Durch Selbstbehalte weniger für Versicherungsprämien ausgeben

Die meisten Bundesbürger haben heute etliche Versicherungen, die sie gegen unterschiedliche Risiken schützen. Da kommt im Jahr oft eine erhebliche Summe zu Stande, die für Versicherungsbeiträge ausgegeben werden muss. Deshalb lohnt es sich, die einzelnen Verträge einmal genauer zu betrachten und die Möglichkeit zu einem Selbstbehalt zu erwägen. Unter Selbstbehalt oder auch Selbstbeteiligung versteht man eine Summe, die der Versicherungsnehmer im Schadensfalle selbst trägt. Versicherungen mit Selbstbeteiligung kosten weniger, als solche ohne Selbstbeteiligung.

Wo ist Selbstbehalt möglich ?
Der Selbstbehalt ist besonders bei den KFZ Versicherungen gebräuchlich. Aber auch private Krankenversicherungen und Rechtsschutzversicherungen sind oft mit Selbstbeteiligung erhältlich. Einige Versicherer offerieren Selbstbehalt auch bei Haftpflichtversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen. Mit Ausnahme der Krankenversicherung wird die Selbstbeteiligung in jedem Schadensfall angewendet. Bei privaten Krankenversicherungen handelt es sich dabei in der Regel um eine bestimmten Jahresbetrag.

Wer profitiert vom Selbstbehalt?
Die meisten Menschen schließen Versicherungen ab, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Sie haben jedoch nur selten Schäden zu melden. In diesem Fall kann man sich die reduzierte Prämie für den Vertrag mit Selbstbeteiligung zu Nutzen machen und das gesparte Geld einfach für etwas anders benutzen.
Hat man jedoch oft Schäden, so sollte man sich einmal genauer mit der Selbstbeteiligung auseinandersetzen und an realen Beispielen errechnen, auf welche Weise man sich am günstigsten versichert.

Ersparnis beim Selbstbehalt schnell nachrechnen
Nimmt man Papier und Bleistift zur Hand, kann man sich den finanziellen Vorteil der Selbstbeteiligung schnell ausrechnen. Mit einer einfachen Formel lässt sich errechnen, wie viele Jahre man schadensfrei sein muss, um den Betrag der Selbstbeteiligung, den man im Schadensfall tragen muss, an dem Beitragsunterschied von der Versicherung mit Selbstbeteiligung und der Versicherung ohne Selbsbeteiligung erspart hat. Diese Formel lautet : Höhe des Selbstbehaltes geteilt durch den Unterschied im Beitrag.
Beträgt die Selbstbeteiligung einer Versicherung also 100 Euro und man spart beim Beitrag jährlich zwanzig Euro, so hat man bereits nach fünf Jahren den Betrag der Selbsbeteiligung eingespart.

Staatliche Förderung noch bis zum Jahresende ausschöpfen

Das Ende des Kalenderjahres nähert sich und neben den Festagsvorbereitungen sollte man sich auch die Zeit nehmen, um sich ein wenig um die persönliche Finanzplanung zu kümmern. In diesem Sinne ist es ratsam zu überprüfen, ob man für das Jahr 2012 die vollen staatliche Förderansprüche ausgeschöpft hat.
Bausparen, Wohnriester und Fondssparen können besonders für Familien jährliche Prämien gewähren, die man nicht verschenken sollte.

Bausparen mit Hilfe vom Staat lohnt sich
Wer monatlich in einen Bausparvertrag einzahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen dabei mit staatlicher Hilfe rechnen. Man kann eine Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent erzielen. Dabei werden bei Alleinstehenden Beiträge bis zu 512 Euro gefördert und bei Verheirateten bis zu 1.024 Euro.
Zusätzlich kann man sich auch die vermögenswirkenden Leistungen des Arbeitnehmers bis zu 470 Euro in diesem Sinne zu nutzen machen. Lässt man sich diese Leistungen auf einen Bausparvertrag überweisen, kann man die staatliche Arbeitnehmer Sparzulage von neun Prozent ausnutzen.

Riester-Förderung jetzt auch Zulage für das Bausparen erhältlich
Die attraktive Riester-Förderung kann seit 2008 auch für einen Bausparvertrag eingesetzt werden. Außer der staatlichen Sparzulage können für den Arbeitnehmer hier auch steuerliche Vorteile erwachsen. Hier kann man als Förderberechtigter eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr erhalten. Für Kinder, die auf der Steuerkarte eingetragen sind, gibt es noch einmal zusätzlich 185 Euro und wenn die Kinder nach dem 31.12.2007 geboren sind, sogar 300 Euro pro Jahr.
Diese Förderung kann auch in eine Rentenversicherung oder einen Fondssparplan angelegt werden.

Zulage zum Fondssparen
Auch für Fondssparer steht eine Arbeitnehmer-Sparzulage zur Verfügung. Legt man im Jahr 400 Euro in einem Fondssparplan an, kann man eine Förderung von 20 Prozent in Anspruch nehmen.

Es lohnt sich also, die verschiedenen Alternativen einmal zu überprüfen und die eigene Anlagestrategie dahingehend zu strukturieren, dass man die jährlichen Förderungsprämien ausnutzen kann. Für ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern können da immerhin 1.244 Euro im Jahr zusammen kommen.

Entsteht eine Immobilienblase in Deutschland?

Die Zukunft prophezeit immer niedrigere Zinsen. Aus diesem Grunde zeigt sich die deutsche Bundesbank besorgt. Eine Spekulationsblase am deutschen Immobilienmarkt droht langfristig zu platzen.

Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank
Vergangene Woche wurde durch die Bundesbank der neue Finanzstabilitätsbericht des Jahres 2012 präsentiert. Aus diesem Bericht war ersichtlich, dass die Immobilienpreise in den Ballungsgebieten der Bundesrepublik deutlich angestiegen sind. Vor allem im Bereich der Neubauten wurde ein rasanter Höhenflug verzeichnet. Bis zu 9 Prozent Preisanstieg wurden zum Vorjahr beobachtet. Experten der Bundesbank sehen derzeit zwar noch keine großen Risiken im Bereich der Finanzstabilität, jedoch könnten bei unterschiedlichen Teilmärkten große Preiserhöhungen die Folge sein. Am Beispiel vieler anderer europäischer Länder könnten diese Schlussforderungen zum Tragen kommen. Je höher die Liquidität und niedriger die Zinsen, desto größer ist die Chance auf Übertreibungen am Immobilienmarkt.

Deutschen Großstädten drohen bereits hohe Preiszuwächse
Bereits im Jahr 2011 waren die Preisanstiege im Bereich der Wohnimmobilien zu beobachten. In genau 125 deutschen Städten stieg der Immobilienpreis bei Neubauten um bis zu 6,3 Prozent. Bei anderen um immerhin noch 4,9 Prozent. 7 Städte konnten einen unbeschreiblich großen Preiszuwachs verzeichnen. Hier betrug dieser schon 9 Prozent, das für viele Menschen kaum leistbar war. Im Vergleich zum Vorjahr eine Verdoppelung des Preisanstieges. Nun befürchten Experten der Bundesbank, dass erneut ein hoher Preisanstieg droht und Wohnimmobilien für viele Menschen noch schwerer zu finanzieren sind. Auch für Kapitalanleger die in Immobilien investieren wollten, gilt es, genau hinzuschauen. Es bleibt auch weiterhin spannend am Immobilienmarkt!

 

Vererben will gut bedacht sein

Ein Testament verhindert den Streit zwischen den Erben und regelt den Nachlass eindeutig. Nicht einmal ein Drittel der Deutschen verfasst eine letztwillige Verfügung, obwohl laut einer Umfrage jeder Fünfte ein Vermächtnis von über 100.000,- Euro hinterlassen wird. Ist vom Verstorbenen keine Nachlassregelung vorhanden, so bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch die Verteilung. Jedem gehört alles und meistens geht das nicht ohne Streit über die Bühne. Besonders in der heutigen Zeit, wo viele Paare ohne Trauschein zusammenleben, ist ein Testament besonders wichtig, da bei Unverheirateten die Partner und Lebensgefährten ansonsten leer ausgehen.

Richtig verfassen
Die Erstellung einer Nachlassverfügung ist gerade in solchen Fällen unerlässlich. Entweder wird diese beim Notar aufgesetzt oder vom Erblasser handschriftlich geschrieben. Es muss mit der Unterschrift und dem Datum der Erstellung versehen sein. Empfehlenswert ist auch, die vollständigen Namen mit Geburtsdatum der Erben zu nennen. Eheleuten ist es möglich, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen, das Berliner Testament ist die üblichste Form einer gemeinsamen Nachlassregelung. Dieses bestimmt, dass der Ehepartner alles erhält, den Kindern steht ihr Anteil erst nach dem Tod des zweiten Elternteils zu. Der letzte Wille kann aber nur von beiden gemeinsam geändert werden, ist also ein Ehepartner bereits verstorben, hat der zurück Gebliebene keine Chance mehr, etwas an dem Nachlassdokument zu ändern, es sei denn, es gibt darüber einen gesonderte Vereinbarung. Unverheiratete können ihren letzten Willen nicht in einem gemeinsamen Dokument festhalten, jeder verfasst sein eigenes Schriftstück.

Testament vor gesetzlicher Erbfolge
In der letztwilligen Verfügung ist geregelt, welche Personen welche Gegenstände für sich alleine erhalten sollen. Der Rest des Vermögens wird unter der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Ein Testament steht immer vor der gesetzlichen Erbregelung, der Erblasser sollte aber auf jeden Fall auf den Pflichtanteilsanspruch achten. Selbst wenn man sich zu Lebzeiten nicht unbedingt Gedanken über den Tod machen möchte, ist es wichtig, für ein Testament zu sorgen, damit die Hinterbliebenen gut und gerecht versorgt zurück bleiben.

Neben dem Testament sollte auch eine Übersicht der Haushaltsfinanzen für die Erben zur Verfügung stehen. Hier ist eine Finanzanalyse von großem Vorteil, da darin alle Finanzbereiche dokumentiert sind. Für die Erben ermöglicht dies einen schnellen Überblick und es können unkompliziert die notwendigen Veränderungen vorgenommen werden.

Deutschland wird alt – eine erschreckende Prognose

Unsere Gesellschaft wird immer älter, es kommen nicht genug junge Menschen nach und die sozialen Systeme, wie Renten- und Pflegekasse, drohen zu versagen. Es ist ein grausiges Zukunftsbild, was uns vorausgesagt wird.

Die erschreckenden Zahlen
Es vergeht kaum noch eine Woche, in der die Medien nicht über diese große Problematik berichten. Die Geburtenrate ist auf 1,4 Kinder pro Frau gesunken und bei immer mehr weiblichen Personen steht der Beruf an erster Stelle, und nicht mehr die Familienplanung. Es gibt deutlich mehr Singlehaushalte und die Statistik über Eheschließungen zeigt, dass auch hier die Zahlen zu weniger Hochzeiten tendieren. Die Medizin entwickelt sich immer weiter und findet neue Wege uns gesund zu machen und damit unser Leben zu verlängern. Die Lebenserwartung von Frauen und Männern ist innerhalb der letzten 50 Jahre auf 83 Jahre (Frauen) und 78 Jahre (Männer) angestiegen.

Die Folgen der Veränderung
Immer weniger Frauen kriegen weniger Kinder, dadurch sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, die mit ihren Beiträgen die Rente der Rentner zahlen. Daraus folgt, dass Erwerbstätige mit ihren Beiträgen für mehr Personen im Rentenalter aufkommen müssen, wodurch die Rente geringer ausfällt. Heute ist aber auch ein Erwerbstätiger nicht gleichbedeutend mit einem solventen Zahler in die sozialen Kassen. Die Mini-Jobs und Niedriglohnanstellungen nehmen zu und damit die zu zahlenden sozialen Beiträge ab. Deutschland versucht die drohende Altersarmut aufzufangen, indem das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben wurde und die Zuwanderung von Arbeitern aus anderen Staaten gefördert wird. Aber auch hier zeigen konkrete Zahlen, dass das noch nicht ausreicht.

Vorsorge ist das A und O
Schon jetzt sind die Folgen der Veränderung unserer Gesellschaft spürbar und in Zukunft wird die Veränderung noch drastischere Ausmaße annehmen. Konnten sich die früheren Generationen noch voll und ganz auf das Pflege- und Rentensystem im Sozialstaat Deutschland verlassen, so gilt es jetzt auch selber vorzusorgen. Private Zusatzversicherungen sind wichtiger denn je, um das Leben im Alter finanziell abzusichern, um den wohlverdienten Ruhestand auch wirklich genießen zu können.

Machen Sie hier einen unverbindlichen Pflegecheck und errechnen, ob die ausreichend abgesichert sind.

Bis Ende 2012 das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz noch nutzen

Haben Sie einen Riestervertrag und konnten aus privaten Gründen die Zahlungen nicht immer vollständig leisten, ist für Sie als Riestersparer durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 13. Dezember 2011 eine Möglichkeit geschaffen wurden, Beitragszahlungen nachzuholen und somit Ihre Zulagen, die aufgrund der Nichtzahlung zurückgefordert wurden, wieder zu erhalten. Beachten Sie hierbei, dass diese Chance Ihren Riestervertrag zu vervollständigen nur besteht, wenn Sie bis Ende des Jahres die ausstehende Nachzahlung leisten und Ihre Altersvorsorge auf den aktuellen Stand bringen.

Verschenken Sie die staatlichen Zuschüsse nicht
Ob auch Ihr Sparvertrag unter das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz  können Sie herausfinden, in dem Sie sich mit Ihrem Versicherer unterhalten und eine Anfrage stellen. Ab dem kommenden Jahr ändern sich die Fristen und die Möglichkeit der Beitragsnachzahlung und somit des Erhalts der staatlichen Zuschüsse auf Ihren Riestervertrag besteht nicht mehr in dem Umfang, dass Sie für zurückliegende Jahre eine Nachzahlung leisten und sich somit die Zuschüsse sichern können. Die Chance gilt für viele Riestersparer, die im Zeitraum des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz bereits einen Riestervertrag hatten.

Handeln Sie jetzt!
Bisher haben nur wenige Kunden diese Option genutzt und waren sich des dringenden Handlungsbedarfs bewusst. Da die Option zum Ende 2012 ausläuft und die Chance im neuen Jahr nicht mehr in gleichem Umfang besteht, sollten Sie den Handlungsbedarf jetzt generieren und sich die Zuschüsse sichern, in dem Sie Ihren bestehenden Riestervertrag aufstocken und nicht geleistete Zahlungen bis zum Ende des Jahres nachholen. Jetzt besteht dringender Handlungsbedarf!

Fehler im Rentenbescheid erkennen und selbst prüfen

Laut der Veröffentlichung des Bundesversicherungsamtes geht hervor, dass zahlreiche Rentenbescheide fehlerhaft sind. Dabei werden seitens des Bundesversicherungsamtes nur stichweise Proben durchgeführt, was dazu führt, dass eine hohe Dunkelziffer an fehlerhaften Bescheiden existiert. Aus diesem Grund ist es ratsam, den eigenen Rentenbescheid entweder selbst zu prüfen oder seitens einer kompetenten Stelle einer Prüfung zu unterziehen.

Häufige Fehler schnell erkannt
Häufig sind in dem Rentenbescheid die Berufsausbildungszeiten falsch angerechnet. Dabei werden nicht nur die Berufsausbildungsszeiten, sondern auch andere Ausbildungszeiten falsch berechnet. Hierunter fallen Hochschulabschlüsse, Fachschulabschlüsse, Schulabschlüsse und Ausbildungszeiten im Ausland. Die Zuordnung in die Rechtskreise West und Ost wird häufig falsch eingetragen.
Bei einer Überprüfung des Rentenbescheides sollten auch die erfassten Bruttoentgelde beachtet werden. Hier finden sich oft Zahlendreher oder ein Entgelt fehlt, weil eine Sozialversicherungsmeldung fehlt oder Änderungen nicht erfasst worden sind. Häufig wird auch die Wehrdienstzeit während des Studiums im jeweiligen Beitrittgebiet nicht berechnet, weil viele einfach vergessen haben, die Wehrpflichtzeit anzugeben. Weiter sind Mutterschutz und Ausfallzeiten während Schwangerschaften zu überprüfen. Auch Zeiten der Krankheit, Rentenbezugszeiten und Arbeitslosigkeit sind auf dem Rentenbescheid oftmals nicht richtig eingetragen. Falls während diesen Ausfallzeiten Beiträge eingezahlt worden sind, so müssen diese Bruttoentgelde auch im Rentenbescheid erfasst sein. Fehlen zum Beispiel die letzten Monate vor dem Rentenbezug, so erfolgt lediglich eine Schätzung der Beiträge, wenn der Antragssteller dieser zustimmt. Als Fehlerquelle sind auch oft fehlende Kindererziehungszeiten zu beobachten.

Wie überprüft man richtig?
Alle Entgelte und Versicherungszeiten müssen im Versicherungsverlauf verzeichnet sein. Anhand der eigenen Versicherungsunterlagen kann die Vollständigkeit und der Versicherungsverlauf genau berechnet und mit dem Rentenbescheid verglichen werden. Am besten geht man hier chronologisch vor und vergleicht die eigenen Unterlagen mit den Einträgen auf dem Rentenbescheid. So lassen sich Lücken und Fehler schnell erkennen.

Was passiert nach der Feststellung von Fehlern?
Wenn noch keine Rente gezahlt wird, kann man einen Antrag auf Kontoergänzung oder Kontoklärung stellen. Dieser wird an den zuständigen Rententräger gesendet.

Die Sozialversicherungsrechengrößen für 2013 sind vom Kabinett beschlossen

Nun ist es amtlich, die Sozialversicherungsrechengrößen werden dem Einkommen angepasst und ziehen auf jeden Fall eine Teuerung nach sich. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales beruft sich dabei auf die gesetzliche Verordnung, welche die maßgeblichen Rechengrößen zur Sozialversicherung in jedem Jahr der Einkommensentwicklung anpasst und hierbei in diesem Jahr von einer Erhöhung der Haushaltseinkommen von etwa 3% ausgeht.

Sozialausgaben werden angehoben
Für die Erhöhung der Sozialversicherungsrechengrößen wird auch für das Jahr 2013 eine 3%-ige Steigerung des Bruttoeinkommens zugrunde gelegt und als Basis für die Neuberechnung genommen. In die Berechnung fließen geringfügige Verdienste wie beispielsweise der 1-Euro-Job nicht ein. Somit hat der Arbeitnehmer im neuen Jahr eine Erhöhung der Krankenversicherung, sowie weiterer Sozialausgaben zu tragen und wird nicht personenbezogen, sondern anhand der durchschnittlichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt berechnet. Für Arbeitnehmer ohne eine erhaltene Lohnerhöhung entsteht hier eine Teuerung, welche trotz gleich gebliebenem Lohn eine Anhebung der Kosten für Sozialausgaben nach sich zieht.

Erhöhung der Werte wegen steigender Gehälter
Eine der wichtigen Bezugsgrößen in den Sozialversicherungsrechengrößen sind die Angaben zur Krankenversicherung. Hier erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze gleichermaßen bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Osten auf 2275 Euro, im Westen auf 2695 Euro. Aber auch die Sozialversicherungsrechengrößen für Renten ändern sich und werden im Westen auf 5800 Euro, im Osten auf 4900 Euro monatlich erhöht. Ebenfalls steigt die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenkassen von bisher 52.200 Euro im Jahr. Unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze gilt für die gesetzliche Krankenversicherung eine Erhöhung, welche sich mit 47.250 Euro präsentiert. Die Grundlage für die Erhöhung und jährliche Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen wird mit einer allgemeinen Erhöhung der Gehälter begründet, von der aber nicht alle Arbeitnehmer oder Selbstständigen profitieren. Auch Arbeitnehmer mit gleichbleibendem Einkommen sind betroffen und werden aufgrund der angepassten Sozialversicherungsrechengrößen im Jahr 2013 höhere Beiträge für Sozialabgaben und eine Absicherung am Lebensabend zu tragen haben. Der Beschluss ist gefasst und tritt in Kraft.

Die Höhe der aktuell wichtigsten Sozialversicherungsrechengrößen finden Sie unter http://www.efinanz24.de/index.php/sozialversicherungswerte.

Insolvenz? Was geschieht mit der Direktversicherung?

Sobald ein Insolvenzverfahren vor der Tür steht, muss nicht nur der Arbeitgeber mit den daraus entstehenden Folgen zurechtkommen. Den Arbeitnehmern droht im Vergleich nicht nur den Arbeitsplatzverlust, sondern müssen sich ferner Gedanken über ihre Altersvorsorge machen. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Direktversicherung mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben, der Arbeitgeber allerdings in seine Insolvenz hineingerät, müssen Sie als Arbeitnehmer mit Verlust der Beitragszahlungen rechnen.

Direktversicherung kann unter bestimmten Vorraussetzungen zur Insolvenzmasse gehören
In der Regel sind die Folgen der Insolvenz von den abgeschlossenen Verträgen der Direktversicherung und deren Versicherungsverhältnis abhängig. Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet haben und ferner ein weiteres Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Arbeitgeber und der ausgewählten Versicherung gibt, müssen beide Vertragsverhältnisse voneinander getrennt überprüft werden. Leider sind Sie als Arbeitnehmer in einem Insolvenzfalle diejenigen, welche an einem Verlust der Beitragszahlungen leiden müssen. Allerdings haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich des vorhandenen Versorgungsschadens.

Das Bundesarbeitsgericht hatte vor kurzem folgenden Fall zu entscheiden (BAG, 18.09.2012 – 3 AZR 176/10)
Ein Arbeitnehmer (der Kläger) klagte gegen seinen Arbeitgeber (der Beklagte). Der Arbeitgeber hat sechs Jahre lang für die betriebliche Altersvorsorge Beiträge zur Direktversicheung eingezahlt. Der Beklagte hatte dem Kläger ein widerrufliches Bezugsrecht bewilligt. Nach dem Insolvenzeintritt hatte der zuständige Insolvenzverwalter das widerrufliche Bezugsrecht mit rechtlicher Wirksamkeit aufgehoben. Das Bundesarbeitsgericht gab bekannt, dass der Kläger in diesem Fall kein Aussonderungsrecht besaß, da das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und der ausgewählten Versicherung hierbei entscheidend ist und nicht das Vertragsverhältnis zwischen Kläger und Beklagten. Ferner entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der Kläger ebenfalls keiner Versicherungsüberübertragung der selbst eingezahlten Beiträge sowie des Rückkaufswerts zusteht.

Muss ein Arbeitnehmer leer ausgehen?
Leider müssen Sie wohl oder übel damit rechnen, wenn ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil entschieden, dass der Widerruf wirksam ist, da die gesetzlich festgelegte Unverfallbarkeitsfrist noch nicht abgelaufen war. Der Insolvenzverwalter hat in diesem Zusammenhang keine Verpflichtung zur Beitrags- oder der Rückkaufswerterstattung im Rahmen des Schadensersatzes. Deshalb bleiben Ihnen als Arbeitnehmer keine Optionen frei. Natürlich bleibt Ihnen noch immer das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Hierbei haben Sie das Recht auf einen Ausgleich des Versorgungsschadens. Wie oben im Gerichtsfall ersichtlich, hat der Kläger leider nicht diese Sache eingeklagt. Ansonsten wäre er nicht leer ausgegangen und hätte seinen Fall gewonnen.

Mehr Informationen zum Urteil finden Sie beim Bundesarbeitsgericht.

Tipp: Vereinbaren Sie immer ein unwiderrufliches Bezugsrecht bei der betrieblichen Altersversorgung.

Steuern sparen durch Absetzen der Krankenversicherung

Die Kosten, die Sie für die Krankenversicherung ausgeben, können Sie seit 2010 bei der Steuererklärung geltend machen. Dazu kann man sich von dem Versicherer eine Beitragsbestätigung ausstellen lassen.

Welche Beträge sind absetzbar
Ist man gesetzlich krankenversichert, so sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar. Das gleich gilt auch für die Pflegeversicherung. Diese Reglung gilt prinzipiell auch für privat Versicherte. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es jedoch einige Abweichungen, die man beachten sollte. Hier ist die Absetzbarkeit der Beitäge von den Leistungen der privaten Krankenversicherung ab. Ist der Umfang der Leistungen dem einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen, so kann man auch bei den privaten Krankenversicherungen davon ausgehen, dass sie zu 100 Prozent absetzbar sind.

Nicht absetzbare Mehrleistungen
Viele Personen, die sich heute zu einer privaten Versicherung entscheiden, schließen dabei aber auch Mehrleistungen ein. Dazu gehört beispielsweise Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder auch Zahnersatzleistungen. Solche Zusatzleistungen, die über die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können nur teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Dazu werden die einzelnen Leistungen in der Bestätigung des Versicherers einzeln ausgewiesen. Das gibt dem Finanzamt die Möglichkeit, die Absetzbarkeit der Leistungen zu prüfen. Auch eine Auslandskrankenkasse oder eine Pflegezusatsversicherung sind nicht absetzbar.

Höchstbetrag ausnutzen
Die Krankenversicherung kann bis zu einem Höchstbetrag von 1900,00 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Dabei gilt zu beachten, das nur die tatsächlich geleisteten Beiträge abgesetzt werden können. Erhält man vom Versicherer beispielsweise eine Rückerstattung, weil man Leistungen über einen gewissen Zeitraum nicht in Anspruch genommen hat, so sind diese von der Gesamtsumme abzuziehen. Wer jedoch mit den Beiträgen für die Krankenversicherung den Höchstbetrag nicht ausschöpf, hat die Möglichkeit, den Differenzbetrag bis zu 1900 Euro für eine Krankenzusatzversicherung geltend zu machen.

Auch die Krankerversicherungsbeiträge für Kinder sind absetzbar
Wenn Sie Krankenversicherungsbeiträge für Ihre Kinder leisten, können Sie diese neben den eigenen Beiträgen ebenfalls geltend machen. Dabei sind weder das Alter des Kindes maßgeblich, noch die Tatsache, ob ein Kindergeld Anspruch besteht.

Abwicklung der Formalitäten
Wenn Sie eine Krankenversicherung abschliessen, haben Sie die Möglichkeit, einer direkten Übermittlung zuzustimmen. Auf diese Weise werden die Daten vom Krankenversicherer automatisch an das Finanzamt überwiesen, was die Abwicklung erheblich erleichtert.