So günstig war Baugeld noch nie

Traumimmobilie

Wer dieser Tage eine Immobilie finanzieren möchte, zahlt für sein Darlehen in Deutschland so wenig Zinsen wie noch nie. Und da das Eigenheim in der Prioritätenliste der Bundesbürger nach wie vor ganz weit oben steht, ist die Gelegenheit jetzt besonders günstig, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Wie lange das Baugeld so günstig bleibt, hängt hauptsächlich von der Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ab.

In 2014 fast 1 Prozent gefallen
Allein seit Jahresbeginn 2014 sind die Zinsen um weitere 0,9 Prozentpunkte gefallen. Vergleicht man die Zinssätze mit denen, wie in den Jahren 2004 oder 2005 finanziert wurde, musste der Immobilienkäufer seinen Kredit in der Regel zu einem Zinssatz zwischen 4 und 4,5 Prozent bei einer zehnjährigen Zinsbindung aufnehmen. Heute erhalten Immobilienkäufer ein solches Darlehen für unter 2 Prozent Zinsen. Selbst Darlehen mit 20-jähriger Sollzinsbindung sind schon für 2,5 Prozent zu haben. Da 2004 oder 2005 meist eine Zinsbindungslaufzeit von 10 Jahren vereinbart wurde, ist für viele Immobilienbesitzer jetzt eine günstige Zeit, dass Restdarlehen günstig neu zu verhandeln.

Bauzinsen 1995 bis 2014Lange Laufzeiten bringen Kalkulationssicherheit
Nur keine Bindungsängste, denn auch lange Laufzeiten bieten viel Flexibilität. Experten schwärmen derzeit geradezu von langen Zinsfestschreibungen. In einem derartigen Zinstief ist es schon fast Pflicht, Baukredite für eine möglichst lange Zeit von 15, 20 oder sogar 30 Jahre abzusichern. Das gilt umso mehr, als das der Darlehensnehmer trotz der langen Sollzinsbindung seine Baufinanzierung nach 10 Jahren mit sechsmonatiger Kündigung ganz oder teilweise zurückzahlen kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kündigung nicht punktgenau nach 10 Jahren erfolgen muss, sondern sie ist jederzeit zwischen dem elften und dem vereinbarten Zinsbindungsende (z.B. 20 Jahren) möglich. So kann ein Darlehensnehmer während der gesamten Finanzierungszeit praktisch in keine Hochzinsphase kommen.

Eine hohe Anfangstilgung sollte sein
Den größten Spareffekt erzielen Darlehensnehmer jedoch mit einem hohen Tilgungssatz. Bei einem Darlehen über 200.000 Euro reduziert eine um zwei Prozent höhere Tilgung, also drei statt einem Prozent, die Restschuld nach 15 Jahren um circa 70.000 Euro. Dies kann alternativ zur direkten Tilgung bei der Bank, auch in einem Geldanlagekonto investiert werden, so dass man nach 15 Jahren durch den Zinseszinseffekt eine noch niedrigere Restschuld erzielt. Und sollte es wirklich einmal zu einem finanziellen Engpass kommen, bieten heute viele Finanzierungsinstitute einen kostenfreien Tilgungssatzwechsel an.

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Wann ist die Riester-Rente pfändungssicher

Gerichtsurteile

Von den Gerichten, wurde bislang nicht eindeutig geklärt, ob Riester-Rentenverträge gepfändet werden dürfen. Das Amtsgericht München hat nun mit dem Urteil (AZ 273 C 8790/11) entschieden, wann der Vertragsinhaber die Altersvorsorge behalten oder wann eine Pfändung vorgenommen werden kann.

Es kommt auf die Zulagenbeantragung und Angabe bei der Steuererklärung an
Wenn der Vertragsinhaber die Riester-Zulage nicht beantragt hat, ist ein Riester-Rentenvertrag nicht vor einer Pfändung geschützt. Damit revidiert das Amtsgericht München mit seinem Urteil die landläufige Meinung, dass Riester-Vermögen in jedem Fall Pfändungssicher seien.

Worum ging es im Verfahren
Es hatte eine Frau geklagt, die Privatinsolvenz anmelden musste. Das Gericht hatte im Rahmen der Insolvenzabwicklung das Riester-Vermögen der Klägerin gepfändet. Sie hatte zwar regelmäßig in einen Riester-Rentenvertrag gespart, jedoch nicht die staatliche Zulage beantragt und auch die gezahlten Beiträge nicht bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Deshalb stufte das Gericht die Ersparnisse im Riester-Rentenvertrag als gewöhnliches Einkommen ein. Auch die Möglichkeit einer späteren Förderung reicht nicht aus, um eine Unpfändbarkeit anzunehmen.

Anzahl Riester-Vertraege 2001 bis 2014

Empfehlung für einen Pfändungsschutz
Damit die staatliche Förderung beim Riester-Vermögen nicht verloren geht, muss diese regelmäßig beantragt werden. Deshalb ist es zu empfehlen, dass ein Dauerzulagenantrag beim Vertragsunternehmen einreicht wird. Am besten macht man dies gleich beim Abschluss eines Riester-Rentenvertrages. Mit einem Dauerzulagenantrag für den Riester-Rentenvertrages muss der Vertragsinhaber seinen Antrag für die Riester-Zulagen nur einmal stellen. Ein Dauerzulagenantrag ist sozusagen ein Dauerauftrag für die Beantragung der Riester-Zulagen. So verpasst man keine Förderung und erfüllt die wichtige Voraussetzung für einen Pfändungsschutz eines Riester-Rentenvertrages.

Manchmal macht das Erbe Probleme

Testament

Wenn man einen überschuldeten Nachlass übernimmt, dann haftet man auch für die Verbindlichkeiten. Es stellt sich dann die Frage, wie mit einem solchen Erbe umzugehen ist. Denn Erben ist nicht risikolos, da man mit dem Erbe in den Nachlass des Verstorbenen mit all seinen Rechten und Pflichten eintritt. Erbt man ein bestehendes Mietverhältnis samt Schulden, muss man auch für die rückständigen oder fortlaufenden Verbindlichkeiten gerade stehen. Es gibt jedoch ein paar Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen.

Mietvertrag geht auf Angehörige über
Durch das gesetzliche Eintrittsrecht geht das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters auf den Ehegatten, den Lebenspartner, die Kinder oder auf sonstige Familienangehörige aus dem Haushalt des verstorbenen Mieters über. Wenn diese Personen nach einer Frist von einem Monat gegenüber dem Vermieter den Eintritt ablehnen, wird das Mietverhältnis automatisch mit dem dann vom Gericht bestellten Erben fortgeführt. Ist auch der Erbe an einer Fortführung nicht interessiert, muss er das Mietverhältnis kündigen. Er allerdings verpflichtet, bis zum Kündigungstermin die Miete zu zahlen und für alle offenen Forderungen zu haften.

Vererben

Möglichkeiten um sich von den Verpflichtungen zu entbinden
Der Erbe kann sich von diesen Verpflichtungen entbinden. Er muss dafür die Erbschaft ausschlagen und innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht seinen Verzicht erklären. Nimmt der Erbe die Erbschaft an und erfährt er im Nachhinein, dass er auch Schulden geerbt hat, kann er die Annahme der Erbschaft immer noch anfechten. Wenn dem Erben Schulden vermacht werden, kann dieser Maßnahmen ergreifen, um seine Haftung zu beschränken und sein eigenes Vermögen zu verschonen. Hierfür sieht das Gesetz zwei Verfahren vor: die Nachlassverwaltung und das Nachlassinsolvenzverfahren.

Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren
Wenn die Erbschaft unübersichtlich ist, wird meist eine Nachlassverwaltung angeordnet. Der Erbe überträgt die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und alle Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen. Für ihn wird stellvertretend der Nachlassverwalter dafür sorgen, dass alle Gläubiger ihre Schulden vollständig zurückerstattet bekommen. Sollte der Nachlass so hoch überschuldet sein, dass der Erbe zahlungsunfähig ist, kann eine Nachlassinsolvenz beantragt werden. Die Gläubiger erhalten jedoch nur einen Teil ihrer Schulden zurück. Beide Verfahren setzen voraus, dass die Kosten des Verfahrens aus dem Nachlass gedeckt werden können. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Erbe selbst als Verwalter tätig werden und eine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern herbeiführen. Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen, der auf diesen Bereich spezialisiert ist.

Mehr Geld für einen altersgerechten Umbau

Zuschüsse

Das Kreditprogramm der KfW-Bank „Altersgerecht umbauen“ erhält eine Ergänzung, um Baumaßnahmen für weniger Barrieren und mehr Sicherheit zu fördern. So können seit dem 1. Oktober 2014 private Eigentümer und Mieter von Zuschüssen profitieren, die der Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit erhöhen. Vom Bund werden dafür insgesamt 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise wird das seit fünf Jahren erfolgreiche Kreditprogramm der KfW-Bank „Altersgerecht umbauen“ um eine weitere Zuschussvariante ergänzt.

Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich
Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden. So können Bauherren und auch Mieter bei der Sanierung von Wohngebäuden durch die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen nun mehrere Punkte gleichzeitig lösen und Kosten sparen. Sie können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwellen in der Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit, z.B. Einbrüche tun.

Gleiche Förderbedingungen wie im bisherigen Programm
Das neue Zuschussprogramm verlangt dieselben Förderstandards wie das bestehende Kreditprogramm „Altersgerecht umbauen“. Mit dem Förderprogramm werden z.B. bodengleiche moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren gefördert. Durch einen frühzeitigen Umbau würden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.

Energiesparmaßnahmen

Zuschuss für private Eigentümer und Mieter
Antragsberechtigt sind laut Mitteilung private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Es werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ könnten Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit, beantragt werden.

Mehr Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge steigen um bis zu 8 Prozent

Krankheiten

Das LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) ist wie geplant im Juli 2014 in Kraft getreten und es ist klar, dass die Umsetzung gravierende Auswirkungen haben wird. Die beschlossene Senkung des Höchstrechnungszinses (Garantiezins) zum 1. Januar 2015 hat auch Auswirkungen auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Als Faustformel gilt: Je länger die Versicherungslaufzeit ist, umso höher fällt die Beitragssteigerung aus.

BU-Preise steigen um bis zu 8 Prozent!
Bei Musterberechnungen wurde festgestellt, dass die Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 8 Prozent steigen werden. BU-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen) sind sogar doppelt durch das LVRG betroffen:

  • Durch die Garantiezinssenkung auf 1,25 Prozent wird das Risikokapital der Versicherer bei Abschlüssen ab 2015 geringer verzinst
  • Durch die Erhöhung der Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer am Risikoüberschuss wird der Versicherer in seiner Risikokalkulation stark eingeschränkt

Diese beiden Effekte führen zu einem Preisanstieg, von dem besonders junge Kunden betroffen sind. Die Versicherer müssen für den Fall einer Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen. Diese Kapitalrücklage wird mit dem Garantiezins verzinst und wenn die Verzinsung niedriger wird, muss der Beitrag höher steigen.

Bereits bestehende Verträge sind von dieser Änderung nicht betroffen, sondern nur Verträge die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen werden.

Es geht um mehrere 1.000 Euro!
Eine BU-Rente für einen 20 jährigen kaufmännischen Angestellten mit 2.000 Euro Monatsrente kostet aktuell ca. 70 Euro pro Monat. Beim Abschluss in 2015 steigt der Monatsbeitrag auf ca. 75 Euro. Bis zum Altersrentenbeginn zahlt der Kunde also rund 3.000 Euro mehr für den gleichen Versicherungsschutz.

Gründe für Berufsunfähigkeit

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird in Deutschland immer noch unterschätzt. Aus gesundheitlichen Gründen müssten 25 Prozent der Berufstätigen ihren Beruf aufgeben. Als häufigste Erkrankungen werden dabei Rückenleiden und psychische Erkrankungen genannt. Für Berufstätige die nach dem Jahr 1961 geboren sind gibt es im BU-Fall nur eine minimale staatliche Unterstützung durch die Erwerbsminderungsrente.

Für mehr Informationen zu diesem Thema können Sie das folgende Formular verwenden.

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    Anschlussfinanzierung – Vergleichen zahlt sich häufig aus

    baufinanzierung

    Die typische Situation: Kurz vor Ende der vereinbarten Zinsbindung erhält man als Kunde ein Verlängerungsangebot seiner Bank. Dass die angebotenen Konditionen oft meilenweit von den Topangeboten am Markt entfernt sind, bleibt unerwähnt. Viele Banken spekulieren hierbei auf die Unwissenheit und Bequemlichkeit der Menschen. Sparen Sie Geld, indem Sie sich rechtzeitig eine zinsgünstige Anschlussfinanzierung sichern.

    Umschulden und die Bank wechseln ist einfach und kostengünstig
    Ein Bankenwechsel bei Anschlussfinanzierungen ist längst nicht so teuer wie viele Bankberater gerne suggerieren. Die Abtretung der Grundschuld kostet in der Regel nicht mehr als 0,3 Prozent der Restschuld. Bei einem Darlehen von zum Beispiel 150.000 Euro sind das maximal 450 Euro. Außerdem ist der Wechsel längst nicht so aufwendig wie viele Eigenheimbesitzer befürchten. Die neue Bank kümmert sich um alle Formalitäten und manche Institute erstatten mitunter sogar die Abtretungskosten.

    Neukunden erhalten bei Banken häufig bessere Konditionen als Bestandskunden
    Dabei kann nach Ablauf der ersten Zinsfestschreibung insbesondere bei hohen Darlehenssummen eine lohnende Zinsersparnis herausspringen. In der Regel rechnet sich der Aufwand schon bei minimalen Zinsdifferenzen.
    Beispiel: Bei einem Kredit über 150.000 Euro bedeutet ein um 0,2 Prozent besserer Zinssatz über 15 eine Zinsersparnis von rund 4.500 Euro.

    Entwicklung der monatlichen Raten für Baudarlehen in Deutschland in den Jahren 1994 bis 2010

    Nutzen Sie die Gunst der Stunde für eine schnellere Rückzahlung
    Wählen Sie unter Beibehaltung der ursprünglichen Darlehensrate die Zinsfestschreibung und die Tilgungsrate für das Anschlussdarlehen so, dass dieses am Ende der vereinbarten Zinsbindung komplett getilgt ist. So profitieren zusätzlich von Volltilgerabschlägen bis zu 0,3 Prozentpunkten.

    Konditionen besser rechtzeitig vergleichen
    Werden Sie rechtzeitig aktiv. Behalten Sie die Zinsentwicklung im Auge. Sind die Zinsen wie derzeit niedrig, kann ein Anschlusskredit auch vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit lohnend sein. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit von Forwarddarlehen in Kombination mit Volltigerdarlehen.

    Beitragsrückerstattungen müssen versteuert werden

    Gerichtsurteile

    Als privat Krankenversicherter hat man jedes Jahr die Möglichkeit seine Arzt- und Medikamentenrechnungen nicht mit der Krankenversicherung abzurechnen und erhält dafür eine Beitragsrückerstattung. Denn wenn die Rechnungsbeträge geringer sind als die Beitragsrückerstattung, rechnet sich das Einreichen nicht. Diese nicht eingereichten Arzt- und Medikamentenrechnungen können Versicherte jedoch in ihrer Steuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das hat nun das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 1 K 2873/13 E) entschieden.

    Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben
    In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.

    Das Gericht lehnt Verrechnung ab
    Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.

    Beitragsentwicklung GKV

    Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten
    Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.

    Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt
    Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versichten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.

    Welchem Zweck dient die Sparanlage

    Vermögensbildung

    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Diese alte Volksweisheit gilt heute, mehr denn je. Doch auch das Zurücklegen des Geldes will gelernt sein. Die perfekte Geldanlage ist sicher, bringt hohe Erträge und ist jederzeit verfügbar. Dummerweise schließen sich diese Attribute gegenseitig aus, da sie miteinander konkurrieren. Finanzprodukte, die diesen Forderungen über die Maßen gerecht werden, erweisen sich nur all zu oft als Luftschlösser. Wer richtig sparen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass er seine Anlagestrategie nach kurz, mittel- und langfristigen Gesichtspunkten ausrichten muss.

    Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im kostenlosen Ratgeber Geld anlegen unter http://www.meinegeldanlage.com.

    Der Zweck bestimmt die Geldanlage
    Die erste Überlegung bei einer Geldanlage sollte immer die Frage nach dem Zweck sein. Für das neue Auto in drei Jahren eignet sich eine andere Geldanlage, als für die Zusatzrente im Alter. Wer Geld für das Studium seiner Kinder zurücklegen will, wird eine andere Anlageform wählen, als jemand, der in zwei Jahren eine luxuriöse Kreuzfahrt zum 10. Hochzeitstag plant. Ein Beispiel, dass dieses Prinzip recht gut vermittelt, ist das Prämiensparen.

    Sparen mit jährlichen Bonuszahlungen
    Bei diesem Banksparplan legt der Sparer jeden Monat eine gleichbleibende Summe, zu einem vorher festgelegten Zinssatz, zurück. Zu Beginn der Laufzeit besteht für den Kunden die Möglichkeit einer Einmalzahlung. Nach Ablauf einer Wartezeit erhält der Kunde neben der Verzinsung eine jährliche Prämie, die im Laufe der Jahre steigt. Zinsen und Prämie werden dem Sparguthaben gut geschrieben und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Bei dieser Geldanlage empfiehlt sich vorher eine Kalkulation mit einem Zinsrechner, um festzustellen, welches Geldinstitut das beste Angebot vorweisen kann.

    Raus aus der Zinsfalle

    Wertpapiere

    Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Leitzinsen für den Euroraum am 4.September 2014 auf ein neues Rekordtief von nun 0,05 Prozent gesenkt. Dies ist für Sparer und Anleiheinvestoren keine gute Nachricht, denn sie sind nun weiterhin mit unnatürlich niedrigen Zinsen konfrontiert. Anlageformen wie Tagesgeld, Festgeld, Anleihen oder festverzinsliche Wertpapiere werden nun weiter im Zinsertrag sinken und der Kaufkraftverlust erhöht sich.

    Zinsen für Spargelder dürften demnächst auf nahezu null sinken
    Es setzen dennoch viele Sparer weiterhin mit dem Großteil ihres Vermögens auf klassische Zinsprodukte, die nur niedrige Erträge erzielen. Die derzeitige Inflationsrate liegt jedoch spürbar oberhalb der aktuellen niedrigen Verzinsung. Für den Sparer bedeutet das einen realen Vermögensverlust. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn diese können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne.

    Entwicklung Sparzinsenmehr Informationen über FMH

    Sparer sollten Potenziale von Investmentfonds nutzen

    Die großen Verlierer allgemeiner Preissteigerungen sind die Sparer, denn mit niedrigen Zinsen lässt sich die inflationsbedingte Geldvernichtung nicht verhindern. Um die Inflationsrate auszugleichen, sollten Sparer zumindest einen Teil ihres Vermögens in gute Investmentfonds investieren. Denn sie können der Geldentwertung standhalten und bieten bessere Chancen auf Gewinne. Subjektiv gesehen ist eine Inflationsrate von zwei Prozent, die wir im Schnitt der vergangenen Jahrzehnte hatten, nicht hoch. Objektiv sind 10.000 Euro nach zehn Jahren mit durchschnittlich zwei Prozent Inflation nur noch 8.170 Euro wert. Ein Verlust von rund 18 Prozent. Wenn die durchschnittliche Inflationsrate auf vier Prozent steigt, erhöht sich der Verlust nach zehn Jahren sogar auf 33 Prozent. Allein schon dieses Ergebnis sollte ein gewichtiges Argument sein, um verstärkt in Sachwerte wie Aktien und Aktienfonds zu investieren.

    Fondsentwicklung
    Anlageklassen und Managementstile kombinieren
    Eine Grundregel beim Geldanlegen besagt, dass Sparer nicht alle Eier in einen Korb legen sollen. Das bedeutet, dass Anleger ihr Geld auf verschiedene Anlageklassen aufteilen sollen. Auch wenn Investmentfonds das Geld bereits in mehrere Titel und Anlageklassen investieren, lohnt sich eine weitere Diversifikation. Wer zum Beispiel 10.000 Euro investieren will, wählt dafür besser zwei bis drei Fonds unterschiedlicher Anlageklassen. Auf diese Weise profitieren Sparer von Entwicklungen verschiedener Investmentfonds und Ablagekonzepte und können Schwächephasen mit Gewinnen in anderen Produkten wieder ausgleichen. Die Auswahl ist für den Sparer groß und man kann sich für verschiedene Managementstile und Anlageklassen entscheiden. Vor allem die sogenannten „Vermögensverwaltungskonzepte“ waren zuletzt sehr wachstumsstark. Die anhaltend expansive Geldpolitik und ein sich verbesserndes Wachstumsumfeld sollten die Aktienmärkte in den nächsten Monaten weiterhin stützen. In einem Umfeld niedriger Realrenditen dürften Dividenden weiterhin ein wichtiger Faktor für die Gesamtrendite von Aktien sein. Sollte die US-Notenbank Fed 2015 mit Zinserhöhungen beginnen, wie von den Marktteilnehmern erwartet wird, spricht dies für eine Phase seitwärts laufender oder nur leicht steigender Aktienmärkte, was die Bedeutung der Dividenden ebenfalls unterstützt. Deshalb sollten Anlagen in Dividendenfonds auch ins Portfolio gehören.

    Zinstief führt zu verlängerter Darlehenslaufzeit

    Zinsen

    Beim Blick auf die derzeitigen Bauzinsen sind potentielle Bauherren und Immobilienkäufer erfreut. Für Zinsbindungen von 10 Jahren liegt der Darlehenszins aktuell unter 2 Prozent, Laufzeiten von 15 Jahren sind ebenfalls nur knapp über dieser Marke. Nie waren Darlehen für die Anschaffung von Wohneigentum so günstig wie heute. Blickt man etwa 5 Jahre zurück, so lagen die Zinssätze noch bei 3,5 bis 4 Prozent.

    Je niedriger die Zinsen um so länger ist die Darlehenslaufzeit
    Die niedrigen Bauzinsen sind ein Argument, sich mit Wohneigentum zu beschäftigen und jetzt in die eigenen vier Wände zu investieren. Bauherren oder Immobilienkäufer sollten allerdings auch die Nachteile des günstigen Zinsniveaus nicht aus den Augen verlieren. Dazu zählt, dass die niedrigen Zinsen bei Verwendung herkömmlicher Tilgungssätze die Tilgungsdauer erheblich verlängern.

    Konditionsersparnis für erhöhte Tilgung nutzen
    Es gehört zu einer sinnvollen Immobilienfinanzierung, dass man sich in einer adäquaten Zeitdauer wieder entschuldet. Entsprechend sollte man als Darlehensnehmer die Niedrigzinsen nutzen und gleich zu Beginn eine höhere Tilgung ins Auge fassen.

    Damit verkürzt sich die Darlehenslaufzeit erheblich, wie in der nachfolgenden Grafik zu sehen ist:

    Tilgung und DarlehenslaufzeitBeispiel: 150.000 EUR Finanzierungssumme, Sollzins von 1,95 Prozent für 10 Jahre Zinsfestschreibung

    Höhere Tilgung ist sinnvoll, muss aber nicht direkt zur Bank erfolgen
    Bei einem Annuitätendarlehen mit einer gewählten laufenden Tilgung von z.B. anfänglich 1 Prozent pro Jahr, kann man die Möglichkeit nutzen, noch 1 bis 2 Prozent in einen Investmentfonds anzusparen. Durch den Zinseszins-Effekt kann man nun während der Zinsfestschreibungszeit mehr Kapital erwirtschaften, als man bei einer direkten Tilgung das Darlehen reduziert. Ein weitere Vorteil ist, dass man sich die Liquidität und Flexibilität erhält. So haben Sie eine Mindesttilgung, die zur Entschuldung führt und können trotzdem die Vorteile des Fondstilgungsmodell nutzen um gegebenenfalls schneller schuldenfrei zu sein. Das Fondstilgungsmodell sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob man sich in dem angestrebten Sparziel befindet. Sollte es aus anlagetechnischen Gründen nicht möglich sein, mit dem Investmentfonds den nötigen Ertrag zu erzielen, kann jederzeit durch eine Tilgungserhöhung beim Darlehen gegengesteuert werden.

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