E-Bikes und Pedelecs – Richtig versichert schützt vor unliebsamen Überraschungen

E-Bikes, Pedelecs und Co

Von den ersten warmen Sonnenstrahlen werden nicht nur Spaziergänger und Biergartenbesucher ins Freie gelockt, sondern viele Fahrradfreunde mit Motor oder ohne Motor. Dabei wird der eine oder andere sich in diesem Jahr vielleicht zum ersten Mal auf sein neu erworbenes E-Bike setzen und den zusätzlichen Antrieb genießen . Doch Vorsicht: Wer künftig stromunterstützt mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte sich Gedanken um den richtigen Versicherungsschutz machen.

Auf die richtige rechtliche Einstufung des Zweirades achten
E-Bikes oder Pedelecs erfordern einen speziellen Versicherungsschutz, denn nicht alle gelten als „Fahrräder“, so der Bund der Versicherten (BdV). Auf den Motor kommt es an. Nur Pedelecs (Pedal Electric Cycle) gelten rechtlich als Fahrräder. Sie haben einen Motor mit maximal 250 Watt Leistung, der sich spätestens bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern automatisch abschaltet. Ob der Motor den Radler bereits ohne Pedaltritt beim Schieben oder Anfahren unterstützt, ist dabei unwichtig. Mit einem Rad dieser Klasse darf der Fahrer alles, was auch Fahrradfahrer dürfen. Zum Beispiel dürfen Radwege befahren werden und es gibt bei den Pedelecs keine Helmpflicht.

Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle

Ganz anders sieht es aus, wenn der Motor mehr Leistung bringt. S-Pedelecs, also schnelle Pedelecs, auch Schweizer Klasse genannt, oder E-Bikes haben stärkere Motoren. Außerdem schalten sie sich meist erst bei höheren Geschwindigkeiten ab. Einige Modelle können bis zu 45 Stundenkilometer schnell fahren. Solche Zweiräder gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad ähnlich einem Mofa.

Auf den richtigen Versicherungsschutz achten
Solche „Renner“ müssen ein Versicherungskennzeichen haben und sind darüber haftpflichtversichert, wie man es beispielsweise vom Mofa kennt. Dagegen reicht für Besitzer von Pedelecs eine private Haftpflichtversicherung aus. Dennoch sollten Sie als stromunterstützender Fahrrad-Fan vorsichtshalber beim Haftpflichtversicherer nachfragen, in wie weit Versicherungsschutz gewährt wird. Es kann bei älteren Verträgen sein, dass dieser Bereich nicht umfassend abgesichert ist. Auch für die Wahl des richtigen Schaden- und Diebstahlschutzes muss klar sein, zu welcher Kategorie ein Elektrorad gehört. Eine Hausratversicherung sichert nur Pedelecs automatisch mit ab. S-Pedelecs und E-Bikes müssen gesondert in die Versicherung aufgenommen werden.

Jetzt einen Fahrradvollkasko-Schutz berechnen und online abschließen

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Wann Elektrofahrräder versicherungspflichtig sind
Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung – Der Rundumschutz für das Fahrrad
Start in die Fahrradsaison – Mit dem Rad sicher unterwegs

Bildnachweis

2 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*