Der Weg zu einer soliden Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, stellen dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss Fragen zu seinem Beruf und zu seiner Gesundheit. Diese Auskünfte über das berufliche und persönliche Risiko sind ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge. Die Kunden sollten diese Fragen ehrlich beantworten, da die Versicherungen die Angaben vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen.

Genaue Angaben für den vollen Versicherungsschutz
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Versicherungsnehmer sich genau über seine Erkrankungen und die Diagnosen informieren. Im Zweifelsfall müssen behandelnde Ärzte hierzu kontaktiert werden. Eine ungenaue oder unwissentlich falsche Diagnose kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer, wenn er aufgrund solcher Erkrankungen berufsunfähig wird, kein Geld der Versicherung erhält. Daher sind die genauen Angaben aller Diagnosen unerlässlich. Sind sehr viele unterschiedliche Ärzte kontaktiert worden, so kann die gesetzliche Krankenkasse Auskünfte über die Diagnosen geben. Die Krankenkasse druckt ihren Versicherten einen Überblick aus, wann er welche Diagnose erhalten hat und wann es für welchen Zeitraum zu Krankenhausaufenthalten kam. Zudem kann die Kassenärztliche Vereinigung ebenfalls Auskünfte über die genauen Diagnosen geben. Denn das, was der Patient in Erinnerung hat, ist nicht unbedingt das, was der Arzt dokumentiert. So kann aus einem harmlosen Schnupfen auch eine Allergie werden, die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen ganz anderen Sachverhalt darstellt. Auch Verwechslungen in der Dokumentation von Patienten können zu Fehldiagnosen führen. Allerdings ist der Versicherungsnehmer immer dann auf der sicheren Seite, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorerkrankung kennt und akzeptiert. Häufig wird jedoch durch solche Vorerkrankungen der monatliche Beitrag teurer, da aus Sicht der Versicherungen das Risiko, an berufsunfähig zu werden, steigt.

Schweigepflichtentbindungen vor und während des Versicherungszeitraums
Damit die Versicherung abgeschlossen werden kann, ist eine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte notwendig. Ist es nicht möglich, diese Schweigepflichtentbindung speziell zur Auskunft für die Aufnahme in die Versicherung auszustellen, weil der Versicherer eine generelle Entbindung der Schweigepflicht wünscht, so besteht die Möglichkeit, diese Schweigepflichtentbindung zurückzuziehen. Das ist dann sinnvoll, wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, da der Versicherungsnehmer so erfährt, welche Berichte der Versicherer anfordert.

2 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Ein sehr wichtiger und guter Beitrag. Da die meisten Menschen das Risiko einer berufsunfähikeit und dessen Folgen zu sehr unterschätzen. Kann nicht oft genug über dieses Thema disskutieren. doch die Einsicht kommt meistens erst wenn es zu späht ist. Warum eigentlich. Es ist doch gar nicht so schwer sich abzu sichern. naja muß jeder für sich selbst wissen.

    LG

    Hermann

  2. Dem kann ich nur zustimmen. Und viele Versicherer fordern bei Vorerkrankungen statt des o.g. Risikozuschlags auch gleich einen Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit infolge dieser Vorerkrankung. Das ist nicht schön, aber leider Realität. Deshalb sollte man die BU-Versicherung möglichst noch in Zeiten bester Gesundheit abschließen.

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