Richtige Steuerklassenwahl für Frischvermählte

Bei einer Hochzeit gilt es, viele Dinge zu bedenken. Über der Planung von Flitterwochen und der Gründung des neuen Hausstandes sollte man jedoch nicht vergessen, sich auch einmal mit den steuerlichen Konsequenzen der Eheschließung zu befassen und eine gemeinsame finanzielle Zukunft so zu planen, dass man steuerlich  am besten dabei abschneidet.

Gemeinsames Konto planen
Lebt man zusammen, so macht ein gemeinsames Konto guten Sinn. Die meisten Ehepaare entscheiden sich dabei in der Regel für ein Konto, bei dem beide Partner unabhängig von einander unterschriftsberechtigt sind. Zahlt jedoch ein Partner wesentlich mehr auf das Konto ein, als der andere, so kann das zu steuerlichen Konsequenzen führen. Da gesetzlich das Geld auf einem Oder-Konto beiden Partnern zu gleichen Teilen gehört, nimmt der Fiskus eine stillschweigende Schenkung an, wenn ein Partner mehr einbezahlt, als der andere. Überschreitet dieser Betrag die Freigrenze, so ist für diese angenommene Schenkung eine Schenkungsteuer zu entrichten.

Steuerliche Veranlagung erwägen
Ehepartner, die zusammen leben haben die Möglichkeit, sich steuerlich gemeinsam zu veranlagen. Wollen Ehepaare nicht zusammen veranlagt werden, so ist dies auf der Steuerklärung zu vermerken, da sonst eine gemeinsame Veranlagung automatisch angenommen wird. Die gemeinsame Veranlagung rentiert sich besonders, wenn das Einkommen der Ehepartner sehr unterschiedlich ist. Es werden beide Gehälter zusammen gezählt und praktisch als ein Einkommen bewertete. Entscheiden sich die Ehepartner, sich nicht gemeinsam zu veranlagen, wird jedes Einkommen wie das eines Alleinstehenden verteuert.

Die beste Steuerklassenkombination kann man errechnen
Die Ehepartner können sich für eine Kombination von unterschiedlichen Steuerklassen entschließen. Ist der Verdienst beider Partner etwa gleich, so empfiehlt sich eine  Kombination von Klasse IV/IV. Verdient jedoch einer der Beiden Partner deutlich mehr und steuert drei viertel oder mehr des Gesamteinkommens bei, sollte er sich für die Steuerklasse III entscheiden. In diesem Falle ist die Kombination III/V zu wählen. Hiermit wird die hohe steuerliche Belastung der Klasse V ein wenig abgeschwächt. Es gibt heute im Internet die Möglichkeit, die günstigste Steuerklassenkombination zu errechnen. Sollte man dabei feststellen, dass man zur Zeit steuerlich ungünstig veranlagt ist, so kann man die Steuerklassen wechseln. Dazu ist es notwendig, vom Arbeitgeber die Papp Lohnsteuerkarte zurückzufordern und mit einem Formular einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern zu stellen.

Berechnung der Lohnsteuerklasse unter https://www.abgabenrechner.de/

Formulare für Steuerklassenwechsel unter  https://www.formulare-bfinv.de/

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