Bei der Nichteinhaltung einer Ratenzahlung oder Rechnungszahlung kann es zu einem sogenannten Verzug kommen, bei dem dann auch entsprechende Zinsen aufgeschlagen werden. Diese Zinsen kommen dann zu dem Gesamtbetrag hinzu und müssen umgehend entrichtet werden. Diese Verzugszinsen sind aber gesetzlich festgeschrieben und aus diesem Grund kann ein Gläubiger nicht irgendeinen Betrag X als Verzugszinsen einsetzen. Das Gesetz schreibt einen festen Satz von 4,62 Prozent im Jahr vor. Allerdings bezieht sich diese Zahl nur auf private Verträge. Ein Geschäftsmann, der bei einem anderen Unternehmen in Verzug gerät, muss mit Verzugszinsen in Höhe von 7,62 Prozent rechnen.
Wovon ist der Zinssatz abhängig
Der jährliche Zinssatz ist aber abhängig von vielen verschiedenen Faktoren und wird dadurch auch beeinflusst. Diesen Zinssatz errechnet immer die Deutsche Bundesbank und wird als sogenannter Basiszinssatz ermittelt. Die Europäische Zentralbank ist an der Entwicklung des Zinssatzes erheblich beteiligt, da sich die Deutsche Bundesbank nach diesem richtet. Durch die Zinssenkungen der Europäische Zentralbank, hat sich der Basiszinssatz sogar in den negativen Bereich gebracht. Dieser liegt derzeit bei 0,38 Prozent im Minus. Der Verzugszins darf für Privatpersonen nur 5 Prozentpunkte darüber liegen und der Verzugszins für Geschäftspersonen hingegen sogar 8 Prozentpunkte. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diese Zahlen und diese sind festgeschrieben. Die derzeitigen Verzugszinsen belaufen sich aus diesem Grund für Privatpersonen auf 4,62 Prozent und 7,62 Prozent für Geschäftspersonen.
Basiszinssatz wird zweimal jährlich angepasst
Die aktuellen Basiszinssätze werden zwei Mal im Jahr von der Deutschen Bundesbank überarbeitet. Nach der Überarbeitung können diese neuen Regelungen im Internet eingesehen werden. So niedrig, wie der Zinssatz in diesem Jahr ist, war er noch nie. Im Januar 2013 ist der Basiszinssatz zum ersten Mal unter die 0 Prozent Marke, mit 0,13 Prozent gesunken und hat sich auch bis heute noch nicht erholt. Am höchsten war dieser Zinssatz hingegen im Jahr 2008, das war noch vor der Finanzkrise, von der die ganze Welt betroffen war. Da war der Basiszinssatz noch bei 3,32 Prozent. Die Verzugszinsen für die Privatpersonen beliefen sich damals auf 8,32 Prozent und 11,32 Prozent für Geschäftspersonen. Nach dem Einsetzen der Finanzkrise konnte ein stetiger Abfall beobachtet werden. Innerhalb eines Jahres ging der Prozentsatz nahe an die 0 Prozent Marke hinunter.
Rechtliche Grundlage regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt auch, ab wann die Verzugszinsen gezahlt werden müssen. Schuldner müssen mit Verzugszinsen rechnen, wenn sie mit der Zahlung der fälligen Beträge länger als 30 Tage in Verzug geraten. Es finden sich im Internet zahlreiche Rechner, z.B. unter basiszins.info die es erlauben, den aktuellen Zinssatz richtig zu berechnen. Es kann auch sein, dass die Zinsen höher sind, als die gesetzlich geregelten. Das dürfen Kreditgeber auch, wenn es vorher per Vertrag festgehalten wurde. Es kann sogar passieren, dass der Gläubiger einen Schadenersatz fordert.