Das aktuelle Vorsorge-Handbuch

Buchtipp

Checklisten, Musterformulare, wichtige Informationen und Anleitungen rund um die sachkundige Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall bietet das überarbeitete Handbuch „Das aktuelle Vorsorge-Handbuch“ aus dem Walhalla Fachverlag in Regensburg. Das Handbuch hilft Betroffenen sowie ihren Angehörigen und Freunden Schritt für Schritt, unerwartete Lebenssituationen bereits im Vorfeld durchzuspielen, zu überdenken und zu meistern.

Kurzinfo zum Buch
Zahlreiche Checklisten, Anleitungen und Musterformulare machen es Ihnen leicht, Ihre persönliche Vorsorge zu planen und zu organisieren. Berücksichtigt sind alle wichtigen Lebensbereiche – Familie, Wohnen, Finanzielles, Gesundheit, Todesfall.

  • Mit den praktischen Vordrucken alles Wichtige ordnen und dokumentieren.
  • Erforderliche Maßnahmen im Krankheits-, Betreuungs- und Todesfall zuverlässig festlegen
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verbindlich und rechtssicher formulieren.

Mit diesem Handbuch helfen Sie Ihren Angehörigen und Freunden, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln.

Mehr über das Buch

Rentenlücke ganz einfach und schnell errechnen

Rentenbescheid

Ab sofort können Verbraucher im Internet ihre finanzielle Versorgungslücke im Alter ausrechnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu seinen Rentenrechner aktualisiert. Mit vier einfachen Schritten will der GDV seinen Besuchern der Internetseite helfen, die eigenen Versorgungslücken für Ruhestand und Invaliditätsfall zu berechnen.

In 15 Minuten die Versorgungslücken selbst ermitteln
Die Eingabe der Daten dauert ca. 15 Minuten. Mit den Ergebnissen aus der Berechnung können Verbraucher erkennen, wie sich Ihre finanzielle Situation darstellt und zeigt auf, ob die private Altersvorsorge dafür ausreicht, den eventuellen Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.
Nach Eingabe von dem Geburtsjahr und dem Bruttoeinkommen müssen die Rentenrechnernutzer ihre persönlichen Versorgungsziele definieren. Für die Altersversorgung wird eine Auswahl zwischen 50 und 95 Prozent vorgegeben und für die Versorgung im Invaliditätsfall zwischen 40 und 70 Prozent.

Private und gesetzliche Ansprüche auf einen Blick
Nutzer können neben Ihrer Versorgung im Rentenalter, auch ihre monatliche Rente im Fall einer möglichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ermitteln. Dazu benötigt man als Nutzer lediglich die gesetzliche Renteninformation und die jährlichen Standmitteilungen zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, soweit sie vorhanden sind. In dem neuen Rentenrechner werden auch die Unisex-Tarife berücksichtigt, die seit dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge gelten. Es werden das Brutto-Einkommen und die Versorgungsziele entsprechend hochgerechnet und die gesetzlichen Rentenansprüche entsprechend angepasst, was bei der privaten Versorgung nicht erfolgt.

Auswirkung der Inflation und Invalidität wird dargestellt
In einer zweiten Übersicht wird die Auswirkung der Inflation und der Invalidität berechnet. Es wird mit einer fest vorgegeben Inflationsrate von 1,5 Prozent gerechnet. Dadurch bekommt man als Beispiel einen Rentenanspruch berechnet, der den Kaufkraftverlust im Rentenalter berücksichtigt. Auch die Versorgungslücke bei Invalidität wird in der Berechnung der Analyse darstellt. Dazu wird dem aktuellen Bruttoeinkommen die Summe der Versorgungsansprüche gegenüber gestellt. Als Hilfestellung zur Definition der Versorgungsziele informiert der GDV dazu: „Bitte beachten Sie, dass auch die Leistungen im Alter und im Invaliditätsfall teilweise steuerpflichtig sowie kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein können!“ Wie sich das für den Verbraucher konkret auswirkt, wird nicht berechnet.

Nehmen Sie fachkundige Beratung in Anspruch
Eine Beratung soll der Rentenrechner des GDV erklärtermaßen nicht sein. Der Rechner soll ein Stück weit dazu beitragen, die individuelle Notwendigkeit von Altersvorsorge aufzudecken und so den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und die Aktualität der mit dem Rentenrechner berechneten Ergebnisse lehnt der GDV ab. Den Nutzern des Rentenrechners wird deshalb geraten, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn die Planung der eigenen Altersvorsorge ist hochkomplex und eine höchst individuelle Angelegenheit.

Rentenrechner GDV
Den Rentenrechner finden Sie auf der GDV-Internetseite unter dem Link:
http://www.gdv.de/rentenrechner

Sie möchten individuell beraten werden, dann nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular.

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    Gefahren durch Blitz- und Überspannungsschäden steigen

    Gewitter

    Viele Haushalte sind auf die häufiger auftretenden Gewitter in der Folge des Klimawandels weder technisch, noch durch einen ausreichenden Versicherungsschutz ausreichend auf die entstehenden Schäden vorbereitet. In den letzten Wochen verging kaum ein Tag, an dem nicht kurze, aber heftige Gewitter über den Himmel gezogen sind. Die Gewitterfronten gehen einher mit Blitz und Donner, Starkregen und Hagelschlag. Es sind teilweise Wohnhäuser und Scheunen durch Blitzeinschläge in Brand geraten und zerstört worden.

    Auf einen äußeren Blitzschutz achten
    Viele wissen, dass es gegen Blitze den Blitzableiter gibt. Laut dem Verband der Elektrotechnik und Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), ist jedoch nur jedes dritte Wohngebäude mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet. Denn der Blitzschutz ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier ist Eigeninitiative zur Vorbeugung angesagt. Besonders wenn man wie es heute üblich ist, viel und teure Elektronik im Haus hat. Es gibt erste Versicherungsunternehmen die nur für einen Blitzschaden aufkommen, wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist. Dies kann zur Auflage gemacht werden, wenn z.B. besonders viel oder besonders teure Elektronik zum Hausrat gehören und in der Region die Schadenhäufigkeit überproportional gestiegen ist.

    Wie oft treten Blitze auf
    Es werden in Deutschland jedes Jahr ca. 1,3 Millionen Blitze registriert. Es entstehen bis zu 300.000 Grad Celsius, wenn ein Blitz in ein Gebäude einschlägt. Dann werden in Millisekunden die Dacheindeckung und die Dachunterkonstruktion erhitzt und das Material „explodiert“ dabei förmlich. Durch die Klimaerwärmung rechnen die Versicherer in der Zukunft mit einem Anstieg der Blitzschäden. Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab es im Jahr 2012 rund 410.000 versicherte Schäden durch Blitze und Überspannung. Dies waren im Vergleich zum Jahr 2011 30.000 Schäden weniger. Der Rückgang bei der Schadenhäufigkeit spiegelt sich jedoch nicht in den ausgezahlten Schadensummen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherer wieder. Es wurde mit 330 Millionen Euro im Jahr 2012 genau so eine Schadensumme wie im Jahr 2011 erreicht.

    Die Schadensummen steigen
    Aus der GDV-Statistik geht hervor, dass durch Blitze und Überspannung verursachte Einzelschäden immer teurer werden. So gab es im Jahr 2006 mit 550.000 Schäden eine Schadensumme von 340 Millionen Euro, die beglichen werden musste. Bis zum Jahr 2012 sind die Schadensummen für einen durchschnittlichen Blitzschaden um 30 Prozent gestiegen. Dies liegt sowohl an der Vielzahl, als auch an der Hochwertigkeit der elektronischen Geräte in den deutschen Haushalten.

    Welche Regionen sind besonders gefährdet
    Die Regionen in Süd- und Südostdeutschland sind besonders blitzgefährdet. Auch wenn ein Blitzableiter am Gebäude nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, ist dieser aber empfehlenswert. Um die Elektroinstallation und die elektrischen Geräte im Gebäude zu schützen, sind zusätzlich zu einem Blitzableiter sogenannte Feinschutzgeräte notwendig, welche sich in der Elektroverteilung vor den zu schützenden Geräten befinden müssen. Bauherren sollten beim Bau des Hauses eine Blitzschutzanlage gleich mit anbringen lassen, denn eine Nachrüstung ist meist mit ca. 2.500 EUR teurer. Weiterhin sollten Hausbesitzer darauf achten, ihre Schutzvorrichtung alle 5 Jahre vom Fachmann warten und prüfen zu lassen. Auf jeden Fall gehört in jede Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Versicherung gegen Überspannungsschäden. Besonders in älteren Versicherungsverträgen fehlt dieser Schutz häufig. Viele glauben versichert zu sein, weil Blitzschlag zu den versicherten Gefahren gehört. Wenn jedoch nicht noch zusätzlich die Überspannungsschäden durch indirekte Folgen eines Blitzschlags mitversichert sind, kommt es im Schadenfall zu keiner Entschädigung.

    Blitzdichtekarte 2012Quelle: GDV

    weitere Informationsquellen
    BLIDS – der Blitz Informationsdienst von Siemens
    VDE – So können Sie sich vor Blitzen schützen

    Soll ich nach dem BGH-Urteil meine Lebensversicherung kündigen?

    unter die lupe nehmen

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden und so den einfachen Ausweg aus einer unliebsamen Lebensversicherung verwehrt. Der Kläger zog vor den Bundesgerichtshof und wollte den im Jahre 1998 abgeschlossenen Vertrag rückwirkend als unwirksam erklären lassen. Der Kläger schloss eine der bis 2007 üblichen Lebensversicherungen ab und wurde erst nach dem Vertragsabschluss über Vertragsdetails informiert. Der Kläger forderte aufgrund der verspäteten Aufklärung die Unwirksamkeit des Vertrages. Der BGH lehnte die Klage ab und versperrt so Millionen von Deutschen den Weg zu einer Rückabwicklung der Lebensversicherungen. Zahlreiche Deutsche verfügen über eine Lebensversicherung, die monatlich das Nettoeinkommen verringert und im Gegenzug immer weniger Renditen erwirtschaftet. Ist es sinnvoll für Sie, die bestehenden Lebensversicherungen zu kündigen oder sind diese entgegen ihrem Ruf eine sinnvolle Investition?

    Soll ich der negativen Presse über Lebensversicherungen Glauben schenken und die bestehende Lebensversicherung kündigen?
    Durch die anhaltende Niedrigzinsphase erlebten die Lebensversicherungen in den vergangenen Jahren einen schleichenden Renditeabstieg. Noch bis zum Jahr 2000 konnten die Versicherungen Ihren Kunden 4 Prozent Zinsen pro Jahr garantieren. Nach der gültigen Reform bleiben lediglich 1,25 Prozent. Die Lebensversicherung verliert ihre Attraktivität zudem durch die Besteuerung der Kapitalerträge und die neu beschlossene geringe Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven.
    Da man den Vertragswert auf den ersten Blick gar nicht richtig erkennen kann, ist davon abzuraten, Verträge voreilig zu kündigen. In manchen Fällen beträgt der Rückkaufwert einer gekündigten Kapitallebensversicherung nur die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Durch eine Kündigung würde man hier Verluste erleiden.

    Wie finde ich heraus, ob mein Vertrag schlecht oder gut ist?
    Kunden sind gut beraten, wenn sie sich die Gesamtrendite anhand der garantierten Ablaufleistung ausrechnen lassen. Unabhängige Berater und Verbraucherstellen bieten diese Serviceleistung an. Dabei entspricht die garantierte Ablaufleistung dem Betrag, der am Vertragsende garantiert ausgezahlt wird. Dieser Wert ist in der Standmitteilung aufgeführt, die Versicherte jedes Jahr seitens der Versicherung erhalten. Um den Wert der Lebensversicherung einzuschätzen, ist diese Größe der entscheidende Faktor. Lebensversicherungen die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen worden sind, werden auch heute den garantierten Zins erwirtschaften. Ist der Altvertrag kontinuierlich bespart worden, so unterliegen die Erträge auch weiterhin der Steuerfreiheit. Liegt eine solche Versicherung vor, so ist es in den meisten Fällen sinnvoll, den Vertrag nicht zu kündigen.

    Ist es möglich, dass eine Versicherung pleite geht?
    Es wird für die Versicherer in Zeiten niedriger Zinsen immer schwerer, die ehemals hohen Renditeversprechen zu erfüllen. Im schlimmsten Fall kann ein Versicherer dadurch pleitegehen. Niemand sollte jedoch aufgrund dieser Möglichkeit eine Lebensversicherung kündigen. Die Bafin hat erst kürzlich die Krisenanfälligkeit der Versicherungskonzerne geprüft und alle Lebensversicherungen haben diesen Krisentest bestanden. Auch in der Vergangenheit gab es schon Lebensversicherer, die wirtschaftlich nicht mehr auf gesunden Füssen standen. Diese wurden dann mit anderen Lebensversicherern fusioniert oder wie im Fall der Mannheimer Versicherung, in eine von der Versicherungswirtschaft getragene Auffanggesellschaft eingebracht.

    Ist die Lebensversicherung eine Absicherung für die hinterbliebene Familie?
    Die meisten Kunden nutzen die Lebensversicherung als Spareinlage. Um das Todesfallrisiko abzusichern, ist eine Risikolebensversicherung zu empfehlen, denn im Falle des Ablebens der versicherten Person wird ein festgelegter Betrag an die Hinterbliebenen auszahlt. Diese Versicherung ist viel günstiger im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung. Um die Familie abzusichern, muss also keine Lebensversicherung bestehen bleiben. Es sollte sowieso immer darauf geachtet werden, die Risikoabsicherung vom Sparvorgang zu trennen.

    Wohin mit dem Geld, wenn ich meine Lebensversicherung auf jeden Fall kündigen möchte?
    Der Mangel an Alternativen ist derzeit der beste Grund eine Lebensversicherung nicht aufzulösen. Eine Kündigung des laufenden Vertrages dürfte nicht sehr lohnend sein, wenn der ausgezahlte Betrag auf das Girokonto, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto fließen soll. Soll der Vertrag aber in jedem Fall gekündigt werden, so steht man vor der Entscheidung „Sicherheit“ oder „Rendite“. Um heute einen garantieren Zins von 4 Prozent zu erhalten, geht dies nur, wenn in Investmentfonds oder Aktien investiert wird. Dieser Markt hat jedoch seine Kursschwankungen und Bedarf auch einer aktiven Marktbeobachtung. Als sichere Option gilt das Festgeld. Nur werden hier noch geringere Zinsen als bei einer Lebensversicherung erwirtschaftet und es fällt auch noch die steuerliche Belastung der Kapitalerträge an.
    Eine sinnvolle Lösung kann eine Beitragsfreistellung mit vorheriger Anpassung der Restlaufzeit der Lebensversicherung sein. Die bisherigen Beiträge werden dann in der Zukunft in höher rentierliche Anlageformen investiert und das bisher in die Lebensversicherung investierte Geld, bleibt als sicheres „Festgeld“ weiter angelegt. Man sollte nicht vergessen, dass bei einem ansteigen der Sparzinsen auch die Lebensversicherungen wieder einen höheren Ertrag erzielen werden.

    Bei der Aufnahme einer strategischen Finanzanalyse werden auch die Vor- und Nachteile der Lebensversicherungen eingehend berücksichtigt und Sie erhalten einen persönlichen Fahrplan für die weitere Vorgehensweise. Profitieren Sie von meinem Insiderwissen und erstellen Sie Ihren persönlichen Fahrplan. Ein guter Plan ist die Grundlage des Erfolges.

    Möchten Sie mehr Informationen zum Thema der strategischen Finanzanalyse, dann nutzen Sie das Anfrageformular.

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      Was ist das FACTA – Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

      steuerrecht

      Deutschland und die USA haben ein Abkommen unterzeichnet, um die Steuerhinterziehung ihrer im Ausland investierenden Staatsbürger zu bekämpfen. Darin wurde ein gegenseitiger Informationsaustausch über bestimmte Auslandskonten von Steuerpflichtigen vereinbart. Dieses Abkommen basiert auf dem U.S.-Amerikanischen „Foreign Account Tax Compliance Act“ Gesetz, kurz FATCA genannt, welches im Jahr 2010 in den USA in Kraft trat. FACTA soll verhindern, dass US-Bürger ihre Geldanlagen an den US-amerikanischen Staatskassen vorbei schleusen. Dies hat auch für deutsche Bürger und deutsche Unternehmen in der Zukunft Konsequenzen.

      Finanzinstitute und Versicherungen müssen prüfen und Daten übermitteln
      Finanzinstitute und Versicherungen sind demnach verpflichtet, Informationen über US-amerikanischen Konto- und Depotinhaber über das Bundeszentralamt für Steuern an die amerikanische Finanzverwaltung (Internal Revenue Service – IRS) zu übermitteln. Versicherungen müssen ebenso über US-amerikanische Kunden informieren, wenn diese Renten- und Lebensversicherungen abgeschlossen haben.

      Es sind alle natürliche Personen und Unternehmen als Kunden betroffen
      Wer beispielweise ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto, ein Anlagedepot oder eine Kapitalversicherung abschließt, wird im Antragsformular über Fragen wie „Besitzen Sie die US-Staatsangehörigkeit?“ oder „Sind Sie in den USA steuerpflichtig?“ stolpern. Wenn dies der Fall ist, wird eine automatische Meldung und Übermittlung der Daten an die amerikanische Finanzverwaltung vorgenommen.
      Von FATCA betroffen sind natürlicher Personen und Unternehmen bzw. Gesellschaften die bei einem deutschen Finanzinstitut oder einer deutschen Versicherungen Konten und Depots unterhaltenen, an denen US-Personen zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind. Die erste Meldung soll im Jahr 2015 für den Meldezeitraum 2014 erfolgen.

      Wann tritt FACTA in Kraft
      Deutsche Finanzinstitute und Versicherungen müssen ab dem 1. Juli 2014 bestehende Konten entweder als meldepflichtige oder nicht meldepflichtige Konten qualifizieren. Für die Umsetzung gilt eine Frist von zwei Jahren. Für Kunden mit einem Anlagevermögen von mehr als 1 Million USD am 31. Dezember 2013 gilt eine verkürzte Frist von zwölf Monaten. Bis zum 30. Juni 2015 müssen die deutschen Finanzinstitute und Versicherungen voraussichtlich schrittweise mit der Übersendung der meldepflichtigen Daten über Kunden mit US-Bezug beginnen. Ab 2017 soll dann eine unbeschränkte Meldepflicht gelten.

      Empfehlung für die Praxis
      Wenn Sie mit FACTA-Unterlagen konfrontiert werden, ist es sinnvoll sich direkt an das Finanzinstitut oder die Versicherung zu wenden, von dem Sie die Unterlagen bekommen haben. Die meisten Finanzinstitute und Versicherungen richten wegen der Komplexität des Prüfungs- und Meldesystems FATCA-Bearbeitungszentren ein. Die dort tätigen Ansprechpartner sind dann mit den entsprechenden Formularen vertraut und können schnell entsprechende Hilfestellung bieten.

      Mehr Informationen FACTA erhalten Sie über die folgenden Links:
      Informationen des U.S. Department of the Treasury zu FATCA
      Informationen des Internal Revenue Service (IRS) zu FATCA

      Was ist eigentlich Attentismus?

      Euro Verfall

      Um einen recht einfachen Sachverhalt zu erklären, verwenden Ökonomen den komplizierten Begriff Attentismus. Damit ist gemeint, dass Privathaushalte und Unternehmen Entscheidungen über Einkäufe, Geldanlagen, Kreditaufnahmen oder Investitionen hinauszögern, weil sie auf künftig (noch) günstigere Bedingungen für diese wirtschaftlichen Aktivitäten hoffen. Die Bezeichnung bedeutet so viel wie aufpassendes, abwartendes Verhalten und stammt ursprünglich aus dem Lateinischen.

      Verbraucher und Investoren zögern Entscheidungen hinaus
      Verbraucher können z.B. dazu neigen, auf den Kauf von Konsumgütern vorerst zu verzichten, weil sie sinkende Preise erwarten. Für den einzelnen Kaufinteressenten ist dieses Abwarten durchaus begründet. Jedoch kann dadurch die Volkswirtschaft als Ganzes gelähmt werden und in einen endlosen Abschwung geraten. Dadurch, dass die Kunden Einkäufe zurückstellen und verstärkt sparen, wird durch die Unternehmen die Produktion zurückgefahren. Daraus folgt nun, dass die Unternehmen weniger Arbeitskräfte benötigen und es werden Stellen gestrichen. Die dadurch steigende Arbeitslosigkeit lässt die Konsumnachfrage weiter sinken und die Arbeitslosigkeit steigt nochmals. Japan hat eine solche Krise über viele Jahre schmerzhaft erlebt.

      inflationMehr Statistiken finden Sie bei Statista

      Aktuelle Maßnahmen gegen den Attentismus
      Die Europäische Zentralbank (EZB) setzt alles daran, einem Verbraucher-Attentismus in Europa vorzubeugen. Durch die Leitzinssenkungen soll eine Deflation, also ein allgemein sinkendes Preisniveau verhindert werden. Sie strebt deshalb auch nicht etwa nach einer Konstanz der durchschnittlichen Verbraucherpreise, weil die Gefahr eines Umkippens in eine deflatorische Entwicklung zu groß wäre. Das Ziel der EZB ist, dass das allgemeine Preisniveau sich jährlich um knapp 2 Prozent erhöhen (Inflation) soll. Dadurch kann ein gewisser Puffer gegenüber Deflation und Attentismus geschaffen werden.
      Auf dem Geld- und Kapitalmarkt gibt es ähnliche Tendenzen. Anleger können damit zögern, Ihre Ersparnisse langfristig anzulegen, weil sie auf steigende Zinsen für langlaufende Wertpapiere hoffen. Es wird dann dadurch für Unternehmen schwieriger, auf dem Kapitalmarkt Kredite für meist langfristige Investitionen aufzunehmen.

      Wirtschaftspolitik kann auch Attentismus begünstigen
      Umgekehrt können sich aber auch die Investoren attentistisch verhalten, etwa weil sie mit (weiter) sinkenden Kreditzinsen und dadurch mit entsprechend geringeren Investitionskosten in der Zukunft rechnen. Durch steigende Unsicherheit wächst dann die Gefahr einer wirtschaftlichen Lähmung. So kann ein rascher unkalkulierbarer Wandel der globalen Märkte den Attentismus begünstigen, weil er Akteure, die vor einer Entscheidung eine gewisse Klarheit über die ökonomischen Perspektiven benötigen, verunsichert und deshalb zaudern lässt. Aber auch die staatliche Wirtschaftspolitik trägt zu Unsicherheit und Attentismus bei, wenn sie geplante gesetzliche Änderungen zwar wieder diskutiert und damit Hoffnungen auf eine sinkende Steuerbelastung, wie seit Jahren etwa zur Abschaffung der kalten Progression bei der Einkommensteuer weckt, letztlich aber keine Beschlüsse fasst.

      IBAN und BIC ist ab 1. August 2014 Pflicht

      SEPA Einführung

      Mit dem 1. August 2014 endet die im Februar verlängerte Übergangsfrist für die Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA (Single Euro Payments Area). Die Banken können und dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Zahlungsaufträge mehr mit Kontonummer und Bankleitzahlen annehmen. Als Bankkunde findet man seine eigene IBAN und BIC auf den Kontoauszügen. Die Verbraucher wissen zwar grundsätzlich, dass auf IBAN und BIC umgestellt wird, über die Vorteile der international standardisierten Codes ist aber nur wenig bekannt.

      IBAN und BIC machen Auslandsüberweisungen billiger
      Viele Verbraucher wissen, dass Kontonummer und Bankleitzahl mit dem 1. August 2014 auf IBAN und BIC umgestellt werden. Die Vorteile des SEPA-Systems sind allerdings weniger bekannt. Die international gültigen Kontodaten sind ein großer Pluspunkt, denn Überweisungen werden dadurch schneller, günstiger und sicherer. „Schneller, günstiger und sicherer“ bedeutet, dass Überweisungen nur noch einen Bankarbeitstag dauern. Die Auslandsüberweisungen kosten nur noch so viel wie Inlandsüberweisungen und Fehlüberweisungen werden durch die Verwendung von IBAN und BIC vermieden. Fehlerhafte Lastschriften können binnen acht Wochen nach Belastung des Kontos rückgängig gemacht werden.


      Quelle Video: Bundesministerium für Finanzen

      Was ist das SEPA-System
      Jede IBAN (International Bank Account Number) ist weltweit einzigartig und enthält eindeutige Informationen über Staat, Bank, Institut und Kontonummer. Eine deutsche IBAN besteht aus 20 Stellen und setzt sich zusammen aus: Länderkennzeichen (DE für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der elfstelligen Kontonummer. Für Auslandsüberweisungen muss bis 1. Februar 2016 zusätzlich der internationale Bankcode BIC (Business Identifier Code) mit angegeben werden. Danach wird dann nur noch die IBAN benötigt.

      Überweisungsformular
      Quelle Foto: Wüstenrot Bausparkasse

      Wen betrifft die Umstellung auf SEPA
      Die Umstellung betrifft jeden, der über ein Konto bei einer Bank verfügt, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, andere gemeinnützige Organisationen und Behörden

      Die Deutsche Bundesbank informiert unter sepadeutschland.de umfassend über das Thema.

      Mit dem IBAN-Rechner können Sie Ihre IBAN berechnen.

      Was sind ISIN und WKN?

      WKN und ISIN

      Sie sind gewissermaßen die „Namen“ von Wertpapieren. Es sind komplizierte Kennziffern, die ein bestimmtes Wertpapier eindeutig identifizieren. In Deutschland sind mit der ISIN und die WKN zwei Wertpapierkennziffern gebräuchlich.

      Was ist die ISIN?
      ISIN steht für International Securities Identification Number, auf Deutsch Internationale WertpapierIdentifikationsnummer, und besteht aus einer zwölfstelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Sie wird ausschließlich für börsennotierte Wertpapiere vergeben. Wer beispielsweise im Internet die Kursentwicklung einer Aktie abrufen will, kann dies durch Eingabe der ISIN auf einschlägigen Börsen-Informationsportalen wie finanzen.net einfach und vor allem ohne Verwechselungsgefahr mit anderen Aktien tun.

      Was ist die WKN?
      Von der eindeutigen internationalen Kennziffer sind die verschiedenen nationalen Wertpapier-Kennnummern – abgekürzt WKN – zu unterscheiden. In Deutschland besteht die WKN aus sechs Ziffern. Da andere Staaten ebenfalls eigenständig WKN vergeben, kann es zur Doppelvergabe einer Nummer für unterschiedliche Wertpapiere kommen. Das Wertpapier A bekommt in einem Staat dieselbe Nummer wie Wertpapier B in einem anderen Staat.

      Wie ist die ISIN aufgebaut
      Weil Anleger dadurch irregeleitet werden könnten, wurde die ISIN eingeführt. Eigentlich sollte die ISIN die WKN in Deutschland schon seit 2003 ablösen. In der Praxis werden beide Kennungen aber nach wie vor parallel verwendet. In die ISIN eines Wertpapiers ist dessen WKN integriert, ergänzt um ein Länderkürzel, drei weitere Ziffern sowie eine Prüfziffer am Ende der Buchstaben-Zahlen-Kombination. Verantwortlich für die Vergabe von gültigen ISIN-Codes sowie die Verwaltung von WKN-Codes ist in Deutschland die Herausgeber-Gemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co in Frankfurt, die unter anderem auch die Börsen-Zeitung herausgibt.

      Beispiel Volkswagen Aktie

      WKN 766400
      ISIN DE0007664005
      DE 000766400 5
      Präfix
      2stellig
      NSIN
      9stellig
      Prüfziffer
      1stellig

      Die Buchstabenfolge DE stellt das Länderkürzel für Deutschland dar, die 9stellige ISIN enthält die alte um drei Ziffern ergänzte WKN, nachfolgend wurde eine Prüfziffer vergeben.

      Ausnahmen bei der ISIN
      Einige Ausnahmen von der obigen Regelung gibt es ebenfalls. So wurde z.B. das Kürzel XS an Stelle der Länderkennzeichnung vergeben. Hierbei handelt es sich um die Verwahrstelle bei der das Papier hinterlegt ist. Diese Globalurkunden werden bei einer internationalen Verwahrstelle wie Euroclear oder Clearstream hinterlegt und tragen daher ein länderunabhängiges Kürzel.

      Grundsätzliche Neuerung mit Einführung der ISIN
      Entgegen dem bisherigen deutschen Zahlencodierungssystem, wurden auch Buchstaben und Zahlen Kombinationen, bzw. reine Buchstaben Kombinationen möglich. Bei der Vergabe der ISIN Bezeichnung wurde allerdings eine Einschränkung auf allgemein bekannte Buchstaben vorgenommen. Umlaute wie „Ä“ oder „Ö“ aus der deutschen Sprache sind nicht enthalten, da diese Zeichen nicht in allen Sprachen vorhanden sind. Weiterhin werden nur Großbuchstaben, ohne „O“ und „I“ verwendet, um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu vermeiden.

      Gefahr erkannt, Risiko verdrängt

      Krankheiten

      Die meisten Bundesbürger sind sich der biometrischen Risiken durchaus bewusst, dennoch mangelt es an ausreichender privater Vorsorge. Richten sollen es ihrer Meinung nach die gesetzliche Sozialversicherung und Hilfe aus dem persönlichen Umfeld. Auf der Angstskala ganz oben stehen schwere Erkrankungen und der Pflegefall. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit, etwa infolge einer psychischen Erkrankung, nehmen die Menschen hingegen kaum zur Kenntnis. Immerhin jeder Dritte fürchtet Altersarmut. Dies sind die Kernaussagen der umfassenden Studie „Biometrische Risiken 2014″, die forsa im Auftrag der Gothaer und des F.A.Z.-Instituts erstellt hat.

      Angst vor Risiken im AlterGut jeder Dritte hat Angst, einmal berufsunfähig zu werden
      Nur unzureichend decken die Deutschen die bestehenden biometrischen Risiken durch Versicherungsprodukte ab. Entsprechende Versicherungsarten weisen eher geringe Abschlussquoten auf. Selbst bei den Berufstätigen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren sichern sich nur 45 Prozent gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Dabei sind sich die meisten Bürger der Lebensrisiken durchaus bewusst. Vor allem schwere Krankheiten und ein möglicher Pflegefall bereiten Sorgen. Jeder zweite Befragte unter 40 Jahren hat davor Angst, bei einem langen Lebensabend ein Dasein in Armut führen zu müssen. Frauen fürchten Schicksalsschläge eher als Männer. Das Pflegefallrisiko ist mittlerweile allen Altersgruppen bewusst.

      Gründe für BerufsunfähigkeitGut jeder dritte Erwachsene hat Angst, selbst einmal berufsunfähig zu werden oder dies bei einem nahen Angehörigen zu erleben. Als potenziell größte Ursache für eine Berufsunfähigkeit sehen die Befragten Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebserkrankungen. Dagegen stufen sie realitätsfremd psychische Krankheiten sowie Krankheiten des Nervensystems als weniger bedrohlich ein. Fatale Fehleinschätzung: Die meisten Bürger rechnen im Fall einer eigenen Berufsunfähigkeit mit Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie soll den weiteren Lebensunterhalt finanzieren. Auch die große Mehrheit der Erwerbstätigen denkt nicht anders. Zwar verweisen die meisten Berufstätigen auch auf den privaten Versicherungsschutz, jedoch verfügen sie im Gegenzug nicht über eine zusätzliche BU-Absicherung.
      Beim Thema Altersvorsorge haben die Bundesbürger erkannt, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung allein für die Finanzierung des Ruhestandes nicht mehr ausreichen werden. Zwar hängen heutige Rentner noch überwiegend von der gesetzlichen Rente ab, doch die Jüngeren unter 30 planen ihre Altersversorgung breiter über kapitalgedeckte Produkte und andere Geldanlagen.

      Nur ein Viertel hat eine private Pflegeversicherung
      Geradezu besorgniserregend ist dagegen folgendes Ergebnis der Studie. Nur rund ein Viertel der befragten Bundesbürger gibt an, bereits eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen zu haben. Ein Teil der Personen, die bislang ohne einen Versicherungsschutz sind, ignoriert das Pflegefallrisiko. Stattdessen verlassen sich die Befragten im Ernstfall auf die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung oder sie erwarten Unterstützung vom Lebenspartner und von den eigenen Kindern. Generell bestreitet aber nur eine kleine Minderheit, dass auch für sie das Risiko, ein Pflegefall zu werden, in Zukunft real ist.

      Auch Renten-Brutto kein Netto

      Brutto-Netto

      Nur die zu erwartende Brutto-Rente wird bei den offiziellen Informationsschreiben genannt. Es gilt allerdings auch für die Rente, dass es große Unterschiede zwischen Netto und Brutto geben kann. Die Kritiker nehmen das Wort Rentenillusion in den Mund, wenn diese an 31 Millionen Versicherte jährliche Schreiben versenden, falls diese Versicherten mindestens fünf Berufsjahre erreicht haben. Es handelt sich um ein kompliziertes Thema, wo viele Kritiken und Vorwürfe zum Teil falsch und zum Teil berechtigt sind.

      Was wird in den Informationsschreiben zur Rentenversicherung gefunden?
      Bei den Schreiben wird ein Brutto-Betrag hochgerechnet, der auf den bisherigen Beiträgen basiert. Die Null-Variante wird besonders herausgehoben und dort gibt es keine Steigerungen bei der Rente. Schöngerechnet wird damit somit nichts. Die Schreiben weisen pauschal darauf hin, dass sogar noch Pflegeversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge von dem Brutto-Betrag abgezogen werden müssen.

      Was wird nicht in den Renteninformationen gefunden?
      Nicht gefunden werden die zu erwartenden Abzüge. Bei den Versicherten hängen die Abzüge immer von den individuellen Einkommenssituationen im Ruhestand ab. Eine Rolle spielt dabei immer, ob zu der gesetzlichen Rente noch eine private oder betriebliche Altersvorsorge kommt. Oft können auch Zins- oder Mieteinnahmen entstehen. Diese persönlichen Angaben kennt die Rentenversicherung nicht und so kann keine Nettorente berechnet werden, die auf den Einzelfall passt.

      Weshalb ist die Berechnung von den Abzügen nicht einfach?
      Keiner kann sagen, welche Beiträge zur Pflege- oder Krankenversicherung in 10 bis 20 Jahren geleistet werden müssen. Nur die aktuell gültigen Sätze stehen fest und diese liegen bei 2,05 Prozent für die Pflegeversicherung und bei 8,2 Prozent für die Krankenversicherung. Dies sind immerhin 123 Euro von einer Bruttorente in Höhe von 1.200 Euro.

      Wie sieht die Steuerbelastung aus?
      Ähnlich wie Pensionen werden die Renten seit dem Jahr 2005 nachgelagert besteuert. Dies findet allerdings erst ab 8130 Euro für Singles statt und dies ist der steuerfreie Grundfreibetrag. Derzeit steigt der steuerpflichtige Teil von der Rente schrittweise. Im Startjahr 2005 waren es 50 Prozent und bis im Jahr 2040 werden es 100 Prozent. Aktuell sind 68 Prozent der Rente steuerpflichtig. Wer von 2005 Neurentner ist, der hat eine Monatsrente von 1.307 Euro und dies nach Abzug der steuerlichen Pauschalen und Werbungskosten. Nachdem es bei der Rente einen steigenden Steueranteil gibt, können von der Steuerschuld die Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. An dieser Stelle kann dies zu einer Entlastung führen.

      Die Unzufriedenheit der Kritiker
      Es gibt bei den Kritikern deshalb eine Unzufriedenheit, weil die Rentenversicherungen die Belastung nur pauschal erwähnt. Die möglichen Abzüge können sich die Versicherten nicht im Ansatz vorstellen. Dies ist der Fall, auch wenn es für die schwierige Berechnung Verständnis gibt. Ansatzpunkte für die Abzüge geben Berechnungen von Steuerexperten. Beträgt eine Rente heute 1.600 Euro brutto, so kann diese im Jahr 2040 nur noch 1.266 Euro betragen.