Bis Ende 2012 das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz noch nutzen

Haben Sie einen Riestervertrag und konnten aus privaten Gründen die Zahlungen nicht immer vollständig leisten, ist für Sie als Riestersparer durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 13. Dezember 2011 eine Möglichkeit geschaffen wurden, Beitragszahlungen nachzuholen und somit Ihre Zulagen, die aufgrund der Nichtzahlung zurückgefordert wurden, wieder zu erhalten. Beachten Sie hierbei, dass diese Chance Ihren Riestervertrag zu vervollständigen nur besteht, wenn Sie bis Ende des Jahres die ausstehende Nachzahlung leisten und Ihre Altersvorsorge auf den aktuellen Stand bringen.

Verschenken Sie die staatlichen Zuschüsse nicht
Ob auch Ihr Sparvertrag unter das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz  können Sie herausfinden, in dem Sie sich mit Ihrem Versicherer unterhalten und eine Anfrage stellen. Ab dem kommenden Jahr ändern sich die Fristen und die Möglichkeit der Beitragsnachzahlung und somit des Erhalts der staatlichen Zuschüsse auf Ihren Riestervertrag besteht nicht mehr in dem Umfang, dass Sie für zurückliegende Jahre eine Nachzahlung leisten und sich somit die Zuschüsse sichern können. Die Chance gilt für viele Riestersparer, die im Zeitraum des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz bereits einen Riestervertrag hatten.

Handeln Sie jetzt!
Bisher haben nur wenige Kunden diese Option genutzt und waren sich des dringenden Handlungsbedarfs bewusst. Da die Option zum Ende 2012 ausläuft und die Chance im neuen Jahr nicht mehr in gleichem Umfang besteht, sollten Sie den Handlungsbedarf jetzt generieren und sich die Zuschüsse sichern, in dem Sie Ihren bestehenden Riestervertrag aufstocken und nicht geleistete Zahlungen bis zum Ende des Jahres nachholen. Jetzt besteht dringender Handlungsbedarf!

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