Was ist eine Preisblase?

Da Preise für Vermögenswerte auch ohne einen ersichtlichen Grund steigen können, zeigt sich der Anstieg als Triebfeder für weit verbreitete Vermutungen und Erwartungen. Hat eine Teuerung erst einmal begonnen, wie es bei Immobilien, Aktien oder Edelmetallen der Fall sein kann, setzt sich diese in der Regel fort. Hier blähen spekulative Entscheidungen über Anlagen den Preis zusätzlich auf, wodurch der Begriff Preisblase entsteht. Doch wie eine Seifenblase platzt auch die Preisblase und äußert sich in einem enormen Sturz der Werte. Eine hohe Nachfrage lässt Preise ansteigen, ohne dass hier eine reale wirtschaftliche Grundlage zur Basis dienen muss. Die ansteigenden Wünsche ohne das vorhandene Einkommen begünstigt eine Finanzierung aus Krediten, wodurch ebenfalls eine höhere Nachfrage entsteht, ohne dass mehr reales Geld zugrunde liegt.

Blasenbildung schädigt die reale Wirtschaft
Durch Finanzierungen ohne Eigenkapital erhöhen sich Nachfragen und damit einhergehend auch Preise. Als Beispiel für eine Immobilienblase wäre die jüngste Weltwirtschaftskrise der USA aus den Jahren 2007 / 2008 zu benennen. Derzeit spürt Spanien die Auswirkungen der Immobilienblase und befürchtet den Zusammenbruch der realen Wirtschaft in diesem Sektor. Wenn das Finanzierungsvolumen platzt, hat dies eine geringere Anzahl benötigter Arbeitskräfte und somit einen Anstieg der Arbeitslosigkeit, sowie weniger Kaufkraft im Land zur Folge. Die Blasenbildung selbst beginnt in Jahren, in denen ein Land Wohlstand verspürt und so auf den Kauf von Vermögenswerten setzt. Die Preispolitik passt sich dem Bedarf an, was die Schaffung von Vermögen immer kostspieliger werden und die Notwendigkeit der Kreditaufnahme ansteigen lässt. Auch ein eintretender Herdentrieb begünstigt die Blasenbildung, da immer mehr Interessenten Kredite aufnehmen und den Kauf einer Immobilie oder anderer Sachwerte realisieren zu können.

Wann sollte man über einen Ausstieg nachdenken?
Die Problematik ließe sich enddramatisieren, wäre ein rechtzeitiger Ausstieg möglich. Je größer die Unsicherheit auf den Märkten und an den Börsen ist, umso eher kaufen Großanleger Vermögenswerte auf.
Ebenso spielt eine Verknappung von Geldwerten eine wichtige Rolle in dieser Thematik. Steigen die Preise enorm an und eine wirtschaftliche Unsicherheit breitet sich aus, sollte man von einer Investition und Anlage in Sachwerten absehen und so dem gefürchteten Platzen der Blase entgehen und sein eigenes Kapital wirkungsvoll schützen.

Teure Musikinstrumente benötigen eine Spezial-Police

Es ist schön, wenn die eigenen Kinder musizieren. Bei bestimmten Musikinstrumenten z.B. einer Geige kann dies auch ganz schön teuer sein. Deshalb sollte man auch daran denken, wenn das wert­volle Instrument einmal kaputt­geht, vergessen oder gestohlen wird. Mit speziellen Versicherungen für Musik­instru­mente kann man einen Rund­umversicherungsschutz bekommen.

Versicherungsschutz zu empfehlen
Nach einem aktuellen Tarifvergleich rät Stiftung Warentest, für teure Musikinstrumente eine Extra-Police abzuschließen und so einem finanziellen Verlust bei Diebstahl, Transportschäden, Vergess­lich­keit oder anderen Beschädigungen vorzubeugen. Auch für Familien mit Kindern kann dies sinnvoll sein und sich im Schadensfall als einzig richtige Lösung erweisen.

Nur mit speziellen Versicherungen richtig abgesichert
Da die Hausratversicherung in diesem Fall nicht zahlt, auch wenn das Instrument in der eigenen Wohnung beschädigt wird, ist eine Kostenübernahme ohne zusätzliche Police ausgeschlossen. Ein Instrument im Wert von 2.000 Euro lässt sich schon ab einem Jahresbetrag von 40 – 135 Euro zum Neuwert versichern. Eine Band mit einem Equipment von 20.000 Euro Wert genießt den vollen Versicherungsschutz für 500 – 700 Euro Jahresbeitrag.

Nicht alle Gesellschaften haben diese Police in ihrem Angebot. Marktführer im Bereich Versicherung für Instrumente ist laut Stiftung Warentest die Marke Sinfonima der bekannten Mannheimer Versicherung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Warentest. Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner wünschen, stehe ich Ihnen per E-Mail ok@finanzen-top.de oder telefonisch 0621.460 84 90 zur Verfügung.

Ist die Altersvorsorge durch Minizinsen in Gefahr?

Immer neue Hiobsbotschaften um die Altersvorsorge ziehen ihre Kreise. Rentenversicherungsanbieter beklagen sich über die neue Unlust zum Sparen, die aus der niedrigen Verzinsung resultiert und die Altersvorsorge in weite Ferne rücken lässt. Da gerade Rentenversicherungen aber für einen langen Zeitraum zwischen 12 und 30 Jahren abgeschlossen werden, ist eine höhere Verzinsung nach der Stabilisierung des Marktes durchaus denkbar. Die Verzinsung einer Rentenversicherung orientiert sich am Kapitalmarktzins, was beim Sparer häufig als Schwäche angesehen wird. Gerade die vermeintliche Schwäche ist aber eine Stärke, die sich in der Sicherheit der Altersvorsorge äußert.

Diskussionen rund um die Rentenversicherung
Eine Zinserhöhung wird bei Rentenversicherungen nicht sofort beim steigenden Kapitalmarktzins, sondern erst nach einem bestimmten Zeitraum an den Kunden weitergegeben. Doch lohnt es sich auch derzeit mit niedrigen Zinsen, sich im Bereich Vorsorge zu engagieren und hierfür eine sichere Rentenversicherung zu wählen. Minizinsen und keine sichtbare Besserung auf dem Kapitalmarkt sorgt aber eher dafür, dass Sparer von kapitalbildenden Absicherungen Abstand nehmen und ihr eh kaum reichendes Geld nicht in die Altersvorsorge investieren. Früher lag die Marge der Rentenversicherung bei 3%, heute zeigt sie sich nur mit 1,5% auf.

Dynamik zahlt sich aus
Eine Rentenversicherung mit Dynamik eignet sich am besten für die Altersvorsorge und gleicht finanzielle Defizite aus. Allerdings lässt die niedrige Verzinsung durchaus eine Versorgungslücke entstehen, da die Sparer nicht mehr, sondern weniger Geld zur Verfügung haben. Durch die Minizinsen wird die Lust am Sparen eingeschränkt, obwohl die private Vorsorge für den Lebensabend in der heutigen Zeit wichtiger denn je ist. Doch können von vielen Interessierten die höheren Kosten zur Versicherung nicht aufgebracht werden, die aber nötig wären, um den Defizit durch die niedrigen Zinsen auszugleichen und eine gleich hohe Auszahlung wie vor einigen Jahren mit weniger aufgewendetem Eigenkapital zu ermöglichen und adäquat fürs Alter vorzusorgen.

Folgendes Beispiel macht die Folgen der Niedrigzinspolitik noch etwas greifbarer
Wird eine monatliche Sparrate von 100 Euro zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge über einen Zeitraum von 37 Jahren mit 4% verzinst, resultiert daraus eine Rente im Alter von 326 Euro. Ist der Zinssatz während der gesamten Ansparphase jedoch um 1% geringer, reduziert sich die Leistung um knapp 20% auf 263 Euro. Minizinsen führen zu einem sinkenden Anreiz für das Sparen und Vorsorgen. Die Menschen müssten eigentlich heute mehr als bisher vorsorgen, damit Sie ihren Lebensstandard im Alter sichern können.

Besonderheiten bei Betriebsneugründungen beim Krankentagegeld

Das Krankentagegeld ist eine wichtige Ergänzung für Selbstständige und Freiberufler, denn sie müssen ihren Verdienstausfall bei Krankheit in voller Höhe absichern. Der Nachweis über die Krankentagegeldhöhe wird über das erzielte Nettoeinkommen im Vorjahr geführt. Bei Betriebsneugründungen und bei erst kurzer Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit kann ein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate jedoch nicht belegt werden. Dennoch ist ab der Leistungsstufe 15. Tag maximal ein Tagessatz bis zum 1,3 fachen des Höchstkrankengeldes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 120 EUR (Stand 2013) möglich.

Fristen beachten, wenn sich das Einkommen ändert!
Das versicherte Tagegeld ist bei Abschluss eher eine Prognose. Man sollte also rechtzeitig vor Ablauf des ersten vollen Kalenderjahres prüfen, ob der versicherte Tagessatz mit den erwirtschafteten Einkünften aus seiner selbstständigen Tätigkeit übereinstimmt oder Anpassungsbedarf besteht. Ebenfalls ist ein Blick in die Leistungszusagen des privaten Krankenversicherers zu empfehlen, denn es gibt erhebliche Unterschiede unter den einzelnen Gesellschaften. Ein Leistungsvergleich ist hier ratsam.

Das Einkommen erhöht sich
Hat sich das Nettoeinkommen erhöht, kann man eine bedarfsgerechte Anpassung seines Krankentagegeldes ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten beantragen. Der Antrag muss spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Änderung seines Nettoeinkommens gestellt werden. Auch gilt es die Vertragsbedingungen vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, den die Gesellschaften unterscheiden sich wieder in den Leistungszusagen.

Ein Beispiel:

01.09.2012: 31.12.2013: 28.02.2014:
Neugründung des Betriebes und Versicherungsbeginn Ende des ersten vollen Kalenderjahres und ein Einkommensanstieg Letzte Frist für eine Erhöhung zum 01.01. oder 01.02.2014 ohne Risikoprüfung.

Hinweis:
In der Praxis liegt zu dem Termin 28.02.2014 häufig noch keine Einkommensteuererklärung vor. Hier sollte man sich vom Steuerberater eine Bestätigung über die zu erwartenden Angaben in der Einkommensteuererklärung erstellen lassen. Diese muss das Datum der Erstellung sowie einen Stempel und die Unterschrift des Steuerberaters enthalten.

Mögliche Nachweise bei einer Einkommenserhöhung

  • aktuelle Einkommensteuererklärung und Kopie des Einkommensteuerbescheides des Vorjahrs
    oder
  • durch Steuerberater erstellte betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) auf den jeweiligen 31.12. der letzten beiden Jahre
    oder
  • durch Steuerberater erstellte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der letzten beiden Jahre

Das Einkommen vermindert sich
Ist das Nettoeinkommen gesunken, muss man sich unverzüglich beim Versicherer melden, damit der Versicherungsschutz entsprechend reduziert werden kann. Wird dies nicht gemacht, so muss man im Leistungsfall mit einer Leistungsminderung rechnen und hat in der Zwischenzeit zu viel Beitrag bezahlt.

Rauchmelder werden nach und nach zur nationalen Pflicht

Seit dem 1. Januar 2013 gilt in Bayern eine Rauchmelderpflicht, Nordrhein-Westfalen folgte zum 1. April 2013 und Baden-Württemberg zum 10.Juli 2013. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen lassen noch auf sich warten. In Deutschland sterben rund 500 Menschen pro Jahr bei Bränden. Etwa 350 davon verunglücken nachts im Schlaf. Dabei sind es in 95 % der Fälle nicht die Flammen selbst, die zum Tod führen, sondern die giftigen Rauchgase. Während des Schlafes ist der Geruchssinn des Menschen nicht aktiv – das Gehör allerdings schon.

In welchem Bundesländern ist der Rauchmelder Pflicht
Daher haben bereits elf Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume eingeführt. Neben Bayern zählen hierzu Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten, können Sie auf der Internetseite Rauchmelder retten Leben nachlesen.

Hausrat- und Gebäudeversicherer können Leistungen kürzen
Bei einem Brand mit Personenschaden sind in den meisten Fällen Ermittlungsbehörden mit der Aufklärung befasst. Stellt sich heraus, dass kein Rauchwarnmelder vorhanden war und dass dies nachweislich zu einer Vergrößerung des Schadens am Gebäude oder Hausrat geführt hat, können Hausrat- und Gebäudeversicherer die Versicherungsleistung kürzen. Es bleibt jedoch immer eine Einzelfall-Entscheidung, in welcher Form und in welcher Höhe Abzüge vorgenommen werden.

Wo bekommt man die Rauchmelder und wo werden Sie am besten angebracht
Die kleinen Lebensretter gibt es in jedem Baumarkt. Zu empfehlen sind genormte Produkte mit VdS-Zeichen oder dem „0″-Zeichen für Geräte, die deutlich langlebiger sind. Die Rauchmelder sollten in den Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren mindestens installiert werden. Der Hersteller von Rauchmeldern, die Firma Gira aus Radevormwald, zeigt auf seiner Internetseite gut nachvollziehbare Installationshinweise. Mit dem folgenden Link können Sie die Seite aufrufen:

https://www.gira.com/gebaeudetechnik/anwendungsbeispiele/rauchmelder/installationshinweise.html

Weitere interessante Informationen rund um das Thema Rauchmelder finden Sie im Forum von Brandrauchprävention e.V.unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Rauchmelder sind klein und unscheinbar. Sie kosten kein Vermögen und können Leben retten!

Welche Versicherung zahlt bei Gewitterschäden

Im Sommer richten Hitzegewitter regelmäßig zahlreiche Schäden an. Es gibt zertrümmerte Autoscheiben, zerstörte Hausdächer, umgestürzte Bäume oder überflutete Keller. Hier finden Sie einen kleinen Wegweiser, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt und wo das Risiko für Sturm– und Hagelschäden am größten ist.

Für Schäden gibt es mehrere Ursachen
Wenn durch heftige Gewitter schwere Schäden entstehen, gibt es dafür verschiedene Ursachen. Durch Stürme können Bäume entwurzeln oder Äste abbrechen, was eine Gefahr für Autos und Häuser ist. Hagelkörner zerbeulen das Autoblech, treffen auf Fassaden oder Glasscheiben und beschädigen diese. Durch Blitze werden Überspannungsschäden an Elektrogeräten verursacht. Bei Sturmschäden ist zu beachten, dass die Windgeschwindigkeit mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeiten ab 62 km/h) betragen muss. Wenn man sich über die Windstärke unsicher ist, kann man beim Wetteramt nachfragen.

Es gibt keine Sicherheit, dass man von solchen Unwettern verschont wird. Gegen die finanziellen Folgen solcher Schäden kann man sich versichern und je nachdem was beschädigt wurde, leisten unterschiedliche Versicherungen – ein Überblick: 

 Was wurde beschädigt?  Welche Versicherung leistet?
 Autos Hagel-, Blitz- und Sturmschäden übernimmt die Teilkaskoversicherung. Wenn die Scheiben kaputt sind oder das Blech verbeult ist, werden die Reparaturkosten in voller Höhe, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes erstattet. Die Schäden am Auto, welche durch ein Unwetter entstanden sind, sollten vom Fahrzeughalter mit einer Kamera dokumentiert werden. Die Schadenmeldung sollte innerhalb einer Woche beim Versicherer vorgenommen werden. Es gibt keine Rabattrückstufung und die Reparaturkosten dürfen den Zeitwert nicht übersteigen. Dann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden und es wird der Zeitwert für die Ersatzbeschaffung erstattet.
 Gebäude und Hausrat Egal ob Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Zerstörungen durch Hagelkörner: Wenn das Haus oder die Wohnung durch Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Hagelkörner in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schäden. Bei einer Überschwemmungen oder Rückstau durch Starkregen, ist für den Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung notwendig.
 Feld und Ernte Gegen Hagelschäden können Landwirte oder Winzer ihre Felder und Weinlagen versichern. Fast acht Millionen Hektar sind so vor dem finanziellen Risiko eines Ertragsausfalls geschützt, was in etwa der Größe von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammen entspricht. Im Jahr 2012 zahlten die Hagelversicherer 110 Millionen Euro für Ertragsausfälle aus – ein Betrag, den die versicherten Landwirte und Winzer auch in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich erhalten haben. In den Jahren 2008, 2009 und 2011 waren es sogar 150 Millionen Euro pro Jahr.
  Quelle: GDV

Schäden im Winter durch Sturm und im Sommer durch Hagel
Sturm und Hagel treten saisonal sehr unterschiedlich auf. Im Winter verursachen vor allem Stürme schwere Schäden und im Sommer treten die schweren Schäden vermehrt durch Hagelereignisse auf. Unabhängig von der Jahreszeit kann man auf der Deutschlandkarte des GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. erkennen, in welchen Regionen Stürme und Hagelschauer statistisch gesehen am häufigsten auftauchen. Hier sollte man seinen Versicherungsschutz ausreichend gestalten.

 GDV-Risikozonen-Sturm-Hagel-Infografik

 

Neues Gesetz erlässt Nichtversicherten den „Strafbeitrag“

Am 01.08.2013 trat das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch die private Krankenversicherung (PKV). In bestimmten Fällen „soll“ es in der GKV zum Erlass von Beitragsschulden führen. Darüber hinaus werden die Säumniszuschläge der GKV von ehemals 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt und in der PKV wird ein Notlagentarif für säumige Beitragszahler eingeführt.

Für die private Krankenversicherung hat dies folgende Bedeutung
Bisher mussten Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind und trotz bestehender Versicherungspflicht in der PKV (seit dem 1.1.2009) noch keinen Vertrag abgeschlossen hatten, einen einmaligen Prämienzuschlag (auch Strafbeitrag genannt) zahlen. Dieser orientierte sich an der Höhe des nicht gezahlten Beitrags und der Dauer der „Nichtversicherung“. Nun wird denjenigen, die bis zum 31.12.2013 einen Krankenversicherungsvertrag abschließen, dieser Strafbeitrag erlassen. Wer sich allerdings bereits nach einer Versicherungslücke wieder um einen Vertrag bemüht und einen Strafbeitrag gezahlt hat, geht scheinbar „leer“ aus. Denn zurück gibt’s eher nichts. Gerechtigkeit sieht anders aus und es kann sinnvoll sein, noch etwas zu beobachten, ob es dabei bleibt.

Einführung eines Notlagentarif für säumige PKV-Versicherte
Von allen PKV-Unternehmen wird ein neuer Notlagentarif für säumige Versicherte eingeführt. Seit 2009 werden Beitragsschuldner nach 12 Monaten Rückstand in den damals eingeführten Basistarif überführt, was oft zunächst zu noch höheren Beiträgen und Schulden führte. Die Betroffenen sollen in Zukunft und auch rückwirkend in den deutlich günstigeren Notlagentarif umgestellt werden, um den Abbau von Beitragsschulden und die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif zu erleichtern und zu stärken. Der Notlagentarif soll einen reduzierten Leistungsumfang beinhalten, in dem vor allem die Akutversorgung sichergestellt wird. Die Umstellung erfolgt nach Abschluss eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens.

Der bestehende Vertrag ruht währenddessen. Sind alle rückständigen Prämienanteile einschließlich der Säumniszuschläge und der Beitreibungskosten gezahlt, wird der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats im Ursprungstarif fortgesetzt.

Leistungen des Notlagentarifs:
Der Notlagentarif sieht im Wesentlichen nur Leistungen bei akuter Erkrankung und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vor.

Beiträge des Notlagentarifs:
Die Prämie des Notlagentarifs fällt voraussichtlich im Vergleich zu den bisherigen Prämien niedriger aus. Dies wird insbesondere dadurch möglich, weil keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Vorhandene Alterungsrückstellungen werden auch zur Beitragsreduzierung verwendet. Beitragsschuldner werden somit vor weiterer Überschuldung geschützt und sind somit eher in der Lage, Ihre Beitragsschulden auszugleichen. Dies führt unter dem Strich zu einer deutlichen Entlastung der Versicherungsgemeinschaft.

Versicherte, die sich bereits im Ruhen der Leistung befinden
Das neue ,,Notlagentarif-Gesetz“ hat vielfältige Auswirkungen, so dass Details für die praktische Umsetzung zum größten Teil noch zu klären sind. Personen die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes in Leistungsruhe befinden, gelten ab Beginn dieser Leistungsruhe rückwirkend im Notlagentarif versichert, wenn der Tarifbeitrag des Notlagentarifs niedriger ist und der Rückwirkung nicht widersprochen wird. Für diese Personen wird rückwirkend ab Beginn der Leistungsruhe die Beitragsschuld auf das Beitragsniveau des Notlagentarifs abgesenkt.

Weitere Informationen sowie ein paar nützliche Fallbeispiele finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

Kapitalanlagen für die Altersvorsorge

Wie der irische Nobelpreisträger und Schriftsteller George Bernard Shaw hätte feststellte, geht sparen immer mit einem Handel einher. Doch handelt man nicht mit anderen Menschen, sondern schließt einen Handel für seine Zukunft und sorgt dafür, das man den Lebensabend ohne finanzielle Einbußen beschließen kann. Bei George Bernard Shaw hätte war diese Aussage nicht nur eine These, da er selbst im Wohlstand 94 Jahre alt wurde. Auch in der heutigen Zeit ist sparen wichtig und bekommt sogar noch größere Bedeutung, da die staatliche Rente zur Altersvorsorge nicht ausreicht und eine private Vorsorge die einzige Chance ist, der Altersarmut zu entgehen und den wohlverdienten Ruhestand im Wohlstand zu genießen.

Mehr aus dem eigenen Geld machen
Damit der Handel gelingt und das Geld, welches man für den Ruhestand ansparen möchte auch Zinsen bringt, benötigt man starke Handelspartner. Ob im eigentlichen Sinne von Sparen, wie beispielsweise mit einem Sparbuch oder einem Banksparplan, aber auch mit nutzungsgebundener Vorsorge, wie etwa einer privaten Rente oder einem Bausparvertrag, aber auch mit dem Kauf von Immobilien oder der Anlage in Sachwerte, kann jeder für den Lebensabend vorsorgen und auch mit geringem Einkommen eine Möglichkeit zum gewinnbringenden Sparen nutzen. Damit Sie wirklich sicher und rentabel sparen oder anlegen, sollten Sie das magische Dreieck kennen. Dieses setzt sich aus Rentabilität, also dem Wertzuwachs, der Sicherheit und Verfügbarkeit des Geldes zusammen. Welche Sparform Sie wählen, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen an das magische Dreieck ab und kann obendrein gezielt zu Ihrer Risikobereitschaft gewählt werden. An der Börse oder bei Investitionen in Fonds können Sie hohe Rendite erzielen, gehen aber auch ein höheres Risiko ein als mit einem Sparbuch oder Tagesgeld, über das Sie jederzeit verfügen, dafür aber nur niedrige Zinsen erhalten können.

Mit entsprechender Vorsorge wird der Ruhestand lebenswert
Bei allen Produkten zur gezielten Altersvorsorge, vereinbaren Sie einen Termin zur Auszahlung. Pünktlich zum Ruhestand erhalten Sie das Geld aus einer Lebens- oder Rentenversicherung, sowie aus dem auf diesen Zeitpunkt festgelegten Sparplan. Sie können sich in dem Fall für Einmalzahlungen, oder auch für eine monatliche Ausschüttung der vereinbarten Summe inklusive der Zinsen entscheiden. Sollten Sie eine Einmalzahlung veranlassen, spielt auch die weitere Verwaltung des Geldes eine wichtige Rolle. Wollen Sie bis zum Lebensende eine garantierte Sicherheit auf eine monatliche Rente, sind Sie mit einer Leibrentenversicherung gut beraten. Für alle Wünsche und Vorstellungen gibt es den passenden Sparplan, mit dem die Lebensqualität im Rentenalter problemlos erhalten bleibt.

Was ist eine Insolvenz?

In den Nachrichten wird öfters von einer Insolvenz geredet, oftmals in Verbindung mit großen Unternehmen. Doch was bedeutet Insolvenz eigentlich genau?
Wenn eine Firma über einen längeren Zeitraum kein Geld mehr hat, dann hat es die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Laut des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands gibt es in diesem Bereich jedoch folgende Regel: Wer seine aktuellen Zahlungsverpflichtungen, nicht innerhalb der nächsten 3 Wochen mindestens zu 90 Prozent begleichen kann, der gilt als zahlungsunfähig und hat daher die Möglichkeit eine Insolvenz zu beantragen.

Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Zusätzlich dazu muss dieser Antrag auch gestellt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung droht und in Zukunft keine Besserung eintreten wird. Aber nicht nur Unternehmen können eine Insolvenz beantragen auch Schuldner haben die Möglichkeit eine Privatinsolvenz zu beantragen. Wenn dann der Antrag gestellt wurde dann übernimmt in der Regel ein Insolvenzverwalter die Führung aller unternehmerischen Tätigkeiten. Die Geschäftsführung darf auf diese Entscheidungen somit keinen Einfluss mehr nehmen. Manchmal besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden kann.

Betrieb kann auch weiterhin den Prozess beaufsichtigen
Der Betrieb behält in diesem Fall weiterhin die Kontrolle, allerdings übernimmt ein Sachverwalter die Beaufsichtigung des Prozesses. Die Arbeit des Insolvenzverwalters übernehmen in der Regel Rechtsanwälte. Aber auch Buchhalter und Betriebswirte können für diese Aufgabe eingesetzt werden. Die örtlichen Amtsgerichte sind für den kompletten Ablauf zuständig. Diese werden in diesem Fall als Insolvenzgerichte bezeichnet. Den bestellten Verwalter des Amtsgerichtes werden dann bestimmte Vollmachten eingeräumt, so zum Beispiel die Kontogewalt.

Die Aufgaben des Insolvenzverwalters
Deren Aufhabe besteht auch darin, Vermögen zu sichten und die Bücher und Forderungen der Gläubiger an das Unternehmen oder die Firma zu überprüfen. Wenn allerdings nicht ausreichend Werte gefunden werden, damit die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können, dann endet es unverzüglich.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass sich der Verwalter mit Abstimmung der Gläubiger um ein Sanierungskonzept kümmert oder Investoren sucht. Das Ziel des Insolvenzverfahrens besteht immer darin, die Gläubiger zu befriedigen. Und zwar indem der Erlös verteilt wird oder das Vermögen verwertet wird. Natürlich wird auch immer die Fortführung des Unternehmens geprüft, damit Jobs erhalten bleiben können. Meist endet ein Insolvenzverfahren in dem der vorhandene Besitz unter den Hammer kommt und die Firma aufgelöst wird.

Wie schützt eine Hausratversicherung die Arbeit im Home-Office

Durch das Internet und die daraus entstandene Mobilität, wird das Arbeiten von Zuhause immer einfacher und immer beliebter. Dies gilt nicht nur für Selbstständige, die so Geld für externe Büroräumlichkeiten sparen, sondern auch Angestellte, die immer mehr per „Home-Office“ ihre Aufgaben in den privaten Räumlichkeiten erledigen. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für diesen beruflich genutzten Bereich aus. Wie und was ist innerhalb der Hausratversicherung abgesichert?  

Welcher Versicherungsschutz besteht für Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, welche der beruflichen oder der gewerblichen Tätigkeit dienen, sind nach den üblichen Bedingungen bei Hausratversicherungen wie sonstiger Hausrat anzusehen, wenn sie in einer ganz normalen Wohnung oder einem normalen Haus untergebracht sind. Ein Arzt der seinen Notarzt-Koffer oder eine mobile Kosmetikerin die ihr Maniküre-Set darin unterbringt, gehören zum Hausrat dazu. 

Bei Handels- oder Vorführware unbedingt die Versicherungsbedingungen prüfen
Bei älteren Versicherungsbedingungen der Hausratversicherer ist Handels- oder Vorführware (z.B. Produkte einer Tupperware-Beraterin oder die Musterkollektion eines Handelsvertreters) meist ausgeschlossen. Bei neueren Versicherungsbedingungen für Hausratversicherungen sind manchmal Handelsware und Musterkollektionen mitversichert. Es sollten jedoch Entschädigungsgrenzen beachtet werden. Je nach Wert einer der Handels- oder Vorführware,  sollte über eine eigenständige Musterkollektionsversicherung nachgedacht werden. Hier sind die Rahmenbedingungen klarer geregelt.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Arbeitsecke oder Arbeitszimmer
Die Arbeitsecke z.B. im Schlafzimmer oder Flur wird wie die anderen Einrichtungsgegenstände behandelt. Ist in der Wohnung oder dem Haus ein separater Raum der ausschließlich beruflich genutzt wird (Arbeitszimmer oder Geschäftsraum), so sind bei älteren Hausratverträgen die Sachen darin oftmals nicht im Versicherungsschutz enthalten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist auch hier zu empfehlen. Abhilfe kann hier mit dem Abschluss einer so genannten Geschäftsinhaltsversicherung vorgenommen werden, bei der neben Arbeitsgeräten auch Einrichtung sowie Vorräte und Waren abgedeckt sind. Es kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit eingeschlossen werden, so dass im Ernstfall eine Entschädigung der entgangenen Einnahmen erfolgt. 

Welche Definition gilt bei den Hausratversicherern für ein Arbeitszimmer
Die verschiedenen Hausratversicherer regeln sehr unterschiedlich, wann ein Arbeitszimmer oder Geschäftsraum noch als „Versicherungsort“ mit Versicherungsschutz gilt und wann nicht. Liegt z.B. ein separater Eingang vor oder es gibt Publikumsverkehr, kann dies zum Ausschluss führen. Mit einer Risikoanalyse kann man Unklarheiten beseitigen oder mit dem Versicherer besprechen, ob der „Versicherungsort“ mitversichert ist oder mitversichert werden kann.