Richtige Steuerklassenwahl für Frischvermählte

Bei einer Hochzeit gilt es, viele Dinge zu bedenken. Über der Planung von Flitterwochen und der Gründung des neuen Hausstandes sollte man jedoch nicht vergessen, sich auch einmal mit den steuerlichen Konsequenzen der Eheschließung zu befassen und eine gemeinsame finanzielle Zukunft so zu planen, dass man steuerlich  am besten dabei abschneidet.

Gemeinsames Konto planen
Lebt man zusammen, so macht ein gemeinsames Konto guten Sinn. Die meisten Ehepaare entscheiden sich dabei in der Regel für ein Konto, bei dem beide Partner unabhängig von einander unterschriftsberechtigt sind. Zahlt jedoch ein Partner wesentlich mehr auf das Konto ein, als der andere, so kann das zu steuerlichen Konsequenzen führen. Da gesetzlich das Geld auf einem Oder-Konto beiden Partnern zu gleichen Teilen gehört, nimmt der Fiskus eine stillschweigende Schenkung an, wenn ein Partner mehr einbezahlt, als der andere. Überschreitet dieser Betrag die Freigrenze, so ist für diese angenommene Schenkung eine Schenkungsteuer zu entrichten.

Steuerliche Veranlagung erwägen
Ehepartner, die zusammen leben haben die Möglichkeit, sich steuerlich gemeinsam zu veranlagen. Wollen Ehepaare nicht zusammen veranlagt werden, so ist dies auf der Steuerklärung zu vermerken, da sonst eine gemeinsame Veranlagung automatisch angenommen wird. Die gemeinsame Veranlagung rentiert sich besonders, wenn das Einkommen der Ehepartner sehr unterschiedlich ist. Es werden beide Gehälter zusammen gezählt und praktisch als ein Einkommen bewertete. Entscheiden sich die Ehepartner, sich nicht gemeinsam zu veranlagen, wird jedes Einkommen wie das eines Alleinstehenden verteuert.

Die beste Steuerklassenkombination kann man errechnen
Die Ehepartner können sich für eine Kombination von unterschiedlichen Steuerklassen entschließen. Ist der Verdienst beider Partner etwa gleich, so empfiehlt sich eine  Kombination von Klasse IV/IV. Verdient jedoch einer der Beiden Partner deutlich mehr und steuert drei viertel oder mehr des Gesamteinkommens bei, sollte er sich für die Steuerklasse III entscheiden. In diesem Falle ist die Kombination III/V zu wählen. Hiermit wird die hohe steuerliche Belastung der Klasse V ein wenig abgeschwächt. Es gibt heute im Internet die Möglichkeit, die günstigste Steuerklassenkombination zu errechnen. Sollte man dabei feststellen, dass man zur Zeit steuerlich ungünstig veranlagt ist, so kann man die Steuerklassen wechseln. Dazu ist es notwendig, vom Arbeitgeber die Papp Lohnsteuerkarte zurückzufordern und mit einem Formular einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern zu stellen.

Berechnung der Lohnsteuerklasse unter https://www.abgabenrechner.de/

Formulare für Steuerklassenwechsel unter  https://www.formulare-bfinv.de/

Versicherungspolicen nach einem Todesfall handhaben

Testament

Nach einem Todesfall in der Familie gilt es, an viele Dinge zu denken. Die Formalitäten belaufen sich längst nicht nur auf die Ausrichtung der Bestattung des Verstorbenes. Viele andere Details wollen bedacht und geregelt sein. Dazu gehören zum Beispiel die Versicherungspolicen, die der Verstorbene im Laufe seines Lebens abgeschlossen hat. Hierbei handelt es sich nicht nur um die Lebensversicherungen, sondern auch um mögliche Sachversicherungen, die in der Regel nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden.

Leistungen bei Lebensversicherungen und privater Rentenversicherung
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird die Lebensversicherung fällig. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bezugsberechtigten benannt, so wird diesem die Versicherungssumme ausgezahlt. Ist das nicht der Fall, so fällt die Lebensversicherung in die Erbmasse.
Bei der privaten Rentenversicherung stehen den Erben die Leistungen zu, die vertraglich beim Abschluss der Versicherung vereinbart wurden. Stirbt der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rentenalters, kann sie in Form einer Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden. Bei einem Todesfall vor dem Rentenalter steht dem Hinterbliebenen die Summe der bereits eingezahlten Beiträge zu, wenn es vertraglich nicht anders vereinbart ist.

Hausratversicherung kann übernommen werden
Bleibt der Hausrat nach dem Tod erhalten, so kann sie vom Erben übernommen werden. Das findet besonders bei einem überlebenden Ehepartner Anwendung. Hat der Erbe aber eine eigene Hausratversicherung, so kann die Versicherung des Verstorbenen aufgelöst werden.
Auch eine Gebäudeversicherung für die Immobilie kann problemlos auf den Erben umgeschrieben werden. Zu beachten ist, das hier durch den Todesfall kein Sonderkündigungsrecht entsteht

Sonderstellung der KFZ Versicherung
Eine KFZ Versicherung nimmt eine Sonderstellung ein, da hier das Fahrzeug versichert ist. Somit muss derjenige, der das Fahrzeug erbt, auch die Versicherung dafür übernehmen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird dabei generell anerkannt, aber nur für die Anzahl der Jahre, die der Erbe auch selbst einen Führerschein besitzt. Bei der Ummeldung kann man den Vertrag auch kündigen und eine neue Versicherung abschließen.

Besteuerung des Arbeitszimmers bei Veräußerung der Immobilie

Viele selbständige Personen haben ihr Arbeitszimmer bereits am zuständigen Finanzamt angemeldet. Sollte nun ein Haus- oder Wohnungsverkauf anstehen, so gehört auch das Büro zu jenen Räumlichkeiten, die versteuert werden müssen, da dieses nicht zu Wohnzwecken dient.
Das bedeutet all jene, die ein Arbeitszimmer in den Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können, sind nun auch am zuständigen Wohnfinanzamt in den Akten vorgemerkt. Nach zig Jahren können so Beamte herausfinden und nachvollziehen, ob es in diesem Wohnhaus auch einen Raum mit beruflichen Eigenschaften gegeben hat. Meist führt dies zu negativen Ereignissen, denn in vielen Fällen kann dieses Arbeitszimmer für Verkäufer zu einer teuren Überraschung werden. Die sogenannte Spekulationssteuer wird in Kraft treten.

Steuer zu zahlen – unabhängig von Gewinnhöhe und Haltedauer
Unabhängig von der Haltedauer und auch der möglichen Gewinnhöhe muss der tatsächlich realisierte Gewinn in Bezug auf die Immobilie versteuert werden. Die Nutzfläche des Arbeitszimmers fällt nicht in dieses Privileg, das dieses Zimmer meist keinen wohnzwecklichen Nutzen mit sich zieht. Daher ist im Hausverkauf, innerhalb der 10 Jährigen Spekulationsfrist die Steuerabgabe maßgebend. Auch dann tritt diese Regel in Kraft wenn ein Steuerabzug in vielen Fällen nicht einmal erlaubt ist.
Die zu bezahlende Steuer wird anteilsmäßig auf die Fläche verteilt bezahlt. Nicht berücksichtigt werden dabei die verschiedenen Gründe, die einem zum Hausverkauf geführt haben. Egal ob diese Zwingend sind oder nicht.

Abwarten der Spekulationsfrist in vielen Fällen lohnenswert
Meist wissen die betroffenen Steuerpflichtigen nicht, dass Sie diese Steuer zu bezahlen haben, erst wenn das Haus verkauft wurde und das Finanzamt vor den eigenen Toren steht, wird einem häufig diese Steuerabgabe ins Bewusstsein gerufen. Beamten wissen über die ehemals genutzten Büroflächen, aufgrund der notariell beglaubigten Unterlagen, die dem Finanzamt vorliegen. In den meisten Fällen hilft hierbei nur mehr Geduld zu bewahren und die Spekulationsfrist von 10 Jahren abzuwarten. Selbstständige müssen dabei noch tiefer in die Tasche greifen und meist zusätzlich eine Gewerbesteuer bezahlen.

Profitieren Sie von den offenen Musterprozessen beim Bundesfinanzhof

Das deutsche Steuerrecht gilt weltweit als das komplizierteste Steuerrecht und unterliegt zudem ständigen Änderungen. Vermutlich kennen noch nicht einmal professionelle Steuerberater alle Steuergesetze. Aktuell warten beim Bundesfinanzhof, dem obersten deutschen Steuergericht mehr als 2000 Musterprozesse darauf, geführt zu werden. In diese Prozesse können sich alle Arbeitnehmer, Studenten, Rentner und weitere deutsche Steuerzahler mit einschalten und davon profitieren.

Profitieren auch Sie von den offenen Musterprozessen beim Bundesfinanzhof
Wie Millionen deutscher Steuerzahler können auch Sie diese Musterprozesse ohne große Mühe, ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand mitgewinnen. Sie müssen einfach nur umstrittene Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Falls das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt Ihre Ausgaben weder anerkennt noch erstattet, sollten Sie am Besten von einem professionellen Steuerberater Einspruch gegen den erhaltenen Steuerbescheid einlegen und auf das offene Musterverfahren beim Bundesfinanzhof verweisen. Mehr als 50 Prozent der eingelegten Einsprüche wurden allein im Jahre 2011 vom Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahler entschieden. Wenn Sie also durch einen rechtzeitigen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid diesen offen gehalten haben, dann können auch Sie vom Urteil des Bundesfinanzhofs von diesem profitieren und mit einer nachträglichen Steuererstattung rechnen. Und selbst wenn sie bisher diese strittigen Kosten noch nicht in Ihren Steuerbescheid angegeben haben, dürfen sie dies nachträglich innerhalb von vier Wochen nach Verkündung des Urteils tun.

Die Urteile des Bundesfinanzhofs sind für die Finanzämter verbindlich
In den meisten Fällen müssen sich die Finanzämter die Urteile vom Bundesfinanzhof akzeptieren und danach handeln, allerdings gibt es Ausnahmen. Beispielsweise wurde in einem Musterprozess im Jahr 2011 vom Bundesfinanzhof geurteilt, dass Ausgaben für das Erststudium als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Doch der Gesetzgeber schrieb per Gesetz fest, dass die Kosten für ein Erststudium nur dann abzugsfähig sind, wenn kein Arbeitsverhältnis während dieser Zeit besteht. Auch als Student können Sie durch einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid diesen weiterhin offenhalten und von dem Urteil des Bundesfinanzhofs profitieren.

IBAN ante portas: Die internationale Kontonummer goes Europe

Zu den großen, oft unerkannt vorbeigezogenen Momenten im Leben gehört die Eröffnung des ersten Girokontos bei der örtlichen Sparkasse oder Bank. Das Sparkonto wird oft noch von den Großeltern angelegt (und im Idealfall gefüllt), das Girokonto ist ein anderes Kaliber. Es führt in die Welt der Erwachsenen ein und füllt sich mit dem Verdienst des ersten Ferienjobs, des ersten Lehrgeldes oder der ersten Rate des BAFöGs. Viele bleiben – obgleich ein Wechsel günstiger wäre – ihrem Konto ein Leben lang treu. Schließlich kann man Banknamen, Bankleitzahl und Kontonummer im Schlaf hersagen. Doch damit ist es ab ersten Februar 2014 erst einmal vorbei.

Die IBAN hält Einzug
Denn die neue IBAN kommt als verbindliche nationale und internationale Kontonummer, die die vorher getrennten Zahlen von BLZ und Kontonummer kurzerhand zusammenzieht und auch noch Stellen hinzufügt. Die IBAN ist eine vielstellige Kombinationszahl, die den Bankverkehr sicherer machen soll und dem Bürger dafür das Opfer der im Schlaf vertrauten Bankverbindung abverlangt. Erst einmal muss man sich umgewöhnen. Aber so schlimm ist es für Inhaber deutscher Konten gar nicht. Denn die deutsche IBAN hat „nur“ 22 Stellen: Zuerst kommen zwei Buchstaben (DE) als Länderkennung, dann zwei Prüfzahlen, dann kommt schon die wohlvertraute Bankleitzahl und daran anschließend die ebenso bekannte gute, alte Kontonummer. Allerdings ohne jede Trennung zwischen den Stellen. Alles Gewohnheitssache vermutlich. Unglücklicher sind die Bürger anderer Länder. Ungarn mutet seinen Bürgern eine 28-stellige IBAN zu, Kuwait und Mauritius gar eine 30-stellige.

Freier Weg durch Europa
Das Europaparlament hat die IBAN-Verordnung durchgewunken, der Weg für die IBAN ist also frei. Geboren wurde sie übrigens aus der eigentlich gutgemeinten Idee der EU-Kommission, den Banken zu verbieten, für Überweisungen im Euroraum höhere Gebühren zu verlangen, als für die alten Inlandsüberweisungen. Sehr bald schon wird man auch die IBAN im Schlaf hersagen können. Und wohl noch seltener die Bank wechseln.

Ich wünsche ein schönes Osterfest!

Der Osterhase steht in den Startlöchern und uns erwarten ein paar wohlverdiente freie Tage. Genießen Sie die Zeit mit Ihren Lieben und tanken Sie Kraft und Energie für einen schönen Start in den Frühling.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest und entspannte Feiertage!

Olaf Kauhs
Ihr Effizienzmanager

Steuererstattung durch Vorsorge- und Versicherungsbeiträge

Wenn Sie bei der Steuererklärung sparen und eine attraktive Rückzahlung erhalten wollen, sollten Sie über das Absetzen von Vorsorge- und Versicherungsbeiträgen in Kenntnis sein. Hier können Sie bares Geld sparen und eine attraktive Rückerstattung der Steuer erhalten. Viele Produkte zu Versicherungen und Altersvorsorge sind direkt von der Steuer abzusetzen und somit besonders attraktiv.

Beim Vorsorge- und Versicherungsbeiträge abrechnen die richtige Form wahren
Sie können Riesterrente beispielsweise direkt von der Versicherung an das Finanzamt melden lassen und sich somit Arbeit ersparen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie der Versicherung Ihre Steuernummer zur Übermittlung der Daten mitteilen. In der Anlage Vorsorgeaufwand können Sie Beiträge zur Rente und Altersvorsorge auch selbst bei der Steuer geltend machen. Hier können auch Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgesetzt werden. Keinesfalls darf der Betrag in die Zeile 47 eingetragen werden, da hier die Erstattung entfallen würde.

Welche Versicherungen von der Steuer absetzbar sind
Von Arbeitnehmern können alle Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt und in die entsprechenden Zeilen eingetragen werden. Auch Selbstständige können die Beiträge für diese Versicherungen geltend machen und somit attraktive Steuerrückzahlungen erhalten. Immer zu beachten sind die Höchstbeträge zur Steuer Rückerstattung. Auch Krankenversicherungsbeiträge für Ehepartner und Kinder können bei der Steuer angerechnet werden. Sollte die Höchstsumme mit diesen Beiträgen nicht erreicht werden, können auch die Haftpflicht- und Unfallversicherung mit eingetragen und steuerlich abgerechnet werden. Die Höchstbeiträge variieren bei Arbeitnehmern und selbstständigen Unternehmern. Dies liegt daran, dass man als Selbstständiger die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst zu tragen hat und somit bei der Steuer eine höhere Summe anrechnen kann.

Wollen Sie die steuerliche Anrechnung gewährleisten und Ihre Aufwendungen vom Finanzamt rückerstattet bekommen ist es wichtig, dass Sie die Steuererklärung fehlerfrei ausfüllen und die Bemessungsgrenze der Höchstbeträge einhalten. Auch fehlerhafte Eintragungen in falschen Zeilen können zu Problemen bei der steuerlichen Anrechnung von Aufwendungen für Versicherungen führen.

Finanzberatung nach Stundensätzen macht Sinn

Möchten Sie Geld investieren, sollten sie auf freie Berater setzen, die nicht auf Provisionsbasis, sondern auf Stundenbasis abrechnen und arbeiten. Würde ihr Berater auf Provisionsbasis arbeiten, würde er sozusagen von der Verkäuferseite, die ihnen Produkte im Finanzbereich verkauft, eine Provision erhalten. Die Beratung besäße eine falsche Ausrichtung. Jeder Verkauf bringt dem Berater eine Provision, ob der Verkauf ihnen schadet oder nützt, ist egal.

Nicht das Produkt, sondern der Kunde muss im Mittelpunkt stehen
Ein unbeeinflusster Berater wird auf Stundenbasis entlohnt, da er seine Zeit und sein Wissen einsetzt, um sie zu beraten. Ihnen zu helfen. Sie zu unterstützen, den richtigen Weg zu finden. Unsinnige Investitionen interessieren ihn nicht. Ihre Zufriedenheit bringt ihm seinen Stundenlohn  und evtl., durch Empfehlungen, weitere Kunden. Die Prioritäten sind hier ganz anders gesetzt. Vermeintlich günstige Berater auf Provisionsbasis kosten letztendlich mehr, sollten sie falsch beraten. Seine Provision durch den Verkauf eines Finanzproduktes hat er bereits erhalten, das ist alles, was interessiert. Ist das Geschäft letztendlich positiv für sie verlaufen, kommt es bestimmt zu einem erneuten Kontakt, mit dem weiteren Versuch der Veräußerung weiterer Produkte.

Erkundigungen einziehen, kann Geld sparen
Finanztrends lassen sich im Internet recherchieren, man muss nicht alle Zusammenhänge kennen, um erkennen zu können, ob ein Berater Ahnung hat oder eine gut studierte Show abzieht. Man sollte sich nicht ganz den Berater hingeben, sondern ebenfalls Wissen aufbauen, das schadet nie. Man kann den Gesprächspartner damit aus der Reserve locken und steht nicht als naives, staunendes Opfer da. Fragen müssen gestellt werden, alles muss hinterfragt werden. Das verunsichert einen Berater, wenn er eigennützige Hintergedanken hat.

Nach Vergütungsart erkundigen
Finanzgeschäfte machen Arbeit und man muss sich darum kümmern, um zu einem soliden Ergebnis zu kommen. Als Richtwert kann man 150 EUR pro Sunde ansetzen. Bei Geldanlagen in einem Anlagedepot wird ein fester Prozentsatz vom Volumen pro Jahr berechnet. Es sollte der Umfang der Leistungen besprochen werden und auch beachtet werden, dass neben dem Kundengespräch noch Zeit für Vor- und Nachbearbeitungen anfallen.

Sinnvolle Regeln beim Vererben

Für viele ältere Menschen ist die Nachlass Regelung immer noch ein Tabu Thema und sorgt für Streit unter Familienmitgliedern im Erbfall. Verfügt man über ein Vermögen und möchte die Erbregelung selbst bestimmen ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten ein Testament zu verfassen und somit den Nachlass konkret zu regeln. Hierzu kann man ein notariell angefertigtes Vermächtnis, aber auch ein handgeschriebenes Testament nutzen. Der letzte Wille ist in jedem Fall bindend und sorgt für eine klare Struktur beim vererben.

Ein Testament bewahrt vor Erbstreitigkeiten
Ein Testament verfassen verhindert die Bildung einer Erbengemeinschaft und beugt somit Streitigkeiten beim Nachlass vor. Liegt kein Testament vor wird grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge bedacht und der Erblasser hat auf eine nach seinen Wünschen erfolgende Regelung keinen Einfluss.
Auch ein handschriftlich verfasstes Testament hat rechtliche Bindung und bedarf außer der Einhaltung von Formalitäten keine besonderen Aspekte. Der gesamte Inhalt und eine eigene Unterschrift im Besitz der geistigen Kräfte sind Ausschlag gebend für die Gültigkeit der Nachlass Regelung.
Hierbei sollte der Pflichtanteil für gesetzlich erbberechtigte Personen nicht außer Acht gelassen werden. Der Pflichtteil steht den Erben in Geldbeträgen zu und wird sofort im Todesfall fällig.
Eine professionelle Beratung erleichtert Ihnen die Nachlass Regelung und sorgt für ausbleibende Streitigkeiten der Erben. Bei einem großen Vermögen oder vielen Erben sollte auf die Beratung nicht verzichtet werden.

Alternativen finden
Wer bereits zu Lebzeiten über Schenkungen nachdenkt kann hier Freibeträge nutzen. Allerdings gilt zu beachten, dass eine Schenkung im Jahr vor dem Tod in vollem Umfang beim Erbe angerechnet wird. Ehe Sie über eine Schenkung und Nachlass Regelung nachdenken, sollten Sie den eigenen Lebensabend sichern und somit vorsorgen um eine Altersarmut zu vermeiden.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Regelung des Erbes, die ein Notar oder eine Beratung für Erben dem Erblasser erklärt und somit für eine optimale Strategie zur Nachlass Regelung sorgt.

Rentenversicherungsbeträge um 0,3% gesunken

Am 16.11.2011 wurde vom Bundeskabinett eine Beitragssenkung beschlossen. Die positive Wirtschaftslage im vergangenen Jahr hat zu Mehreinlagen in den Rentenkassen geführt. Dadurch wird die Betragspflicht für 2012 um 0,3% gesenkt, das heißt, das die Rentenbeträge von 19,9% auf 19,6% sinken. Es werden zum kommenden Jahr 2013 weitere Entlastung für Beitragspflichten erwartet. Im Jahre 2013 soll die Beitragspflicht 19,2% und 2014 auf 19,0% sinken. Durch die nachhaltigen Einlagen werden Liquiditätsschwankungen aufgefangen werden und der Beitragssatz stabil bleiben.

Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Dies ist nicht nur eine Entlastung für den Arbeitnehmer sondern auch für den Arbeitgeber. Wenn ein Arbeitnehmer 2500 EUR verdient heißt dies eine Beitragssenkung 3,75 EUR. Der Arbeitnehmer muss statt 45,00 EUR nur noch 41,25 EUR monatlich zahlen. Da bei Arbeitgeber Arbeitnehmer der Beitragsaufwand solidarisch geregelt ist, heißt dass das die gleiche Betragssenkung auch für den Arbeitgeber gilt. Somit ist dies eine Entlastung für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer von jeweils 0,3%.

Wieviel bringt die Beitragsentlastung? 

Bruttolohn (Monat) Entlastung
800 1,20
1000 1,50
1200 1,80
1400 2,10
1600 2,40
1800 2,70
2000 3,0
2200 3,30
2400 3,60
2500 3,75
2600 3,90
2800 4,20
3000 4,50
3400 5,10
3800 5,70
4200 6,30
4600 6,90
5000 7,50
5400 8,10
5500 8,25
Quelle: dpa; alle Angaben in Euro  

Blick in die Zukunft
Für uns, aber auch für unsere Kinder ist die Rente sehr wichtig. Die heutigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen für unsere Großeltern, dass diese Geld zum leben haben. Wir wollen ja auch das wir im Alter Geld zum Leben haben. Wenn wir in Rente gehen zahlen unsere Kinder für uns. Dies ist eine ewiger Kreislauf von Geben und Nehmen. Rentenbeträge zu zahlen ist Teil des Generationenvertrages. Da seit dem Jahre 2001 bis heute die Preise um ungefähr 1,36% gestiegen sind, müssen die Renten der Rentner auch steigen. Dadurch ist es auch sehr positiv das die gute Wirtschaftslage unsere Beträge für die gesetzliche Rentenversicherung gesunken ist.

Trotz dieser Beitragssenkung ist jedoch die persönliche private Vorsorge weiterhin sehr wichtig, denn die Rentenzahlung für die zukünftigen Generationen aus der gesetzlichen Rentenversorgung werden immer weiter sinken, da es immer mehr Rentner geben wird.