Was ist das „Meister-Bafög“?

förderung

Bafög ist bekannt und eine Förderung, durch die sich viele junge Menschen das Studium nach der Schule ermöglichen können. Wer bereits im Berufsleben steht, erhält kein Bafög, durchaus aber eine andere Förderung zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung. Das Meister-Bafög wird dann gewährt, wenn ein zum Beruf passender Lehrgang, wie etwa die Ausbildung zum Meister angestrebt wird.

Fortbildung mit finanzieller Unterstützung
Im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist geregelt, dass Fachkräfte die Möglichkeit zur Weiterbildung oder einer eigenen Existenzgründung erhalten. Das Meister-Bafög erhält man als Unterstützung vom Bund und den Bundesländern. Eine anerkannte Ausbildung in einem handwerklichen oder industriellen, im kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Beruf, sind die Voraussetzung für eine Bewilligung. Geld beantragen können Handwerker und andere Fachkräfte, die Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer und Betriebswirte werden oder einen Beruf mit vergleichbarer Qualifikation erlernen möchten. Auch ähnliche Spezialisierungen sind von der Förderung nicht ausgeschlossen. Eine Grundlage der Gewährung von Meister-Bafög ist der Aspekt, dass keine Hochschulbildung oder ähnliche Bildung wie die geförderte bereits absolviert wurde.

Chancen auf dem zweiten Bildungsweg
Die persönliche Situation spielt in der Höhe des Meister-Bafög eine übergeordnete Rolle. Bis zu 700 Euro pro Monat können alleinstehende Teilnehmer einer Vollzeitmaßnahme erhalten. Davon sind etwa 240 Euro als reine Förderung, der Rest als zinsfreies Darlehen zu betrachten. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, erhält eine höhere Summe. Weiterführend fließt das Einkommen und Vermögen der Lehrgangsteilnehmer, sowie das Budget des Ehepartners in die Berechnung ein. Jegliches Vermögen ist bis auf die Höhe des Freibetrags anzurechnen und beeinflusst die bewilligte Summe beim Meister-Bafög. Die Bewilligung wird im Höchstfall für 24 Monate bei Vollzeit und für 48 Monate bei Teilzeit in der Fortbildung bewilligt. Der Tilgungsbeginn lässt sich bis zu 6 Jahren nach Auszahlung aufschieben.

Das Meister-Bafög wird direkt beim zuständigen Amt zur Ausbildungsförderung am Wohnsitz des Antragstellers angefragt und in schriftlicher Form beantragt.

Mehr Informationen zum Meister-Bafög finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*