Bei der Anschlussfinanzierung wird von vielen Kreditnehmern Geld verschenkt

Geld sparen bei der Finanzierung

Die Interhyp Gruppe hat mehrere tausend Bundesbürger mit der großen Studie „Anschlussfinanzierung in Deutschland“ zu ihrem Wissen und ihren Wünschen befragt, wenn es um die zweite Finanzierungsetappe geht. Es zeigt sich dabei, dass vielen der Befragten nicht bewusst ist, wie einfach man bei einer Anschlussfinanzierung Geld einsparen kann. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig vor dem Auslaufen der Zinsbindung damit zu beschäftigen.

Veränderte Lebensumstände bringen Freiraum für mehr Tilgung
Wie wichtig eine kompetente Beratung vor dem Abschluss einer Anschlussfinanzierung sein kann, zeigen die Antworten auf die Fragen nach der Entwicklung der persönlichen Lebensumstände. Denn: Die überwiegende Mehrheit der Befragten hat zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung mehr freie Geldmittel für Zins und Tilgung übrig als beim Abschluss der Erstfinanzierung. Drei von vier Umfrageteilnehmern gaben zu Protokoll, dass ihr regelmäßiges Einkommen seit dem ersten Finanzierungsabschluss gestiegen sei. Jeder Dritte hat aufgrund gesunkener Ausgaben nach dem Auszug der Kinder oder der Beendigung anderer Finanzierungsvorhaben geringere laufende Kosten. Daraus lässt sich schließen, dass in vielen Fällen bei der Anschlussfinanzierung eine höhere Monatsrate eingeplant werden kann.

Anschlussfinanzierung bietet bessere finanzielle Möglichkeiten als

Aufwand für Bankwechsel wird oft überschätzt
Die Studie zeigt außerdem: Trotz des hohen Einsparpotenzials scheuen viele Finanzierungsnehmer bei der Anschlussfinanzierung zunächst vor einem Wechsel der Bank zurück. Fast 30 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass mit der Umschuldung ein hoher zeitlicher Aufwand verbunden ist, mehr als die Hälfte rechnet dabei mit Kosten in Höhe von mindestens 500 bis 1.000 Euro. Doch die Realität zeichnet ein anderes Bild: Nur etwa jeder zehnte Anschlussfinanzierer berichtet von einem hohen Zeitaufwand. Hier geben vier von fünf Teilnehmern an, dass die meiste Arbeit bei der Umschuldung von der neuen Bank erledigt wurde. Ebenfalls positiv überrascht zeigten sich die Wechselwilligen von der Höhe der Kosten, die in mehr als jedem zweiten Fall nur wenige hundert Euro ausmachten.

Zu wenig Wissen, zu wenig Eigeninitiative
Insgesamt zeigen sich Kreditnehmer eher verunsichert, wenn es um die Anschlussfinanzierung geht. Von denen, die sich derzeit in einer Erstfinanzierung befinden, schätzt nur einer von acht Teilnehmern sein Wissen über die Anschlussfinanzierung als „sehr gut“ ein. Die allermeisten haben nur einen unzureichenden bis durchschnittlichen Wissensstand. Da wundert es wenig, dass das Thema gerne auf die lange Bank geschoben wird. Über ein Drittel der Umfrageteilnehmer hat sich entweder überhaupt nicht oder weniger als sechs Monate vor dem Auslaufen der Zinsbindung mit ihrer Anschlussfinanzierung beschäftigt. Ein Viertel der Befragten informierten sich sechs bis 12 Monate vor dem Ende der Zinsbindung, gut ein Zehntel ein bis eineinhalb Jahre vor dem Ablauf.

Anschlussfinanzierer schieben die Anschlussfinanzierung auf die lange Bank

Als Anschlussfinanzierer selbst aktiv werden
Die Studie belegt, dass eine fundierte fachliche Beratung bei der Anschlussfinanzierung für den Baufinanzierer enorme Vorteile bringen kann. Es können Vorurteile ausräumt werden und Einsparpotenziale realisiert werden, in dem auch das gesamte Finanzierungskonzept auf den Prüfstand gestellt wird.

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Quelle: Prohyp GmbH

Wichtige Änderungen beim KfW-Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren

förderprogramme

Zum 17. April 2018 ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seine Bedingungen vom Förderprogramm 151, 152 und 153 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Dies bedeutet für Privatpersonen, die Wohneigentum energieeffizient sanieren wollen, eine spürbare Einschränkung der bisherigen Vertragsmodalitäten. Deshalb sollten Privatpersonen mit einem konkretem Bauvorhaben zügig handeln, denn alle Anträge, die bis zum 16. April 2018 gestellt werden, können noch von den alten Vertragsmodalitäten profitieren.

Die folgenden drei Kreditmodelle ändern sich für den privaten Wohnungsbau:

  • Für die Sanierung eines Hauses zum KfW-Effizienzhaus (KfW-Kredit 151):
    Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002.
  • Für die Sanierung eines Hauses mittels einzelner energetischer Maßnahmen (KfW-Kredit 152):
    Auch wenn Hausbesitzer keine Effizienzhaus-Standards anstreben, fördert die KfW diverse Einzelmaßnahmen wie etwa die Wärmedämmung von Wänden, die Erneuerung von Fenstern oder den Einbau einer Lüftungsanlage.
  • Für den energieeffizienten Bau oder Kauf eines KfW-Einfamilienhauses (KfW-Kredit 153):
    Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden gemäß energetischem Standard eines KfW-Effizienzhauses oder Passivhauses. Dabei gilt: je effizienter das Gebäude, desto höher die Förderung.

Bisher war bei allen drei Modellen eine außerplanmäßige Tilgung jederzeit kostenfrei möglich. Weiterhin konnte der bewilligte Darlehensbetrag bis zu zwölf Monate kostenfrei abgerufen werden und der Zinssatz konnte auf eine Laufzeit von 20 Jahren festgeschrieben werden.

Um für ein Bauvorhaben die alten KFW-Kredit-Bedingungen zu nutzen, muss zügig gehandelt werden, denn ab dem 17. April 2018 treten strengere Regeln in Kraft.

Dies bedeutet:

  • Es sind grundsätzlich keine kostenfreien Sondertilgungen mehr möglich. Bei einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens wird zukünftig ein Vorfälligkeitsentgelt fällig und Teiltilgungen werden ganz ausgeschlossen.
  • Die kostenfreie Bereitstellungszeit wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt.
  • Die bisher mögliche 20-jährige Zinsbindung entfällt.

Mit den KfW-Förderprogrammen werden Privatpersonen und Unternehmen bei der Finanzierung der eigenen vier Wände vom Staat unterstützt. Außerdem bietet die KfW-Bank einen besonders günstigen Kredit für die Wärmedämmung, den altersgerechten Umbau, Sanierungs- oder weitere Maßnahmen an. Die KfW-Bank verfügt über kein eigenes Filialnetz. Deshalb wird ein Fördermittelantrag immer über eine Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder eine Geschäftsbank eingereicht. Im Falle einer Finanzierung übernimmt die jeweilige Bank die Prüfung des Kreditnehmers, beurteilt seine Pläne und entscheidet schließlich darüber, ob das Vorhaben finanziert und ein Antrag bei der KfW-Bank gestellt wird. Nach der Kreditbewilligung durch die KfW-Bank werden dann vom jeweiligen Finanzierungspartner die KfW-Mittel an den Kunden weitergeleitet.

Weitere Informationen zur KfW-Bank und deren Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internet www.kfw.de.

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Was ist die Steuer-ID?

Formulare Steuererklärung

Die steuerliche Identifikationsnummer (abgekürzt: IdNr) bekommt jeder Steuerbürger in Deutschland amtlich zugeteilt und dient der eindeutigen Kennzeichnung von Steuerpflichtigen im Einkommensteuerrecht. Die IdNr wird umgangssprachlich auch Steuer-ID genannt, ist bundeseinheitlich, besteht aus insgesamt elf Ziffern und hat eine lebenslange Gültigkeit. Neugeborene Kinder bekommen die Nummer automatisch zugeteilt, da auch sie in Ausnahmefällen bereits Steuerschuldner sein können, beispielsweise als Erbe hoher Kapitalvermögen. Auch für Freistellungsaufträge bei Banken und für die Beantragung des Kindergeldes wird die Steuer-ID benötigt.

Lebenslang gültige Nummer für die Einkommensteuer
Die 11-ziffrige Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn nach dem Zufallsprinzip vergeben und teilt sie jeder neu gemeldeten Person automatisch mit. Die Steuer-ID bleibt das ganze Leben lang gültig, auch nach einem Umzug oder einer Eheschließung. Sie wird langfristig die altbekannte Steuernummer auf dem Einkommensteuerbescheid ersetzen, da sich diese bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk ändert. Mit der Einführung der Steuer-ID im Jahr 2008 wird von der Bundesregierung das Ziel verfolgt, dass bestehende Besteuerungsverfahren kostensparend zu modernisieren und bürgerfreundlicher zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die vorausgefüllte elektronische Steuererklärung. Für diesen Service wird von der Finanzverwaltung eine eindeutige Identifizierung des Steuerpflichtigen voraus gesetzt. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Daten nicht versehentlich einer falschen Person mit demselben oder einem ähnlichen Namen zugeordnet werden. Außerdem soll die Steuer-ID Steuerhinterziehungen erschweren. Bisher sei eine Auswertung steuererheblicher Informationen in vielen Fällen unterblieben, weil die vorhandenen Informationen nicht zugeordnet werden konnten.

Anteil von Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten

Welche Daten werden gespeichert und wer kann darauf zugreifen?
Welche Daten das Bundeszentralamt für Steuern über eine Person speichern darf, wird in der Abgabenordnung geregelt. Diese sind der Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, eventuelle Übermittlungssperren sowie der Sterbetag. Hinzu kommen Daten, die das Amt für die Bereitstellung der Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber benötigt. Aus Datenschutzgründen dürfen die Daten, die mit der Steueridentifikationsnummer verknüpft sind, nur von den Finanzbehörden verwendet werden. Anderen Stellen, wie zum Beispiel Renten- und Krankenversicherungsträgern, wird nur die Steueridentifikationsnummer mitgeteilt. Auf weitere Daten haben diese Stellen keinen Zugriff. Die während des Lebens gesammelten Daten werden erst 20 Jahre nach dem eigenen Tod gelöscht.

Die Steuer-ID ist verloren gegangen
Wenn jemand seine Steuer-ID verlegt oder verloren hat, kann man sich vom BZSt auf schriftlichen Antrag eine neue mitteilen lassen. Auf der Internetseite des BZSt gibt es dazu eine entsprechende Seite. Folgen Sie dazu diesem Link. Auch wenn man den ursprünglichen Brief der Steueridentifikationsnummer-Mitteilung nicht mehr hat, so findet man die Nummer auch auf dem letzten Steuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung.

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Crowdfunding – Risiko bis hin zum Totalverlust

geldanlage risiko

Das Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) verspricht als eine neue Geldanlageidee hohe Renditen. Hierbei kann man mit kleinen Geldbeträgen über das Internet in Unternehmensprojekte investieren und es werden bis zu 9 Prozent und mehr als jährliche Rendite versprochen. Dies klingt in der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr verlockend, allerdings unterliegt diese Anlageform einem beachtlichem Risiko. Die Stiftung Warentest hat im August 2017 22 Crowdfunding-Plattformen untersucht – „mit teils ernüchterndem Ergebnis“.

Bei Crowdfunding von den Projekten selbst ein Bild machen
Schon ab 10, 100 oder 500 Euro besteht für Kapitalanleger die Möglichkeit, sich an einzelnen Schwarmprojekten zu beteiligen. Die Tester haben Plattformen überprüft, welche Anlageprojekte aus den Bereichen Immobilienfinanzierung, Start-ups und mittelständische Unternehmen und erneuerbare Energien anbieten. Im Bereich der Immobilienfinanzierung wird eine Rendite von bis zu 7 Prozent im Jahr in Aussicht gestellt, bei Start-ups und mittelständischen Unternehmen besteht die Aussicht auf bis zu 8,5 Prozent im Jahr und bei erneuerbaren Energien werden bis zu 9 Prozent jährlich angeboten. „Das ist im derzeitigen Niedrigzins-Umfeld sehr verlockend, doch die Risiken sind groß“, ist das Urteil der Stiftung Warentest. Die Plattformen vermitteln zwischen den Kapitalanlegern und den Kapitalsuchenden. Die die potenziellen Geldgeber werden aber nicht bei der Frage beraten, ob ein Angebot zu ihnen passt. Interessenten sollten sich deshalb selbst mit den Projekten auseinandersetzen und ein Bild von den Erfolgsaussichten machen, ist der Tipp von den Testern.

Crowdfunding in Deutschland leicht Rückläufig

Keine Mitspracherechte und lange Kapitalbindung
Laut dem Test-Bericht beteiligen sich die Geldgeber an den Unternehmen oder Projekten ohne eigene Mitspracherechte und bei häufig jahrelanger Kapitalbindung. Das Geld werde in der Regel gegen Zinsen verliehen und ist meist nur nachrangig abgesichert. Das bedeutet, dass in einem Insolvenzfall die Schwarmfinanzierer mit ihren Forderungen „erst dann an die Reihe kommen, wenn alle vorrangigen Gläubiger befriedigt sind“, so die Tester im Finanztest (Heft 9/2017). Da der Crowdfunding-Markt in Deutschland noch sehr jung ist, gibt es nur eine geringe Anzahl abgeschlossener Projekte. Es fehlen deshalb belastbare Ergebnisse für eine umfassende Beurteilung. Erkennen kann man, dass es speziell für das Crowd-Segment Immobilien bislang gute Ergebnisse mit teils sogar höheren Renditen als erwartet gebe. Jedoch kann bei unerfahrenen Projektentwicklern, ungünstigen Lagen der Immobilien oder geringer Vermietungsquote die Rendite aber auch niedriger ausfallen. Vergessen sollte man auch nicht, dass es derzeit durch die niedrigen Finanzierungszinsen einen Immobilienboom gibt und der nächste Crash kommt bestimmt. Als „chancenreicher, aber auch deutlich riskanter“ bewerten die Tester Investments in Start-ups. Die Rendite hänge davon ab, wie sich das Unternehmen am Markt etabliere. „Im schlimmsten Fall kann auch ein Totalverlust eintreten“, warnt Finanztest.

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Was ist ein Abrufkredit?

Wünsche und Ziele

Wenn das eigene Geld zum Leben nicht ausreicht, greifen Verbraucher meist zu Dispokrediten für das vorübergehende Überziehen des Kontos und zu Ratenkrediten für größere gewünschte Anschaffungen. Eine weit weniger verbreitete Möglichkeit der Finanzierung sind sogenannte Abrufkredite. Die Funktionsweise ist wie bei einem Dispokredit, nur dass sie nicht an ein Girokonto gebunden sind. Eine andere Bezeichnung für den Abrufkredit ist auch Rahmenkredit.

Kreditrahmen wird flexibel genutzt
Der Abrufkredit ermöglicht eine kurzfristiges Darlehensaufnahme in flexibler Höhe und zu variablen Zinsen. Der Abrufkredit wird nicht von allen Geldinstituten angeboten. Als erstes eröffnet man als Verbraucher ein Kreditkonto bei einer Bank mit einem Kreditrahmen in festgelegter Höhe. Anschließend kann man je nach Bedarf den gesamten Darlehensbetrag sofort abrufen oder nur einen Teilbetrag. Der abgerufene Darlehensbetrag fließt dann auf ein entsprechendes Referenzkonto, beispielsweise das eigene Girokonto. Das Referenzkonto muss nicht bei der kreditgebenden Bank sein, sondern kann auch bei einer anderen Bank geführt werden kann. Wenn man akut keinen Darlehensbedarf hat, kann der eingeräumte Kreditrahmen vom Abrufkredit auch unangetastet bleiben.

Kredit und Schulden

Flexibilität auch bei der Rückzahlung
Als Kreditnehmer bekommt man viel Spielraum beim Zurückzahlen seines aufgenommenen Darlehens. Es wird lediglich eine monatliche Mindestrückzahlung, von beispielsweise 1 oder 2 Prozent der Darlehenssumme von den meisten Anbietern verlangt. Neben der monatlichen Ratenzahlungen können in der Regel auch Sondertilgungen in einer beliebigen Höhe oder auch eine vollständige Ablösung des Kredits auf einen Schlag vorgenommen werden. Die Laufzeit der Abrufkredite ist grundsätzlich unbegrenzt. Dies gilt vorbehaltlich einer ordentlichen Kündigung seitens der Bank oder des Kunden. Deshalb ist es möglich, den Kreditrahmen immer wieder aufs Neue auszuschöpfen, sobald der bisherige Darlehensbetrag zurückgezahlt wurde.

Zinsen werden nur für die abgerufene Darlehenshöhe fällig
Bei den Abrufkrediten ist im Unterschied zum Ratenkredit der Zinssatz variabel. Dieser ist meist an die Entwicklung eines Referenzzinses gekoppelt, beispielsweise den Leitzins der EZB. Der Zinssatz ist bei Abrufkrediten meist günstiger als bei Dispokrediten. Gegenüber Ratenkrediten, die eine Tilgung in festen Raten vorschreiben, ist der Zinssatz jedoch oft teurer. Die Zinsen sind bei einem Abrufkredit immer nur für die tatsächlich abgeschöpfte Darlehenssumme zu zahlen. Beachten sollte man, dass Kreditnehmern mit einem Abrufkredit eine Überschuldung drohen kann. Dies kann eintreten, wenn der Abrufkredit beispielsweise wegen eines steigenden Zinssatzes oder nicht vorhergesehener Ereignisse wie Arbeitslosigkeit nicht zurückgezahlt werden kann. Wenn die Bank den Abrufkredit dann kündigt, muss man sich eine unter Umständen teure Anschlussfinanzierung suchen.

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Legal Entity Identifier (LEI) – Pflicht zur Identifizierung beim Wertpapierhandel

Finanztipps

Ab dem 3.Januar 2018 sind Unternehmen und Stiftungen ohne einen gültigen LEI-Code an den Finanzmärkten handlungsunfähig. Denn ohne einen gültigen LEI-Code kann kein Wertpapierhandel mehr durchgeführt werden. Diese Auflage ergibt sich aus den in der Neufassung der Richtlinie 2014/65/EG über Märkte für Finanzinstrumente der Europäischen Union (MiFID II) neu geregelten Meldepflichten von depotführenden Banken, Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie anderen Finanzdienstleistern und ist eine Reaktion auf die Finanzkrise von 2007/2008.

Was ist der LEI (Legal Entity Identifier)
Die Abkürzung LEI steht für Legal Entity Identifier. Dahinter verbirgt sich ein 20-stelliger Code, der für jeden Teilnehmer am Finanzmarkt weltweit exakt einmal vergeben wird. Die Identifizierung durch den LEI-Code dient Aufsichtsbehörden zur Ermittlung von potentiellen systemischen Risiken. Der LEI ist als Reaktion auf die Weltfinanzkrise auf Empfehlung des Financial Stability Board (FSB) eingeführt worden. Bisher galt die LEI-Pflicht nur für einen sehr eingeschränkten Verpflichtetenkreis. Dies ändert sich nun ab 2018.

Wer braucht einen LEI-Code?
Alle juristischen Personen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten durchführen, benötigen ab dem 3.Januar 2018 einen 20-stelligen alphanumerischen LEI-Code. Dies gilt für Großbanken genauso wie für exportorientierte Mittelständler, rechtsfähige Stiftungen, Trusts und kleine Firmen, die sich beispielsweise gegen Währungsrisiken absichern möchten. Betroffen sind in Deutschland viele Unternehmen, darunter auch Kommunen und Sparkassen. Zusammengefasst betrifft dies:

  • Juristische Personen im Sinne des BGB (z.B. AGs, GmbHs, UGs, SEs, privatrechtliche Stiftungen)
  • Personengesellschaften (z.B. OHGs, KGs, GmbH & Co. KGs) (von Banken wird teilweise auch ein LEI für GbRs und eKs verlangt)
  • Körperschaften
  • Anstalten
  • Stiftungen öffentlichen Rechts

Was ist die Rechtsgrundlage?
Gem. Art. 26 Abs.1 der MiFIR (MiFIR = die zur MiFID II passende EU-Verordnung – ab dem 03.01.2018 unmittelbar wirksam und deshalb zwingend zu beachten) trifft Wertpapierfirmen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen (i.d.R. die Depotbanken), eine umfassende Meldepflicht bezüglich dieser Geschäfte. Unter anderem müssen auch Angaben zum Kunden gemacht werden, in dessen Namen das Geschäft getätigt wurde. Abs. 6 dieses Artikels bestimmt, dass zur Identifizierung von juristischen Personen der LEI zu verwenden ist.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung?
Ab 03.01.2018 werden ohne einen LEI keine Transaktionen mehr durchgeführt. Die Depotbank wird das Geschäft des Kunden bei Nichtvorliegen eines LEI-Codes nicht mehr zur Ausführung bringen. Es ist unklar wie kurzfristig dann ein LEI-Code beschafft werden kann.

Woher bekommt man einen LEI-Code?
Alle betreffenden Depotinhaber benötigen nur einen einzigen LEI-Code, egal wie viele Depotstellen genutzt werden. Stellen Sie sich diesen Code wie die USt.-ID oder eine Personalausweisnummer vor. Den weltweit erforderlichen LEI-Code erhält man nur bei einer dafür zertifizierten Vergabestelle. Die Vergabe ist kostenpflichtig.

LEI-Vergabestellen in Deutschland sind beispielsweise:

Was kostet ein LEI-Code?
Die einmalige Vergabe kostet beispielsweise derzeit 49,00 EUR zzgl. USt. bei EQS LEI Manager. Da der LEI-Code jährlich aktualisiert werden muss, fällt hierfür eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 69,00 EUR/Jahr zzgl. USt. an. Andere Vergabestellen liegen bei den Kosten für die Beantragung eines LEI-Codes bei ca. 100,00 EUR und für die Verlängerung bei ca. 80,00 EUR.

Der LEI-Code ist da – was nun?
Den LEI-Code (inkl. Ausstellungsdatum) übermittelt der Berater oder man als Kunde selbst formlos an die depotführende/n Stelle/n. Ein LEI-Codes hat die Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der LEI-Code zwar nicht, er erhält allerdings den Status OVERDUE.

Welche Produkte fallen in die Rubrik „meldepflichtige Geschäfte“?
Leider gibt es hierauf noch keine einheitliche Antwort der Depotstellen. In der Regel wird für das klassische Investmentfondgeschäft über die KVG kein LEI-Code benötigt – Stand jetzt. Für den Handel eines ETFs wiederum schon. Aktien, Zertifikate, Anleihen, Optionen & Co. unterliegen der absoluten LEI-Pflicht. Möchte man also einen ETF oder eine Aktie o.ä. kaufen/verkaufen, so ist dies ab 3.Januar 2018 nur noch mit einem gültigen LEI-Code möglich.

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Versteckte Kosten beim Girokonto und worauf man achten sollte

girokonto

Spätestens seitdem die Europäische Zentralbank in den vergangenen Jahren die Strafzinsen für die Banken eingeführt hat, führen viele Banken und Sparkassen derzeit wieder Gebühren für Girokonten ein. Dies beginnt bei Kontoführungsgebühren, geht weiter für Gebühren für Bargeldabhebungen oder auch für beleghafte Überweisungen. Dennoch sind viele Kosten oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Im folgenden Beitrag gibt es wichtige Hinweise, wie Sie Kostenfallen erkennen können.

Woran sind die Kostenfallen zu erkennen
Dabei greifen viele Banken teilweise tief in die Trickkiste: Sie locken Kunden beispielsweise mit günstigen Konditionen und erheben dann Gebühren für Leistungen, die eigentlich selbstverständlich sind und bisher kostenlos angeboten wurden. Für Lastschriften, Daueraufträge, Abhebungen, Kreditkarten oder EC-Karten – all das soll auf einmal Geld kosten. Versteckte Gebühren verbergen sich oft im Kleingedruckten.

Quelle der Grafik: smava

Hier ein kleiner Überblick über mögliche Gebührenfallen:

    • Kontoführungsgebühren: Immer mehr Geldinstitute erheben Gebühren für ihr Girokonto. Statt wie bisher null Euro, werden nun monatliche Grundgebühren fällig.
    • Bearbeitungsgebühren: Viele Banken werben zwar mit kostenlosen Girokonten, erheben aber sogenannte Bearbeitungsgebühren. So kann der Gang zum Kontoauszugsdrucker oder zum Bankschalter bis zu 1,50 Euro kosten oder jede Überweisung per Beleg bis zu zehn Euro. Und selbst für die Nutzung des Online-Bankings können pro Klick Gebühren anfallen.
    • Überhöhte Dispozinsen: Auch hier empfiehlt sich ein Blick in Kleingedruckte der Bank. Sobald man sein Konto überzieht, kann es sehr teuer werden.
    • Kosten für Karten: Gern werden Gebühren für die Bereitstellung von EC- oder Kreditkarten berechnet, auch wenn das Girokonto zunächst als kostenlos angeboten wird. Hier hilft häufig auch nur ein Blick ins Kleingedruckte. Außerdem sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob die Kostenbefreiung befristet ist.

Als eines der wichtigsten Kriterien sollte die kostenlose Bargeldabhebung an möglichst vielen Geldautomaten sein. Bei einer eingeschränkten Auswahl kann sonst der regelmäßige Gang zum Geldautomaten unverhältnismäßig teuer werden.

So finden Sie das perfekte Girokonto
Ein kostenloses Girokonto ohne versteckte Kostenfallen findet man am besten, indem man die verschiedenen Anbieter miteinander genau vergleicht. Dabei gilt es zwischen den Leistungen der Bank und den eigenen Wünschen und Bedürfnissen abzuwägen. Lesen Sie unbedingt das Preis- und Leistungsverzeichnis und informieren sich, bei welchen Vorgängen Kosten entstehen können. Am einfachsten geht dies mit einem Online-Vergleichsrechner.

Jetzt hier das Girokonto vergleichen

So einfach funktioniert der Kontowechsel
Früher war ein Kontowechsel mit relativ großem Aufwand verbunden. Heute ist viel einfacher, denn seit einer gesetzlichen Änderung seit September 2016, wird die Umstellung der Konten für den Kunden von den Banken übernommen. Das Ganze muss innerhalb von zwölf Arbeitstagen erledigt sein. So wird es nicht nur schneller und unbürokratischer für den Kunden, es ist auch wesentlich einfacher, denn das aufwendige Durchsuchen aller Unterlagen oder Kontoauszüge ist nicht mehr notwendig. Die Banken übernehmen die früher so lästige Umstellung der Konten und informieren alle Geschäftspartner (Energie- und Gasversorger, Telefongesellschaften, Versicherungen, Krankenkassen etc.) über die neue Bankverbindung und richten die jeweiligen Daueraufträge oder Lastschriftverfahren ein.

Dazu fordert die neue Bank bei der alten eine Auflistung aller Transaktionen der letzten 13 Monate an. Die bisherige Bank ist verpflichtet, die notwendigen Informationen so schnell wie möglich bereit zu stellen. Zudem haften die Banken für eventuelle Pannen bei der Umstellung. Das wurde im sogenannten Zahlungskontengesetz festgelegt, das im September 2016 in Kraft getreten ist. Die Bankkunden sollten mit diesem Gesetz die Möglichkeit erhalten, schneller ihre Bank zu wechseln und finanziell mobiler zu sein. Bisher war zwar eine Wechselbereitschaft vorhanden, vor der jedoch viele Kunden wegen den bürokratischen Hürden in der Praxis einen Wechsel scheuten.

Das sollten Wechselwillige bei der Wahl der Bank beachten
Bei der bankseitigen Unterstützung zum Kontowechsel gibt es jedoch Unterschiede. Einige Banken bieten lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Prozess zum Kontowechsel an. Dieser kann für den wechselwilligen Kunden auch Nachteile mit sich bringen. So entsteht für den Kontoinhaber eine große Papierflut, da er laut Gesetz eine Durchschrift der Informationsschreiben an alle Zahlungspartner erhalten muss. Zusätzlich werden hierbei auch Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informiert, die diese Nachricht gar nicht erhalten sollen, wie beispielsweise Discounter oder bereits gekündigte Telefonanbieter. Dieser Kontowechselprozess muss in maximal zwölf Geschäftstagen abgewickelt sein.

Einfacher geht es mit digitalen Kontowechselservices
Neben dem gesetzlichen Standard gibt es auch eine bequemere und ebenfalls kostenlose Unterstützung beim Kontowechsel: Den digitalen Kontowechselservices. Der Kontowechsel erfolgt hierbei online in wenigen Minuten, inklusive automatischer Ermittlung der Zahlungspartner und der sicheren und verschlüsselten Übertragung der Kontodaten. Sie haben die Möglichkeit einfach per Mausklick auswählen, wem Sie Ihre neue Bankverbindung mitteilen wollen und wem nicht.

Welches das für Sie günstigste Girokonto ist, können Sie mit unserem Girokonto-Vergleichsrechner individuell nach Ihren Nutzungsbedürfnissen schnell herausfinden.
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Winterzeit ist Einbruchzeit

Diebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist Deutschland im Jahr 2016 leicht zurückgegangen. Es wurden 140.000 Fälle registriert und damit ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um 20.000 Fälle gefallen. Dennoch ist dies immer noch eine sehr hohe Anzahl. Speziell in den dunklen Jahreszeiten haben Einbrüche in Deutschland Hochkonjunktur. Die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche nimmt im Schnitt um rund 40 Prozent von Oktober bis März zu, was aus den Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor geht.

Nach der Zeitumstellung geht es los
Aufgrund der frühzeitig eintretenden Dunkelheit, ist es für Einbrecher recht schnell und einfach möglich, zu erkennen, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Jeder Haushalt kann praktisch von einem Einbruch betroffen werden, ungeachtet der Tatsache, ob sich darin wertvolles Eigentum befindet oder nicht. Die folgende Grafik zeigt anhand von Daten des statischen Bundesamts, in welchen Städten und Gemeinden bestimmte Delikte am häufigsten vorkommen.

So können Sie sich selbst und Ihre Nachbarn schützen
In Deutschland sind höchstens fünf bis zehn Prozent der Wohnungen „fachmännisch gesichert“. Doch auch mit einfachen Maßnahmen und richtigem Verhalten kann man den Schutz erhöhen, bzw. die Einbrecher abschrecken.

  • Sorgen Sie immer – auch in Abwesenheit – für eine gute Beleuchtung Ihrer Wohnung. So wirkt Ihr Heim bewohnt.
  • Sorgen Sie weiterhin für gute Einsehbarkeit und für eine Außenbeleuchtung Ihres Hauses.
  • Verschließen Sie beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und Türen. Lassen Sie kein Fenster auf Kipp stehen.
  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Nachbarn. Versuchen Sie innerhalb der Nachbarschaft auf Ihre Wohnungen und Häuser zu achten.
  • Seien Sie misstrauisch bei Ihnen unbekannten Personen und Fahrzeugen im Umfeld Ihres Heimes. So z.B. bei an der Haustür bettelnden Erwachsenen und Kindern, häufig wollen diese nur ausspähen, ob jemand zu Hause ist.
  • Wenn Sie etwas Verdächtiges bemerken, versuchen Sie Personen- oder  Fahrzeugbeschreibungen und das Kennzeichen möglichst genau zu notieren. Anschließend verständigen Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei.

Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH der Polizei
Umfassende Informationen rund um das Thema liefert die Einbruchschutzkampagne der Polizei „K-Einbruch“ – unter anderem auf der Internetseite  http://www.k-einbruch.de.  Hier gibt es Verhaltenstipps sowie Ratschläge der Polizei zu geeigneter Sicherungstechnik, alles unter dem Menüpunkt  „Sichern Sie Ihr Zuhause“. Besucher der Seite können sich durch ein „interaktives Haus“ klicken und sich Stellen im Haus oder der Wohnung anzeigen lassen, die besonders gesichert werden sollten.

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden gefördert!
Wussten Sie schon, dass Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden? Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Einbruchschutz finden Sie hier: www.k-einbruch.de/foerderung. Es gilt eine Sensibilität für das Thema Sicherung des Eigenheims zu schaffen, aus der die Bereitschaft zur Investition in geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Sicherheitstechnik resultiert. Eine Übersicht über die kostenlosen Broschüren und Faltblätter finden Sie unter http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/diebstahleinbruch.html.

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Steuererklärung

Zum Jahreswechsel 2018 gibt es für Riester-Renten-Sparer und Riester-Renten-Interessenten fünf Neuerungen. So wird die Grundzulage steigen und bei kleinen Renten wird die Abfindung angepasst. Nachfolgend finden Sie die Details zu den einzelnen Änderungen.

1. Neuerung – Die Grundzulage steigt
Ab dem 1. Januar 2018 wird die staatliche Förderung bei der Riester-Rente erhöht. Vom Bundesfinanzministerium (BMF) wurde mitteilt, dass die Grundzulage von 154,00 auf 175,00 Euro pro Jahr erhöht wird. Bei der Kinderzulage gibt es keine Änderung. Hier gelten die bisherigen Förderungen, wonach es für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, zusätzlich 300,00 Euro und für davor geborene Kinder 185,00 Euro pro Jahr und Kind gezahlt werden. Laut einer Berechnung des BMF kämen für einen Förderberechtigten mit zwei Kindern 15.000,00 Euro an Zulagen zusammen. Vorausgesetzt wurde, dass über 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt wurde und das der Förderberechtigte mindestens 4 Prozent der Einkünfte, maximal 2.100,00 Euro, pro Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlt hat. Die erhaltenden Zulagen wurden hierbei mit angerechnet.

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2. Neuerung – Abfindung von Kleinstrenten
Auch bei der Abfindung von Kleinstrenten gibt eine neue Regelung. Bisher besteht die Möglichkeit, wenn der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag gering ist, dass der Anbieter das Recht hat, diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden.
Diese Einmalzahlung ist dann im Jahr ihrer Auszahlung voll zu versteuern. Ab 2018 ändert sich dies nun und es gibt für Riester-Renten-Sparer hierbei eine Ermäßigungen, denn es muss die „Fünftelregelung“ angewendet werden. Die Auszahlung wird zwar voll besteuert, aber nur ein Fünftel davon wirkt sich progressiv auf den Steuersatz aus.

Damit soll verhindert werden, dass der Steuersatz durch eine Einmalzahlung in dem Auszahlungsjahr über die Steuerprogression stärker steigt als bei Verteilung der Auszahlung auf mehrere Jahre. Zudem müssen neue Riester-Produkte ab 2018 das Wahlrecht enthalten, dass Riester-Renten-Sparer wählen können, ob sie die Abfindung ihrer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchten oder erst zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Der Vorteil diese Regelung besteht darin, dass dann beispielsweise erreicht wird, dass die Abfindung in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs ausgezahlt wird. Üblicherweise hat man dann geringere Einkünfte und die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist dadurch geringer, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt.

3. Neuerung – Freibetrag für die Grundsicherungsleistungen
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es künftig einen Freibetrag von monatlich 100 Euro. Dies bedeutet, dass Riester-Renten künftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet werden. Wenn die Riester-Rente höher als 100,00 Euro ist, dann ist der übersteigende Betrag zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Dadurch können bis zu 202,00 Euro ohne Anrechnung zusammenkommen.

In einer Beispielrechnung des BMF, wird ein Rentner mit einer monatlichen Riester-Rente von 160,00 Euro als Grundlage gewählt. Diese Einkünfte reichen aber nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Deshalb beantragt er die Grundsicherung. Seine Riester-Rente muss dabei als Einkommen angerechnet werden. Und hier greift nun der neue Freibetrag:
Bei seiner Riester-Rente sind 100,00 Euro anrechnungsfrei, sowie 30 Prozent der übersteigenden 60,00 Euro, was 18,00 Euro entspricht. Dadurch sind dann insgesamt 118,00 Euro anrechnungsfrei und es werden nur 42,00 Euro bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen als Einkommen berücksichtigt.
Die 118,00 Euro behält der Riester-Rentner zusätzlich zu den Grundsicherungsleistungen beziehungsweise seinen anderen Einkünften.

Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge

4. Neuerung – Wegfall der Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es die Möglichkeit, dass die Beiträge auch durch eine Riester-Zulage gefördert werden können. Dies kann vor allem für Sparer mit Kindern vorteilhaft sein, da sie neben der Förderung durch die Grundzulage auch die Kinderzulagen erhalten können. Bisher waren diese Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase als Renten aus der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Dadurch kam es zu einer „Doppelverbeitragung“. Denn sowohl die Beiträge als auch die daraus resultierenden Leistungen unterlagen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch dies ändert sich zum Jahreswechsel 2018. Hier gilt nun, dass Leistungen aus dem „betrieblichen Riestervertrag“ in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

5. Neuerung – Verfahrensverbesserungen bei Beamten und anderen Staatsbediensteten
Für riesternde Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit & Co. gilt, dass sie einwilligen müssen, dass die Besoldungsstelle ihre Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. In der Vergangenheit musste dies bis zwei Jahre nach dem Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres passieren. Ab dem Jahr 2019 brauchen Beamte & Co. diese Einwilligung nun grundsätzlich nur noch im Beitragsjahr erteilen. Wenn sich herausstellt, dass dies vergessen wurde, kann die Einwilligung nachträglich, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Festsetzungsverfahrens nachgeholt werden. So sollen Fehler früher aufgedeckt werden.

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Steigung der Beitragsbemessungsgrenze 2018 für die Sozialversicherung

Beitragszahlung

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung setzt für die Sozialversicherung die Werte fest, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze auch im Jahr 2018 anstiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 600,00 Euro ab dem 1. Januar 2018 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 53.100,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die Versicherungspflicht-Grenze auf monatlich 4.950,00 Euro, beziehungsweise jährlich 59.400,00 Euro. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Anhebung der Höchstsätze zur Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern steigt sie jährlich um 1.800,00 Euro auf 78.000,00 Euro an. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 1.200,00 Euro auf 69.600,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten in Deutschland im Jahr 2016

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung
Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 1.800,00 Euro auf 78.000,00 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 1.200,00 Euro auf 69.600,00 Euro jährlich.

Mehrkosten wirken sich auf Einkommen aus
Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2018 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.

Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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