Das LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) ist wie geplant im Juli 2014 in Kraft getreten und es ist klar, dass die Umsetzung gravierende Auswirkungen haben wird. Die beschlossene Senkung des Höchstrechnungszinses (Garantiezins) zum 1. Januar 2015 hat auch Auswirkungen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Als Faustformel gilt: Je länger die Versicherungslaufzeit ist, umso höher fällt die Beitragssteigerung aus.
BU-Preise steigen um bis zu 8 Prozent!
Bei Musterberechnungen wurde festgestellt, dass die Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 8 Prozent steigen werden. BU-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen) sind sogar doppelt durch das LVRG betroffen:
- Durch die Garantiezinssenkung auf 1,25 Prozent wird das Risikokapital der Versicherer bei Abschlüssen ab 2015 geringer verzinst
- Durch die Erhöhung der Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer am Risikoüberschuss wird der Versicherer in seiner Risikokalkulation stark eingeschränkt
Diese beiden Effekte führen zu einem Preisanstieg, von dem besonders junge Kunden betroffen sind. Die Versicherer müssen für den Fall einer Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen. Diese Kapitalrücklage wird mit dem Garantiezins verzinst und wenn die Verzinsung niedriger wird, muss der Beitrag höher steigen.
Bereits bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, sondern nur Verträge die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden.
Es geht um mehrere 1.000 Euro!
Eine BU-Rente für einen 20 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 2.000 Euro Monatsrente kostet aktuell ca. 70 Euro pro Monat. Beim Abschluss in 2015 steigt der Monatsbeitrag auf ca. 75 Euro. Bis zum Altersrentenbeginn zahlt der Kunde also rund 3.000 Euro mehr für den gleichen Versicherungsschutz.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird in Deutschland immer noch unterschätzt. Aus gesundheitlichen Gründen müssten 25 Prozent der Berufstätigen ihren Beruf aufgeben. Als häufigste Erkrankungen werden dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen genannt. Für Berufstätige die nach dem Jahr 1961 geboren sind gibt es im BU-Fall nur eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.
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