Umfrage 2015 zur Ruhestandsplanung – Berufstätige resignieren und Rentner sind glücklich

Rentenlücke

Für die Umfrage wurden bundesweit in den Monaten März und April 2015 Erwerbstätige und im Ruhestand befindliche Personen befragt. Es wurden repräsentativ die Einstellungen und Verhaltensweisen von Berufstätigen und Ruheständlern erfaßt. Durchgeführt wurde die Umfrage von der AXA Versicherung, welche die Ergebnisse der Befragung im Rahmen des AXA Deutschland-Report 2015 zur Ruhestandsplanung und –management veröffentlicht hat.

Jeder zweite hinterfragt mittlerweile die private Altersvorsoge
Demnach fragt sich jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland, ob private Altersvorsorge überhaupt noch sinnvoll ist. 59 Prozent klagen über eine wachsende Angst beim Thema Altersvorsorge und bereits 39 Prozent erwarten als Rentner oder Pensionär eine verschlechterte Lebensqualität. Dieses alarmierende Bild steht in deutlichem Gegensatz zur Einschätzung der schon im Ruhestand befindlichen Deutschen: Drei Viertel von ihnen (76 Prozent) berichten über eine gleiche oder sogar verbesserte Lebensqualität als zuvor im Beruf.

AXA Deutschland-Report 2015 zu Ruhestandsplanung und -management

Im Hinblick auf die Erwartungen der Verbraucher lassen sich aus der Studie drei Kernaussagen ableiten:

  • Es gibt hinsichtlich des erforderlichen Aufwands für die Altersvorsorge eine deutliche Lücke zwischen dem als notwendig angesehenen und tatsächlichem monatlichen Aufwand (412 Euro zu 257 Euro).
  • Jeder dritte im Ruhestand lebende Deutsche gibt ausdrücklich zu, dass er sich rückblickend zu stark auf die gesetzliche Rente bei der Planung verlassen hat.
  • Die Versäumnisse in der eigenen Planung werden zumeist einer vermeintlich oder tatsächlich nicht ausreichenden Beratung zum Thema angelastet.

Über den AXA Deutschland-Report
Durch insgesamt 3.243 Telefoninterviews (CATI) wurden repräsentativ in allen 16 Bun­desländern Erwerbstätige und im Ruhestand befindliche Personen befragt. Die Ergeb­nisse wurden zudem bevölkerungsrepräsentativ gesamtgewichtet, um auch bundes­weite Aussagen ableiten zu können. Die Befragung wurde in den Monaten März und April 2015 durchgeführt.

Weitere Ergebnisse und Informationen finden Sie unter:
Artikel zum AXA Deutschland-Report 2015 zu Ruhestandsplanung und -management lesen
AXA Deutschland-Report 2015 zu Ruhestandsplanung und -management als pdf-Datei

Quelle: www.axa.de/deutschland-report

Gesetzliche Veränderungen im Rahmen der Altersvorsorge

Norbert Bluem die Rente ist sicher

Das neue Jahr hat einige gesetzliche Veränderungen im Rahmen der Altersvorsorge mit sich gebracht, welche ich Ihnen gerne mitteilen möchte.

Seit dem 1. Januar 2015 erfolgt durch den Staat eine stärkere Förderung der Rürup-/Basisrente
Was ändert sich? Der förderfähige Höchstbeitrag ist nun an die knappschaftliche Rentenversicherung (West) gekoppelt. Das heißt, für 2015 können maximal 22.172 Euro für Single bzw. 44.344 Euro für Verheiratete als Beitrag steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus werden ab diesem Jahr 80 Prozent der geleisteten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich anerkannt.

Neue Bezugsgröße nach18 SGB IV zur Abfindung von Kleinbetragsrenten ab dem 01.01.2015
Was ändert sich? Eine Kleinbetragsrente liegt dann vor, wenn das zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehende Kapital eine monatliche Rente ergibt, die 28,35 Euro (vorher 27,65 Euro) nicht übersteigt.

Bei der Kleinbetragsrente handelt es sich um eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, welche 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach dem § 18 Viertes Buch des Sozialgesetzbuches nicht übersteigt. Bei der Ermittlung, ob es sich um eine Kleinbetragsrente nach § 93 Absatz 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes handelt, ist getrennt nach den abgesicherten Risiken die jeweilige durch den Versicherungsfall ausgelöste Auszahlungsphase und das zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Kapital zu betrachten. Es ist nicht zulässig, durch eine nachträgliche Verschiebung des Deckungskapitals, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Kleinbetragsrente herbeizuführen.

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Drei gute Gründe für eine private Pflegeabsicherung

Absicherung beim Pflegefall

Nach einem langen Arbeitsleben wünschen sich die Menschen ein sorgloses und abgesichertes Leben im Alter. Bei einem Pflegefall kann dieser Wunsch jedoch schnell zerplatzen. Denn nach BGB § 1601 sind Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Daraus entsteht die Situation: Kinder haften für ihre Eltern! Selbst Schenkungen können hier 10 Jahre zurückgefordert werden.

Die Ämter setzen Unterhaltanspüche durch
Das Sozialamt setzt den Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder durch, wenn Leistungen für die Pflege gezahlt werden müssen. Auch wenn schon viele Jahre kein Kontakt mehr zwischen Kindern und Eltern besteht, werden sie zum Unterhalt verpflichtet. Die Kinder haben Anspruch auf einen Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro (gemäß Düsseldorfer Tabelle). Je nach Familiensituation kann der Selbstbehalt auch höher liegen. Dennoch hat kein Elternteil mit dieser Grundsituation ein gutes Gefühl im Alter!

Pflege ambulant und stationär

Drei gute Gründe für eine private Pflegeabsicherung:

  1. Eigenes Vermögen sichern – Ein Pflegefall lässt das mühsam ersparte Kapital schnell schmelzen. Auch das Erbe der Kinder ist dann in Gefahr.
  2. Vermögen der Kinder sichern – Kinder haften für ihre Eltern – unabhängig davon, wie gut die Beziehung zwischen Kind und pflegebedürftigem Elternteil ist. Eine verhängnisvolle Abwärtsspirale beginnt. Die Kinder haben weniger Geld für ihren eigenen Vermögensaufbau und für ihre Altersvorsorge.
  3. Pflegelücke schließen – Dank einer privaten Pflegeversicherung kann die Versorgungslücke im Pflegefall gezielt geschlossen werden.

Der Bedarf an kompetenter Beratung und adäquater Absicherung ist sehr groß. Aufgrund unterschiedlicher Beitragsberechnungen ist ein sorgsamer Vergleich, z.B. durch einen Vergleichsrechner, notwendig. Mit dessen Hilfe können Sie die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung berechnen.

Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Vorschlag

Für Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

 

Niedrigzinsen bringen für Privathaushalte mehr Nach- als Vorteile

Euro Verfall

Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) nützt mehr dem Staat und den Unternehmen, als den privaten Haushalten. Die Einbußen bei den Zinseinkünften haben mehr negative Auswirkungen als die Einsparungen bei den Kreditzinsen. Denn es gibt mehr Sparer als Kreditnehmer und auch die Kreditnehmer müssen durch höhere Immobilienpreise einen höheren Finanzierungsbedarf in Kauf nehmen.

Seit fast 15 Jahren fallen die Zinsen
Die Zinsen sind seit Anfang der 1990er Jahre tendenziell am fallen. Dies gilt für den Bereich der Geldanlage als auch bei Krediten. Es wurden immer wieder neue historische Tiefststände erreicht. Die Zinseinkünfte privater Haushalte sind in der Folge stark gesunken, wenn man mit der deutschen Mentalität auf sichere Geldanlagen setzt. Aus einer Studie der DZ Bank summieren sich im Vergleich zu einem unterstellten Normalzinsniveau die Einkommenseinbußen in den vergangenen fünf Jahren auf 190 Milliarden Euro. So ist in den Jahren 2011 bis 2013 die Durchschnittsverzinsung verzinslicher Geldvermögensanlagen sogar unter die Inflationsrate gerutscht. Für den Vermögensaufbau und die Vermögensentwicklung stellen aber negative Realzinsen eine besonders große Gefahr dar.

Trotz Niedrigzinsen: Bürger sparen lieber, statt zu investieren

Mehr Einbußen als Einnahmen
Bei Einkommenseinbußen von 190 Milliarden Euro bei den Zinseinkünften stehen Einsparungen bei den Kreditzinsen laut der Studie der DZ Bank in Höhe von 78 Milliarden Euro gegenüber. Deshalb ist die Bilanz der direkten Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf Zinseinnahmen und -ausgaben für die privaten Haushalte aber negativ. Gewinner der derzeitigen Niedrigzinsphase sind die Netto-Schuldner Staat und Unternehmen. Auf der anderen Seite gehören Phasen niedriger Zinsen häufig zur Quelle steigender Aktienkurse durch die Ausweichreaktionen der Anleger.

Börsenhausse unterstützt den Geldvermögenszuwachs 
Der Börsenboom, vor allem in den Jahren 2012 und 2013, unterstützt den Geldvermögenszuwachs. Mit einem Aktienanteil am Privatvermögen von nur zehn Prozent haben die Deutschen weniger stark von den positiven Entwicklungen an den Aktienmärkten profitiert als andere Europäer. Die Ausweichreaktionen der Anleger können dadurch zu Übertreibungen und Preisblasen auf Aktien- und Immobilienmärkten führen. Die Immobilienpreisentwicklung in Deutschland ist in vielen Ballungsräumen mittlerweile bedenklich, wodurch sich die Gefahr entwickelt, das nach Preiseinbrüchen bei einem Verkauf Verluste entstehen. Auch sorgen die gestiegenen Immobilienpreise für einen erhöhten Kreditbedarf, was dem Vorteil der niedrigen Kreditzinsen entgegen steht.

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Diese Versicherungen gehören zur Finanzierung

Sicherheit für Wohneigentum

Den Traum vom eigenen Heim bewahren: Versicherungen, die für Immobilienbesitzer essenziell sind. Die eigenen vier Wände sind für viele ein Lebensziel oder einfach ein großer Wunsch. Dank der derzeit niedrigen Zinsen wird diese Herzensangelegenheit für einen Großteil der Menschen immer greifbarer. Hat man erst einmal die Baufinanzierung in der Tasche, ist die Lust, sich mit weiteren komplexen Themen zu beschäftigen vermutlich eher gering. Doch was, wenn der Traum ins Wanken gerät, beispielsweise durch Naturgewalten, Unfälle oder Vandalismus? Deshalb ist es wichtig, Familie und Immobilie abzusichern.

Für Sie habe ich alle wichtigen Versicherungen zusammengestellt und erkläre, welche Sie wirklich brauchen und welche nur einen geringen Nutzen aufweisen
Die Familie schützen: Berufsunfähigkeits-, Restschuld- oder Risiko-Lebensversicherung
Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder gar zu bauen, stellt eine Familie oft vor große finanzielle Herausforderungen – und das über einen langen Zeitraum. Denn häufig beträgt die Laufzeit einer Baufinanzierung mehr als zwanzig Jahre. Eine Spanne, in der viel passieren kann. Natürlich hofft jeder, dass er von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Schlimmerem verschont bleibt. Aber auch wenn man diesen Themen normalerweise lieber aus dem Weg geht, werden sie im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit relevant. Oft trägt in Familien der Partner mit dem höheren Einkommen die finanzielle Hauptlast. Was, wenn er diese nicht länger stemmen kann?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen gewohnten Job auszuüben. Sie stellt dann einen monatlichen Betrag zur Verfügung ähnlich dem bisherigen Gehalt, in der Regel aber etwas geringer. Auf diese Weise wird ein etwaiger Ausfall des Arbeitslohns kompensiert und das Immobiliendarlehen kann weiter abbezahlt werden. Die Beiträge für die Berufsunfähigkeits- oder BU-Versicherung sind abhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten sowie der monatlichen Auszahlung, die er im Schadensfall anstrebt. Es lohnt sich, eine BU-Versicherung so jung wie möglich abzuschließen, weil die Beiträge dann geringer sind.

Konsumausgaben einzelner Haushalte für Versicherungen in ausgewählten Ländern Europas 2006 (in Euro je Einwohner)

Eine sinnvolle Ergänzung dazu stellt eine Risikolebensversicherung dar. Sie zahlt im Todesfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den Hinterbliebenen. So ist neben der persönlichen Tragödie zumindest die finanzielle Existenz gesichert. Die Beiträge sind üblicherweise recht gering, so kann ein 30-Jähriger eine Summe von 100.000 Euro bereits ab sieben Euro pro Monat absichern.

Eine Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Ihre Höhe hängt jedoch direkt mit der Darlehenssumme für die Baufinanzierung zusammen und sichert diese ab. Je nach Anbieter können Todesfall, Krankheit und Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Wenn die Restschuldversicherung bei der gleichen Bank wie das Baudarlehen abgeschlossen wird, sind die Versicherungsbeträge meist in die monatliche Rate inkludiert. Das scheint zunächst praktisch, kann allerdings auch negative Auswirkungen haben, weil auf diese Art die Gesamtdarlehenssumme steigt. Deshalb ist es ratsam zu prüfen, ob vielleicht zwei separate Verträge günstiger wären.

Außerdem sollten Sie in Ihren bestehenden Verträgen nachsehen, ob nicht eines der Risiken bereits abdeckt ist, um so Überversicherung vorzubeugen und Geld zu sparen. Alle drei Versicherungen zahlen nur im Schadensfall. Ansonsten werden die Beträge einbehalten.

Häuslebauer aufgepasst: wichtige Versicherungen für die Bauphase
Wer sich für einen Neubau entscheidet, dem sei eine Bauherrenhaftpflicht empfohlen. Denn auch wenn der Hausbauer gar nicht selbst Hand anlegt, sondern ein Bauunternehmen beauftragt, fungiert er als Auftraggeber und ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt lediglich Schadenssummen bis 50.000 Euro. Die Bauherrenhaftpflicht kommt für höhere Schäden von mindestens fünf Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschadensansprüchen Dritter auf.

Für die Dauer des Hausbaus ist auch eine Bauleistungsversicherung sinnvoll. Sie greift dann, wenn unvorhersehbare Sachschäden entstehen, wie das zum Beispiel bei Diebstahl oder Vandalismus der Fall ist. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre ab Baubeginn. Versichert sind alle am Bau beteiligten Firmen und Handwerker. Nützlicher Tipp: Deshalb ist es durchaus üblich, dass diese sich an den Versicherungskosten beteiligen.

Bestandsimmobilien und Neubauten richtig absichern
Wer eine bereits bestehende Immobile kauft oder wessen Haus schon fertig gestellt wurde, für den ist eine Gebäudeversicherung unverzichtbar. Viele Banken verlangen im Zuge einer Baufinanzierung sogar die Vorlage einer entsprechenden Police. Sie kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Wasser, Hagel oder Sturm verursacht werden. Alle Risiken lassen sich einzeln oder in verschiedenen Kombinationen absichern. Die Regel stellt jedoch eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung dar, die den Immobilienbesitzer für alle diese Fälle rüstet.

Sie kann durch eine Versicherung gegen sogenannte Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen ergänzt werden. Die Versicherer lassen sich diese Risiken recht teuer bezahlen, schließlich sind sie mit immensen Kosten im Schadensfall verbunden. Deshalb gibt es hier keine Pauschalempfehlung. Es ist eher im Einzelfall für jeden Immobilienbesitzer zu prüfen, ob er sich in einem Gefahrengebiet befindet. Dann sind zwar die Beiträge wahrscheinlich noch einmal deutlich höher, aber sicherlich geringer als ein Schadensfall.

Wichtig bei der Wohngebäudeversicherung: Die Deckungssumme orientiert sich an dem Wert des Hauses oder der Wohnung und muss deshalb stets angepasst werden, wenn An- und Ausbauten oder Modernisierungen vorgenommen werden. Andernfalls kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nur einen Teil der Summe deckt.

Sicherheit im Haus

Übrigens: Wer eine Eigentumswohnung kauft, muss sich in der Regel nicht um eine separate Absicherung kümmern, da dies im Verbund mit den anderen Eigentümern gemeinschaftlich geschieht.

Nützlicher Tipp: Bereits vorhandene Hausrat-und Privathaftpflichtversicherungs-Policen sollten überprüft und gegebenenfalls an die neue Lebens- und Wohnsituation angepasst werden.

Alle Versicherungen orientieren sich immer nach Ihrer persönlichen Situation. Ich kann Ihnen helfen, dass für Sie passende Angebot zu finden – am Telefon, im persönlichen Gespräch vor Ort oder in eine Webkonferenz. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihr Traum von den eigenen Wänden auch in Zukunft Bestand haben wird.

Neues Gesetz – Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegedienst

Es ist das Ziel der aktuellen Bundesregierung, die häusliche Pflege zu stärken. In erster Linie setzt sie dabei auf Familienangehörige, die diesen Dienst übernehmen und schreibt dies gesetzlich fest. Das Problem ist jedoch dabei, dass in immer mehr Haushalten sind beide Ehepartner berufstätig. Sie müssen Pflege, Familie und Beruf unter einen Hut bringen und gehen dabei oft an die Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit. Die schwarz-rote Koalition will ihnen deshalb unter die Arme greifen. Zum 1. Januar 2015 ist das sogenannte „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft getreten.

Entwicklung der Anzahl von Pflegebedürftigen in Deutschland nach Geschlecht in den Jahren von 2005 bis 2030 (in Millionen)

Die wichtigsten Eckpunkte sehen folgendermaßen aus:

  • Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen zur Organisation der Pflege naher Angehöriger besteht ein Anspruch aus der Pflegeversicherung auf Lohnersatzleistung Pflegeunterstützungsgeld). Gezahlt wird es durch die gesetzliche Pflegeversicherung (SPV oder PPV).
  • Die genaue Höhe dieses Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach der gleichzeitig neu gefassten Regelung zur Berechnung des Kinderkrankengeldes.
  • Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld ist die ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen beizubringen, ein Gut achten von MEDICPROOF ist damit nicht erforderlich. Der Versicherungsfall tritt damit, anders als sonst in der Pflegeversicherung, auch nach ärztlicher Bescheinigung ein.
  • Der Anspruch auf Pflegezeit wird ausgeweitet: Neben der Pflege naher Angehöriger in der häuslichen Umgebung ist Pflegezeit auch bei Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger
    naher Angehöriger (ambulant oder stationär) und Sterbebegleitung naher Angehöriger (ambulant oder stationär) möglich. Bei der Sterbebegleitung wird Pflegebedürftigkeit nicht vorausgesetzt.
  • Der Anspruch aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) aufgrund Pflegebedürftigkeit von „nahen Angehörigen“ wird zukünftig auch auf die Pflegebedürftigkeit von Stiefeltern, Partnern einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Schwägerinnen und Schwäger ausgeweitet. Dadurch wird der Personenkreis der nahen Angehörigen größer, deren Pflege bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung für bis zu zehn Tage organisiert werden kann, die im Rahmen der Pflegezeit gepflegt oder betreut werden können oder bei denen eine Sterbebegleitung erfolgen kann.

Die Renteninformation richtig lesen und verstehen

Rentenlücke

Dass Versicherte ihre Renteninformation richtig lesen und verstehen, ist sehr wichtig. Denn sie gibt erste Informationen über die zu erwartende Rente. Die Renteninformation bekommen alle Versicherten welche mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung diese automatisch jährlich per Post an die Versicherten. Auch mit einem individuellen Antrag kann eine Renteninformation angefordert werden.

Informationen zur Rentenhöhe
Die Renteninformation soll dazu beitragen, eine Vorstellung über die Höhe der späteren Rentenzahlung von der Deutschen Rentenversicherung zu bekommen. Dadurch bekommt man die Möglichkeit, sich frühzeitig um eine zusätzliche Altersvorsorge kümmern zu können. Die Renteninformation zeigt den aktuellen Stand des Versicherungskontos. Aus der Renteninformation kann der Versicherte erkennen, wann er in Rente gehen kann und wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird, die er bekommt. Weiterhin befindet sich in der Renteninformation die Höhe seines Anspruches auf Erwerbsminderungsrente. Ältere ab 55 Jahren erhalten zusätzlich die Rentenauskunft mit konkreten Angaben zur bevorstehenden Rente. Daher stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihren Internetseiten zahlreiche Informationen zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier.

Die Renteninformation gibt die Rentenhöhe vor Abzügen an
Drei Faktoren sind in der Renteninformation nicht berücksichtigt:

  1. Die Bruttorente ist nicht gleich Nettorente, denn es müssen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die individuelle Einkommenssteuer abgezogen werden
  2. Die Inflation verringert die Kaufkraft und dies ist nur als Hinweis im Kleingedruckten zu finden. In den letzten 30 Jahren gab es eine durchschnittliche Inflationshöhe von 2,3 Prozent.
  3. Entstehende Beitragsunterbrechungen reduzieren die Rentenhöhe, denn durch Elternpause, Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel mit Gehaltseinbußen werden die Rentenansprüche gemindert.

Berechnung der Altersrente
Der in der Renteninformation angegebene Betrag zur Altersrente ist der, den man mit 65 Jahren als Prognose erwarten kann. Dieser Rentenbetrag wird folgendermaßen berechnet: Es wird zum einen der bisherige Versicherungsverlauf zugrunde gelegt. Zum anderen wird die Zeit von heute bis zum Renteneintritt über eine Hochrechnung auf Basis der vergangenen fünf Jahre dazugezählt. Dabei wird unterstellt, dass man künftig so viel Beitrag zahlt wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
renteninformationVorsicht Versorgungslücke
Mit den Werten der Renteninformation kann man die so genannte Versorgungslücke im Alter berechnen. Für das Geld, welches im Alter fehlt, muss man dann selbst vorsorgen. Deswegen ist die Renteninformation vor allem für Jüngere sehr nützlich. Denn junge Menschen haben die Möglichkeit, durch lebenslanges Sparen eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Mit den Daten der Renteninformation kann man dann kalkulieren, wie viel man zusätzlich vorsorgen muss.

Mehr Informationen finden Sie in der Infobroschüre „Altersvorsorge braucht Vorsorge„.
Informationen zur Altersversorgung

Das ändert sich im Jahr 2015 bei der Beitragsbemessungsgrenze

Beitragszahlung

In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auch in diesem Jahr wieder angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 900 Euro seit dem 1. Januar 2015 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe der Grenze nun bei 49.500 Euro liegt. Ebenso hat sich auch die Versicherungspflicht-Grenze auf monatlich 4.575,00 Euro, beziehungsweise jährlich 54.900 Euro erhöht.

Sinkender KV-Beitragssatz und einkommensabhängige Zusatzbeiträge
Für alle Krankenkassen wurde der allgemeine Beitrags­satz auf 14,6 Prozent abgesenkt. Davon trägt der Arbeit­geber die Hälfte, höchstens jedoch 301,13 Euro. Der bisherige feste Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent und ein individueller pauschaler Zusatzbeitrag fällt weg. Die Krankenkassen führen einen individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag ein,  der von den Krankenkassen selbst kalkuliert wird. Dieser fällt bei den Kassen unterschiedlich hoch aus, was dazu führt, dass sich nicht nur der Leistungskatalog, sondern auch wieder die Beiträge der Krankenkassen unterscheiden.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Beitrag bei der Pflege­versicherung steigt, Beitrag bei der Renten­versicherung sinkt
Der Beitragssatz für die Pflege­versicherung steigt von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen. Der Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent für Kinderlose bleibt gleich und wird auch weiterhin nur vom Arbeitnehmer getragen. Mit den erhöhten Beiträgen sollen die Leistungsverbesserungen aus der Pflegereform finanziert werden.
Dagegen ist der Beitragssatz für die Renten­versicherung um 0,2 Prozent gesunken. Der neue Beitragssatz beträgt 18,7 Prozent. Eine finanzielle Entlastung wird man auf seinem Konto jedoch nicht feststellen, da die Beitragssenkung lediglich die Beitragserhöhung bei der Pflegeversicherung abfedert.

Die Höhe der aktuell wichtigsten Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie unter http://www.efinanz24.de/index.php/sozialversicherungswerte.

Was ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge?

Kirchensteuerabzug

Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird seit 01.01.2015 nun automatisch von den Banken an die Finanzämter weitergeleitet. Die Bankkunden wurden bereits seit Anfang vergangenen Jahres von den Instituten brieflich über die Änderungen informiert. Betroffen sind alle Kunden die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und die in Deutschland steuerpflichtig sind. Dazu wird den Banken Ihre Religionszugehörigkeit einmal jährlich im Rahmen eines Datenaustausches vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt mitgeteilt.

Änderung führte zu vermehrten Kirchenaustritten
Offenbar wurden die Schreiben der Banken von vielen Verbrauchern missverstanden, den die Anzahl der Kirchenaustritte stieg in diesem Informationszeitraum bei beiden großen Konfessionen deutlich an. Es handelt sich jedoch bei der Änderung weder um eine neue Steuer oder eine Kirchensteuererhöhung. Es wurde lediglich das Einzugsverfahren automatisiert und für die Bankkunden vereinfacht. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird erst fällig, wenn die Zinsgewinne des angelegten Kapitals die Freibeträge bei Ledigen von 801,00 Euro und bei Verheirateten 1.602,00 Euro überschreiten. Erst ab diesen Beträgen wird dann eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent vom Staat erhoben und automatisch abgeführt.

Höhe der monatlichen Kirchensteuer nach ausgewähltem Einkommen und Steuerklassen im Jahr 2014

Grundlage der Besteuerung ist seit 2009 gleich geblieben
Diese Steuerpflicht in dieser Form besteht bereits seit dem 01.01.2009 und ist nicht neugestaltet worden. Bisher wurde erst bei der Steuererklärung die richtige Besteuerung vorgenommen. Nun wird wie bei der Lohnsteuer erst einmal die Kapitalertragsteuer voraus gezahlt und im nachhinein bei der Steuererklärung angepasst. Wer weniger Zinsgewinne erwirtschaftet als bis zur Grenze der Freibeträge, zahlt darauf natürlich auch keine Steuer. Zuviel bezahlte Kirchensteuer wird über die Einkommensteuer im Rahmen der Steuererklärung zurückerstattet.

Dem automatischen Verfahren kann auch widersprochen werden
Den Banken wird vom Bundeszentralamt für Steuern mit dem neuen Verfahren verschlüsselt mitgeteilt, inwieweit der Kontoinhaber Mitglied einer steuererhebenden Kirche oder Religionsgemeinschaft in Deutschland ist. Die Finanzämter leiten daraufhin an die entsprechende Religionsgemeinschaft die fällige Kirchensteuer weiter. Bisher war dafür eine gesonderte Zustimmung nötig, die durch das neue Verfahren entfällt. Wenn Kirchenmitglieder das automatisierte Verfahren ablehnen möchten, können sie ihm schriftlich widersprechen. In diesem Fall werden wie bisher die Zinsgewinne über die Steuerklärung von den Finanzämtern nachversteuert.

Kündigung eines Bausparvertrages sorgfältig prüfen

Zinsreduzierung

Zur Zeit bringen Geldanlagen wie Tages- oder Festgeld kaum eine Rendite. Dies ist anders bei Verträgen, die vor Jahren abgeschlossen wurden. Dort bekommt man immer noch die vereinbarten hohen Zinsen. Für die Anbieter werden diese Altverträge immer mehr zu einer Belastung und versuchen deshalb, sich von den gutverzinsten Altverträgen zu trennen.

Bausparkassen kündigen derzeit massiv
Die großen Bausparkassen haben in den vergangenen Wochen Zehntausende Bausparverträge gekündigt. Denn alte Bausparverträge bringen den Sparern zum Teil noch Zinssätze von bis zu 4 Prozent. Für die Anbieter wird dies aber zu einer wachsenden Belastung, denn sie können dies nicht mehr gegenfinanzieren. Aus Sicht der Bausparkasse bleibt da nur die Kündigung solcher Altverträge. Hauptsächlich betroffen sind Verträge, die die Bausparsumme erreicht oder sogar überschritten haben.

Stand Bausparverträge 2009

Kunden können Ombudsmann anrufen
Es gibt für diese Fälle derzeit keine eindeutige Rechtslage. Als Kunde muss man eine Kündigung aber nicht klaglos hinnehmen. Als Kernfrage geht es darum, ob man einen Anspruch auf ein Darlehen hat. Aus Sicht von Experten ist der Bausparvertrag in einem solchen Fall nicht beendet. Betroffene sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen, ob Sie Ihre Bausparsumme erhöhen dürfen, ohne die Zustimmung der Bausparkasse einzuholen. Durch eine Erhöhung der Bausparsumme kann möglicherweise erreicht werden, dass der Vertrag nicht mehr zuteilungsreif ist. Als andere Möglichkeit kann man sich auch an den zuständigen Ombudsmann zu wenden. Doch auch die Schlichter entscheiden nicht immer zugunsten der Kunden. Sollte dies der Fall sein, kann man als Betroffener aber immer noch der Rechtsweg einschlagen. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt oder die Kosten eines Verfahrens übernehmen kann, sollte den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Die meisten Fälle enden dann mit einem Vergleich, bei dem die Betroffenen mehr Geld von den Anbietern zugesprochen bekommen.