Zentrales Testamentsregister wird in Deutschland eingeführt

Am 01.01.2012 wird das Zentrale Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer den Betrieb aufnehmen. Das Register enthält die Angaben über die Verwahrungsorte aller erbfolgerelevanten Urkunden, die von Notaren errichtet werden, oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Das ZTR wird zukünftig bei jedem Sterbefall auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden abgefragt. Dadurch soll der Letzte Wille eines Verstorbenen gesichert werden und Nachlassverfahren schneller und effizienter abgewickelt werden können. Zudem möchte man den Bürgerinnen und Bürgern ein transparentes und sicheres Benachrichtigungswesen in Sachen Nachlass bieten.

Sicherheit und Datenschutz werden sehr großgeschrieben
Der Datenschutz steht im ZTR ganz weit oben. Es wird lediglich der Verwahrungsort in diesem Register gespeichert, nicht das Testament an sich. Es werden auch nur die Daten von Urkunden aufgenommen, die sich in amtlichen Besitz (Notar oder Rechtsanwalt) befinden. Bei einem Sterbefall werden die zuständigen Verwahrstellen informiert und die Urkunden eröffnet und an das zuständige Nachlassgericht gesandt. Im Detail werden im ZTR erfasst:
· Daten der Urkunde: (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, sonstige Urkunde)
· Daten der Verwahrung
· Daten des Erblassers (Name, Geburtsdatum, Geburtsstandesamt und Geburtenbuchnummer
Auf diese Daten erhalten nur befugte Stellen Zugriff.
Eine Rücknahme der Urkunden durch den Erblasser aus der Verwahrung ist jederzeit möglich.

Was kostet das Alles?
Die Ersteintragung und jede weitere Registrierung kostet 15,- EURO, die Rücknahme ist generell gebührenfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gebühr von dem jeweiligen Melder (Gericht oder Notar) entgegengenommen wird. Wird mit dem Erblasser direkt abgerechnet, beträgt die Registrierungsgebühr 18,- EURO.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*