Ein Testament verhindert den Streit zwischen den Erben und regelt den Nachlass eindeutig. Nicht einmal ein Drittel der Deutschen verfasst eine letztwillige Verfügung, obwohl laut einer Umfrage jeder Fünfte ein Vermächtnis von über 100.000,- Euro hinterlassen wird. Ist vom Verstorbenen keine Nachlassregelung vorhanden, so bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch die Verteilung. Jedem gehört alles und meistens geht das nicht ohne Streit über die Bühne. Besonders in der heutigen Zeit, wo viele Paare ohne Trauschein zusammenleben, ist ein Testament besonders wichtig, da bei Unverheirateten die Partner und Lebensgefährten ansonsten leer ausgehen.
Richtig verfassen
Die Erstellung einer Nachlassverfügung ist gerade in solchen Fällen unerlässlich. Entweder wird diese beim Notar aufgesetzt oder vom Erblasser handschriftlich geschrieben. Es muss mit der Unterschrift und dem Datum der Erstellung versehen sein. Empfehlenswert ist auch, die vollständigen Namen mit Geburtsdatum der Erben zu nennen. Eheleuten ist es möglich, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen, das Berliner Testament ist die üblichste Form einer gemeinsamen Nachlassregelung. Dieses bestimmt, dass der Ehepartner alles erhält, den Kindern steht ihr Anteil erst nach dem Tod des zweiten Elternteils zu. Der letzte Wille kann aber nur von beiden gemeinsam geändert werden, ist also ein Ehepartner bereits verstorben, hat der zurück Gebliebene keine Chance mehr, etwas an dem Nachlassdokument zu ändern, es sei denn, es gibt darüber einen gesonderte Vereinbarung. Unverheiratete können ihren letzten Willen nicht in einem gemeinsamen Dokument festhalten, jeder verfasst sein eigenes Schriftstück.
Testament vor gesetzlicher Erbfolge
In der letztwilligen Verfügung ist geregelt, welche Personen welche Gegenstände für sich alleine erhalten sollen. Der Rest des Vermögens wird unter der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Ein Testament steht immer vor der gesetzlichen Erbregelung, der Erblasser sollte aber auf jeden Fall auf den Pflichtanteilsanspruch achten. Selbst wenn man sich zu Lebzeiten nicht unbedingt Gedanken über den Tod machen möchte, ist es wichtig, für ein Testament zu sorgen, damit die Hinterbliebenen gut und gerecht versorgt zurück bleiben.
Neben dem Testament sollte auch eine Übersicht der Haushaltsfinanzen für die Erben zur Verfügung stehen. Hier ist eine Finanzanalyse von großem Vorteil, da darin alle Finanzbereiche dokumentiert sind. Für die Erben ermöglicht dies einen schnellen Überblick und es können unkompliziert die notwendigen Veränderungen vorgenommen werden.
Hallo Herr Kauhs,
ich bin beim Googeln auf Ihren interessanten Beitrag gestoßen. Nun befinde ich mich selbst in einer familiären Situation, welche es erfordert, dass ich mich viel und häufig mit dem Verfassen eines Testaments befasse. Im Fernsehen habe ich neulich einen Beitrag zum Thema Verschenken statt vererben (https://www.daserste.de/information/ratgeber-service/wer-hat-recht/verschenken-statt-vererben-100.html) gesehen. Nach etwas Recherche bin ich hier auch auf das Thema Familiengesellschaft (https://monetaris.de/acht-vorteile-einer-familiengesellschaft/) gestoßen. Kann ich Immobilien wirklich „zerstückeln“ (https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article127658111/Wann-sich-das-Verschenken-statt-Vererben-lohnt.html)? Jetzt bin ich unsicher. Wie kann ich denn nun mein Haus am besten am meine Kinder vererben?
Grüße
Klaus K.
Hallo, Herr Klaus K.
bekanntlich führen viele Wege nach Rom.
Deshalb ist es zu empfehlen, für seinen „Finanzhaushalt“ erst einmal eine Bestandsaufnahme vorzunehmen um eine Zusammenfassung der persönlichen Finanzsituation zu haben. Sehr einfach geht dies mit diesem Finanzcheck https://www.inomaxx.de/index.php/vergleichen-und-sparen/finanzen/private-finanzplanung.html .
Grüße
Olaf Kauhs