Garantiezins für neue Lebensversicherungen sinkt

Zinsreduzierung

Zum 1. Januar 2017 sinkt der Garantiezins für neue Kapitallebens- und private Rentenversicherungen. Vom Bundesfinanzministerium wurde eine entsprechende Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Garantiezins beträgt dann nur noch 0,9 Prozent pro Jahr. Zuvor war dieser Anfang 2015 um einen halben Prozentpunkt auf derzeit 1,25 Prozent gesenkt worden.

Eine Ära geht nun doch langsam zu Ende
Im Dezember 2015 wurde noch darüber spektakuliert, dass der Garantiezins ab 2016 ganz abgeschafft werden soll. Noch im gleichen Monat gab es dann eine Rolle Rückwärts , dass der Garantiezins bis mindestens 2018 erhalten bleibt. Nun ca. 6 Monate später kommt zwar nicht das Ende vom Garantiezins, jedoch eine weitere kräftige Reduzierung. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es dazu, dass mit der weiteren Anpassung der vorgegebenen Höchstgrenze für langfristige Zinsversprechen der Versicherungen werde auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert. Die Anpassung spiegele auch die aktuellen Marktverhältnisse wider.

Garantiezins von Versicherungspolicen deutscher Lebensversicherer nach Abschlussdatum

Finanzministerium kalkuliert konservativer als die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV)
Seit 2015 liegt der Garantiezins für Neuverträge bei 1,25 Prozent. Für Altverträge ändert sich nichts.
Das Finanzministerium kalkuliert mit seiner Absenkung auf 0,9 Prozent konservativer als die DAV. Die DAV hatte empfohlen, den Garantiezins für Neuverträge ab 2018 auf 1,0 Prozent zu senken und 2017 den Garantiezins weiter bei 1,25 Prozent zu belassen.

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