Bei der BU-Versicherung die Steuern beachten

Man geht davon aus, dass man mit der Rente abgesichert ist. Doch was geschieht, wenn man berufsunfähig wird? Die Berufsunfähigkeit ist nicht mit der Arbeitsunfähigkeit zu verwechseln. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man seinen Beruf voraussichtlich die nächsten sechs Monate nicht ausüben kann. Dieser Fall kann schneller eintreten, als man sich denkt. Bereits heute ist jeder vierte Bürger vor dem Eintritt der Rente berufsunfähig. Neben der Berufsunfähigkeit kommt auch die Sorge um die finanzielle Absicherung auf die Menschen zu. Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. Die BU-Versicherung fängt den finanziellen Ausfall ab. Im längsten Fall bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters.

Wer darüber nachdenkt, eine sinnvolle BU-Versicherung abzuschließen, sollte die steuerlichen Aspekt beachten. Die Frage, wie die Einnahmen aus einer privaten BU-Versicherung besteuert werden, sollte auf jeden Fall beantwortet werden, denn nur dann kann man mit wirklichen Zahlen rechnen und seinen Lebensbedarf abdecken.
Man ist in Deutschland steuerpflichtig, wenn man ein Jahreseinkommen erreicht, das höher als 8.004 Euro liegt. Was unter diesem Betrag liegt ist der so genannte Steuergrundfreibetrag, dieser ist steuerfrei.
Wer Berufsunfähigkeitsrente von einem privaten Versicherer erhält, liegt aber in den meisten Fällen über diesem Freibetrag. Diese Rente, die man aufgrund der eigenen Berufsunfähigkeit erhält, wird als abgekürzte Leibrente betrachtet. Hierbei wird der Ertragsanteil der Rente besteuert.
Das bedeutet, dass die Rente nicht lebenslang ausgezahlt wird, sondern bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Maßgeblich für die Besteuerung ist die Laufzeit. Je kürzer also die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente ist, desto geringer ist die Steuerlast.

Man sollte sich also vor Abschluss ausrechnen, wie hoch die BU-Rente ausfallen soll und sich dann informieren, wie hoch die zu zahlenden Steuern sein werden. Hierfür gibt es Spezialisten, die sich mit diesen Berechnungen auskennen. Man will schließlich vorsorgen und dazu gehört auch, dass man sich über eventuell zu zahlende Steuern auf die eigene Vorsorge informiert. Eine Berechnungstabelle finden Sie unter efinanz24.

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  1. Sehr guter Hinweis. Doch wir hier in Deutschland sind daran gewöhnt für jede kleinigkeit Steuern zu zahlen. Doch der Sin einer BU sollte nicht von der Steuerpflicht zu nichte gemacht werden. Wenn man erst mal berufsunfähig ist und kurz vor dem finanziellen Ruin steht, sind die Steuern erst mal nebensächlich. Viel mehr zählt denke ich das man seine Rechnungen begleichen kann und nicht im schlimmsten Falle ohne Dach über dem Kopf da steht. Der Fiskus ist in so einen Fall erst mal zweitrangig. Glaubt mir wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht interessiert einen die Steuer nicht mehr. Im Falle der berufsunfähigkeit zählen erst mal ganz andere Dinge wie zum Beispiel wie kann ich meinen Lebensunterhalt bestreiten usw. Und wenn dann das hungrige Finanzamt anklopft kann man immer noch eine Lösung finden. Doch findet erst mal eine Lösung für einen Einkommensersatz. Wer bezahlt schon eure Rechnungen einfach so?

    Also wenn es um das Thema Vorsorge und absicherung geht, last das Finanzamt nicht die hauptrolle spielen. Natürlich sollte man dieses Thema nicht außer Acht lassen aber auch nicht zum Hauptkriterium machen lassen.

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