Steuervereinfachungsgesetz

Im September 2011 wurde das Steuervereinfachungsgesetz Bundesrat und Bundestag abgesegnet. Das erste daraus resultierende Ergebnis ist der Arbeitnehmerpauschbetrag, dieser wurde auf 1000 Euro erhöht. Dies wirkt sich positiv auf ca. 550.000 Arbeitnehmer aus, da dadurch, dass Belege sammeln weg fällt. Auch die Möglichkeit der zweijährigen Steuerklärung wird es nicht mehr geben.

35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen – Die wichtigsten Regelungen
Von den nun beschlossenen Vereinfachungen und Modernisierungen profitieren nicht nur Bürger und Bürgerinnen, sondern auch die Unternehmen. Die meisten dieser beschlossenen Regelungen werden dieses Jahr in Kraft treten.
Zu den wichtigsten Reglungen gehört, wie schon oben erwähnt, der Arbeitnehmerpauschbetrag. Der von 920 Euro auf 1000 Euro erhöht wurde. Dies gibt eine finanzielle Entlastung für alle Arbeitnehmer/innen von circa 330 Millionen im Jahr.
Dann im diesem Jahr ist es Eltern möglich die Betreuungskosten für ihre Kinder einfach ab zu setzten. Dabei spielt es keine Rolle mehr ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen, abgesetzt werden.
Dies ergibt eine finanzielle Entlastung von 60 Millionen im Jahr.
Ein weiterer positiver Aspekt des Steuervereinfachungsgesetz ist, das die aufwendige Einkommensprüfung für Kindergeld für Kinder unter 25 Jahre wegfällt. Außerdem bekommen die Eltern weiter Kindergeld, auch wenn das Kind neben dem Erststudium oder der Erstausbildung etwas dazu verdient. Dies ergibt eine finanzielle Entlastung von 200 Millionen Euro im Jahr.
Auch ab 2012 gibt es Vergleichsberechnung der Entfernungspauschale. Das bedeutet, wer als Arbeitnehmer abwechselnd Bus und/oder Bahn und das Auto benutzt, der muss die Kosten nicht mehr von jedem einzelnen Tag belegen. Denn ab diesem Jahr vergleicht das Finanzamt nur noch die Jahreskosten.

Weniger Steuerbürokratie
Weniger Steuerbürokratie kommt auf die Unternehmen zu. Denn in den Unternehmen wird auf elektronische Rechnungserstellung umgerüstet und es werden somit bis zu 4 Milliarden Euro pro Jahr an Bürokratiekosten gespart. Für die deutsche Wirtschaft ist dies bereits im Jahr 2011 eingetreten. Dies soll aber EU weit ausgeweitet werden.

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