Das ändert sich im Jahr 2015 bei der Beitragsbemessungsgrenze
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auch in diesem Jahr wieder angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 900 Euro seit dem 1. Januar 2015 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe der Grenze nun bei 49.500 Euro liegt. … Weiterlesen →
