiträge ihrer Kunden an die Finanzbehörde zu melden. Voraussetzung war bisher die individuelle Einwilligung des Versicherungsnehmers. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 ändert sich das bisherige Verfahren. Die Krankenversicherer müssen jetzt die Beiträge für alle substitutiv versicherten Kunden melden. Auch wenn keine Einwilligung vorliegt.

Jetzt Pflicht: Meldung der steuerlich begünstigen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung an das Finanzamt
Die Beiträge für die Basisabsicherung in der privaten Krankenversicherung und in der Pflegepflichtversicherung sind von der Steuer absetzbar. Dazu übermitteln die Krankenversicherer Daten an die Finanzbehörde. Bisher musste der Versicherungsnehmer dieser Übermittlung zustimmen. Bisher hatte man die Möglichkeit, diese Einwilligung nicht zu erteilen. Dann durfte der Krankenversicherer die Daten nicht elektronisch an die Finanzbehörde melden. Mit dem Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2019 eine Pflicht zur Datenübermittlung eingeführt. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sind in § 10 und § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Versichertenstruktur in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Was bedeutet das für die Versicherungsnehmer?
In Zukunft sind die Krankenversicherer verpflichtet einmal jährlich die gezahlten und erstatteten Beiträge an die Finanzbehörde zu melden. Um diese Meldung durchführen zu können, benötigen die Versicherer die Steueridentifikationsnummern der in dem Vertrag versicherten Personen. Als Versicherungsnehmer werden Sie nun in Kürze von ihrem Krankenversicherer eine Anforderung erhalten, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist, die Steueridentifikationsnummer schriftlich mitgeteilt werden soll. Sollte man nach Ablauf dieser Frist keine Steueridentifikationsnummer vorgelegt haben, so wird der Krankenversicherer diese nach § 10 Absatz 2a i. V. m. § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG und § 22a Absatz 2 EStG beim Bundeszentralamt für Steuern ermitteln. Die Neuregelung gilt zum ersten Mal für die im Jahr 2019 gezahlten und erstatteten Beiträge. Die erste Meldung erfolgt im ersten Quartal 2020. Über die gemeldeten Beiträge für alle in Ihrem Vertrag versicherten Personen erhalten Sie einen Nachweis.

zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU

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Kfz-Versicherung  – Wechseln ist sinnvoll und kleingedrucktes zu beachten ist angeraten

autoversicherung

Für wechselwillige Autobesitzer mit Kfz-Versicherungen ist der 30. November alle Jahre wieder der entscheidende Stichtag. Wenn bis zu diesem Datum die Kündigung beim bisherigen Anbieter ein geht, dann kann man sich für das nächste Jahr einen neuen Versicherer suchen. Nach dieser Frist gelingt das nur noch, wenn der bisherige Anbieter den Beitrag angehoben hat, ein Unfall passiert oder der Wagen verkauft wird.

Ein Beitragsvergleich ist jedes Jahr zu empfehlen
Ein Wechsel könnte aktuell mehr lohnen als früher, denn die Kfz-Versicherer werden im Jahr 2020 vor allem die Beiträge für Bestandskunden erhöhen. Neukunden können indes häufig eine viel preiswertere Absicherung bekommen. Wer seinen bisherigen Autoversicherer kündigen möchte, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollte jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die dahinterstehenden Leistungen achten. Denn der Preis allein ist nicht alles. Entscheidend ist das Preis-Leistungsverhältnis des Vertrages, bzw. Angebots.

Kfz-Typklasseneinstufung

Bedingungen im Kfz-Versicherungstarif auch vergleichen
Hilfe bei der Einschätzung der Leistungen bieten nur gute Vergleichsprogramme, aus denen man entnehmen kann, wie gut die Bedingungen in Relation zum aufgerufenen Beitrag sind. Bei den Leistungsinhalten gibt es deutliche Fortschritte. Leistungsmerkmale, die früher nur für Spitzentarife galten, sind mittlerweile in der Mitte des Marktes angekommen. Beispiel „Zusammenstoß mit Tieren“: Im Rahmen der Teilkaskoversicherung wurde früher in der Regel nur nach einem Zusammenstoß mit Haarwild gezahlt. Heute umfasst der Versicherungsschutz fast flächendeckend auch Unfälle mit Rehböcken, Hasen, Fasanen oder auch Hausschweinen. Als Nachweis für eine besondere Tarifqualität hat die Tierklausel deshalb mittlerweile ausgedient. Allerdings sollte man beachten, dass es innerhalb einer Bewertungs-Klasse auch noch deutliche Unterschiede im Kleingedruckten geben kann. Beispiel: Für Folgeschäden von Tierbissen am Fahrzeug bewegen sich die Sublimits zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro.

Auf verbesserte Tarife beim bestehenden Versicherer achten
Die Versicherer informieren ihre bestehenden Kunden allerdings nicht darüber, wenn ein neu kalkulierter Tarif günstiger ist. Über einen Kfz-Versicherungsvergleich kann man auch heraus finden, ob der aktuelle Kfz-Versicherer einen günstigeren Beitrag bei den gleichen Leistungsbedingungen anbieten. Hier kann man dann unkonventionell mit der Angabe des aktuellen Kilometerstandes wechseln und hat weiter die bewerten Leistungen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass man weiterhin beim gleichen Versicherer bleibt. Denn bei einem Schadenfall kann dies nützlich sein. Die Versicherer überprüfen ihre Kunden auch bei der Höhe der Schadenquote. Hat man nach kurzer Zeit 2 – 3 Schäden, dazu vielleicht noch mit größeren Regulierungsbeträgen, lässt das Kündigungsschreiben vom Versicherer nicht lange auf sich warten. Je länger man bei einem Versicherer Schadenfrei ist, um so besser wird das Verhältnis zwischen gezahlten Beiträgen und eventuellen Schadenaufwendungen.

Hier kommen Sie zum Kfz-Vergleichsrechner.

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Krankengeld gibt es auch beim Urlaub innerhalb der EU

Reise

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit dem Urteil vom 4. Juni 2019 entschieden, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer auch dann weiter Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie Urlaub im EU-Ausland machen. Die Krankenkassen müssen einem Aufenthalt im EU-Ausland zustimmen, wenn kein Missbrauch von Leistungen vorliegt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dazu wichtige Tipps zusammengestellt.

Krankenkasse darf die Zustimmung nicht einfach verweigern – Antrag nötig
Der Fall: Wenn man als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen krank geschrieben ist, bekommt man ein Krankengeld von der Krankenkasse statt dem Gehalt vom Arbeitgeber. In dem verhandelten Fall ging es um einen Gerüstbauer, der wegen eines Bandscheibenvorfalls mehrere Wochen krankgeschrieben war. Er beantragte bei seiner Krankenkasse einen 5-tägigen Urlaub, den er in seinem Ferienhaus in Dänemark verbringen wollte. Auch seine behandelnde Ärztin sah in der Reise kein Problem. Seine Krankenkasse lehnte für die Urlaubstage die weitere Auszahlung des Krankengeldes ab, da die lange Fahrt, zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen könnte. Das geschah zu Unrecht, so das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen B 3 KR 23/18 R.

Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland je Einwohner

Attest besorgen: Die Krankenkasse muss laut dem Urteil dem Urlaub bei fortlaufender Zahlung des Krankengeldes zustimmen, wenn durch den Arbeitnehmer keinen Missbrauch von Leistungen erfolgt. In dem vorliegenden Fall gab es hierfür keine Anzeichen, denn die Arbeitsunfähigkeit des Gerüstbauers stand zweifelsfrei fest und seine Ärztin stimmte der Urlaubsfahrt zu. Rat der Verbraucherzentrale: Betroffene Arbeitnehmer sollten sich von ihrem Arzt per Attest bescheinigen lassen, dass sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes arbeitsunfähig sind und aus medizinischer Sicht nichts gegen die Reise spricht.

Antrag weiter nötig: Allerdings dürfen die Krankengeld-Bezieher trotz der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht einfach in den Urlaub losfahren, ohne das die Krankenkasse vorab einen eventuellen Missbrauch überprüfen kann. Empfehlung der Verbraucherschützer: Um das Krankengeld nicht zu gefährden, sollten arbeitsunfähige Arbeitnehmer einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und sich die Genehmigung für den EU-Urlaub einholen. Krankgeschriebene, die von der Krankenkasse zu einer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung aufgefordert werden, sollten dem Folge leisten und zum Arzt hingehen.

Nur EU-Urlaube: Das Krankengeld gibt es nur, wenn sich der Urlauber in einem EU-Staat aufhält. Hintergrund: In der EU gilt das Prinzip des Geldleistungsexports, wonach Versicherte, die sich in einem anderen Mitgliedsland befinden, weiter Anspruch auf Geld haben, das der Leistungsträger nach inländischem Recht zahlt. Außerhalb der EU gilt das jedoch nicht, so der Hinweis der Verbraucherzentrale. Bei Krankgeschriebenen, die sich auf eine Fernreise begeben, kann die Krankenkasse die Krankengeldleistung daher einstellen.

Ausfalltage für Krankengeld

Krankengeldzahlung bei Arbeiternehmern
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Anschließend zahlt dann die Krankenkasse 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.537 Euro im Monat beziehungsweise 54.500 Euro im Jahr (Stand: 2019), jedoch nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Allerdings gehen hiervon noch die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Nicht selten erleiden Arbeitnehmer krankheitsbedingte Verluste bis zu einem Viertel des Nettoeinkommens. Die Dauer des Krankengeldes ist während der Mitgliedschaft grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Nur für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ist das Krankengeld einschließlich der Entgeltfortzahlung auf einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren beschränkt.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW e.V.

Immobilie steuerfrei erben

Immobilie

Wenn man von seinen Eltern eine Immobilie hinterlassen bekommt, dann kommt es oft vor, dass der Immobilienwert den Freibetrag bei der Erbschaftssteuer überschreitet. Kinder können zwar bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, ist aber eine Immobilie mehr wert, so fällt Erbschaftssteuer an. Doch es gibt einen Weg, trotzdem steuerfrei zu erben. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil geklärt.

Wahl zwischen Einzug oder Steuerbescheid
Erst wenn ein Erbe den Freibetrag überschreitet, wird die Erbschaftssteuer fällig. So können Kinder beispielsweise bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Eine Immobilie ist aber häufig mehr wert. Was dann? Hierzu hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil eine klare Entscheidung gefällt. Demnach können Kinder auch eine wertvolle Immobilie steuerfrei erben, in der zuvor ihre Eltern gewohnt haben.

Bedingung:
Das Kind oder die Kinder ziehen dort binnen sechs Monaten nach dem Erbfall ein. Das entschied der Bundesfinanzhof im Verfahren BFH, Az.: II R 37/16. Ein späterer Einzug führe nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim.

Entwicklung Spitzensteuersatz und Eingangssteuersatz in Deutschland

Der verhandelte Fall:
Der Kläger und sein Bruder beerbten zusammen ihren im Januar 2014 verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörte ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 qm, welches der Vater bis zu seinem Tod allein bewohnte. Die Brüder schlossen im Februar 2015 einen Vertrag, nach dem der Kläger alleiniger Eigentümer des Hauses wurde. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgte im September 2015. Notwendige Angebote für Renovierungsarbeiten wurden vom Kläger ab April 2016 eingeholt. Die Bauarbeiten begannen im Juni desselben Jahres, also fast zweieinhalb Jahre nach dem Tod des Vaters.

Finanzamt berechnet Erbschaftsteuer
Vom Finanzamt wurde eine Erbschaftsteuer festgesetzt, ohne die Steuerbefreiung für Familienheime nach Paragraf 13 Absatz 1 Nr. 4c Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu berücksichtigen. Darin heißt es, dass für eine Steuerfreiheit voraus gesetzt wird, dass der Erblasser bis zum Tod eine Wohnung in der eigenen Immobilie in Deutschland genutzt hat oder dass er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert war. Die Wohnung muss vom Erwerber unverzüglich bezogen werden und darf nicht mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche haben. Der BFH bestätigte die Einschätzung des Finanzamtes. Denn der Kläger habe das Haus auch nach der Eintragung ins Grundbuch nicht unverzüglich bezogen. Er habe auch nicht dagelegen können, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hatte. Selbst bis zum Tag der mündlichen Verhandlung, die zwei Jahre und acht Monate nach dem Erbfall abgehalten wurde, sei er nicht in das geerbte Haus eingezogen.

Wie hoch sind die Freibeträge?
So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, bei Kindern sind es 400.000 Euro und dies von jedem Elternteil. Die Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro vermachen, ohne dass das Finanzamt zuschlägt. Bei Geschwistern, Nichten, Neffen und Lebensgefährten sinkt der steuerliche Freibetrag jedoch sehr drastisch auf nur noch 20.000 Euro. Grundsätzlich gilt, dass der Steuerfreibetrag umso höher ist, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Nur Geschwister machen hier eine Ausnahme. Ist der jeweilige Freibetrag ausgeschöpft, greifen die individuellen Steuersätze – allerdings nur für die Differenz zwischen Freibetrag und dem Wert der Erbschaft.

Eine Gesamtübersicht der Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge finden Sie hier.
Freibeträge Schenkungs- und Erbschaftsteuer

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Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung

Rentenlücke

Die Deutsche Rentenversicherung informiert einmal jährlich alle Versicherten über den Stand ihrer gesetzlichen Rentenansprüche und listet in ihrer Renteninformation die voraussichtlichen individuellen Bezüge im Ruhestand auf. Zu empfehlen ist die regelmäßige Prüfung der Vollständigkeit der Daten.
Entdecken Sie eine Lücke oder fehlerhaft gespeicherte Zeiten in ihrem Versicherungskonto, sollte möglichst zeitnah für eine Richtigstellung gesorgt werden. Denn je länger der fragliche Zeitraum zurückliegt, desto schwieriger kann es werden, fehlende Nachweise und Unterlagen zu beschaffen. Doch was bedeuten diese Zahlen und was sollte man über diese wissen.

Was sollte man zur Renteninformation wissen
Rund 1.500 Euro im Monat als voraussichtliche Rente werden für rund ein Viertel der deutschen Männer in Aussicht gestellt. Doch je näher man sich mit den Details beschäftigt, desto kleiner wird der Betrag, denn es gibt vier Faktoren die für das Schrumpfen der Rentenbezüge bestimmend sind:

Faktor 1: Der Fiskus fordert seinen Anteil
Auf die Ruhestandsbezüge entfällt die Einkommensteuer. In der Renteninformation wird dies allerdings nur am Rande erwähnt. Bereits ab einer monatlichen Rente von 765 Euro sind derzeit Steuern zu zahlen. So sorgt ein Freibetrag (2019 in Höhe von 9.168 Euro) dafür, dass ein ganzer Teil der Rentnerschaft vom staatlichen Zugriff verschont bleibt. Doch schon eine einfache Rentenerhöhung kann dazu führen, den jährlichen Freibetrag zu überschreiten.

Rentenansichten

Faktor 2: Die Krankenversicherung knabbert am Ruhegeld
Der Krankenversicherungsbeitrag liegt bei 14,6 Prozent. Der Rentenversicherungsträger zahlt davon die eine Hälfte, die andere Hälfte muss der Rentner selbst berappen – also 7,3 Prozent. Ein Ruheständler mit einer Rente von beispielsweise 1.000 Euro zahlt somit 73 Euro für die Krankenversicherung selbst.

Faktor 3: Die Inflation wirkt in aller Stille – aber kräftig
Bei längeren Zeiträumen, also zwischen der jetzt zur Verfügung gestellten Information und dem tatsächlich angedachten/ausgewiesenen Rentenbeginn, kommt die Inflation massiv hinzu.
Beispiel: In einem Jahr macht eine Geldentwertung von zwei Prozent aus 1.000 Euro einen Betrag von gut 980 Euro. Klingt nicht so dramatisch? Nach 30 Jahren sind die 1.000 Euro nur noch knapp die Hälfte wert. Das bedeutet eine Halbierung der Kaufkraft.

Faktor 4: Das Rentenniveau könnte weiter sinken
Bis zum Jahr 2059 soll das Rentenniveau von 48,16 Prozent auf etwa 41,9 Prozent des Nettodurchschnittsverdienstes absacken, so wird es zumindest diskutiert und prognostiziert. Dies hätte fatale Folgen, weil in der Regel rund zwei Drittel des Einkommens von Ruheständlern aus der gesetzlichen Rente stammen.

Was ist also zu tun?
Eigeninitiative und zusätzliche Vorsorge ist gefragt, um im Ruhestand die Rentenbezüge zu ergänzen und den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Dafür steht eine breite Palette an Anlagemöglichkeiten zur Verfügung. Sie reicht von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten bis hin zu klassischen Fondssparplänen. Was jedoch die richtige Lösung ist, hängt immer von der individuellen Situation und Risikoneigung des Einzelnen ab. Wichtig ist nur, überhaupt aktiv zu werden. Denn eins gilt für alle: Nichtstun ist keine Option.

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Immobilie

Wenn es um den Hausbau oder den Kauf von Wohneigentum geht, so sollte diese Entscheidung gut geplant sein. Ein wichtiger Eckpfeiler für das ausreichende Kapital stellt dabei die Baufinanzierung dar. Es gilt hier zwischen den verschiedenen Arten einer Finanzierungsmöglichkeit zu unterschieden und die jeweils sinnvollste für das entsprechende Vorhaben auszuwählen. Eine große Rolle spielt hierbei das Eigenkapital, auch wenn manche Banken Vollfinanzierungen anbieten. Die Regel ist, dass 20 Prozent der Kosten mit Eigenkapital gestemmt werden. Der übrige Teil der Finanzierung kann auf verschiedene Weisen und in jeweils typischen Abläufen erfolgen.

Baufinanzierungsarten
Die gängigsten Arten der Baufinanzierung finden sich in:

  • Annuitätendarlehen
  • Aktiendarlehen
  • Forwarddarlehen
  • Fördermittel (beispielsweise durch die KfW)

Diese Finanzierungsarten haben ihre je spezifischen Eigenschaften, Vorzüge und Nachteile. Mit dem Annuitätendarlehen finden Bauherren die gängigste Finanzierungsform. Dieses Darlehen sieht vor, dass Kreditnehmer einen konstanten jährlichen Beitrag zahlen. In Abhängigkeit der Vereinbarung wird der Zinssatz als variabel oder fest definiert. Das Darlehen wird in der Regel mit monatlichen Beiträgen abbezahlt. Die Regel ist, dass hierbei im ersten Jahr 1 Prozent der Tilgungssumme gezahlt wird, während in den folgenden Jahren ein konstanter Anstieg der Tilgungssumme erfolgt.

Mit dem Aktiendarlehen findet sich eine Darlehensform mit höherem Risiko aber gleichzeitig höheren Renditeaussichten. Hierbei handelt es sich um einen tilgungsfreien Kredit. Bauherren zahlen stattdessen monatlich in einen Aktienfonds ein. Entwickeln sich die Kurse positiv, kann die Kreditsumme bei Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden.

Forwarddarlehen ermöglichen günstige Zinsen. Nach Ablauf einer Frist von höchstens fünf Jahren muss der Kredit im Anschluss finanziert werden. Das Geld kann abgerufen werden, sobald es für den Hausbau oder -kauf in Anspruch genommen wird.

Ebenso können Bauherren unter gewissen Umständen Fördermittel zum Bau oder Erwerb von Immobilien in Anspruch nehmen. Besonders der Bau energieeffizienter Häuser und Passivhäuser erfreut sich günstiger Konditionen. Dies gilt auch für den Bau von Heizungsanlagen, die regenerative Energien nutzen. Fördermittel stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Sie gewährt auch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen bei Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten. Daneben bieten auch viele Bundesländer Fördermittel beim Immobilienerwerb an.

Zum Ablauf der Baufinanzierung
Im Vorfeld der Entscheidung für eine Immobilie oder eine Baufinanzierung sollten sich Bauherren oder Kaufinteressenten darüber im Klaren sein, welche Art von Immobilie gesucht wird. Dies ist in erster Linie vom zur Verfügung stehenden Budget abhängig. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Eigenkapital. Im Rahmen eines Kassensturzes können Bauherren ermitteln, wie viel Eigenkapital insgesamt zur Verfügung steht. Dazu zählen neben Barvermögen auch Positionen wie Versicherungen (etwa Lebensversicherungen), Bausparverträge, Arbeitgeberdarlehen und Verwandtendarlehen sowie Wertpapiere.

Unabhängig von der Höhe des verfügbaren Eigenkapitals sollte dieses jedoch nicht vollständig investiert werden. Es empfiehlt sich im Sinne eines ausgewogenen Finanzportfolios ein gewisses Sicherheitspolster zu behalten. Zur Baufinanzierung können verschiedene Baufinanzierer in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören:

  • Banken
  • Sparkassen
  • Bausparkassen
  • Lebensversicherer
  • manche Pensionskassen

Was die Frage der Höhe der Finanzierungssumme betrifft, richtet diese sich neben dem verfügbaren Eigenkapital nach der Rate der Baufinanzierung sowie nach dem Beleihungswert.

Der Beleihungswert bei der Baufinanzierung
Der Beleihungswert ist grundsätzlich abhängig von Faktoren wie Zustand und Lage des Objekts. Er steht nicht im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Marktpreisen. Diese schwankenden Preise werden indes im so genannten Verkehrswert berücksichtigt. Die Frage nach dem Beleihungswert einer Immobilie wird grundsätzlich von Gutachtern oder Banken beantwortet. Üblich sind bei Baufinanzierungen der Banken bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes. Ebenso verhält es sich mit Bausparkassen. Versicherungen übernehmen nur die Finanzierung von bis zu 50 Prozent des Beleihungswerts übernehmen. Damit hängt das benötigte Eigenkapital auch von der Art der Baufinanzierung ab.

Fazit:
Finanzierungsmöglichkeiten und Förderoptionen für Bau- oder Kaufvorhaben von Immobilien sind zahlreich. Unabhängig davon für welche Finanzierungsvariante sich Bauherren oder Kaufinteressenten entscheiden, ist ein umfassender Vergleich verschiedener Anbieter und ihrer Konditionen sinnvoll. Besonders wichtig ist es, vorab die Frage zu klären, wie viel Eigenkapital zur Verfügung steht und wie hoch das Darlehen sein darf, um es ohne zu starke finanzielle Einbußen tilgen zu können.

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Sturmschäden richtig regulieren

Absicherung bei Sturmschäden

Hitzegewitter mit ihren Sturmböen sorgen regelmäßig für umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer oder beschädigte Autos. Für Betroffene gibt es trotz der Umstände jedoch auch eine gute Nachricht: In der Regel sind Sturmschäden ab Windstärke 8 meist ein Fall für die Versicherung. Es gibt bei Sturmschäden keine Versicherung, die für alles einspringt. Welche Versicherung zahlt, hängt vom Einzelfall und der Schadenursache ab.

Welche Versicherung ist zuständig
Wird beispielsweise ein Schornstein zerstört oder ein Dach vom Sturm abgedeckt, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Die Wohngebäudeversicherung leistet auch für Folgeschäden, wenn etwa durch das kaputte Dach Regen eindringt und Fußböden beschädigt werden. Für beschädigte Möbel, TV-Geräte oder anderer Hausrat, ist wiederum die Hausratversicherung zuständig. Gibt es beispielsweise durch herabfliegende Äste Sturmschäden am Auto, so ist dies über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Diese leistet auch, wenn man als Autofahrer gegen einen umstürzenden Baum fährt. Die Teilkaskoversicherung ist jedoch nicht zuständig, wenn der Baum bereits auf der Straße lag, denn dies ist dann ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Aber auch die private Haftpflichtversicherung kann als Schadenregulierer in Frage kommen, wenn ein morscher Baum auf das Grundstück des Nachbarn fällt oder durch herab fallende Ziegel Passanten verletzt werden.

Voraussetzung ist immer, dass der Sturm tatsächlich die Schadensursache ist
Um einen Sturmschaden von einem Versicherer reguliert zu bekommen, muss mindestens Windstärke 8 geherrscht haben, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht. Den Nachweis dafür muss der Versicherte erbringen. Betroffene können dazu beispielsweise die Windmessungen der Wetterämter oder Medienberichte nutzen. Für einen Nachweis können Sie zum beispielsweise auch das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.

Einteilung der Windstärken

Was tun, wenn ein Schaden eingetreten ist
Als Betroffener muss man sich möglichst schnell an seine Versicherung wenden und diese über den Schaden informieren. Allerdings ist es sinnvoll, sich erst einmal, wenn dies in der Situation möglich ist, einen Überblick zu verschaffen. Hierbei ist es hilfreich, Fotos zu machen und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Denn bei kleineren Schäden, kann es auch durchaus empfehlenswert sein, die Schadenkosten selbst zu übernehmen, um beim Versicherer keine hohe Schadenquote zu bekommen. Wenn die Teilkaskoversicherung eintritt, wird man nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, da es keine gibt. Nur wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, so wird diese bei der Schadenregulierung abgezogen. Bei Vollkaskoschäden wird man als Versicherungsnehmer im nächsten Versicherungsjahr schlechter eingestuft, da es hier, wie bei der Autohaftpflicht, Schadenfreiheitsklassen gibt. Umgehen kann man dies nur, wenn einen sogenannten Rabattschutz vereinbart hat.

Im Schadenfall besteht eine Schadensminderungspflicht
Als Versicherter ist man verpflichtet, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen. Dazu gehört etwa, eine zerstörte Windschutzscheibe oder ein Dach abzudecken, damit Regenwasser nicht noch mehr Schaden anrichtet. Allerdings muss sich dabei niemand in Gefahr bringen. Wer beispielsweise sein Dach notdürftig abdecken muss, sollte dies unbedingt mit dem Versicherer vorher absprechen. Denn meist werden Schäden ab einer gewissen Schadenhöhe erst noch begutachtet. Auch sollten beschädigte Teile nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden.

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Handwerkerarbeiten

In der Steuererklärung können Handwerkerarbeiten im Haushalt steuerlich abgesetzt werden. Steuerzahler sollten dies auch dann angeben, wenn Teile der Arbeiten nicht direkt im Haushalt selbst erledigt wurden und das Finanzamt dies zunächst ablehnt. Derzeit ist beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig und wer sich an dieses dranhängt, hat Aussicht auf höhere Steuerersparnis.

Worum geht es bei diesem Musterverfahren
Unter Umständen kann es vorkommen, dass Teile der Handwerkerleistungen in der Werkstatt des Handwerkers erledigt werden müssen. In diesen Fällen kommt es immer wieder vor, dass das Finanzamt diese nicht als steuermindernd anerkennen will. Die Finanzämter berufen sich darauf, dass es laut Gesetz den Handwerker-Steuerbonus nur gibt, wenn die Arbeiten „im Haushalt“ ausgeführt werden. Aber was ist, wenn zum Beispiel ein Treppengeländer teilweise in der Werkstatt hergestellt wurde? Genau diese Frage klärt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem laufenden Musterverfahren (Az. VI R 44/18). Wer sich mit seinem eigenen abgelehnten Fall dem Musterverfahren anschließt, kann im günstigen Fall viel Geld sparen: 20 Prozent der Handwerkerrechnung, maximal 1.200 Euro.

Ärger mit Handwerkern

Stiftung Warentest hat sich der Thematik angenommen
Die Stiftung Warentest macht in ihrem Finanztest-Heft (4/2019) auf die Thematik aufmerksam. Darin rät sie Steuerzahlern, welche die Handwerkerkosten für angefallene Werkstattarbeiten in der Steuererklärung bereits geltend gemacht haben und vom Finanzamt nicht anerkannt wurden, mit Verweis auf das Musterverfahren einen Einspruch gegen einen ablehnenden Bescheid des Finanzamtes einlegen sollen. Der Fall bleibe dann bis zum Urteil des obersten deutschen Finanzgerichts offen. In einigen Fällen wurde von den Finanzgerichten bereits zugunsten der Steuerpflichtigen geurteilt, etwa beim Austausch einer renovierungsbedürftigen Tür oder der Reparatur eines Hoftors in der Tischlerei. Andere Finanzgerichte stellten sich hingegen auf die Seite des Finanzamtes. Absetzbar sind laut Stiftung Warentest die Arbeitskosten, die Ausgaben für Verbrauchsmaterial sowie Maschinen- und Fahrtkosten, aber nicht die Materialkosten.

Wie viel und was ist von der Handwerkerrechnung absetzbar?
Als Steuerzahler kann man pro Jahr bis zu 6.000 Euro geltend machen, wovon 20 Prozent als Handwerkerrechnung anerkannt werden, was einer Steuerersparnis von 1.200 Euro entspricht. Es können Handwerkerarbeiten in dem eigengenutztem Wohnhaus, der Eigentumswohnung oder Mietwohnung sowie auf dem Grundstück angesetzt werden. Bei den Arbeiten muss es sich um Reparaturen, Renovierungen, Sanierungen, Wartungen oder Modernisierungen handeln. Absetzen dürfen Sie nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen. Zu den abzugsfähigen Handwerkerleistungen gehören beispielsweise die kompletten Schornsteinfegerkosten.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht verwechseln
Zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es in der Absetzbarkeit einen großen Unterschied. Die klassischen Handwerksarbeiten, wie etwa etwa alle Renovierungsarbeiten und Bauleistungen, müssen auch wirklich von einem Handwerksbetrieb ausgeführt werden. Zusätzlich gibt es in der Steuererklärung die Möglichkeit haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Hierfür gibt es einen zusätzlichen Steuerbonus von 20 Prozent der Arbeitskosten. Es gilt auch hier der Maximalbetrag von 20.000 Euro, so dass ein Steuerbonus von sogar 4.000 Euro winkt. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigungskosten oder der Winterdienst.

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Steuerformulare

Bei der lästigen alljährlichen Steuererklärung können Computerprogramme dabei helfen, die Arbeit zu erleichtern. Die komfortablen Programme geben Tipps zum Sparen, sie übernehmen das Ausfüllen und sparen Arbeitszeit, wenn man die Vorjahresdaten zum größten Teil übernehmen kann. Selbst die Kosten für die Software können mitunter absetzbar sein. Für komplizierte Fälle kann jedoch ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater eine bessere Wahl sein.

Bei den angebotenen Programmen besteht ein Zwei-Klassen-System
Da gibt es einerseits preiswerte und schlichte Programme, die bereits ab ab einem Kaufpreis von rund 10 Euro zu haben sind. Diese gibt es sogar im Supermarkt und helfen aber auch nur bei einfachen Steuerfällen. Auch das kostenlose ElsterFormular, das von den Finanzämtern angeboten wird, ist nur für unkomplizierte Steuerfälle geeignet. Das ElsterFormular hat dazu noch einen weiteren Nachteil, dass es keine Steuerspartipps anbietet. Wem dagegen etwa durch viele Fahrten oder eine doppelte Haushaltsführung hohe Werbungskosten anfallen, der ist mit den umfangreichen und teureren Programmen besser bedient. Das gleiche gilt auch für Kapitalanleger, Immobilienbesitzer und ungeübte Anwender. Die Entscheidung für einen Programmanbieter sollte möglichst längerfristig sein, denn dies spart Zeit für das Einarbeiten und erleichtert die Arbeit durch die Übernahme von unveränderten Daten aus dem Vorjahr. Von daher sollte man auf einen Anbieter setzen, der bereits einige Jahre eine entsprechende Software anbietet, auch wenn es in der Anschaffung ein paar Euro mehr sind.

Die Installation ist bei den meisten Programmen problemlos
Da einige Programme ausschließlich für das Betriebssystem Windows erhältlich sind, sollten Nutzer von Apple- und Linux-Betriebssystemen darauf achten, die passende Programmversion anzuschaffen. Gegenüber der Installation auf dem eigenen Rechner, gibt es mittlerweile als Alternative verfügbare Steuerprogramme im Internet. Diese stellen dem Nutzer mitunter aber nur wenige Detailfragen und auch die Datensicherheit sollte beachtet werden. Aufpassen sollten Anwender auch darauf, dass ihnen bei der Installation keine kostenpflichtigen Update-Abonnements untergejubelt werden. Wichtig ist es, immer mit der aktuellsten Version der Steuersoftware zu arbeiten und auch gleich direkt nach der Installation eine Aktualisierung vorzunehmen, damit alle erfolgten Änderungen berücksichtigt werden. Die Programmanbieter sorgen mit den laufenden Updates für Verbesserungen und beseitigen dabei entdeckte Fehler oder auch geänderte gesetzliche Vorgaben. Diese Updates sollten kostenlos sein.

Die ersten Schritte mit der Steuersoftware
Bei allen Programmen steht am Anfang die Eingabe der persönlichen Daten wie der Name, die Adresse, die Anzahl der Kinder, die Steuernummer und das zuständiges Finanzamt. Das Steuerprogramm wählt entsprechend dieser Angaben die benötigten Formulare für die Eingabe der Daten aus. Für die Eingabe der Daten bieten die meisten Programme verschiedene Wege an. Für versierte Anwender bietet sich die Auswahl der Formulareingabe an. Dagegen ist es für Einsteiger sinnvoll den Interviewmodus zu wählen, wobei das Programm Schritt für Schritt die nötigen Daten abfragt. Bei den meisten Programmen werden während der Eingabe Steuerspartipps und Erklärungen automatisch auf dem Bildschirm angezeigt. Weiterhin gibt es teilweise Verknüpfungen zu Nachschlagewerken oder zu erklärenden Videos. Die Qualität der Tipps unterscheidet meist die preiswerten von den teureren Programmen.

Übertragung der Steuererklärung zum Finanzamt
Von vielen Steuerprogrammen werden die Eingaben der Anwender direkt bei der Eingabe oder vor dem Abschluss auf Plausibilität überprüft. Bei dem einfachen ElsterFormular erfolgt dies etwas grober, bei den Kaufprogrammen ist dies in der Regel genauer. Dadurch können vor allem Tippfehler und Zahlendreher vermieden werden. Die Steuerprogramme informieren zudem über den Stand der zu erwartenden Steuererstattung oder möglicher Steuernachzahlungen. Die Übertragung der fertigen Steuererklärung können Verbraucher mit den meisten Programmen online an das Finanzamt vornehmen. Auch nachdem der Steuerbescheid vom Finanzamt erstellt wurde, bieten die komfortablen Steuerprogramme die Möglichkeit den Bescheid in das Programm zu importieren, wodurch man Abweichungen überprüfen kann.

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Welche Unterlagen können wirklich weg und was sollte länger aufbewahrt werden

Aufbewahrungsfristen

In vielen Schränken und Regalen stapeln sich die Ordner mit Verträgen und Rechnungen. Dazu kommt, dass sich manche kaum trauen, die alten Unterlagen zu entsorgen. Andererseits fehlen aber manchmal wichtige Urkunden oder Belege um beispielsweise Nachweise zu erbringen. Im folgenden gibt es eine Hilfestellung, welche Dokumente sie getrost entsorgen können, für welche es Aufbewahrungsfristen gibt und welche besser nicht:

Bankunterlagen
Mit den Kontoauszügen können Verbraucher beispielsweise nachweisen, dass sie Rechnungen bezahlt haben. Deshalb sollten diese unbedingt eine Weile aufgehoben werden. Allerdings gibt es dazu leider keine einheitliche Frist. Für Privatkonten bietet die meist gängige Verjährungsfrist von drei Jahren eine grobe Orientierung, da sie für einen großen Teil von Ansprüchen aus Alltagsgeschäften gilt. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dagegen sind Kontoauszügen mit gewerblichen Zahlungsvorgängen 10 Jahre aufzuheben. Bei frisch vermählten Paaren, kann es sinnvoll sein, den Kontoauszug von dem Monat vor der Eheschließung noch länger aufzuheben. Denn sollte es zu einer Scheidung kommen, so muss in der Regel das Vermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Eheschließung festgestellt werden und da hat es derjenige leichter, der seinen Kontostand belegen kann.

Steuerunterlagen
Als Steuerpflichtiger hat man einen Monat Zeit, um bei Unstimmigkeiten gegen seinen Steuerbescheid Widerspruch einzulegen. Wird diese Frist verpasst oder nicht genutzt, so ist der Bescheid gültig. Private Verbraucher können nach der Bestandskraft des Bescheides theoretisch die Belege und Unterlagen aussortierten. Hierbei gibt es jedoch die wichtige Ausnahme zu beachten, dass Spendenbescheinigungen ein Jahr lang aufbewahrt werden müssen. Der Steuerbescheid selbst sollte vom Steuerpflichtigen dagegen unbedingt langfristig aufbewahrt werden, denn das Finanzamt kann ihn unter Umständen noch nach zehn Jahren prüfen.

Versicherungsunterlagen
Solange ein Versicherungsvertrag besteht, sollten der Versicherungsschein und alle Schreiben zum Vertrag vom Versicherer aufbewahrt werden. Denn der Versicherungsschein wird oft benötigt um Leistungen zu beantragen oder Leistungsbestandteile zu prüfen. Bei bestimmten Verträgen, beispielsweise bei der Lebensversicherung, muss vor der Auszahlung des Geldes der Versicherungsschein an den Versicherer zurückgegeben werden.

Rechnungsunterlagen
Rechnungen und Kassenbons dienen als Nachweis für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Deshalb sollten diese innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gut aufgehoben werden. Beachten sollte man, dass es auch Abweichung bei der Verjährungsfrist geben kann und man sich hier entsprechend erkundigen sollte. Weiterhin werden die Quittungen benötigt, wenn man der Hausratversicherung einen Schaden melden muss. Deshalb ist es sinnvoll, dass zumindest die Belege von teuren Anschaffungen für eine längere Zeit aufgehoben werden. Da die Belege manchmal auf Thermopapier gedruckt sind, das nach einiger Zeit verblasst, sollten diese kopiert oder abfotografiert werden. Weiterhin sollten diese Nachweise außerhalb der eigenen Wohnräume aufbewahrt werden, so dass beispielsweise bei einem Feuer nichts vernichtet wird.

Wohnunterlagen
Als Mieter sollte man den Vertrag der vorhergehenden Wohnung nicht gleich vernichten. Dies gilt auch für Protokolle der Wohnungsübernahme und Nebenkostenrechnungen. Zwar gibt es nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, nach denen Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall. Denn Ansprüche aus dem Mietverhältnis, beispielsweise auf Mietzahlungen oder Betriebskostennachzahlungen, verjähren erst nach drei Jahren. Wohnungsübergabeprotokolle, unterlassene Renovierungsarbeiten oder Reparaturen verjähren bereits nach 6 Monaten. Bei einem Streit, ist der Mieter beweispflichtig. Sicherheitshalber sollte man warten, bis der Vermieter alle Abrechnungen erstellt hat und die Kaution zurückgezahlt hat.

Berufsunterlagen
In der Regel können alte Arbeitsverträge entsorgt werden. Beachten sollte man allerdings, dass bei einem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge eventuell Nachweise im Arbeitsvertrag enthalten sein können. Hier sollte der Einzelfall entsprechend geprüft werden. Die Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung sind für die spätere Rente sehr wichtig und sollten deshalb sorgfältig aufbewahrt werden – spätestens bis zum Rentenbeginn. Als Arbeitnehmer braucht man diese, um sein Rentenkonto unter Kontrolle zu haben. Denn hier ist es wichtig, wie lange und wie viel in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, da die spätere Rentenhöhe davon abhängt.

Urkunden
Für Heiratsurkunden und Geburtsurkunden gilt, dass diese in einem wichtigen Ordner aufbewahrt werden sollten. Es kann auch nicht schaden, vorsorglich auch die Urkunden verstorbener Eltern aufzuheben. Es ist zwar möglich, sich beim Standesamt diese Unterlagen erneut besorgen, kostet allerdings Zeit und Gebühren.

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