Baukindergeld – Anträge können ab dem 18. September gestellt werden

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Familien und Alleinerziehende können ab dem 18. September 2018 das Baukindergeld bei der KfW-Bank beantragen. Dies wurde heute durch das Bundesinnenministerium in Berlin mitgeteilt. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um Familien mit Kindern bei dem erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum zu unterstützen. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Die Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.

Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:

  • Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
  • Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d. h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
  • Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d. h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern)
  • Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt
  • Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt
  • Baukindergeld ist u. a. mit den KfW Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar

Einzuhaltende Antragsfristen
Der Antrag für das Baukinder­geld wird nicht im Vorfeld gestellt, sondern erst nachdem man eingezogen ist. Wenn zusätzlich andere KfW-Förder­produkte nutzen möchte, muss der Antrag dafür bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren gestellt werden.

Einzugsdatum Antrag stellen
01.01.2018 bis 17.09.2018 ab 18.09.2018 bis 31.12.2018
ab 18.09.2018 innerhalb von 3 Monaten nach Einzug
(Datum der Melde­bestätigung Ihrer Gemeinde)

Familien und Alleinerziehende können den Antrag online über das KfW-Zuschussportal stellen. Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.

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Was ist beim Zweiterwerb von Wohneigentum zu beachten?
Baukindergeld erhalten nur diejenigen, die als Familie erstmalig ein Eigenheim erwerben. Ein Beispiel: Eine Familie, die nach der Geburt des ersten Kindes zunächst eine Eigentumswohnung gekauft hat und später ein Haus erwirbt, hat KEINEN Anspruch auf Baukindergeld. Allerdings: Wer in der Vergangenheit eine Eigen­heim­zulage erhalten hat, kann auch Baukinder­geld erhalten. Voraussetzung dazu ist, dass die mit der Eigen­heim­zulage geförderte Wohn­immobilie inzwischen wieder verkauft wurde.

Ist das Baukindergeld in den Bundesländern gleich hoch?
Die geplanten Regelungen gelten deutschlandweit. Allerdings setzt Bayern noch „eins“ obendrauf: Dort kann das „Baukindergeld plus“ beantragt werden, das pro Kind eine jährliche Förderung von 1.500 Euro (statt 1.200 Euro) vorsieht. Damit kann eine in Bayern ansässige Familie mit zwei Kindern 6.000 Euro zusätzlich erhalten, eine mit drei Kindern 9.000 Euro mehr. Hinzu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro, die sowohl Familien als auch kinderlosen Paaren und Singles gewährt wird. Die Anträge für diese in Bayern gültige Eigenheimzulage können Förderberechtigte seit dem 1. September 2018 stellen.

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