GKV-Versichertenentlastungsgesetz entlastet Arbeitnehmer und Rentner

GKV

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kurz GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG am 18. Oktober 2018 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 23. November 2018 auch zugestimmt. Durch die Gesetzesänderung wird in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder die vollständige Parität eingeführt. Hier die wichtigsten Punkte für die PKV.

Wieder Paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge
Das Gesetz zur Wiedereinführung der Beitragsparität ist beschlossen. Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 01.01.2019 der von der Krankenkasse zu erhebende Zusatzbeitrag wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag reduziert sich auf 0,9 Prozent (max. Zuschuss 0,45 Prozent), der allgemeine Beitragssatz für die GKV bleibt unverändert bei 14,6 Prozent.

GKV-Versicherte profitieren davon, dass sie einen Zuschuss auf den Zusatzbeitrag erhalten.

Ersparnis durch GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Zuschuss für Privatversicherte
Durch die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte. Dieser wird künftig aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags berechnet.

Entlastung durch Mindestbeitrag für Selbstständige
Ab dem 01.01.2019 werden freiwillig versicherte Selbstständige bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 liegt bei 1.038,33 EUR. Damit wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert. Er liegt bei ca. 160 EUR.

Verbesserungen für Soldaten auf Zeit
Zeitsoldaten haben während ihrer aktiven Dienstzeit einen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Bisher erhielten sie nach der aktiven Dienstzeit während des Zeitraums der Übergangsgebührnisse Beihilfe. Diese entfällt ab 01.01.2019. Dafür können sich Soldaten künftig freiwillig versichern und haben die Wahl zwischen GKV und PKV. In beiden Fällen erhalten sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Weitere Informationen werden nachgeliefert, sobald eine Erläuterung zum Gesetz bzw. eine Durchführungsverordnung vorliegt.

Verkündung im Bundesgesetzblatt

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