Erhöhter Beratungsbedarf für Männer in 2012

ln diesem Jahr sorgt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Unisex-Tarifen bei den privaten Krankenversicherungen für gravierende Veränderungen. Wer als Mann mit dem Gedanken spielt in die private Krankenversicherung zu wechseln oder an einem bestehenden Vertrag einschneidene Veränderungen vorzunehmen, sollte nicht zu lange zögern.

Was steckt hinter dem Urteil zu den neuen Unisex-Tarifen?
Bereits im Jahr 2004 erließ der Europäische Rat eine Richtlinie zur Gleichstellung bei der Versorgung mit Gütern und  Dienstleistungen. Im Rahmen der nationalen Umsetzung wurden damit Schwangerschaftsrisiken verteilt. Auf dem Wege zur Gleichstellung entschied im März 2011 der Europäische Gerichtshof, dass eine unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern bei Versicherungsprämien und -Ieistungen unzulässig ist. Demzufolge wurde den Versicherern ein Zeitraum von knapp zwei Jahren eingeräumt, um Unisex-Tarife zu entwickeln.
Somit sind ab dem 21. Dezember 2012 sogenannte Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge verpflichtend!

Welche Auswirkungen haben die Unisex-Tarife?
Die Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Prämien. Bisher waren diese für Frauen bedeutend höher als für Männer. Grund dafür ist das höhere Risiko des Versicherers bei Frauen, das vor allem durch die längere Lebensdauer und häufigere Arztbesuche bedingt ist. Ab dem 21. Dezember 2012 werden per Mischkalkulationdie Männer- und Frauen-Prämien gleichgezogen und damit die Prämien für Männer zukünftig deutlich teurer.
Bei einscheidenen Veränderungen an einer bestehenden privaten Krankenversicherung, wird aus dem alten Vertrag ein neu abgeschlossener mit den neuen geschlechtsneutralen Bedingungen.

Für jüngere Männer und ältere Frauen werden die Beiträge steigen und für jüngere Frauen und ältere Männer nicht wesentlich sinken. Dies liegt daran, dass die Versicherer die neuen Tarife sehr vorsichtig kalkulieren werden. Sie fürchten, dass viele jüngere Frauen in die neuen günstigeren Unisex-Tarife wechseln.

Für viele mögliche Änderungen, wie z.B. Erhöhung des Selbstbehaltes um einen günstigeren Beitrag zu bekommen oder zusätzliche Leistungen in den Vertrag aufzunehmen, ist noch unklar wie diese eingestuft werden.

 

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