KfW-Förderung – Das bringen die Neuerungen 2016

Zuschüsse

Bei Bauherren und Immobilienkäufern sind KfW-Kredite sehr beliebt. So vergab die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2015 die Summe von 16,5 Milliarden Euro Förderdarlehen an private Immobilienprojekte und damit gegenüber dem Vorjahr 2014 über 2 Milliarden Euro mehr, in dem es 14,3 Milliarden Euro waren. Vor allem das für Bauherren besonders wichtige Programm 153 (Energieeffizient Bauen) wird ab 1. April 2016 noch attraktiver. Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengefasst.

Verdoppelung des Förderhöchstbetrags und längere Zinsbindungen
Da die Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 1. Januar dieses Jahres für Neubauten einen nochmals geringeren Primärenergiebedarf verlangt, intensiviert die KfW Bank für Bauherren deutlich die Anreize, bereits beim Neubau in den Umweltschutz zu investieren. So verdoppelt die KfW Bank den Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Errichtet ein Bauherr beispielsweise ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, kann er ab April 200.000 Euro über das KfW-Programm 153 finanzieren. Dies liegt daran, dass der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit gilt. Da einige Kreditinstitute einen KfW-Kredit nicht als Fremdkapital bewerten, können Darlehensnehmer so unter Umständen sogar ihren Beleihungsauslauf verbessern. Das wiederum senkt die Zinsen beim eigentlichen Immobilienkredit und hilft, die Darlehenslast und die Zinskosten zu reduzieren.

Energiesparmaßnahmen

Längere Zinsfestschreibungszeit
Ein weiterer Vorteil der Neuerung beim Programm 153 ist, dass der Darlehensnehmer bei dem KfW-Anteil die Zinsen künftig bis zu 20 Jahre festschreiben kann. Damit sind jetzt, je nach Sicherheits- und Flexibilitätsbedürfnis, 10- oder eben 20-jährige Zinsbindungen möglich. Unverändert bleibt die hundertprozentige Sondertilgungsmöglichkeit: Die KfW-Darlehen können auch zukünftig jederzeit innerhalb der Zinsbindung vollständig zurückgezahlt werden.

Höhere Anforderungen an die Energieeffizienz
Die höheren Zuwendungen sind allerdings an strengere Vorgaben geknüpft. Da das KfW-Effizienzhaus 70 durch die EnEV ab 2016 zum Standard wird, erhalten Bauherren für einen solchen Neubau künftig keine Unterstützung mehr. Die KfW-Effizienzhäuser 55 sowie 40 bleiben hingegen unverändert bestehen und werden erstmals ergänzt durch das neu geschaffene KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Diese Förderstufe gilt für alle Objekte mit mehr Energieeinsparung als ein Energieeffizienzhaus 40.

Satte Tilgungszuschüsse
Neben dem höheren Förderhöchstbetrag und längeren Zinsfestschreibungen profitieren Bauherren weiterhin von direkten Tilgungszuschüssen. Je höher der erreichte Energiestandard ist, desto mehr Geld gibt es von der KfW Bank:

  • Für ein KfW-Effizienzhaus 55 erhalten Bauherren oder Käufer beispielsweise fünf Prozent Tilgungszuschuss. Da sich dieser auf den maximalen Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro bezieht, handelt es sich dementsprechend um bis zu 5.000 Euro. Im Beispiel des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung wären es sogar bis zu 10.000 Euro.
  • Für ein KfW-Effizienzhaus 40 bekommen Bauherren oder Käufer zehn Prozent Tilgungszuschuss.
  • Für Objekte, die mehr Energie einsparen als ein Energieeffizienzhaus 40 und somit die Anforderungen an das neu geschaffene KfW-Effizienzhaus 40 Plus erfüllen, winkt ab 1. April 2016 gar ein Tilgungszuschuss von 15 Prozent.

Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre der KfW Bank zu den wohnwirtschaftlichen Programmen. Diese Broschüre ist so aufgebaut, dass sie dem Finanzierungsinteressenten die KfW-Förderprodukte themenbezogen kurz und übersichtlich darstellt.

Informieren Sie sich mit der neuen Broschüre. Diese können Sie hier herunterladen:

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