Bei der Risikolebensversicherung die Erbschaftssteuer vermeiden

Wer ist betroffen
Die Erbschaftssteuer ist bei Ehepartnern aufgrund der hohen Freibeträge in den meisten Fällen unwichtig. Nicht nur der allgemeine Freibetrag von 307.000 EUR, sondern auch der Versorgungsfreibetrag über 256.000 EUR ermöglichen es zumeist, die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei zu erhalten. Anders ist die allerdings bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, bei denen der oder die Hinterbliebene in Steuerklasse III fällt und somit nur einen Freibetrag von 5.200 EUR steuerfrei erhalten kann. Für alles, was darüber hinausgeht, werden 23 % Erbschaftssteuer veranschlagt. Bei wohlhabenden Eheleuten oder Lebenspartnerschaften lohnt es sich also Wege zu finden, die die Erbschaftssteuer umgehen.

So kann die Erbschaftssteuer vermieden werden
Dies gelingt, indem sich die Partner über Kreuz versichern, also jeder einen Vertrag auf das Leben des anderen abschließt. Wichtig hierbei ist, dass die Versicherungsprämie auch tatsächlich von dem eigenen Konto bezahlt wird, damit die Lebensversicherung nicht als Schenkung betrachtet werden kann. Natürlich ist es auf diese Weise prinzipiell möglich, dass derjenige, dessen Leben versichert wurde, dennoch die Versicherungsbeiträge zahlt. Auf direkte Zahlungen sollte allerdings verzichtet werden, damit im Nachhinein keine Unstimmigkeiten auftreten. Auch die Zahlung vom Gemeinschaftskonto ist nicht zu empfehlen. Im Falle des Todes des Partners ist es der eigene Vertragsabschluss, der finanzielle Vorteile bringt, und der Erlös fällt somit nicht der Erbschaftssteuer zum Opfer. Auf diese Weise kann der Partner also finanziell abgesichert werden, ohne zu viele Steuern zu bezahlen.

Das sollten Sie beachten
Ein Nachteil bei dieser Verfahrensweise ist allerdings, dass derjenige, dessen Leben versichert wurde, keinerlei Einfluss auf das Fortbestehen dieser Versicherung hat. Er muss dem Vertrag zwar anfänglich zustimmen, danach hat er jedoch keinerlei Rechte darüber. Er kann ihn nicht eigenständig fortführen und muss im Zweifelsfall eine neue Versicherung abschließen. Ob sich das Abschließen einer Lebensversicherung lohnt und wie diese genau gestaltet werden soll, sollte man im Zweifelsfall immer mit einem Fachmann abstimmt werden.

Profitieren Sie von meinem Insiderwissen und vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Online-Beratung oder fordern Sie unter info@effizienzmanger.com mehr Informationen an . Es wird sich für Sie lohnen!

3 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Hey eine interessante Idee, die du da beschrieben hast !
    Natürlich geht das ganze auch nicht auf, wenn es zum Streitfall zwischen den beiden Lebenspartnern kommen sollte .. oder gibt es da besondere Regelungen bei einer Lebensversicherung?`

    :-o)

    • Am Ende des Artikels wird auch der Nachteil dieser Vorgehensweise beschrieben. Bei einem Streitfall hat sich die Absicherung des Partners sicher erledigt, so dass der Vertrag dann gekündigt oder auf die versicherte Person umgeschrieben werden kann. Spezielle Regelungen bei der Lebensversicherung gibt es nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*