Jetzt noch schnell Steuervorteile für 2013 sichern

Vom Finanzamt eine Rückzahlung erhalten ist ein Detail, über dass sich Arbeitnehmer und Selbständige in gleichem Maße freuen. Doch übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, schließt sich diese Option aus und der Steuerzahler muss am Ende nachzahlen. Es kann sich durchaus lohnen, vor dem Jahresende noch eine Bilanz zu ziehen und zu überlegen, wie sich die Steuerlast mindern und in eine Rückzahlung vom Finanzamt umwandeln lässt.

So schnell ist eine Steuerrückzahlung möglich
Beschäftigen Sie Handwerker bei sich zu Hause, können Sie jährlich bis zu 6.000 Euro beim Finanzamt abrechnen. Sie müssen die Arbeiten und gezahlten Leistungen belegen und so eine Nachvollziehbarkeit Ihrer Ausgaben generieren. Die Rückerstattung beläuft sich auf maximal 1.200 Euro, was 20% der eigentlichen Ausgaben ausmacht. Haben Sie für kommendes Jahr eine Renovierung oder Sanierung geplant, sollten Sie einige Arbeiten schon auf Ende diesen Jahres vorziehen und sich so den Steuervorteil direkt sichern. Haben Sie hingegen schon das ganze Jahr über gebaut, saniert und modernisiert und dabei die anerkannte Summe von 6.000 Euro überschritten, sprechen Sie mit den Firmen und versuchen, einige Rechnungen erst Anfang 2014 zu tilgen. Auch Ausgaben für Ihren Job können Sie gegenrechnen und so eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro nutzen. Fachliteratur und Notebooks, sowie der Arbeitsweg sind steuerlich in der Verrechnung akzeptiert. Bei technischen Geräten bis 487,90 Euro können Sie den Kaufpreis vollständig in 2013 absetzen. Bei einer höheren Ausgabe ist eine Abschreibung über mehrere Jahre notwendig.

Weitere absetzbare Ausgaben
Ein Arbeitszimmer im Eigenheim oder der Mietwohnung sind keine Seltenheit. Bis zu 1.250 Euro können Sie beim Finanzamt abrechnen und dabei die Anschaffung von Büro Equipment, aber auch die Miete oder Reinigungskosten einbeziehen. Wenn das Arbeitszimmer als Kernfragment Ihrer beruflichen Tätigkeit fungiert, sind die Kosten in 100%iger Höhe bei der Steuer absetzbar. In der medizinischen Versorgung gibt es eine Vielfalt an erbrachten Eigenleistungen. Diese Aufwendungen für Ihre Gesundheit müssen Sie zwar vorerst aus der eigenen Tasche finanzieren, können sie aber in der Steuererklärung anbringen. Die Höhe der Anrechnung ist vom Einkommen abhängig, sodass eine vollständige Angabe aller privaten Aufwendungen die beste Entscheidung ist. Das Finanzamt wird prüfen, in welcher Höhe Sie die Kosten zurückerstattet und als steuerliche Vergünstigung angerechnet bekommen.

Termine einhalten
Verluste bei Depotgeschäften müssen bis 16. Dezember beziffert und von der Bank bescheinigt werden. Beim Riester-Sparen, sowie der Überprüfung der Steuerklasse bei Ehepartnern steht der 31. Dezember als Stichtag.

Als letztes zu benennen wären die Spenden, die als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Generell gilt, dass Kirchensteuer und ähnliche Abgaben bis 36 Euro angerechnet werden. Spenden bis 200 Euro müssen nicht mit einer Quittung, sondern können allein über den Kontoauszug nachgewiesen und vollständig verrechnet werden. Bei Spenden auf Sonderkonten für Katastrophen wie beispielsweise die Flut im Sommer, sind in größerer Höhe anrechenbar und wirken sich somit positiv auf die Steuer aus. Stehen Einnahmen und Ausgaben noch nicht in einem harmonischen Verhältnis, können Sie dies mit einer spontanen Spende bis zum Jahresende noch ändern und dabei Gutes tun.

Weitere interessante Tipps zu diesem Thema gibt es bei finanzen.net im Artikel „Woran ich jetzt noch denken muss: 33 Steuer-Tipps“ von Stefan Rullkötter (Euro am Sonntag).

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