Auch Renten-Brutto kein Netto

Brutto-Netto

Nur die zu erwartende Brutto-Rente wird bei den offiziellen Informationsschreiben genannt. Es gilt allerdings auch für die Rente, dass es große Unterschiede zwischen Netto und Brutto geben kann. Die Kritiker nehmen das Wort Rentenillusion in den Mund, wenn diese an 31 Millionen Versicherte jährliche Schreiben versenden, falls diese Versicherten mindestens fünf Berufsjahre erreicht haben. Es handelt sich um ein kompliziertes Thema, wo viele Kritiken und Vorwürfe zum Teil falsch und zum Teil berechtigt sind.

Was wird in den Informationsschreiben zur Rentenversicherung gefunden?
Bei den Schreiben wird ein Brutto-Betrag hochgerechnet, der auf den bisherigen Beiträgen basiert. Die Null-Variante wird besonders herausgehoben und dort gibt es keine Steigerungen bei der Rente. Schöngerechnet wird damit somit nichts. Die Schreiben weisen pauschal darauf hin, dass sogar noch Pflegeversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge von dem Brutto-Betrag abgezogen werden müssen.

Was wird nicht in den Renteninformationen gefunden?
Nicht gefunden werden die zu erwartenden Abzüge. Bei den Versicherten hängen die Abzüge immer von den individuellen Einkommenssituationen im Ruhestand ab. Eine Rolle spielt dabei immer, ob zu der gesetzlichen Rente noch eine private oder betriebliche Altersvorsorge kommt. Oft können auch Zins- oder Mieteinnahmen entstehen. Diese persönlichen Angaben kennt die Rentenversicherung nicht und so kann keine Nettorente berechnet werden, die auf den Einzelfall passt.

Weshalb ist die Berechnung von den Abzügen nicht einfach?
Keiner kann sagen, welche Beiträge zur Pflege- oder Krankenversicherung in 10 bis 20 Jahren geleistet werden müssen. Nur die aktuell gültigen Sätze stehen fest und diese liegen bei 2,05 Prozent für die Pflegeversicherung und bei 8,2 Prozent für die Krankenversicherung. Dies sind immerhin 123 Euro von einer Bruttorente in Höhe von 1.200 Euro.

Wie sieht die Steuerbelastung aus?
Ähnlich wie Pensionen werden die Renten seit dem Jahr 2005 nachgelagert besteuert. Dies findet allerdings erst ab 8130 Euro für Singles statt und dies ist der steuerfreie Grundfreibetrag. Derzeit steigt der steuerpflichtige Teil von der Rente schrittweise. Im Startjahr 2005 waren es 50 Prozent und bis im Jahr 2040 werden es 100 Prozent. Aktuell sind 68 Prozent der Rente steuerpflichtig. Wer von 2005 Neurentner ist, der hat eine Monatsrente von 1.307 Euro und dies nach Abzug der steuerlichen Pauschalen und Werbungskosten. Nachdem es bei der Rente einen steigenden Steueranteil gibt, können von der Steuerschuld die Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. An dieser Stelle kann dies zu einer Entlastung führen.

Die Unzufriedenheit der Kritiker
Es gibt bei den Kritikern deshalb eine Unzufriedenheit, weil die Rentenversicherungen die Belastung nur pauschal erwähnt. Die möglichen Abzüge können sich die Versicherten nicht im Ansatz vorstellen. Dies ist der Fall, auch wenn es für die schwierige Berechnung Verständnis gibt. Ansatzpunkte für die Abzüge geben Berechnungen von Steuerexperten. Beträgt eine Rente heute 1.600 Euro brutto, so kann diese im Jahr 2040 nur noch 1.266 Euro betragen.

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