Kündigung eines Bausparvertrages sorgfältig prüfen

Zinsreduzierung

Zur Zeit bringen Geldanlagen wie Tages- oder Festgeld kaum eine Rendite. Dies ist anders bei Verträgen, die vor Jahren abgeschlossen wurden. Dort bekommt man immer noch die vereinbarten hohen Zinsen. Für die Anbieter werden diese Altverträge immer mehr zu einer Belastung und versuchen deshalb, sich von den gutverzinsten Altverträgen zu trennen.

Bausparkassen kündigen derzeit massiv
Die großen Bausparkassen haben in den vergangenen Wochen Zehntausende Bausparverträge gekündigt. Denn alte Bausparverträge bringen den Sparern zum Teil noch Zinssätze von bis zu 4 Prozent. Für die Anbieter wird dies aber zu einer wachsenden Belastung, denn sie können dies nicht mehr gegenfinanzieren. Aus Sicht der Bausparkasse bleibt da nur die Kündigung solcher Altverträge. Hauptsächlich betroffen sind Verträge, die die Bausparsumme erreicht oder sogar überschritten haben.

Stand Bausparverträge 2009

Kunden können Ombudsmann anrufen
Es gibt für diese Fälle derzeit keine eindeutige Rechtslage. Als Kunde muss man eine Kündigung aber nicht klaglos hinnehmen. Als Kernfrage geht es darum, ob man einen Anspruch auf ein Darlehen hat. Aus Sicht von Experten ist der Bausparvertrag in einem solchen Fall nicht beendet. Betroffene sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen, ob Sie Ihre Bausparsumme erhöhen dürfen, ohne die Zustimmung der Bausparkasse einzuholen. Durch eine Erhöhung der Bausparsumme kann möglicherweise erreicht werden, dass der Vertrag nicht mehr zuteilungsreif ist. Als andere Möglichkeit kann man sich auch an den zuständigen Ombudsmann zu wenden. Doch auch die Schlichter entscheiden nicht immer zugunsten der Kunden. Sollte dies der Fall sein, kann man als Betroffener aber immer noch der Rechtsweg einschlagen. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt oder die Kosten eines Verfahrens übernehmen kann, sollte den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Die meisten Fälle enden dann mit einem Vergleich, bei dem die Betroffenen mehr Geld von den Anbietern zugesprochen bekommen.

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