In den Nachrichten wird öfters von einer Insolvenz geredet, oftmals in Verbindung mit großen Unternehmen. Doch was bedeutet Insolvenz eigentlich genau?
Wenn eine Firma über einen längeren Zeitraum kein Geld mehr hat, dann hat es die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Laut des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands gibt es in diesem Bereich jedoch folgende Regel: Wer seine aktuellen Zahlungsverpflichtungen, nicht innerhalb der nächsten 3 Wochen mindestens zu 90 Prozent begleichen kann, der gilt als zahlungsunfähig und hat daher die Möglichkeit eine Insolvenz zu beantragen.
Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Zusätzlich dazu muss dieser Antrag auch gestellt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung droht und in Zukunft keine Besserung eintreten wird. Aber nicht nur Unternehmen können eine Insolvenz beantragen auch Schuldner haben die Möglichkeit eine Privatinsolvenz zu beantragen. Wenn dann der Antrag gestellt wurde dann übernimmt in der Regel ein Insolvenzverwalter die Führung aller unternehmerischen Tätigkeiten. Die Geschäftsführung darf auf diese Entscheidungen somit keinen Einfluss mehr nehmen. Manchmal besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden kann.
Betrieb kann auch weiterhin den Prozess beaufsichtigen
Der Betrieb behält in diesem Fall weiterhin die Kontrolle, allerdings übernimmt ein Sachverwalter die Beaufsichtigung des Prozesses. Die Arbeit des Insolvenzverwalters übernehmen in der Regel Rechtsanwälte. Aber auch Buchhalter und Betriebswirte können für diese Aufgabe eingesetzt werden. Die örtlichen Amtsgerichte sind für den kompletten Ablauf zuständig. Diese werden in diesem Fall als Insolvenzgerichte bezeichnet. Den bestellten Verwalter des Amtsgerichtes werden dann bestimmte Vollmachten eingeräumt, so zum Beispiel die Kontogewalt.
Die Aufgaben des Insolvenzverwalters
Deren Aufhabe besteht auch darin, Vermögen zu sichten und die Bücher und Forderungen der Gläubiger an das Unternehmen oder die Firma zu überprüfen. Wenn allerdings nicht ausreichend Werte gefunden werden, damit die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können, dann endet es unverzüglich.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass sich der Verwalter mit Abstimmung der Gläubiger um ein Sanierungskonzept kümmert oder Investoren sucht. Das Ziel des Insolvenzverfahrens besteht immer darin, die Gläubiger zu befriedigen. Und zwar indem der Erlös verteilt wird oder das Vermögen verwertet wird. Natürlich wird auch immer die Fortführung des Unternehmens geprüft, damit Jobs erhalten bleiben können. Meist endet ein Insolvenzverfahren in dem der vorhandene Besitz unter den Hammer kommt und die Firma aufgelöst wird.