Der Beginn der Enteignung für die Sparer

Sparsame Bürger zahlen jede Rechnung für die ausschweifende Schuldenpolitik. Der Drang auf das Zahlungsmittel der Bürger hat nunmehr begonnen. Es werden niedrige Zinsen, abfallende Aktienkurse und ansteigende Steuern erwartet. Die Angst vor der gefürchteten Inflation hat sich tiefliegend in die kooperative menschliche Seele der Bürger eingebrannt. Aber ist es ein Wunder? Nein. Im 20. Jahrhundert gab es in Deutschland zwei Währungsreformen, welche mit hoffnungslosen Kriegsniederlagen in Verbindung standen und werfen daher enorm lange Schatten von sich. Als Erinnerung: Im Anschluss des Ersten Weltkriegs war eine mächtige Verschuldung entstanden, da die Republik den verlorenen Krieg subventionieren wollte. Aber das Geld durfte niemand einfach so wegnehmen. Zugunsten des Erfolgs wurden die Kriegsanleihen verkauft. Der bekannte Historiker, namens „Heinrich August Winkler“ protokolliert in seinem Rückblick, dass die sparsamen Bürger von den Kriegsanleihen die tatsächlichen Opfer der Inflation waren. Weitere Verlierer waren alle Arbeiter, weil die Gehälter nach der Verteuerung einfach an letzter Stellen angestellt wurden. Fest steht, dass die arbeitsbewussten und sparsamen Bürger den verlorenen Krieg im Nachhinein bezahlt haben.

Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben
Ein derartiges Schema wird heutzutage schnell ersichtlich. Allerdings finanziert der Staat keinen Krieg mehr, im Gegenzug aber soziale Leistungen, die Bildung und die Rettung der Eurowährung. Es ist eigentlich angebracht, dass die Bürger direkt zur Kasse gebeten werden. Aber politischer Weise ist es besser, dies, so weit wie möglich, hinauszuschieben. Allerdings scheitert diese Taktik immer mehr. Es wird ein dramatisches Ende nehmen müssen. Die schwachen Länder mussten damit leider schon Vorlieb nehmen.

Die Hauptsache ist es, dass die Bilanzen stimmen
Auch alle Kreditinstitute und verschiedene Versicherungen können einwandfrei mit der Veränderung leben. Den Geldhäusern ist es eigentlich völlig egal, wie viel Geld der Kunde nach Inflationsabzug auf ihren Konten bleibt. Es ist allerdings wichtig, dass das Gleichgewicht der Bilanzen erhalten bleibt. Die Banker bringen immer wieder Vorschläge ans Tageslicht, welche auf gemeinschaftliche Haftung, minimale Zinsen, viel Notengeld und ein Hinauszögern der Probleme in naher Zukunft hinauslaufen. Allerdings ist schnell die Gefahr ersichtlich: Es kann aus einer geprüften Inflation schnell eine galoppierende Inflation werden. Das ist vor allem in der sogenannten Euro-Zone möglich, in der die Notenbank insgesamt 17 Regierungen gegenübersteht.

Mit meinem Inflationsrechner können Sie sich die Kaufkraft Ihres Kapital in 10, 20 oder 30 Jahren berechnen. Die Tatsache der Geldentwertung kann man nicht ändern, man kann sich jedoch aktiv damit auseinander setzen und mit einer strategischen Finanzplanung so weit wie möglich gegensteuern.

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Die Bereitschaft zu ehrenamtlichen Tätigkeiten nimmt zu. Über 23 Mio. Bürger in Deutschland engagieren sich inzwischen ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen und Kirchen. Über die Absicherung von Haftungs- und Unfallrisiken besteht allgemein Unsicherheit und Unwissenheit. Im folgenden finden Sie Hinweise, welche Versicherungen für freiwillig Tätige und Vereine bzw. deren Vorstände wichtig sind.

Definition Ehrenamt

Freiwilliges Engagement als selbst gewählte, unentgeltliche, gemeinnützige Tätigkeit, die außerhalb von Familie, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung geleistet wird.

Schutz für ehrenamtliche Privatpersonen

Die wichtigsten Versicherungen für den einzelnen Ehrenamtlichen sind:

• Privat-Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar. Sie greift auch bei Schäden, die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht werden. Ausgenommen sind leitende Ehrenämter.

• Unfallversicherung
Nicht alle freiwilligen Tätigkeiten fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem reichen die gesetzlichen Leistungen oftmals nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Eine private Unfallversicherung schützt umfassend.

• Auch eine Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherung sind sinnvolle Absicherungen für freiwillig Engagierte.

Schutz für Vereine und Vorstandsmitglieder

Für Vereine, Verbände und Organisationen sowie deren Vorstandsmitglieder sind folgende Versicherungen ratsam:

• Vereins-Haftpflichtversicherung
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt bei Schadenersatzansprüchen aufgrund Personen- oder Sachschäden.

• Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
Veranstaltungen wie Gaufeste oder Umzüge müssen gesondert versichert werden.

• Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Geschützt werden Vereine gegen Ansprüche Dritter wegen Vermögensschäden. Versichert sind zusätzlich auch Eigenschäden, die der Verein bei der Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten unmittelbar erlitten hat.

• D&Q-Verslcherung
Sie springt ein, wenn Vorstände persönlich haftbar gemacht werden.

• Schutz für Sachwerte
Um die Gebäude und Inventar der Vereine und Organisationen abzusichern, benötigt man eine Gebäude- bzw. Geschäftsinhaltsversicherung.

• Gruppen-Unfallversicherung
Damit sichern Sie Vereinsmitglieder- oder bestimmte Abteilungen, Wettkampfteilnehmer usw. bei Unfällen finanziell ab.

Manche Vereine gehören einem Landesverband an, der Gruppenversicherungen für sie abgeschlossen hat. Diese sind allerdings nicht immer ausreichend. Prüfen Sie daher genau die Leistungen und schließen Versicherungslücken.

Änderung bei der Bekämpfung von Versicherungsbetrug

Seit April 2011 wird bei der Bekämpfung von Versicherungsbetrug ein neues System eingesetzt. Das bisherige Hinweis- und Informationssystem der Versicherungsbranche, kurz HIS, wurde nach den neuesten Vorgaben des Datenschutzes überarbeitet und wird nun von einem neutralen Dritten zentral verwaltet.

Kundendaten werden besser geschützt
Durch die strikte Trennung der HIS-Datenbestände von den anderen Daten wird gewährleistet, dass sensible Kundendaten bestmöglich geschützt sind und nur in bestimmten Fällen und einem vorgegebenen Umfang abgefragt werden dürfen. Gleichzeitig können die Versicherer überprüfen, ob es bei Kunden schon Betrugsfälle gegeben hat oder es bei einzelnen Kraftfahrzeugen besonders häufig Schäden gegeben hat. Neu ist hier vor allem die Handhabung bei KfZ-Schäden. Ab einer gewissen Schadenshöhe, bei der auf Grundlage eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens reguliert wurde, erfolgt eine Meldung für alle Fahrzeuge an das HIS. Die Schadenshöhe, ab welcher ein Schaden gemeldet wird, ist bei den Versicherern unterschiedlich geregelt und in den Vertragsbedingungen hinterlegt. Ebenso gemeldet werden alle Totalschäden sowie Diebstähle von Fahrzeugen.

Mehr Transparenz über die gespeicherten Daten
Im Gegensatz zum früheren System, wird der Kunde anschließend automatisch über diese Meldung an die HIS-Datenbank informiert. Die in der Datenbank gespeicherten Daten können nicht nur durch andere Versicherer, sondern auch die Kunden (Halter des Fahrzeuges) selbst abrufen. Wie bisher werden bei einem berechtigten Betrugsverdacht auch Personen an die Datenbank gemeldet, dies gilt sowohl bei der Kraftfahrzeugversicherung als auch bei der Haftpflichtversicherung, Transportversicherung und Unfallversicherung. Auch in diesem Fall wird der Kunde anschließend über die Meldung informiert. Die über ihn gespeicherten Angaben kann der Kunde über www.informa-irfp.de abfragen.

Es gibt dort hinterlegte Formulare, mit denen die Anfrage gestellt werden kann, sowie Informationen welche Angaben für die Auskunft benötigt werden und wie diese übermittelt werden müssen.

Ein Nummernschild dient für zwei Fahrzeuge

Zum 1. Juli 2012 ist die abwechselnde Nutzung von zwei privaten Kraftfahrzeugen derselben EU-Fahrzeugklasse mit einem gemeinsamen Kraftfahrzeugkennzeichen, dem sogenannten Wechselkennzeichen, möglich.

Das sind die EU-Fahrzeugklassen:

  • Klasse M 1: Pkw (bis 8 Personen + Fahrer) und Wohnmobile
  • Klasse L: alle Motorräder, auch Quads und Trikes
  • Klasse O 1: Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg

Beide Fahrzeuge müssen derselben EU-Fahrzeugklasse angehören. Pkw und Wohnmobil können also eine Flotte bilden. Die Kombinationen Motorrad/Wohnmobil oder Motorrad/Pkw sind nicht möglich, da das Kennzeichenformat für beide Flottenfahrzeuge identisch sein muss.

Wechselkennzeichen können auch für Oldtimer ausgegeben werden(= historische Wechselkennzeichen). Eine Wechselkennzeichen-Flotte kann kombiniert aus Fahrzeugen mit einem historischen und einem „normalen“ Wechselkennzeichen bestehen.

Aufbau des Kraftfahrzeugkennzeichens
Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Bestandteil (Wechselteil) und einer an jedem Fahrzeug fest montierten Kennzeichenkomponente (individueller Teil). Beide Komponenten müssen jeweils fest am Fahrzeug angebracht sein, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr genutzt wird.

Zulassung und Kfz-Steuer
Es gibt keine neue/eigene Versicherungsbestätigung für Wechselkennzeichen. Die Fahrzeuge einer Wechselkennzeichen-Flotte werden jeweils separat mit einer Versicherungsbestätigung für amtliche Kraftfahrzeugkennzeichen zugelassen. Die Zulassung muss für beide Fahrzeuge gleichzeitig erfolgen. Auf einen Halter können mehrere Wechselkennzeichen-Flotten zugelassen werden. Steuerlich gelten keine Vergünstigungen für Wechselkennzeichen.

Kfz-Versicherungsbeitrag
Zur Einführung gibt es in der Kfz-Versicherung kaum eine Vergünstigungen für Wechselkennzeichen. Die Nutzungsintensität der einzelnen Fahrzeuge wird bereits durch die Fahrleistung berücksichtigt. War eines der Fahrzeuge bereits versichert, wird der Schadenverlauf übernommen, sonst gelten die SF-Ersteinstufungsregelungen. Zusatzleistungen wie zum Beispiel Schutzbrief, Verkehrs-Rechtsschutz oder Fahrerschutz sind für jeden Vertrag separat abzuschließen.

Flottenfahrzeug außer Betrieb
Wird ein Flottenfahrzeug außer Betrieb gesetzt, hat der Halter zwei Optionen:

  • Er kann das Wechselkennzeichen des stillgelegten Fahrzeugs für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs reservieren.
  • Er kann das verbliebene Fahrzeug weiterhin mit dem vollständigen Wechselkennzeichen als Einzelkennzeichen nutzen.

Regelungen zur Nutzung
Mit der Zuteilung der Wechselkennzeichen sind stets beide Fahrzeuge zugelassen. Es darf jeweils nur eines der Fahrzeuge einer Wechselflotte genutzt werden. Das jeweils nicht genutzte Fahrzeug ist in einem Einstellraum, zum Beispiel einer Garage, oder auf einem umfriedeten Abstellplatz, etwa einem geschlossenen Hof, abzustellen.

Wird ein Fahrzeug mit unvollständigem Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehr gebraucht oder abgestellt, gilt dies im Straßenverkehrsrecht als Ordnungswidrigkeit und es wird ein Bußgeld erhoben. Versicherungsvertraglich bedeutet dies eine Obliegenheitsverletzung, mit den entsprechenden Folgen, welche in den Vertragsbedingungen geregelt sind.

In der heutigen Form hat der Euro keine Zukunft

Die Parlamentswahl in Griechenland war gleichzeitig eine Abstimmung über die weitere Mitgliedschaft des südeuropäischen Landes in der Europäischen Währungsunion. Nach den Wahlen herrscht erst einmal Gewissheit darüber, dass mit der Bildung der neuen Regierung mit einem Austritt beziehungsweise einem Ausschluss Griechenlands aus der Euro-Zone vorerst nicht zu rechnen ist. Denn da die Griechen für die „richtigen Parteien“ abgestimmt haben, wird Griechenland weiterhin als Mitglied in der Europäischen Währungsunion bleiben und von den Mitgliedsstaaten mit weiteren Milliarden Euros in Form von Hilfen und Rettungsschirmen unterstützt werden. Dennoch befürchten namhafte Finanzexperten , dass auf lange Sicht auch neue Kredite und Rettungsschirme nichts an der katastrophalen Situation Griechenlands ändern werden und dass der Austritt aus der Euro-Zone damit nur weiter hinausgezögert wird.

Trotz besseren Wissens weitere finanzielle Hilfen für Griechenland?
Erfahrene Finanzexperten gehen davon aus, dass auch viele führende Politiker der Euro-Mitgliedsstaaten wissen, dass der Austritt Griechenlands nur hinausgezögert wird. Trotz dieser Erkenntnis wird also auch in Zukunft die Europäische Zentralbank, der Internationale Währungsfonds und die Europäische Kommission weiter finanzielle Hilfen für Griechenland beschließen. Die Kredite werden mit der Begründung bewilligt, dass die Krise Griechenlands bald vorüber sei und das Land dann wieder fähig ist, aus eigener Kraft einen Primärüberschuss in der Haushaltskasse zu erwirtschaften. Die EZB, der Internationale Währungsfonds sowie die Europäische Kommission werden weiterhin, wie bereits mehrfach in der Vergangenheit, mit viel zu optimistischen Prognosen bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung Griechenlands den Politikern Begründungen liefern, neue Kredite an Griechenland zu vergeben.

Die Vergabe weiterer Kredite an Griechenland ist sehr riskant
Nach der Wahl warnen die Finanzexperten erneut davor, dass die Vergabe weiterer Kredite ganz besonders riskant ist. Denn wenn es Griechenland in den nächsten Monaten nicht gelingt, sich wirtschaftlich zu erholen, dann ist ein Ausscheiden Griechenland aus der Euro-Zone nicht mehr zu verhindern oder es müssen Jahr für Jahr weitere Kredite gewährt werden.

Pflegefall in der Familie – seelisch wie finanziell eine Belastung

Wenn die Eltern alt und krank werden und man sich selbst nicht mehr ausreichend um sie kümmern kann, dann sind sie in einem Pflegeheim bestens und rundum versorgt. Die Krankenkasse zahlt einen großen Betrag, allerdings bleibt nicht selten ein ebenso großer Betrag offen, der vom Pflegefall, seiner Rente und Erspartem getragen werden muss. Oftmals reicht das nicht aus und die Kinder müssen für den Differenzbetrag aufkommen.

Verpflegung und Unterkunft
Die Krankenkasse übernimmt sämtliche Kosten, die für die medizinische Versorgung und Pflege notwendig ist, nicht aber die Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Monatlich fallen Beträge bis zu 2.000 Euro an. Dafür reichen die Rente und oft auch das Angesparte Geld nicht aus. Etliche Menschen beziehen sogar Sozialhilfe, wenn der Ehepartner oder die eigenen Kinder nicht zahlen können.

Sozialhilfe eine fragliche finanzielle Unterstützung
Sozialhilfe bekommt nur der, der nachweislich seine Rente und Vermögen bereits vollständig für die Pflege aufgebraucht hat und der Pflegefall selbst, seine Unterbringung und Verpflegung nicht mehr tragen kann. In diesen Fällen springt das Sozialamt ein. Allerdings wird versucht, die verauslagten Gelder bei den Angehörigen ersten Grades wieder einzutreiben. So müssen letztendlich Ehepartner und Kinder in den meisten Fällen für diese Kosten aufkommen.

Häusliche Pflege als Alternative
Wer sich zutraut, seine Eltern, im Falle eines Pflegefalls daheim zu betreuen, dem wird dies ab diesem Jahr erleichtert. Denn, gesetzlich wie auch in vielen Fällen privat, wird eine Pflege zu Hause der Pflege in einem Heim vorgezogen. Man bekommt bis zu einem halben Jahr unbezahlten Pflegeurlaub, bleibt unkündbar und kann zudem für die Dauer von zwei Jahren seine Arbeitszeit auf 15 Stunden die Woche verkürzen. Mit Unterstützung einer qualifizierten Krankenschwester können auf diese Weise, die zu pflegenden Eltern auch daheim in liebevoller Umgebung umsorgt werden. So kann man seinen Eltern nahe sein und spart zudem die hohen Kosten eines Pflegeheims.

Hausrat – ohne Stehlliste kein Geld im Schadensfall

Diebstahl

Eine Hausratversicherung ist im Allgemeinen für jeden Haushalt wichtig und sei dieser noch so klein. Die monatlichen oder jährlichen Belastungen sind zur Absicherung von eigenem Hab und Gut weder teuer noch überflüssig. Aber auch wer regelmäßig Versicherungsbeiträge gegen Diebstahl oder Glasschäden ­bezahlt, der bekommt nicht in jedem gemeldeten Fall einen garantierten Schadenersatz. Eine Stehlliste muss zwingend bei Einbruch abgegeben werden.

Ohne angeforderte Stehlliste kein Geld
So hatte kürzlich ein Familienvater das Nachsehen, als seine Hausratversicherung den Schadenersatz wegen eines Einbruchs in seiner Wohnung verweigert hatte. Der Familienvater war über drei Monate mit seiner Familie abwesend gewesen. Als sie aus dem Urlaub zurück kamen, war die Haustür ausgehebelt und es fehlte eine nicht unerhebliche Summe Bargeld und Familienschmuck. Der Familienvater war im irrigen Glauben, dass er die von der Polizei angeforderte Stehlliste nicht einzureichen hätte, da das gestohlene Geld und der Schmuck nicht gekennzeichnet und somit nicht „nachweislich“ als sein Eigentum deklariert werden könne. Doch da irrt der Familienvater. Er muss auf jeden Fall eine Stehlliste bei der Polizei vorlegen, damit diese nachprüfen könnten, wer von dem Urlaub wusste oder von den Verstecken des Geldes und des Schmuckes. Die Hausratversicherung ist berechtigt, bei Fehlen der Stehlliste eine Leistung aus der Hausratversicherung zu verweigern. Zu diesem Schluss kam das Amtsgericht München – Az. 113 C 7440/10.

Gartengrill gehört nicht zu Hab und Gut des üblichen Hausrates
In einem anderen Fall hat das Amtsgericht Segeberg – AZ 17 (116/11) entschieden, dass es für den Gartengrill, der aus dem Garten entwendet wurde, ebenfalls keinen Ersatzanspruch gegenüber der Hausratversicherung gibt. Ein Gartengrill gehört grundsätzlich nicht zu einem gemeinen Möbelstück bzw. Einrichtungsgegenstand, der zur Lagerung von Mensch, Tier und Gegenständen dient.

Steuererklärung und Riester-Rente

Alle Jahre wieder zum 31. Mai ist es die Pflicht jedes Bundesbürgers eine vollständige und wahrheitsgemäße Einkommensteuererklärung abzugeben. Beim Ausfüllen der komplexen Formulare vergessen leider viele, dass die private Altersvorsorge als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann. Das muss so nicht sein!

Was ist private Altersvorsorge?
Zur privaten Altersvorsorge gehören neben den bekannten privaten Altersvorsorgeformen auch die Riester- und die Rürup-Rente. Vor allem Riester-Verträge sind beliebt, da hier der Staat jährlich Zulagen ausschüttet, die je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Einzahlungsguthaben variieren.

Der steuerliche Vorteil der privaten Altersvorsorge
Der steuerliche Vorteil bei der privaten Altersvorsorge liegt bei der Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgabe. Diese Sonderausgabe darf dabei einen maximalen Betrag von 2.100,00 EUR nicht überschreiten und ist dabei Abhängig von dem Verhältnis zwischen Steuerersparnis und Beitragszahlung. Ist die Ersparnis höher oder nicht ist der Prüfung des Finanzamtes unterworfen. Diesen Vorgang nennt man „Günstigerprüfung„.

Die Günstigerprüfung
Bei der Günstigerprüfung wird geprüft ob der Steuerbonus durch den Abzug der Sonderausgaben höher ist als die Altersvorsorgezulage. Ist dies der Fall wird der Bonus vollständig vom Finanzamt ausgezahlt. Dabei dürfen Verträge natürlich nicht doppelt gefördert werden. Ein deutliches Plus auf dem Konto ist es allemal.

Nachteile der privaten Altersvorsorge
Neben den vielen Vorteilen bietet die private Altersvorsorge auch zwei signifikante Nachteile. Als erstes sei zu erwähnen, dass alle Zuschüsse die seitens des Finanzamtes ausgezahlt wurden bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, beispielsweise durch Auflösung, sofort und ohne Abzüge zu lasten des Steuerzahlers fällig werden und zurückgezahlt werden müssen. Auch ist die private Altersvorsorge in der Auszahlungsphase nicht von der Steuer befreit. Lediglich ein Pauschbetrag in Höhe von 102,00 EUR unterliegt der Befreiung, der Rest ist einkommensteuerpflichtig.

Tagesgeldzins gleicht Inflation nicht aus

Umgerechnet gehen fast 1,4 Billionen e bei Tagesgeldkonten und unterschiedlichen Sparbüchern verloren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zinsen niedrig sind und gleichzeitig die Inflation zunimmt, und nicht im richtigen Moment angelegt wird. Gerade die Zentralbank von Deutschland achtet ganz genau darauf, wie viele Bankkonten existieren und wie viele private Haushalte Geld angelegt haben. Diesbezüglich spielt vor allem der Zinssatz eine wichtige Rolle. Das Tagesgeldkonto beläuft sich dabei auf einen Zinssatz von 0,8 %, betrachtet man den Durchschnitt, wobei die meisten vergessen immer wieder ein Vergleich durchzuführen und den besseren Zinssatz aufzunehmen, da somit deutlich mehr Geld angelegt werden kann.

Es wird nicht mehr Geld
Diesbezüglich ist es essenziell, dass man Bescheid weiß, dass das Geld selbst nach Jahren nicht mehr geworden ist, da bei einem derart geringen Prozentsatz nur geringe Rendite existieren. Gleichzeitig steigen die Kosten für Benzin und andere alltägliche Situationen stetig, was auf eine zunehmende Inflation zurückzuführen ist. Sicherlich sollte die EZB im die Aufgabe übernehmen den Leitzins so zu koordinieren, dass eine Inflation verhindert werden kann, wobei die derzeitige Wirtschaftskrise genau das nicht ermöglicht. Der Zins ist viel zu niedrig und Inflation auszugleichen, wodurch eine gewaltige Vernichtung stattfindet.

Das Wertverhältnis sinkt
Der reale Wert auf die Jahresübersicht betrachtet beläuft sich dabei auf 13,1 Milliarden e. Durch den Wertverlust unterschiedlicher Einlagen und einem gesenkten Inflationsrate ist es somit schwierig passende Rendite zu finden. Schuld daran ist eindeutig die Schuldenkrise in der EU, wobei selbst Staatsanleihen einen geringen Zinssatz von lediglich 0,14 % besitzen. Diesbezüglich sollte man Geldanlagen nur tätigen, arbeitet man vorher mit einem gewissenhaften Vergleich. Gerade wenn es um kurzfristige Geldanlagen wie das Tagesgeldkonto geht ist es wichtig, dass man hier minutiös darauf achtet, dass man einen möglichst guten Zinssatz findet, der trotz der derzeitigen Lage eine gute Wirtschaft ermöglicht. Schließlich sollte man die Inflation immer parallel zu den Renditen betrachten.

Mit einer strategische Finanzplanung kann die spätere Kaufkraft durch Hochrechnungen simuliert werden, so dass es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

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Erhöhter Beratungsbedarf für Männer in 2012

ln diesem Jahr sorgt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Unisex-Tarifen bei den privaten Krankenversicherungen für gravierende Veränderungen. Wer als Mann mit dem Gedanken spielt in die private Krankenversicherung zu wechseln oder an einem bestehenden Vertrag einschneidene Veränderungen vorzunehmen, sollte nicht zu lange zögern.

Was steckt hinter dem Urteil zu den neuen Unisex-Tarifen?
Bereits im Jahr 2004 erließ der Europäische Rat eine Richtlinie zur Gleichstellung bei der Versorgung mit Gütern und  Dienstleistungen. Im Rahmen der nationalen Umsetzung wurden damit Schwangerschaftsrisiken verteilt. Auf dem Wege zur Gleichstellung entschied im März 2011 der Europäische Gerichtshof, dass eine unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern bei Versicherungsprämien und -Ieistungen unzulässig ist. Demzufolge wurde den Versicherern ein Zeitraum von knapp zwei Jahren eingeräumt, um Unisex-Tarife zu entwickeln.
Somit sind ab dem 21. Dezember 2012 sogenannte Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge verpflichtend!

Welche Auswirkungen haben die Unisex-Tarife?
Die Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Prämien. Bisher waren diese für Frauen bedeutend höher als für Männer. Grund dafür ist das höhere Risiko des Versicherers bei Frauen, das vor allem durch die längere Lebensdauer und häufigere Arztbesuche bedingt ist. Ab dem 21. Dezember 2012 werden per Mischkalkulationdie Männer- und Frauen-Prämien gleichgezogen und damit die Prämien für Männer zukünftig deutlich teurer.
Bei einscheidenen Veränderungen an einer bestehenden privaten Krankenversicherung, wird aus dem alten Vertrag ein neu abgeschlossener mit den neuen geschlechtsneutralen Bedingungen.

Für jüngere Männer und ältere Frauen werden die Beiträge steigen und für jüngere Frauen und ältere Männer nicht wesentlich sinken. Dies liegt daran, dass die Versicherer die neuen Tarife sehr vorsichtig kalkulieren werden. Sie fürchten, dass viele jüngere Frauen in die neuen günstigeren Unisex-Tarife wechseln.

Für viele mögliche Änderungen, wie z.B. Erhöhung des Selbstbehaltes um einen günstigeren Beitrag zu bekommen oder zusätzliche Leistungen in den Vertrag aufzunehmen, ist noch unklar wie diese eingestuft werden.