Steuererklärung und Riester-Rente

Alle Jahre wieder zum 31. Mai ist es die Pflicht jedes Bundesbürgers eine vollständige und wahrheitsgemäße Einkommensteuererklärung abzugeben. Beim Ausfüllen der komplexen Formulare vergessen leider viele, dass die private Altersvorsorge als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann. Das muss so nicht sein!

Was ist private Altersvorsorge?
Zur privaten Altersvorsorge gehören neben den bekannten privaten Altersvorsorgeformen auch die Riester- und die Rürup-Rente. Vor allem Riester-Verträge sind beliebt, da hier der Staat jährlich Zulagen ausschüttet, die je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Einzahlungsguthaben variieren.

Der steuerliche Vorteil der privaten Altersvorsorge
Der steuerliche Vorteil bei der privaten Altersvorsorge liegt bei der Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgabe. Diese Sonderausgabe darf dabei einen maximalen Betrag von 2.100,00 EUR nicht überschreiten und ist dabei Abhängig von dem Verhältnis zwischen Steuerersparnis und Beitragszahlung. Ist die Ersparnis höher oder nicht ist der Prüfung des Finanzamtes unterworfen. Diesen Vorgang nennt man „Günstigerprüfung„.

Die Günstigerprüfung
Bei der Günstigerprüfung wird geprüft ob der Steuerbonus durch den Abzug der Sonderausgaben höher ist als die Altersvorsorgezulage. Ist dies der Fall wird der Bonus vollständig vom Finanzamt ausgezahlt. Dabei dürfen Verträge natürlich nicht doppelt gefördert werden. Ein deutliches Plus auf dem Konto ist es allemal.

Nachteile der privaten Altersvorsorge
Neben den vielen Vorteilen bietet die private Altersvorsorge auch zwei signifikante Nachteile. Als erstes sei zu erwähnen, dass alle Zuschüsse die seitens des Finanzamtes ausgezahlt wurden bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, beispielsweise durch Auflösung, sofort und ohne Abzüge zu lasten des Steuerzahlers fällig werden und zurückgezahlt werden müssen. Auch ist die private Altersvorsorge in der Auszahlungsphase nicht von der Steuer befreit. Lediglich ein Pauschbetrag in Höhe von 102,00 EUR unterliegt der Befreiung, der Rest ist einkommensteuerpflichtig.

3 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Die Riester-Rente scheint in der Regel eine ziemliche Abzocke zu sein. Es kommt sogar vor, dass die jährlichen Kosten höher Sind als die Zuschüsse. Das es eine nachgelagerte Besteuerung gibt war mir noch nicht klar. Sollte das der Fall sein würde das natürlich die Rendite noch weiter drücken.

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